Sehr geehrter Herr

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Vielen Dank für Ihre Anfrage zur jüngsten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen.
Dabei kann ich Ihren Unmut zunächst nachvollziehen. Eine Erhöhung der monatlichen Entschädigungen in zwei Schritten um 4,7% im Jahr 2008 und 4,48% im Jahr 2009 erscheint - isoliert betrachtet - angesichts der Entwicklung der Nettolöhne und Renten in Deutschland in der Tat nicht angemessen zu sein. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass diese Erhöhung nur einen Teil einer umfangreichen Reform der Abgeordnetenentschädigung darstellt, die leider in den Medien häufig fehlerhaft dargestellt wird. Bitte gestatten Sie mir daher, Ihnen diese Reform kurz zu skizzieren. Wenn Sie Interesse an dem gesamten Gesetzestext haben, können Sie sich gerne in meinem Berliner Büro melden.
Die Bestimmung einer angemessenen Höhe der Abgeordnetenentschädigungen ist bereits seit Jahrzehnten Gegenstand einer oft heftigen öffentlichen Debatte. Um den Vorwurf der "Selbstbedienung" zu entkräften hat der Deutsche Bundestag bereits 1977 beschlossen, die Abgeordnetenentschädigungen an die Besoldungen "Einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (R 6)" und den Bürgermeistern mittelgroßer Städte (50 bis 100 Tausend Einwohnern (B 6)) zu koppeln. Eine solche Gleichsetzung wurde angesichts der vergleichbaren Verantwortung und zeitlichen Belastung als angemessen angesehen. Allerdings wurden diese Bezugsgrößen niemals erreicht. Die jetzt vorgesehene zweistufige Erhöhung der Entschädigungen um insgesamt 659 Euro bis zum 1.1.2009 dient genau dieser Angleichung, wobei jedoch die Sonderzahlungen, die an Richter und Bürgermeister geleistet werden (Weihnachts- und Urlaubsgeld), für die Bundestagsabgeordneten keine Berücksichtigung finden.
Gleichzeitig wird die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten reformiert. Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr vom bisherigen System der Vollversorgung vor, weil die Tätigkeit im Parlament für die allermeisten Abgeordneten nur ein Teil ihres Berufslebens ist. Angesichts der aktuellen Diskussionen über die notwendige Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es aus meiner Sicht darüber hinaus ein überfälliges Signal, dass auch für ehemalige Bundestagsabgeordnete die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr erhöht wird.
Bei allen notwendigen Diskussionen über die Höhe der Entschädigungen und der Altersversorgung von Abgeordneten darf nicht übersehen werden, dass der Deutsche Bundestag ein oberstes Verfassungsorgan ist, dessen Mitglieder Anspruch auf eine angemessene Bezahlung haben. Hinzu kommt, dass die - zeitlich befristete - Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter auch für jene Menschen attraktiv bleiben muss, die aufgrund ihrer Ausbildung in der privaten Wirtschaft deutlich höhere Einkommen erzielen könnten. Gelingt dies nicht, wäre der Austausch zwischen Parlament und Wirtschaft noch geringer, als dies heute schon der Fall ist. Das Parlament wäre dann in noch stärkerem Maße von Berufspolitikern geprägt. Eine solche Entwicklung kann aber nicht im Interesse unserer Demokratie sein.
Selbstverständlich weiß ich darüber hinaus um die vielen Einschränkungen, die den Rentnern in den letzten Jahren zugemutet wurden. Die Entwicklung der Renten ist in Deutschland seit nunmehr 50 Jahren an die Lohnentwicklung angekoppelt. Hierdurch konnten die Rentner in den letzten Jahrzehnten an der allgemeinen positiven Einkommensentwicklung teilhaben. In vielen anderen Industrieländern besteht ein solcher Automatismus nicht. Hier sind die Rentenerhöhungen von politischen Einzelfallentscheidungen abhängig. Die Kehrseite eines solchen Automatismus ist es aber, dass bei sinkenden Arbeitseinkommen theoretisch auch die Renten gekürzt werden müssten. Dies hat die Große Koalition jedoch bereits kurz nach ihrem Amtsantritt für das Jahr 2006 gesetzlich verhindert. Wenn jetzt im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs die Löhne und Gehälter wieder ansteigen, ist dies die beste Voraussetzung dafür, dass auch die Renten steigen können. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass im laufenden Bundeshaushalt fast jeder vierte Euro als Zuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung ausgegeben wird. Eine Erhöhung dieser Summe erscheint mir aus Gründen der Generationengerechtigkeit nicht möglich zu sein. Wir müssen stets im Blick haben, dass die Staatsschulden, die wir heute aufbauen, von unseren Kindern und Enkelkindern in der Zukunft zurückgezahlt werden müssen.
Abschließend möchte ich bemerken, dass ich es grundsätzlich für unglücklich halte, dass Abgeordnete über die Höhe ihrer Entschädigungen selber entscheiden müssen. Dies weckt in der Öffentlichkeit leider stets den Eindruck der Selbstbedienung. Allerdings hat es das Bundesverfassungsgericht vor geraumer Zeit untersagt, diese Entscheidung beispielsweise an eine unabhängige Kommission zu übertragen. Vielmehr muss das Parlament die Höhe der Abgeordnetenentschädigung "vor den Augen des Volkes" selber bestimmen. Aus diesem Grund begrüße ich es ausdrücklich, dass die Entschädigungen - auch wenn dies im Einzelfall jeweils vom Parlament bestätigt werden muss - künftig den Steigerungen in den beschriebenen Gehaltsgruppen der Bundesrichter und kommunalen Wahlbeamten entsprechen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum