Hans-Joachim Fuchtel (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Hans-Joachim Fuchtel
Jahrgang
1952
Berufliche Qualifikation
Jurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, selbst. Anwalt
Wohnort
-
Wahlkreis
Calw , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
46,3%
Landeslistenplatz
-, Baden-Württemberg
(...) Immerhin konnte im Koalitionsvertrag auf Drängen der Union die Festlegung getroffen werden, dass die Ökosteuer im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung nicht weiter erhöht wird. (...)
 
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
18.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

sie haben in der Abstimmung zu den Internet-Sperren (ZugErschwG) für die Sperren gestimmt. Ich habe mir nun auch Ihre bisherigen Aususagen zu diesem Thema durchgelesen und trotzdem blieben zum bereits verabschiedeten ZugErschwG einige weitergehende Fragen offen:

1. Halten Sie ein Stopp-Schild für nützlich um den Missbrauch von Kindern zu verhindern?
Was sagen sie zu der Aussage zahlreicher Experten, dass das Stopp-Schild sogar von Laien innerhalb weniger Sekunden umgangen werden kann und, dass damit sogar Täter geschützt werden? Falls sie nicht der Meinung sind, das Stopp-Schild sei in der Praxis wirkungslos, inwieweit haben Sie einen informationstechnischen Hintergrund, dies besser als die erwähnten Experten beurteilen zu können?
2. Glauben bzw. befürworten Sie, dass diese Zensureinrichtung in naher Zukunft auch für andere Seiten(rechtsextreme Inhalte, "Killerspiele", Gewaltdarstellung) usw. genutzt werden wird?
3. Sehen Sie in dem verabschiedeten Gesetz einen Verstoß gegen Absatz 5 Artikel 1? Ich zitiere: "Eine Zensur findet nicht statt."
4.Glauben sie nicht, dass dieses Gesetz die Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, aufhebt, da keinerlei Kontrollmöglichkeit über das BKA besteht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
J.
Antwort von Hans-Joachim Fuchtel
2Empfehlungen
10.09.2009
Hans-Joachim Fuchtel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.08.2009 bezüglich meiner Abstimmung zu den Internet-Sperren im Rahmen des Zugangserschwerungsgesetzes (ZugErschwG).

Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass die Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet mit großer Sorgfalt und Sensibilität betrieben wurde. Leider erlebt man trotzdem immer wieder, dass bei dieser Diskussion berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden.

Bei der Kinderpornographie geht es rechtlich grundsätzlich um zwei Komplexe:

Zum einen bedroht § 184 b Abs. 1 des Strafgesetzbuches (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) all diejenigen mit Strafe, die kinderpornographische Schriften, wozu auch Ton- und Bildträger sowie Datenspeicher gehören, verbreiten, solche Schriften öffentlich ausstellen, anschlagen, vorführen oder sonst zugänglich machen oder die diese Machwerke herstellen, beziehen, liefern, vorrätig halten, anbieten, ankündigen, anpreisen, einzuführen oder auszuführen unternehmen.

Dies sind diejenigen, die kinderpornographische Inhalte ins Netz stellen. Hier genügt oft ein Hinweis an die Betreiber der Server, um dem Spuk ein Ende zu bereiten.

Gemäß § 184 b Abs. 2 des Strafgesetzbuches gilt grundsätzlich aber auch, dass sich strafbar macht, wer es unternimmt, sich kinderpornographische Schriften – dazu gehören auch Dateien und das Betrachten von Bildern im Netz – zu verschaffen. Der Bundesgerichtshof hat dies folgendermaßen präzisiert: "Auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher eines PC-Systems erlangt dessen Benutzer Besitz, weil es ihm möglich ist, jederzeit diese Dateien wieder aufzurufen, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden" (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006).

Entsprechend ist die Sperrung einer derartigen Seite als die Verhinderung einer Straftat zu qualifizieren. Dies unterscheidet diesen Fall von dem der Sperrung einer Seite, die vielleicht einen strafwürdigen Inhalt hat, wo es aber nicht strafbar ist, sich diese Inhalte zu verschaffen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es unerträglich, dass wir in Deutschland bisher noch nicht umfassend gegen die Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgegangen sind. Die Bundesregierung hat darüber unter Federführung der BMin Dr. von der Leyen in den letzten Monaten intensive Gespräche und Verhandlungen mit der betroffenen Wirtschaft geführt. Dabei sind zwei Dinge deutlich geworden: Erstens sind die Access-Provider dazu bereit, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren und so die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Fünf große Unternehmen haben sich auf vertraglicher Basis dazu verpflichtet. Und zweitens brauchen wir eine gesetzliche Regelung.

