Gunther Krichbaum (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gunther Krichbaum
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsjurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pforzheim
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Wir – die CDU-CSU-Europapolitiker im Bundestag und im Europaparlament – werden weiter daran arbeiten, Rassismus effektiv zu bekämpfen. Ungeachtet der großen Bedeutung von statistischem Material bei der politischen Arbeit werden wir wirkungsvoll sicherstellen, dass sensible personengebundene Daten zu Rasse und ethnischer Herkunft niemals zentral gespeichert und für Zwecke von Justiz und Inneres zweckentfremdet werden können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
24.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kirchbaum,

ab Januar 09 gibt es 10,- € mehr Kindergeld. Welch Freude bei dieser Wirtschaftslage für mich als alleinerziehende Mutter. Doch heute erhielt ich die Nachricht vom Landratsamt, dass der Mindestunterhalt von 322,-€ für meine 9-jähhrige Tochter unverändert bleibt. Dies hat zur Folge,:
vorher: 154,-€ Kindergeld + 168,-€ Unterhalt
jetzt : 164,-€ Kindergeld + 158,-€ Unterhalt
Heißt: Die 10,-€ mehr Kindergeld werden vom Unterhalt (welchen ich vom Jugendamt beziehe, da der Kindsvater nicht zahlt) wieder abgezogen. Also: Dann kommt das ganze doch zur Krönung dem Kindsvater zugute, dem nun monatlich 10,-€ weniger beim Jugendamt als Schuld "angeschrieben" werden? Wie kann die Regierung sich in den Medien mit einer Kindergelderhöhung brüsten, wenn unterm Strich kein Cent beim Kind davon übrig bleibt? Der Staat gibt - der Staat nimmt? Hat man hier quasi nicht zu Ende gedacht? Erfolgt hier eine Nachbesserung?
Antwort von Gunther Krichbaum
bisher keineEmpfehlungen
25.03.2009
Gunther Krichbaum
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch zur Anrechnung von Kindergeld auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Ihren Unmut über die Tatsache, dass die Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro in voller Höhe auf die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz angerechnet wird, kann ich gut nachvollziehen. Auch innerhalb der Regierungsfraktionen gab es in den vergangenen Wochen Überlegungen, hier zu einer anderen Regelung zu kommen. Diese Prüfungen sind nun abgeschlossen worden, so dass ich Ihnen nunmehr den aktuellen Sachstand mitteilen kann.

Der Umfang der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz richtet sich nach dem im Einkommensteuerrecht geltenden Kinderfreibetrag und ist abhängig vom Alter des Kindes. Zum 1. Januar 2009 ist der Mindestunterhalt für Kinder unter 6 Jahren auf 281 Euro gestiegen; für Kinder unter 12 Jahren ist er bei 322 Euro geblieben.

Zugleich bestimmt § 2 UVG, dass von dieser Unterhaltsvorschussleistung das Kindergeld zwingend in voller Höhe abgezogen werden muss. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass die Unterhaltsleistung nach dem UVG die Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts in Höhe von 322 Euro für Ihr Kind erreicht.

Überlegungen, hier zu einer anderen Regelung zu kommen und § 2 UVG entsprechend zu ändern, haben innerhalb der Koalitionsfraktionen keine Mehrheit gefunden. Aus diesem Grund entsteht die für Kinder und Eltern unerfreuliche Situation, dass die Kindergelderhöhung bei unterhaltsvorschussberechtigten Familien keine Erhöhung der monatlichen Zahlungen bewirkt.

Die gleichfalls vom Deutschen Bundestag beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind mindert dagegen den Unterhaltsanspruch nicht und wird Ihnen im April in voller Höhe ausgezahlt. Hier besteht ein Unterschied zu alleinerziehenden Eltern, bei denen der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt. Hier wird die Einmalzahlung hälftig auf beide Eltern aufgeteilt, so dass der alleinerziehende Elternteil nur 50 Euro erhält.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, obwohl Ihrem Anliegen leider nicht entsprochen werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Wirtschaft
28.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

aktuell wird über eine Kreditbürgschaft und/oder direkte Beteiligung des Staates an der Schaeffler-Gruppe diskutiert. Kritisch betrachtet sollen hier durch Fehlentscheidungen in der Vergangenheit (Übernahme von Conti) evtl. auftretende Verluste sozialisiert werden, nachdem die Gewinne steueroptimiert individualisiert wurden. Wie stehen Sie zu derartigen Staatshilfen? Welche Gewähr hat der Staat, bzw. die Gemeinschaft der Steuerzahler, daß er im Ausgleich für die Hilfe eine entsprechende Beteiligung an zukünftigen Gewinnen erhält?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gunther Krichbaum
1Empfehlung
30.01.2009
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Scheffler-Gruppe ist wegen der sehr teuren Conti-Übernahme und der Krise in der Automobilindustrie in eine sehr schwierige finanzielle Lage geraten. Es muss nun Aufgabe des Unternehmens sein, im Interesse der fast 200.000 Beschäftigten sehr schnell eine Lösung zu finden. Dabei stehen zunächst die beteiligten Banken in einer besonderen Verantwortung. Möglicherweise können auch Kunden aus der Automobilindustrie einen Sanierungsbeitrag leisten.

