Gunther Krichbaum (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gunther Krichbaum
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsjurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pforzheim
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Das Europäische Parlament hat die Entschließung vielmehr in der Erwägung erlassen, dass die extremistischen Ideologien unvereinbar sind mit den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, die die Werte der Vielfalt und Gleichheit, auf denen die Europäische Union beruht, widerspiegeln. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Umwelt
21.12.2006
Von:

Hallo Herr Krichbaum.
Was waren das für Experten die auch Benzin-PKW und Oldtimer
wegen Feinstaubemmision die rote Karte geben?
Nur zur Info:Benzin PKW geben keinen Feinstaub ab.
Fragen Sie mal Experten die was davon verstehen,etwa ADAC oder andere.
Was tun Sie gegen diese falsche Verordnung?
MfG
Antwort von Gunther Krichbaum
2Empfehlungen
22.12.2006
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Die geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub wurden im Jahr 2005 in rund 30 deutschen Städten überschritten. Daraufhin erarbeiteten die hierfür zuständigen Bundesländer umfangreiche Maßnahmenkataloge zur Vermeidung dieser Überschreitungen. Ein Bestandteil sind Verkehrsbeschränkungen, da eine maßgebliche Ursache von Feinstaub Partikelemissionen aus Dieselmotoren sind. Allerdings war es zur praktischen Überwachung der Verkehrsbeschränkungen notwendig, alle Fahrzeuge entsprechend zu kennzeichnen. Hierfür hat das Bundeskabinett - nach Änderungen durch den Bundesrat - eine Verordnung beschlossen, die ab dem 1.4.2007 wirksam wird. Darin werden die KfZ in vier Schadstoffklassen eingeteilt. Fahrzeuge mit Ottomotoren und geregeltem Katalysator erhalten automatisch die höchste Stufe "4". Die Anordnung eines Fahrverbots wegen erhöhter Feinstaubbelastungen wird diese Stufe nicht betreffen. Zur besseren Erkennung der Fahrzeuge sind die Plaketen in verschiedenen Farben gehalten. Dies hat im Übrigen der Bundesrat vorgeschlagen.

Zur Vermeidung von Feinstaub kann natürlich ein Fahrverbot, dass immer nur lokal wirken kann, nicht ausreichen. Der generelle Verzicht auf Fahrverbote, die im übrigen von den einzelnen Ländern nach der konkreten Belastungssituation erlassen werden können, wäre aber sicher nicht verantwortbar. Betont werden muss, dass kein Fahrzeughalter verpflichtet ist, die entsprechende Plakette zu erwerben. Sie ist nur notwendig, wenn in Fällen von Einschränkungen des Verkehrs das Fahrzeug benötigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.01.2007
Von:

Feinstaub ...
wann wird denn die Private Heizung in diese Verschmutzungsdikussion einbezogen?
Denn was da so vor sich hinraucht ist schon ein Hammer!
Filtersysteme würden hier nur Vorteile bringen, Aufträge Mittelstand und reinere Luft.

Gruss J.
Antwort von Gunther Krichbaum
2Empfehlungen
29.01.2007
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihren Hinweis. Sie sprechen in der Tat einen signifikanten Punkt in der Fein­staub-Diskussion an. Es ist in der Tat richtig, diese Diskussion auch auf die privaten Feuerungsanlagen auszuweiten.

Es gibt bereits eine Reihe von diesbezüglichen Regelungen in der so genannten Kleinfeuerungsanla­genverordnung (genauer: der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, 1. BImSchV). Diese betreffen derzeit allerdings nur Feuerungsstätten mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 15 Kilowatt. Daher will das Bundesumweltministerium den Geltungsbereich der Verordnung jetzt ausweiten und sie somit auf den aktuellen Stand der Technik bringen.

Mit der Novelle der Kleinfeuerungsanlagenver­ordnung sollen infolgedessen alle Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kW erfasst und zudem die Grenzwerte für Staub deutlich ver­schärft werden. Auch Einzelraumfeuerungsstätten (d.h. Öfen und Kamine) sollen bereits ab einer Nennwärmeleistung von 8 kW regelmäßig kontrolliert werden. Insgesamt wird eine Senkung der Feinstaubemissionen bei Kleinfeuerungsanlagen durch neue Technologien auf Werte unter 20 Milli­gramm je Kubikmeter angestrebt. Das Bundesumweltministerium will dies durch Obergrenzen für Staubemissionen erreichen, welche schrittweise abgesenkt werden.

Die genannte Novellierung soll im Februar vorgestellt werden und nach Beratungen von Bundestag und Bundestag noch dieses Jahr in Kraft treten.