Glücklicherweise konnten wir in den Verhandlungen mit der SPD zentrale Forderungen der Union durchsetzen, so dass mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen weitere effektive Maßnahmen gegen dieses Übel ermöglicht werden.

Lassen Sie mich kurz die wichtigsten Punkte des Gesetzes hervorheben:

1.Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden durch eine Stopp-Seite verhindert. Die Stopp-Seite setzt ein deutliches Signal für das Netz: Stopp, hier geht es nicht weiter, hier wird der legale Raum verlassen! Die Sperrung solcher Seiten ist eine zusätzliche und ergänzende Maßnahme, wenn ein wirksameres Vorgehen direkt gegen die schrecklichen Inhalte bei ausländischen Angeboten nicht möglich ist. Die Stopp-Seite ist ein wichtiger Baustein einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.

2.Nutzer, die z.B. durch Links in Spam-Mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Für uns ist klar, dass Hersteller und Konsumenten von Kinderpornographie mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden müssen. Genauso klar ist aber auch, dass wir harmlose Nutzer nicht durch – letztlich unbegründete – staatliche Verfolgungsmaßnahmen stigmatisieren und ihre bürgerliche Existenz vernichten dürfen.

3.Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben.

4.Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden.

Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützt. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184 b des Strafgesetzbuches.

In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des § 184 b des Strafgesetzbuches beziehen, d.h. auf die Verschaffung von Kinderpornographie. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung – möglicherweise ein Download einer Datei – hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen. Insofern bin ich fest davon überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die Grundrechte der Bürger nicht tangiert.

Nun konkret zu Ihren Fragen:

Fraglos ist die Einführung des Stopp-Schildes nötig, um gegen das Verschaffen kinderpornographischer Schriften vorzugehen und so Straftaten zu verhindern. Jedoch ist es sehr schwer, konkret quantitativ und qualitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Dies gilt allerdings auch für andere Sicherheitseinrichtungen im realen Leben, wie beispielsweise Türschlösser und kann daher nicht als Grund für eine Abschaffung des Stopp-Schildes angegeben werden. Sie werden mir sicherlich zustimmen, dass es besser ist, diesen Weg zu gehen, als gar keine Maßnahmen zu ergreifen.

Die Frage inwieweit Täter durch die Einführung eines Internetstoppschildes geschützt werden, kann ich nicht nachvollziehen.

Mein Wissen über die Hintergründe zu den neuen Internetsperren beruht in großem Maße auf diversen Experten, die die Koalitions-Fraktionen bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes entscheidend beraten und unterstützt haben.

Zwar stimme ich Ihnen zu, dass das Zugangserschwerungsgesetz in den Schutzbereich der uneingeschränkten Freiheit zur Informationsbeschaffung eingreift, aber dieser Eingriff ist meines Erachtens aus den oben aufgezählten Gründen gerechtfertigt.

Darüber hinaus ist es nicht richtig, dass keine Kontrollmöglichkeit über das BKA besteht. Mit dem Gesetz ist auch der Vorschlag eines Expertengremiums realisiert worden: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln!

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Fuchtel, MdB
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
18.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

wie sehr wird die Überwachung unter einer Schwarz/-Gelben Regierung voranschreiten?

Und was würden sie davon halten wenn die Piratenpartei in den Bundestag einziehen würde?
Antwort von Hans-Joachim Fuchtel
11Empfehlungen
10.09.2009
Hans-Joachim Fuchtel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.08.2009 zum Thema Innere Sicherheit und Justiz in Deutschland.

Zu ihrer Frage, inwieweit die Überwachung unter einer Schwarz-Gelben-Regierung voranschreiten würde, kann ich Ihnen versichern, dass die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag darauf Wert legen wird, dass Deutschland eines der sichersten Länder der Welt bleibt. Hierbei wird auf ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen einerseits der Durchsetzung von Recht und Ordnung und andererseits dem Schutz der Freiheit der Bürger geachtet.

