Guntram Schneider (SPD)
Abgeordneter Landtag NRW

Grunddaten
Guntram Schneider
Geburtstag
02.07.1951
Berufliche Qualifikation
Werkzeugmacher
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Dortmund IV , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
47,1%
Landeslistenplatz
-
weitere Profile
(...) Im Interview mit BILD am 05.02.2013 habe ich Stellung zur Suspendierung von zehn Feuerwehrbeamten der Stadt Düsseldorf genommen. Einer der Feuerwehrmänner hatte auf der Online-Plattform Facebook folgenden Kommentar zur Überstundenregelung bei der Düsseldorfer Feuerwehr abgegeben:

"Erst wenn der eigene Bürostuhl brennt, wird Herr Elbers erkennen, dass man mit Infopavillons keine Brände löscht."

Die weiteren neun Beamten hatten die "Gefällt mir"-Funktion angeklickt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Soziales
01.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Schneider,

ich bitte Sie um Beantwortung meiner Anfrage vom 11.03.2013.
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen


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Frage zum Thema Soziales
05.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Schneider,

die Kommunen vereinbaren mit den Jobcentern Zielvereinbarungen.

Viele Jobcenter haben als Ziel vereinbart die Kosten der Unterkunft für die Kommune / den Kreis zu senken.

Die Sozialgerichte werden mit einer Vielzahl von Verfahren überschwemmt, deren Ursache in solchen Zielvereinbarungen liegt.

"Wie problematisch die Rechtsprechung des BSG zum ´schlüssigen Konzept´ sich in der Praxis auswirkt, kann bereits daraus ersehen werden, dass es bislang soweit ersichtlich bundesweit erst einem Jobcenter gelungen ist, ein ´schlüssiges Konzept´ zu erstellen, das vor dem BSG Bestand hatte, und dass derzeit allein gegen den Beklagten vor dem Sozialgericht Dresden eine vierstellige Zahl von Verfahren anhängig ist, in denen der Beklagte die geltend gemachten Bedarfe der Unterkunft für unangemessen hält. Die Rechtsprechung des BSG hat in diesem Kernbereich des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums – die Sicherung der Unterkunft ist eine der wichtigsten Grundlagen der physischen Existenz des Menschen – keinerlei Rechtssicherheit gebracht, sondern vielmehr für einen erheblichen Teil der auf Grundsicherungsleistungen angewiesenen Menschen zu dauerhafter Unsicherheit über einen beträchtlichen Teil der ihnen zustehenden Leistungen geführt."

Gericht: SG Dresden
Datum: 25.01.2013
Aktenzeichen: S 20 AS 4915/11
Beteiligte Anwälte:
Vorschriften:

§ 22 SGB II, Art. 1 GG, Art. 2ß GG
Thema, Leitsatz: Die Rechtsprechung des BSG zu den "Mietobergrenzen" (Angemessenheit von Unterkunftskosten, § 22 SGB II) ist nach dem Urteil des BVerfG vom 9.2.2010, 1 BvL 1/09 nicht mehr verfassungsgemäß.

srif.de

Meine konkrete Frage:

Ist die Verfassung der Bundesrepublik in sich ´widersprüchlich´.

Gibt es einen Zielkonflikt zwischen der ´Schuldenbremse´ (Investitions- und Sozialstaatsbremse) und dem Artikel 20 GG?

Mit freundlichen Grüßen


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