Von besonderer Relevanz sind hierbei Anforderungen an das Verbrennen von Festbrennstoffen wie Holz, Kohle und voraussichtlich bald auch Biomasse. Während der Feinstaub-Ausstoß aus Kohleöfen aufgrund der sinkenden Anzahl in vergangen Jahren stark zurückging, ist dies bei Holzbrennstoffen genau umgekehrt der Fall. Tatsächlich haben alle mit Holz befeuerten Heizungen im Schnitt eine hö­here Feinstaub-Emission als Erdöl- oder Erdgasfeuerungsanlagen. Andererseits sind Energieträger auf der Basis von nachwachsenden Rohstoffen jedoch klimaneutral, da sie nicht mehr CO_2 freisetzen als sie beim Wachsen aus der Atmosphäre aufgenommen haben. Heizen mit Holz gilt somit als CO_2 -neutral und klimaschonend.

Um insbesondere die Feinstaubbelastung aus holzbefeuerten Öfen zu senken, werden Filter- und optimierte Feuerungstechniken entwickelt. Nicht übersehen werden darf dabei aber, dass bereits mo­derne Holzfeuerungsanlagen auf dem Markt sind, die relativ geringe Emissionen verursachen. Dazu zählen in erster Linie Holzpellets. Die von Ihnen angesprochenen Filtersysteme sind demzufolge schon seit längerer Zeit in die Diskussion miteingebunden und werden in Zukunft selbstverständlich mit noch größerem Nachdruck erörtert.

Ferner startete das Bundesumweltministerium bereits im Oktober 2005 ein groß angelegtes For­schungsprojekt über emittierte Feinstaubmengen, Teilchencharakterisierung und Minderungsmaß­nahmen, das voraussichtlich im Sommer 2007 abgeschlossen sein wird.

An diesen Ausführungen sehen Sie, dass die privaten Feuerungsanlagen bereits als Feinstaubquelle ausgemacht wurden. Sollten Sie an weitergehendem Material interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit meinem Berliner Büro auf.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Gesundheit
09.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

wenn Sie der "Gesundheitsreform" in der nun beschlossenen Form zustimmen tun Sie dies entgegen der im Wahlkampf von der CDU und von Ihnen vertretenen Positionen.

Wie können Sie dies rechtfertigen ?

Sind Sie auch der Meinung, daß man Ihr Verhalten nicht an Ihren Wahlkampfaussagen messen darf ?

Würde ich mich als Kaufmann so verhalten wäre dies strafwürdig. Sie sind Jurist. Wie stehen Sie dazu ?

Antwort von Gunther Krichbaum
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22.01.2007
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Her ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie ein wichtiges Thema ansprechen.

Das deutsche Wahlrecht hat zur Folge, dass auf Bundesebene und in vielen Ländern nach Wahlen die Bildung von Koalitionen notwendig wird. Damit wird die Regierungspolitik von mehreren Parteien getragen und jeder Partner muss von seinen Vorstellungen Abstriche machen. Da sich in der Regel Parteien zusammenschließen, deren Programme weitgehend übereinstimmen, entstehen dabei meist nur wenige Probleme. Allerdings ist es auch bei sog. "kleinen Koalitionen" nicht ausgeschlossen, dass über einzelne Aspekte der Regierungsarbeit heftig gestritten wird. Dies war sowohl unter Rot/Grün so, als auch bei Regierungen zwischen Union und FDP. Generell kann aber davon ausgegangen werden, dass der jeweils stärkere Partner in einer solchen Koalition in den meisten Streitfällen seine Handschrift durchsetzen wird.

Die Bundestagswahlen im Herbst 2005 brachten weder für das bürgerliche Lager noch für Rot/Grün eine Mehrheit. Vielmehr waren CDU/CSU und SPD gezwungen, eine gemeinsame Regierung zu bilden, obwohl ihre Wahlprogramme in vielen Bereichen vollkommen gegensätzlich waren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Gesundheitspolitik. Da beide Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag aber fast gleichstark vertreten sind, erheben beide den Anspruch, ihre Vorstellungen weitgehend durchsetzen zu können. Deshalb ist die Findung von Kompromissen in dieser großen Koalition sehr viel schwerer, als wir dies von kleinen Koalitionen gewöhnt sind.

Unhabhängig von der Notwendigkeit, mit dem Koalitionspartner Kompromisse zu finden, gilt für mich das Wahlprogramm, mit dem ich im vorletzten Jahr in unserer Region angetreten bin, und zwar nach wie vor. Daher sehe ich die mit der SPD ausgehandelte Gesundheitsreform sehr kritisch. Allerdings muss ich auch feststellen, dass das Gesundheitskonzept der Union im Herbst 2005 keine Mehrheit unter den Wählerinnen und Wähler gefunden hat. Da es nach dem letzten Wahlergebnis – und im Übrigen auch nach allen Umfragen seit den Wahlen – keine Mehrheit zur Bildung einer rein bürgerlichen Bundesregierung gab, sind wir dazu gezwungen, mit der SPD Vereinbarungen zu treffen, die unser Land insgesamt voranbringen. Die in den Medien gerne verbreitete Auffassung, die Union hätte einen Wortbruch begangen, weise ich an dieser Stelle entschieden zurück. So schmerzlich der Verzicht auf die eigenen Vorstellungen auch sein mag, so zeigt das erste Jahr der neuen unionsgeführten Bundesregierung doch, dass wir insgesamt auf einem guten Weg sind. Deutschland steht heute besser da, als zum Ende der rot-grünen Regierung. Dies ist das klare Verdienst von Angela Merkel, auch wenn eine Regierung mit der FDP den notwendigen Reformweg sicher mutiger beschritten hätte.