Die CDU setzt sich für eine personell, organisatorisch und technisch handlungsfähige Polizei ein, um allen Bürgern auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen zu jeder Tages- und Nachtzeit ein freies und sicheres Leben ermöglichen zu können, ohne Angst vor Verbrechen. Wer Recht bricht, muss mit konsequenter Verfolgung und zügiger Bestrafung rechnen. Darüber hinaus wollen wir Bürger vor rückfälligen Straftätern noch wirksamer schützen, indem bestehende Lücken bei der Sicherheitsverwahrung geschlossen werden und die Identifizierung von Kriminellen durch den "genetischen Fingerabdruck" deutlich verbessert wird. Der besondere Schutz gilt unseren Kindern. Es darf hier nichts unversucht bleiben, um alle rechtstaatlichen, zulässigen Möglichkeiten zum Kinderschutz einzusetzen.

Die Piratenpartei Deutschland hat sich im September 2006 beim Bundeswahlleiter registrieren lassen. Es handelt sich um eine Absplitterung der SPD. Diese erst kurze Entwicklungsphase der Piratenpartei Deutschland schlägt sich auch im eingeschränkten Wahlkampfprogramm nieder. Die Piratenpartei versteht sich als Teil einer weltweiten Bewegung, die u. a. eine Reformierung des Urheber- und Patentrechts, einen besseren Datenschutz und mehr Informationsfreiheit anstrebt. Jedoch finden die gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ebenso wichtigen Politikfelder Wirtschaft, Arbeit und Soziales sowie die Familienpolitik nur eine stark eingeschränkte Berücksichtigung.

Ich selbst setze mich für eine größtmögliche Freiheit der Internetnutzung ein. Allerdings darf der Schutz des geistigen Eigentums durch eine unbegrenzte Vervielfältigung medialer Produkte, wie von der Piratenpartei gefordert, nicht uneingeschränkt sein. Das Internet in einer Demokratie darf kein rechtsfreier Raum sein. Gegen Gesetzeswidrigkeiten muss wie im realen Leben, so auch im Internet vorgegangen werden. Der Missbrauch des Internets für kriminelle Machenschaften, wie die Verwendung kinderpornographischen Materials, muss verhindert werden.


Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Fuchtel, MdB
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Frage zum Thema Finanzpolitik
18.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Fuchtel,

warum wurde die ÖKO - Steuer von der jetzigen Regierung nicht wieder abgeschaft, so wie es die CDU mit Ihren Aufklebern gefordert hat?
Liegt es daran weil die SPD noch mit regiert und wenn ja, wird die Steuer bei einer schwarz gelben Regierung abgeschafft?????

MfG
V.
Antwort von Hans-Joachim Fuchtel
1Empfehlung
22.09.2009
Hans-Joachim Fuchtel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Ökosteuer.

Die von "Rot-Grün" 1999 eingeführte Ökosteuer hat mit Ökologie wenig zu tun. Sie wurde von "Rot-Grün" zum Stopfen der Rentenkassen benutzt. Die Union hatte sich seinerzeit, wie Sie sich richtig erinnern, bei der Einführung der Ökosteuer entschieden gegen diese Steuererhöhung gewandt.

Eine Rückführung der Ökosteuer war in der aktuellen politischen Konstellation mit den Sozialdemokraten auch nicht zu machen. Immerhin konnte im Koalitionsvertrag auf Drängen der Union die Festlegung getroffen werden, dass die Ökosteuer im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung nicht weiter erhöht wird.

Wegen der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise und der damit verbundenen Haushaltssituation sehen wir leider auch als Union derzeit keine Möglichkeiten, die Ökosteuer kurzfristig aufzuheben.

Würde man zum jetzigen Zeitpunkt auf die Ökosteuereinnahmen verzichten, so hätte dies eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Rentenversicherung zur Folge. Dies würde zu zusätzlichen Belastungen von Bürgern und Unternehmen führen, die wir in der derzeitigen Situation niemandem zumuten wollen.

Von daher bestünde leider auch unter "Schwarz-Gelb" derzeit kein Spielraum, die Ökosteuer abzuschaffen.