Die Scheffler-Gruppe hat in einem Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Glos am letzten Mittwoch zugesagt, in den nächsten zwei Wochen ein tragfähiges und zukunftsweisendes Konzept vorzulegen, das mit den wichtigsten Banken abgesprochen ist. Ob im Anschluss weitere Gespräche über ein Engagement des Bundes oder der Länder notwendig werden, bleibt abzuwarten. Alle momentanen Überlegungen hierzu sind reine Spekulation. Allerdings muss die Verantwortung des Unternehmens für die aktuelle Situation noch einmal ganz klar herausgestellt werden. Das unternehmerische Risiko, das die Scheffler-Gruppe eigenverantwortlich eingegangen ist, kann bei einer negativen Entwicklung nicht ohne Gegenleistung auf den Staat abgewälzt werden. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass ich zum heutigen Zeitpunkt keine weiteren Aussagen treffen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Rente mit 67
01.02.2009
Von:

warum werden die renten in deutschland mit zweierlei masstab gemessen? ich bin jetzt 52 jahre alt und arbeite seit dem 15 lebensjahr un- unterbrochen, außer der bundeswehrzeit 15 monate. nach der heutigen berechnung muss ich bis 65 arbeiten, das sind insgesammt 50 jahre!!! es gibt genügent mitbürger die wesentlich weniger arbeitsjahre für die altersrente benötigen.ich verstehe überhaupt nicht,warum keine festen arbeitjahre gelten,wie in anderen ländern europas auch. ich find das eine ungleichbehandlung, sie auch?
Antwort von Gunther Krichbaum
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02.02.2009
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Um mit Erreichen des Renteneintrittsalters von 65 Jahren einen Rentenanspruch zu haben, ist es notwendig, über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren Beiträge in die Rentenversicherung geleistet zu haben. Je länger Beiträge gezahlt wurden und je höher diese ausfallen, umso höher ist auch der Rentenanspruch. Bei einer Beitragszahlung von nur fünf Jahren entstehen somit nur sehr geringe Ansprüche.

Sollte der Versicherte vorzeitig Altersrente beantragen, ist dies nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Berücksichtigung von Abschlägen möglich.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen allgemeinen Aussagen behilflich sein zu können. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an mein Wahlkreisbüro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Gesundheit
08.02.2009
Von:
Roy

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

unter dem link :
www.genogyn-rheinland.de
findet man den Abschnitt: "Kopfgeld" für DMP-Neueinschreibungen! Darin wird mitgeteilt, dass jede Krankenkasse aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) EUR 6.652,00 für jede Mammakarzinom-DMP-Neueinschreibung erhält.

Bisher konnte ich in Erfahrung bringen, dass der Leistungserbringer (Arzt) recht wenig erhält und dass der Patient sogar etwas mehr wie der Arzt nur für die Teilnahme im DMP erhält. Ich würde gern wissen, wer sich diesen Betrag und zu welchen ungefähren Anteilen teilt?

Mit freundlichem Gruss
Roy
Antwort von Gunther Krichbaum
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11.02.2009
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email.

Derzeit häufen sich Presseberichte, wonach Krankenkassen Ärzte dazu drängen sollen, Patienten in für die Kassen lukrativere Abrechnungskategorien einzuteilen. Ein solches Verhalten widerspräche fundamental den Zielen der Gesundheitsreform, die durch stärkere Konkurrenz unter den Kassen zu einem verstärkten Kassenwettbewerb führen soll.

Daher werden die Entwicklungen seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde, des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundestages sehr aufmerksam verfolgt. Sollten die Vorwürfe zutreffen, muss mit entsprechenden gesetzlichen Klarstellungen gegengesteuert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Gesundheit
18.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kriechbaum,

heute konnte ich einem Fernsehbeitrag entnehmen, daß der Krankenwageneinsatz zur Versorgung Volltrunkener (z.B. sog. "Komasäufer") von der Krankenkasse beglichen wird. Das bedeutet letztlich, daß Personen, die Ihren Gesundheitszustand selbst zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben von der Solidargemeinschaft getragen werden, während andere, die völlig unverschuldet einfach krank sind, die Praxisgebühr und für notwendige Medikamente Zuzahlungen zu entrichten haben. Aus meiner Sicht als Beitragszahler ungerecht und nicht nachvollziehbar. Mich würde zum einen Ihr Standpunkt hierzu als auch die Gründe interessieren, die zur Akzeptanz des geschilderten Sachverhalts durch die Politik führen. Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gunther Krichbaum
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27.02.2009
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Unabhängig von den in der Öffentlichkeit momentan stark diskutierten Fällen des "Komasaufens" von Jugendlichen rührt Ihre Frage an einer Grundfeste der Gesetzlichen Krankenversicherung: Bei ihr gilt, dass sämtliche Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung unabhängig vom Alter des Patienten und seinem möglichen Verschulden von der Solidargemeinschaft getragen werden. Zugleich ist der Beitragssatz für alle Versicherten - unabhängig vom individuellen Gesundheitsstatus, vom Geschlecht und Alter - gleich.

Dieser Grundsatz wurde in der politischen Diskussion der letzten Jahre zunehmend in Frage gestellt. Im Mittelpunkt standen dabei sog. Risikosportarten, Rauchen und Übergewicht. Auch dieses Verhalten ist - wie der übermäßige Alkoholgenuss - vom Patienten abhängig. Letztlich haben sich Vorschläge, bei diesem Verhalten Zuschläge zu den Beiträgen zu erheben, aber bislang nicht durchsetzen können. Dies liegt vor allem an der in der Praxis meist wohl nur schwer möglichen Abgrenzung zwischen noch "normalem" Verhalten und schädlichen Verhaltensweisen. Auch wer unaufgewärmt und besonders körperbetont Fußball spielt, ist einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt.

Gleichwohl bin mir sicher, dass mit zunehmenden Kosten für die Gesundheitsversorgung diese Fragen auch in Zukunft erneut diskutiert werden. Auch wenn die besonders spektakulären Fälle des Komasaufens und der besonders gefährlichen Sportarten nur einen geringen Teil der Gesamtausgaben der Krankenversicherungen ausmachen, werden uns das Rauchen und vor allem falsche Ernährungsweisen in einer alternden Gesellschaft zunehmend vor Probleme stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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