Hans-Joachim Hacker (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Hans-Joachim Hacker
Geburtstag
10.10.1949
Berufliche Qualifikation
Diplomjurist, Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Schwerin
Wahlkreis
Schwerin - Ludwigslust
Ergebnis
25,6%
Landeslistenplatz
1, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Erwartungsgemäß verteidigt der Bundesfinanzminister diese steuerliche Regelung. Er räumt ein, dass die Ticketsteuer einen dämpfenden Effekt auf die Passagierzahlen gehabt haben könnte. Sein Kabinettskollege Dr. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Senioren
26.01.2013
Von:

Sehr geehrte Herr Hacker,

in welcher Form setzen Sie sich für die Rentenanpassung OST / WEST ein?

Mit freundlichen Grüßen

U.
Antwort von Hans-Joachim Hacker
1Empfehlung
01.02.2013
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

Sie fragen mich danach, in welcher Weise ich mich für die Rentenanpassung in Deutschland (Vereinheitlichung der Entgeltpunkte) einsetze. Sie sprechen tatsächlich ein wichtiges Problem an, das einer Lösung bedarf. Die Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung im Bereich der gesetzlichen Rentenanwartschaften ist insgesamt gesehen als gelungen zu bezeichnen. Kritik gibt es bei Betroffenen hinsichtlich politisch begründeter Abwertungen in den Anwartschaften und wegen der nichterfolgten Angleichung der Entgeltpunkte. Der ursprüngliche Lösungsansatz über Lohn- und Gehaltssteigerungen in den neuen Ländern, die Rentenanpassung zu vollziehen, hat in den ersten Jahren zu erheblichen Rentensteigungen geführt, jedoch wird dauerhaft ein Lohngefälle zwischen Ost und West bestehen bleiben, wie es auch zwischen wirtschaftsstarken und wirtschaftsschwachen Regionen in den alten Bundesländern existiert. Die SPD-Bundestagsfraktion, speziell die damalig AG Aufbau Ost, deren Mitglied ich war, hat sich zur Bundestagswahl 2009 klar dafür ausgesprochen, dass in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz die offenen Fragen geklärt werden. Dazu zählt auch die Anpassung der Entgeltpunkte. In dieser Legislaturperiode haben wir diese Forderung und dieses Ziel nicht aufgegeben, beispielsweise mit einem Antrag vom 06.07.11 eine Ost-West-Angleichung von pauschal bewerteten Versicherungszeiten gefordert und in diesem Zusammenhang auf die Einlösung der Zusage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP gedrungen "ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen". Die Bundesregierung hat bislang diese Zusage nicht erfüllt und Nachfragen im Bundestag haben ergeben, dass die Lösung in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr zu erwarten ist.

Die SPD, insbesondere die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion, in der ich Mitglied bin, hat in den letzten Wochen und Monaten eine umfassende Diskussion zur künftigen Rentenpolitik geführt. Diese Diskussion hat zu den "Ostdeutschen Eckpunkten für das SPD-Regierungsprogramm" für eine neue Bundesregierung unter SPD-Beteiligung geführt. In diesen "Eckpunkten" ist unter Ziffer 3 eine klare Botschaft enthalten, die lautet "Rentensystem: Ein Land - gleiche Rente". Darin ist eine stufenweise Angleichung enthalten, die die vollständige Angleichung des Rentenwertes Ost an West bis 2020 vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Joachim Hacker
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
26.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Hacker,

zu Ihrem Debattenbeitrag am 25. April zur festen Fehmarnbeltquerung folgende Fragen:
(1) Was spricht gegen die von DIE LINKE und Bündnis 90/Grüne geforderte Überprüfung bzw. Neubewertung des gesamten Vorhabens "Eisenbahnachse Fehmarnbelt" (Projekt 20 TEN-V)? (2) Ist eine solche Aktualisierung der fast 10 Jahre alten Projektevaluierung von COWI - Dansk Transportforskning grade jetzt, da die ausschreibungsreifen Entwurfsplanungen vorliegen, dringend erforderlich? (3) Ist Ihnen das Ergebnis der Projektevaluierung von COWI -Dansk Transportforskning gegenwärtig, das die Tunnellösung als ein marginales Projekt (Netto-Nutzen im Bereich Null) bezeichnete?

In Erwartung Ihrer baldigen Antwort
Antwort von Hans-Joachim Hacker
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2013
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre mail, die ich nachstehend gerne beantworte. Sie beziehen sich auf meinen Redebeitrag in der Plenardebatte am 25.04.13. Der Redebeitrag enthält bereits die Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen. Deutschland und das Königreich Dänemark haben einen Staatsvertrag über die Feste Fehmarnbeltquerung geschlossen. Dieser Vertrag kann nur im beiderseitigem Einvernehmen geändert werden. Hierfür gibt es bei beiden Vertragspartnern zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Interesse. Im Gegenteil, beide Vertragspartner gehen - wie im Vertrag zugesichert - davon aus, dass die vertraglichen Abreden umgesetzt werden. Auch den Forderungen aus dem Bundestag folgend, finden gegenwärtig umfangreiche Untersuchungen statt, die alle Fragen in Verbindung mit der Realisierung des Bauwerkes betreffen. Falls es in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von technischen Präzisierungen gibt, können diese selbstverständlich berücksichtigt werden. Dies ist jedoch eine Angelegenheit der dänischen Seite, die die Projektrealisierung laut Vertrag übernommen hat. Präzisierungen der technischen Lösung sind insofern auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker
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