In der Hoffnung auf Ihr Verständnis verbleibe ich

mit freundlichem Gruß
Hans-Joachim Fuchtel, MdB
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Frage zum Thema Soziales und Familie
25.09.2009
Von:

Sehr geehrte Herr Fuchtel,

da ich selbst alleinerziehende Mutter zweier Kinder bin, habe ich speziell zu diesem Thema fragen:

Neben den steuerlichen Ungerechtigkeit, die man als getrennte Familie zu leisten hat, gibt es für Alleinerziehende finanzielle Nachteile im späteren Rentenalter. Natürlich bekommt man einen geringfügigen Rentenausgleich später durch den Exmann. Aber letztendlich ist es so, daß ich , wenn ich meine Kinder nicht nur von Institutionen erziehen lassen möchte, sondern Ihnen auch das Gefühl von Familienleben vermitteln will und auch in schwierigen Phasen für sie da sein möchte, lange Zeit nicht 100% arbeiten kann. Gleichzeitig bleibt kein Geld für eine private Rentenversicherung. Da ich Ärztin bin, kann ich auch nicht von der Riester-Rente prifitieren. Deshalb habe ich Sorge vor der Altersarmut. Welche Lösungansätze sehen Sie?

Zweite Frage: Seit letztem Jahr gilt ein neues Gesetz bzgl. der Unterhaltszahlungen gegen die Kinderarmut bei Alleinerziehenden. Es ist geregelt, daß die erste Frau bzgl. der Unterhaltszahlungen nur dann Unterhalt erhält, wenn das Geld dazu noch ausreicht, falls es in der Zweitfamilie wieder Kinder gibt. Aus Erfahrung von mehreren Familien weiß ich, daß das Geld meistens nicht mehr ausreicht. D.h. letztendlich bekommt die Erstfrau plötzlich keinen Unterhalt mehr. Wenn die Erstfrau keinen Unterhalt mehr erhält, ist auch gleichzeitg weniger Geld für das Kind aus erster Ehe vorhanden. Gleichzeitig bleibt dem Exmann für die neue Familie deutlich mehr Geld: Die Zweitfrau bekommt Elterngeld und dem Mann bleibt mehr, weil er keine Unterhaltsleistungen mehr an seine ertse Frau erbringen muß. Während die Alleinerziehenden häufig in Armut leben, ist dies bei den Zweitfamilien deutlich seltener der Fall. Wie sehen Sie die soziale Ungerechtigkeit und welche Änderungsvorschläge haben Sie?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

C.
Antwort von Hans-Joachim Fuchtel
1Empfehlung
18.12.2009
Hans-Joachim Fuchtel
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne nehme ich zu den einzelnen Anliegen Stellung.

Gestatten Sie mir bzgl. Ihrer Anmerkung, dass als Alleinerziehende aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit wegen der Betreuung Ihrer Kinder nur unzureichend für Ihr Alter vorsorgen können, zunächst einen Hinweis auf das gut ausgebaute System von familienpolitischen Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu zählt in erster Linie die Anerkennung von Kindererziehung. Als Kindererziehungszeit werden für Geburten ab 1992 die ersten drei Lebensjahre eines Kindes (auch zusätzlich zu zeitgleichen Beitragszeiten aus einer Beschäftigung) angerechnet und mit 100 Prozent des Durchschnittseinkommens bewertet. In der so genannten Kinderberücksichtigungszeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres eines Kindes werden die Rentenanwartschaften von Erziehenden, die erwerbstätig sind, um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittsverdienstes aufgewertet. Dies gilt auch für Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei gleichzeitiger Erziehung von zwei oder mehr Kindern unter zehn Jahren wird eine Gutschrift von 1/3 Entgeltpunkt gewährt. Auch die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Angehörigen der berufsständischen Versorgungswerke haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Kindererziehung in ihrer Versicherungsbiografie in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird.

Allein die geltende Regelung, nach der pro Kind 3 Jahre an Kindererziehungszeit angerechnet werden, führt bei dem derzeitigen aktuellen Rentenwert von 27,20 Euro zu einem Rentenertrag von fast 82 Euro pro Kind. Hierfür zahlt der Bund die Beiträge. Dies sind aktuell mehr als 18.000 Euro pro Kind. Die Gesamtausgaben des Bundes hierfür liegen derzeit bei jährlich rund 11,5 Mrd. Euro.

