Hans-Joachim Hacker (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Hans-Joachim Hacker
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Jurist, Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Schwerin - Ludwigslust
Landeslistenplatz
1, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Die Gesetzeslage sieht derzeit vor, dass beim Kindergeldanspruch ein Studium in den USA nicht anders behandelt wird als der Besuch einer Universität in der Europäischen Union. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herrr Hacker,

Bei der gestrigen 90. Sitzung des Verkehrsausschusses (VA) wurde das VertragsG zum bilateralen Staatsvertrag, der den rechtlichen Rahmen für den Bau einer festen Fehmarnbeltquerung schaffen soll, abschließend behandelt, d.h. die Mehrheit der VA-Mitglieder sehen keinen weiteren Klärungsbedarf zum Gesetz und werden dessen Annahme empfehlen. Diese Vorschlag nehme ich mit Verwunderung zur Kenntnis.

Letztere bezieht sich auf folgende Sachverhalte:
(1) Das offizielle Protokoll der Sachverständigen-Anhörung in der 88. Ausschusssitzung liegt bis heute nicht vor; es gibt nur eine vorläufige Druckversion. Die auf Dänisch gemachten Aussagen von Herrn Peter Lundhus sind also noch nicht in einer offiziellen Übersetzung bekannt. Die Simultanübersetzung seiner Aussagen im VA waren teilweise nur bruchstückhaft. Wie kann dann der VA ohne eine eingehende Protokollauswertung eine abschließende Abstimmungs-Empfehlung abgeben? Wird damit nicht die ganze Anhörung zu einer Farce und Feigenblattaktion? Liegt hier nicht auch ein ganz offensichtlicher Verfahrensfehler vor?

(2) Aus der Wettbewerbs-Beschwerde des Aktionsbündnisses bei der Europäischen Kommission ergibt sich weiterer grundsätzlicher Klärungsbedarf zur möglichen Rechtswidrigkeit des Vertrags und der damit verbundenen Folgen für Deutschland. Kann der VA verantworten, diese Fragen nicht zu untersuchen?

(3) Auch dem Haushaltsausschuss lag bis gestern die Stellungnahme des Bundesrechnungshofes nicht zu seiner Sitzung vor, auf der das Projekt ebenfalls auf der Tagesordnung stand. Auch dort also ein Verfahrensfehler, wie Sie als Jurist wissen dürften!

Der Beschluss der großen Koalition zur Verschiebung der zweiten und dritten Lesung des VertragsG auf den 18. Juni schafft Raum für dessen weiterer Behandlung im VA. Können Sie mir (als noch nicht gänzlich verblödetem Wähler) erklären, warum das Gesetz in dieser unangemessen Eile noch vor den Wahlen verabschiedet werden muss?

Beste Grüße
H.
Antwort von Hans-Joachim Hacker
7Empfehlungen
29.05.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

das Gesetz über den Staatsvertrag zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland zur Errichtung einer Festen Fehmarnbeltquerung wird nicht "in unangemessener Eile" verabschiedet.

Zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit 1992 Gespräche über eine feste Verbindung zwischen der Insel Fehmarn und der dänischen Insel Lolland. Die Bundesregierung hat die Parlamentarier zeitnah über die im vorigen Jahr gelaufenen Verhandlungen mit Dänemark informiert, die zum Abschluss des Staatsvertrages vom 3. September 2008 geführt haben. Der Text des Staatsvertrages ist den Abgeordneten des Deutschen Bundestages seit Monaten zugänglich. In Verbindung mit dem Abschluss des Staatsvertrages war offensichtlich, dass sich der Bundestag mit dem Vertragswerk beschäftigen muss, da das Grundgesetz eine entsprechende Parlamentsbeteiligung vorschreibt. Anfang März 2009 hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Vertragswerk beschäftigt. Ich habe dafür plädiert, eine Anhörung des Ausschusses durchzuführen, um Fragen zu erörtern, deren Beantwortung objektiv nicht aus dem Vertragstext abgeleitet werden können. Diese Anhörung hat stattgefunden. Das Ergebnis der Expertenanhörung liegt auf dem Tisch - bis auf die Übersetzung der Ausführungen von Herrn Lundhus, die am 27. Mai übergeben wurde. Die grundsätzliche Stellungnahme des Sachverständigen Lundhus, die dem Ausschuss in Schriftform zugeleitet war jedoch rechtzeitig vor der Ausschusssitzung zugänglich.