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
01.03.2007
Von:

Warum können Sie nicht über ein Viadukt der A 8 über das Enztal bei Pforzheim sprechen? Das war bereits 1938 konzipiert, wie man am Kämpfelbachtalviadukt sieht. Lediglich die Kriegsvorbereitung ließ den damaligen "Bauherrn" das Projekt nicht mehr bauen. Das wäre doch aber die vernünftigste Lösung, um den Anwohnern wirklich eine Entlastung zu bringen. Was meinen Sie?
Antwort von Gunther Krichbaum
2Empfehlungen
09.03.2007
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Ausbau der A 8 bei Niefern-Öschelbronn. Die Frage des Lärmschutzes am Bauabschnitt zwischen Pforzheim-Ost und Wurmberg beschäftigt uns seit Monaten intensiv. Derzeit stimmen die Experten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des für den Verkehr zuständigen Landesinnenministeriums die fachlichen Aspekte der neu vorgelegten Planentwürfe ab. Hierbei ist ein Viadukt, wie Sie es beschreiben, nicht vertieft diskutiert worden. Tatsache ist, dass beim Bau der Autobahn zunächst eine Brücke über das Enztal geplant war - dafür dürfte allerdings angesichts des damaligen Verkehrsaufkommens kaum der Lärmschutz ein Beweggrund gewesen sein. Ich bin mir nicht sicher, ob mit einer derartigen Konstruktion das Problem nicht einfach nur an andere Orte verlagert würde.

Zunächst sind es jedoch die mit einer Brückenkosntruktion verbundenen enormen Baukosten, die ein solches Projekt nicht realisierbar erscheinen lassen. Zurzeit sind für den Ausbau dieses Streckenabschnittes rund 62 Millionen Euro vom Bund bewilligt. Für die erweiterten Lärmschutzmaßnahmen, die nach Vorlage neuer Pläne durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nun zur Entscheidung anstehen, ist mit Gesamtkosten von 72,4 Millionen bis hin zu 89,5 Millionen Euro - je nach Planvariante - zu rechnen. Es erfordert bereits den vollen Einsatz der örtlichen Abgeordneten im Deutschen Bundestag und im Landtag von Baden-Württemberg, um die Bewilligung dieser Summen zu erreichen. Ein Viadukt würde nach einer ersten Einschätzung ein Vielfaches davon kosten. In Relation zum effektiven Nutzen hinsichtlich des Lärmschutzes wären Zusatzkosten in diesem Umfang nicht zu rechtfertigen.

Zudem stellt ein Viadukt, man sieht das in Kämpfelbach, einen gravierenden Einschnitt in die Landschaft dar. Ich bin sicher, dass dieses Modell in der Bevölkerung keine breite Unterstützung finden würde.

Mit den gegenwärtig vorgesehenen Maßnahmen zum Lärmschutz sind wir auf einem guten Weg, denn unabhängig vom konkreten Ergebnis der momentanen Prüfungen wird es für die Anwohner im Vergleich zur heutigen Situation in jedem Fall zu einer Verbesserung kommen. Die gegenwärtigen Pläne tragen den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung und sind zugleich mit einem vertretbaren Mehraufwand zu bewerkstelligen.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
10.03.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

an der Realschule Königsbach herrscht akuter Lehrermangel-
In einer 5. Klasse ist der Unterricht im Fach Bildende Kunst in diesem Jahr wegen Krankheit einer Lehrerin komplett ausgefallen. Eine Vertretung war nach Aussage des Konrektors wegen Lehrermangels nicht zu bekommen. Im Zeugnis ist an dieser Stelle nur ein Strich.
Nach meinen Informationen ist in einer anderen Klasse in Sport die gleiche Situation.
Meine Fragen hierzu:
Haben wir einen Rechtsanspruch auf den kompletten Unterricht?
Kann man, bzw. muss man diesen einklagen?
Wie können wir als Eltern die Schule unterstützen, damit genügend Lehrkräfte vorhanden sind?
Wer entscheidet, welches Fach ersatzlos gestrichen werden kann?
An wen muss ich mich wenden, damit dieser Missstand behoben wird?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Gunther Krichbaum
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19.03.2007
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Schulorganisation fällt allein in die Zuständigkeiten der Länder. Daher habe ich mir erlaubt, Ihre Email an den Landtagsabgeordneten für den Enzkreis, Herrn Winfried Scheuermann, weiterzuleiten. Herr Scheuermann sagte mir zu, der Frage nachzugehen und mit Ihnen in Kontakt zu treten.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
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Ihre Frage an Gunther Krichbaum
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