Soweit Sie die Riester-Förderung ansprechen, können grundsätzlich alle Personen diese Förderung beanspruchen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Deswegen sind auch Eltern während der 3-jährigen Kindererziehungszeit im Rahmen der Riester-Rente förderberechtigt. Die Riester-Rente soll eine zusätzliche Altersversorgung derjenigen ermöglichen, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. in entsprechenden Versorgungssystemen betroffen sind. Bei den berufsständischen Versorgungswerken ist dies jedoch nicht der Fall. Dieser sachliche Grund rechtfertigt eine Ungleichbehandlung, was auch bereits höchstrichterlich anerkannt ist.

Zu Ihren unterhaltsrechtlichen Beanstandungen habe ich vom Bundesministerium der Justiz die folgende Stellungnahme erhalten:

"Durch die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Unterhaltsrechtsreform ist die unterhaltsrechtliche Rangfolge neu geregelt worden. Diese gibt vor, in welcher Reihenfolge die Ansprüche mehrerer Unterhaltsberechtigter zu erfüllen sind, wenn der Unterhaltsverpflichtete nicht allen Unterhalt gewähren kann (sogenannter Mangelfall).

Ziel der Neuregelung war es, die Situation von Kindern zu verbessern. Nach altem Recht standen die Unterhaltsansprüche von Kindern den Ansprüchen eines Ehegatten im Rang gleich. Dies hatte im Mangelfall zur Folge, dass auch der Unterhalt der Kinder gekürzt wurde. Um dies zu vermeiden, bestanden bereits seit geraumer Zeit Forderungen nach einem alleinigen Vorrang für Kinder. Ein breiter Konsens bestand auch darüber, dass Eltern dann bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie wegen der Kinder nicht erwerbstätig sein können. Um allen Kindern – unabhängig von der Lebensform ihrer Eltern - die gleichen Lebensbedingungen zu ermöglichen, wurde zugleich der Vorrang von Unterhaltsansprüchen Geschiedener vor nachfolgenden Partnern abgeschafft. Hierfür sprachen letztlich auch durchgreifende gesellschaftliche Änderungen wie etwa gestiegene Scheidungszahlen und eine stetige Zunahme der Anzahl von Zweitfamilien.

Vor diesem Hintergrund gestaltet sich die Rangordnung nunmehr wie folgt: Zunächst hat der Unterhaltspflichtige die Ansprüche minderjähriger unverheirateter und sogenannter privilegiert volljähriger Kinder zu erfüllen. Im Anschluss daran hat der Unterhaltspflichtige - soweit ihm weitere Zahlungen möglich sind - insbesondere die Unterhaltsansprüche derjenigen zu erfüllen, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind. Hierbei unterscheidet das Gesetz nicht zwischen Erst- oder Zweitehe: Haben sowohl der geschiedene Ehegatte als auch der neue Ehegatte Kinder zu betreuen, stehen sie einander im Rang gleich.

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf Folgendes hinweisen: Auch nach neuem Recht kann über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus Betreuungsunterhalt verlangt werden, vor allem wenn die Bedürfnisses des Kindes einer Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils entgegenstehen. Wie der Bundesgerichtshof vor einigen Tagen entschieden hat, werden hierbei an den neu verheirateten Ehegatten im Grundsatz die gleichen Anforderungen gestellt wie an den geschiedenen Ehegatten; demnach muss er - auch wenn die Rollenverteilung innerhalb bestehender Ehe Sache der Ehepaares ist - ggf. erwerbstätig sein und sich Einkünfte anrechnen lassen. Bezieht der neue Partner Elterngeld, so mindert dieses - soweit es den Betrag von 300,-- EUR übersteigt - ebenfalls seinen Unterhaltsanspruch. Besteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt, so beinhaltet dieser im Übrigen grundsätzlich auch zusätzliche Mittel für eine angemessene private Altersvorsorge."

Ihre Ansicht, dass die frühere Familie häufig in Armut lebe, während es der Zweitfamilie gut gehe, kann ich nicht teilen. Aus meiner Arbeit weiß ich, dass auch sog.Zweitfamilien nicht selten in engen finanziellen Verhältnissen leben. In vielen Fällen ist es so, dass die zur Verfügung stehenden Mittel von vornherein nicht ausreichen, mehrere Kinder, den früheren Ehegatten und ggf. noch einen neuen Partner zu unterhalten. Das Unterhaltsrecht kann die vorhandenen Mittel leider nicht mehren, es kann lediglich für eine möglichst gerechte und ausgewogene Verteilung sorgen.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Joachim Fuchtel, MdB
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