Insofern war die Grundlage für die Entscheidung des Verkehrsausschusses über den Staatsvertrag gegeben.

Fest steht auch, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle technischen und ökologischen Fragestellungen beantwortet werden können, weil dazu die vorgesehene circa zweijährige Planuntersuchung erst Erkenntnisse bringen kann. Der Staatsvertrag schafft die rechtliche Grundlage für diese weiteren Untersuchungen. Er lässt auch offen, ob ein Tunnelbauwerk oder eine Brückenkonstruktion errichtet werden soll. Dies hat auch die Anhörung ergeben. Die Anhörung hat durchaus neue Erkenntnisse ergeben, die eine gute Entscheidungsgrundlage für die Abgeordneten darstellt. Obwohl der Sachverständige Herr Siegert (NABU) als scharfer Kritiker einer Festen Querung sich gegen das Projekt ausgesprochen hat, hat er für den Fall einer Realisierung die Tunnellösung bevorzugt.

Jetzt kommt es darauf an, in einem circa zweijährigen Verfahren die Detailfragen zu untersuchen. Dieses kann nur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und der Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. Der Staatsvertrag schafft dafür die Grundlage.

Über die von Ihnen erwähnte Wettbewerbsbeschwerde des Aktionsbündnisses bei der Europäischen Kommission hat die Europäische Kommission und nicht der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages zu entscheiden.

Eine Stellungnahme des Bundesrechnungshofes liegt den Abgeordneten des Bundestages bereits seit dem letzten Jahr vor. Zu dieser Stellungnahme hat die Bundesregierung ausführlich geantwortet. Die erneute Stellungnahme greift insofern Argumente auf, mit denen sich die Bundesregierung bereits auseinandergesetzt hatte und die teilweise spekulativ sind.

Ich gehe davon aus, dass jene Abgeordneten, die sich in den zurückliegenden Monaten sowohl mit dem Vertragstext als auch mit dem vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen informiert haben, entscheidungsfähig sind. Ich räume ein, dass neben einem Sachverständigen auch Bundestagsabgeordnete und Vertreter von Bürgerinitiativen dem Projekt Feste Fehmarnbeltquerung ablehnend gegenüberstehen. Das Plenum kann und muss jedoch jetzt zu einer Entscheidung kommen und dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
28.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hacker,

das Gesetz zum Bau einer Fehmarnbeltquerung soll am 18. Juni endgültig ratifiziert werden, obwohl

  • der Bundesrechnungshof angesichts hoher Kostenrisiken für zukünftige Bundeshaushalte von einer Ratifizierung abrät
  • ökologische und ökonomische Unwägbarkeiten bestehen
  • eine Beschwerde eines Aktionsbündnisses wegen Wettbewerbsverletzung gegen die Bundesrepublik bei der EU läuft
  • eine Beschwerde des BUND wegen Verstoßes gegen europäisches Naturschutzrecht eingereicht wurde

Halten Sie eine Ratifizierzung trotzdem für verantwortbar?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Joachim Hacker
9Empfehlungen
29.05.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir haben uns ja bereits in den vergangenen Monaten wiederholt zu dem Thema ausgetauscht und Sie hatten als Sachverständiger Gelegenheit Ihre Auffassung in der Anhörung des Verkehrsausschusses des Bundestages vorzutragen und mit uns zu diskutieren.

Zu Ihren Fragen: Die Anmerkungen des Bundesrechnungshofes zu möglichen Kostenrisiken für zukünftige Bundeshaushalte beruhen auf teils spekulativer Grundlage. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann weder eine Kostenerhöhung noch eine Kostensenkung ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat zu den Anmerkungen des Bundesrechnungshofes zeitnah Stellung genommen.

Fest steht auch, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht alle technischen und ökologischen Fragestellungen beantwortet werden können, weil dazu die vorgesehene circa zweijährige Planuntersuchung erst Erkenntnisse bringen kann. Der Staatsvertrag schafft die rechtliche Grundlage für diese weiteren Untersuchungen. Er lässt auch offen, ob ein Tunnelbauwerk oder eine Brückenkonstruktion errichtet werden soll.

Das deutsche Planungs- und Umweltrecht und die Vorgaben des europäischen Umweltrechts garantieren, dass im Zuge der Projektprüfung auch ökologisch relevante Aspekte ernsthaft untersucht werden, sodass im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung auch mögliche Auswirkungen einer Festen Fehmarnbeltquerung auf die Ökologie im Bereich des Fehmarnbeltes einer Prüfung unterzogen werden.

Inwieweit Beschwerden gegen das Projekt bzw. gegen den Staatsvertrag, die bei der EU vorgelegt werden, erfolgreich sind, bleibt abzuwarten. Es gibt keinen zwingenden Grund, das laufende Ratifizierungsverfahren, das in eigener Verantwortung des Deutschen Bundestages liegt, deswegen aufzuhalten.

Ich gehe davon aus, dass jene Abgeordneten, die sich in den zurückliegenden Monaten sowohl mit dem Vertragstext als auch mit dem vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen aller Sachverständigen informiert haben, entscheidungsfähig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
02.06.2009
Von:
Ute

Sehr geehrter Abgeordneter Hacker,
mit großer Besorgnis verfolge ich seit einigen Monaten die Debatte um die feste Beltquerung. Ihre Antworten auf die Fragen der Herren Siegert und Kerlen haben mich nicht von der Entscheidungsreife des Staatsvertrags überzeugt. Folgende Fragen habe ich:
Woher nehmen Sie als Rechtsanwalt die Überzeugung, dass die im Mai vorgelegte Stellungnahme des unabhängigen und nicht weisungsgebundenen Bundesrechnungshofs (BRH) zu den zu erwartenden drastischen Kostensteigerungen bei der sog. Hinterlandanbindung teilweise spekulativ sind? Der BRH ist eine Bundesbehörde deren hohe Fachkompetenz in Kostenfragen sicherlich jene der Mitglieder des Verkehrsausschusses bei weitem übersteigt. Die relativierende Antwort des BMVBS auf den Bericht hat der BRH meines Wissens entschieden zurückgewiesen.
Da es in der Kostenfrage – und die interessiert uns Steuerzahler am meisten – also offensichtlich noch großen Klärungsbedarf gibt, wäre es dann nicht besser, die Ratifizierung so lange zu vertagen, bis Ende des Jahres belastbarere Zahlen vorliegen?
Da man davon ausgehen muss, dass die Beschwerden von BUND und "Aktionsbündnis" bei der Europäischen Kommission nicht leichtfertig und ohne eingehende Begründung eingereicht wurden, frage ich Sie: Warum ratifiziert der Bundestag den Vertrag ohne Kenntnis dieser Begründungen und ohne die Prüfungsergebnisse der zuständigen Kommissare abzuwarten? Welche Folgen für den Staatsvertrag und das Projekt hätten die Beschwerden, falls diese erfolgreich sein sollten, d.h. der Vertrag rechtswidrig ist?
Sie betonen die zwingende Dringlichkeit der Vertragsratifizierung, weil der Vertrag angeblich als Grundlage für die weiteren Projektplanungen und Untersuchungen dient. Aber gilt dies auch für die bereits seit Jahren laufenden Vorplanungen zumal die Entwurfsarbeiten immer noch auf dem Niveau von Vorentwürfen durchgeführt und noch nicht mal ausschreibungsreife Entwürfe erstellt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Ute Herke
Antwort von Hans-Joachim Hacker
9Empfehlungen
04.06.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrte Frau Herke,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Für den Bau einer festen Querung des Fehmarnbeltes ist im Staatsvertrag zwischen dem Königreich Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland eine klare Kostenteilung vereinbart: Demnach beschränken sich die finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich auf den Ausbau der Hinterlandanbindungen auf deutschem Hoheitsgebiet. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Querung selbst trägt das Königreich Dänemark allein. Dies ist ein großer Verhandlungserfolg des Bundesverkehrsministers bei der Aushandlung des Staatsvertrages.

Den Mitgliedern des Bundestages liegen die Kostenschätzungen des Bundesrechnungshofes vor. Die Bundestagsabgeordneten sind frei in ihrer Entscheidung, diese Schätzungen zu bewerten und zu einer Entscheidungsgrundlage zu machen. Sie selbst gehen in Ihrer Frage davon aus, dass noch "belastbarere Zahlen" zu erwarten sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt von Kostensteigerungen oder aber von Kostensenkungen für die Hinterlandanbindung zu reden, ist in jedem Fall und von wem auch immer spekulativ. Für die Hinterlandanbindungen werden unterschiedliche Varianten untersucht. Sie werden auch auf ihre kostenmäßigen Auswirkungen geprüft. Die geplante Eröffnung der festen Querung ist für das Jahr 2018 vorgesehen. Erst zu diesem Zeitpunkt muss die Hinterlandanbindung sichergestellt sein. Es kann derzeit nicht seriös abgeschätzt werden, ob sich bis dahin die Kosten nach oben oder nach unten entwickeln. Man kann deshalb allerdings nicht die Entscheidung über die Ratifizierung des Staatsvertrages bis 2015 oder später vertagen.

Das laufende Ratifizierungsverfahren liegt in eigener Verantwortung des Deutschen Bundestages. Es gibt daher keinen zwingenden Grund, das laufende Verfahren aufzuhalten. Inwieweit Beschwerden gegen das Projekt bzw. gegen den Staatsvertrag, die bei der EU vorgelegt werden, erfolgreich sind, bleibt abzuwarten. Urteile und Beurteilungen können wir nicht vorwegnehmen. Es ist weder auszuschließen, dass den Beschwerden stattgegeben wird noch dass sie abgewiesen werden. Wenn Entscheidungen über die Beschwerden vorliegen, wird der Deutsche Bundestag damit umgehen.

Vertiefte Planungen und Untersuchungen zu einer festen Querung des Fehmarnbeltes werden in Vollendung nur dann durchgeführt werden können, wenn es eine grundsätzliche politische Zustimmung zu dem Projekt gibt. Von dänischer Seite liegt dies vor. Nun muss sich der Bundestag äußern und über die Frage der Ratifizierung des Staatsvertrages abstimmen. Es ist einem Bauherren nicht zuzumuten, detaillierte Planungen durchzuführen, ohne überhaupt das Signal erhalten zu haben, ob das Vorhaben gewollt ist oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen


Hans-Joachim Hacker, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
14.06.2009
Von:
-

sehr geehrter herr hacker,

wie stehen sie zur einführung des sogenannten feuerwehrführerschein und befürworten sie, dass feuerwehrleute mit dem führerschein klasse b fahrzeuge führen dürfen die mehr als 3,5 t wiegen obwohl sie dazu keine ausbildung hatten ?

h.
Antwort von Hans-Joachim Hacker
6Empfehlungen
17.06.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr Bahls,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe mich bereits in den vergangenen Monaten mit der Problematik der Führerscheine für Einsatzfahrzeuge bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz-Organisationen beschäftigt.

Ausgangspunkt war die Führerschein-Neuregelung im Jahre 1999, nach der mit dem Nachfolgeführerschein der früheren Klasse 3 keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Hierfür ist ein weiterer Führerschein erforderlich. In den vergangenen Jahren konnten die Rettungsdienste noch davon profitieren, dass viele Helferinnen und Helfer den alten Führerschein besitzen. Inzwischen wird es jedoch immer schwieriger, Nachwuchs zu gewinnen. Wer heute einen Führerschein macht, dem genügt in der Regel die Klasse B, die nicht dazu berechtigt, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu fahren.

Ich halte es besonders im Hinblick darauf, das Ehrenamt bei freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz weiter zu fördern, für geboten, eine Neuregelung herbeizuführen, die auf der einen Seite die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr sichert, andererseits jedoch die Verkehrssicherheitsaspekte berücksichtigt. Die Neuregelung soll es für diese speziellen Dienste möglich machen, dass Führerscheininhaberinnen und -inhabern der Klasse B nach festgelegten Kriterien die Befugnis zum Führen größerer Fahrzeuge erlangen:

  • Einführung einer "einfachen" Fahrberechtigung bis 4,75 t, die im Rahmen einer organisationsinternen Ausbildung mit anschließender interner praktischer Prüfung erworben werden kann,
  • Einführung einer "qualifizierten" Fahrberechtigung bis 7,5 t. Die verkürzte praktische Ausbildung erfolgt in den Fahrschulen und die praktische Prüfung innerhalb der Prüforganisationen.

Dieser Verfahrensweg ist auf Bundesebene in der Koalition, mit den Ländern und dem Bundesfahrlehrerverband erarbeitet worden. Gegenwärtig stockt das Gesetzgebungsverfahren, weil die CSU-Landesgruppe bei der Erlangung der "einfachen" Fahrberechtigung bis 4,75 t jegliche Ausbildung mit anschließender interner praktischer Prüfung ablehnt. Dieses halte ich aus der Sicht von Verkehrssicherheit sowohl für die freiwilligen Feuerwehrleute als auch die anderen Verkehrsteilnehmer für nicht verantwortbar. Es bleibt abzuwarten, ob ein vernünftiger Kompromiss der dem Ehrenamt dient, zugleich Verkehrssicherheit im Blick behält, gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Hacker,

wie ich gelesen habe hat der Parteivorstand der SPD beschlossen, dass sich die SPD nicht gegen Internetsperren und damit für Freiheit im Internet einsetzen wird. Da ich in Ludwigslust aufgewachsen bin und meine Familie noch immer dort wohnt und Sie in diesem Wahlkreis antreten, stellen sich mir zwei Fragen:

1. Werden Sie persönlich bei der Diskussion und Abstimmung im Bundestag anwesend sein?

2. Sollten Sie bei der Abstimmung anwesend sein, werden Sie demokratisches Rückgrat zeigen und gegen die staatliche Zensur des Internets stimmen??

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Joachim Hacker
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17.06.2009
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Lassen Sie mich vorab sagen, dass wir uns sicher einig sind, den Kampf gegen Kinderpornografie gemeinsam fortzusetzen. Im Kern geht es darum, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Dafür wollen wir alle rechtsstaatlichen Mittel nutzen. Das besagt auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes.
Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie steht bereits unter Strafe. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zur Bekämpfung von Kinderpornografie ein Zehn-Punkte-Plan mit konkreten Maßnahmen vorgelegt.

Zweifelsohne muss im Internet mehr zur Bekämpfung von Kinderpornografie getan werden. Das muss mit Augenmaß geschehen. Die SPD wendet sich gegen eine von Ihnen befürchtete "staatliche Zensur des Internets". Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenüber dem Koalitionspartner grundlegende Änderungen beim Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz durchgesetzt. So soll es Internetsperren nur dann geben, wenn zulässige Maßnahmen zur Löschung von Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt nicht erfolgreich waren. Wohlgemerkt geht es nur um die Sperrung von Kinderpornografie-Seiten und nur dann, wenn sie nicht gelöscht werden konnten. Außerdem hat die SPD durchgesetzt, dass es ein unabhängiges Gremium geben soll, welches die Sperrliste regelmäßig kontrolliert und korrigieren kann.
Das Gesetz soll automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft treten, um Nutzen und Wirksamkeit des Gesetzes zu evaluieren.

Es ist uns gelungen, mit den gegenüber der Union verhandelten Gesetzesänderungen, jetzt wirksam gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen, die Internetnutzer zu schützen und rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren.

Ich kann deshalb diesem so geänderten Gesetzesentwurf zustimmen. Ob ich am Donnerstag bei der Abstimmung anwesend sein kann, hängt davon ab, wann der Tagesordnungspunkt endgültig aufgerufen werden soll. Parallel sind weitere Termine angesetzt.

Mit freundlichen Grüßen


Hans-Joachim Hacker, MdB
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