Gunther Krichbaum (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Gunther Krichbaum
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsjurist
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Pforzheim
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Der Bundestag hat vor wenigen Tagen das Jahressteuergesetz 2009 beschlossen, das sämtliche Neuregelungen für das Jahr 2009 enthält. Da dies vor dem Urteil des Bundesverfassungsgericht geschah, ist in diesem Gesetz keine Neuregelung der Pendlerpauschale enthalten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gunther Krichbaum
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens
13.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

als Wirtschaftsjurist und Vorsitzender im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union sind Sie der richtige Ansprechpartner für eine sehr konkrete Anfrage im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt Rumäniens.

Unsere Firma betreibt eine Klage gegen einen in Rumänien ansässigen Subunternehmer wegen Nichtzahlung von Urlaubskassenbeiträgen, die wir als Auftraggeber in Durchgangshaftung übernehmen mussten.

Der neueste Skandal ist, dass das Gericht in Rumänien die von uns bezahlte Vollmacht mit Notarbestätigung und Apostille nicht erhalten haben will, obwohl wir einen eindeutigen Einlieferungsnachweis vorliegen haben. Unsere Anwaltskanzlei spricht davon, dass "offensichtlich Gericht und Vertreter der Gegenseite in unseliger Weise zusammenarbeiten...". Wir sind mit einer einfachen Vollstreckbarerklärung nunmehr seit knapp einem Jahr im Verfahren.
Unsere Anwaltskanzlei empfiehlt aufgrund der "offensichltich funktionierenden alten Seilschaften" das Mandat abzuschließen.

Meine konkrete Frage:
Gibt es eine Stelle innerhalb der EU, die sich mit solchen konkreten Misständen befasst ?

Was tut die EU, um eine Angleichung der Gerichtbarkeit in den EU-Ländern durchzusetzen und zu überwachen ?

Danke für Ihre Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

St.
Antwort von Gunther Krichbaum
3Empfehlungen
27.11.2007
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

nach Rücksprache mit der Deutschen Botschaft in Bukarest würde ich Sie gerne auf das Disziplinarorgan der rumänischen Justiz hinweisen. Hier könnte Ihr rumänischer Anwalt die Beschwerde vorbringen.

Die Adresse des Obersten Rates der Richter und Staatsanwälte ist:
Consiliul Superior al Magistraturii
Calea Plevnei nr. 141 A
060011 Bucuresti
Tel.: 0040 21 311 69 55
Fax: 0040 21 311 69 36

Ebenfalls können Sie sich an den Petitionsausschuss der Rumänischen Abgeordnetenkammer:

Comisia pentru cercetarea abuzurilor, corupt,iei s,i pentru petit,ii (Ausschuss für Missbräuche Korruption und Petitionen)
Tel.: +40 21 313 40 73 und +40 21 402 11 60
Fax:+40 21 402 11 61
Email: cp14@cdep.ro

oder des Präsidialamtes:

Departamentul pentru probleme cetatenesti,audiente si petitii (Referat für Bürgeranliegen und Petitionen)
Strada Geniului nr. 1-3
Sector 5, 060116 - Bucuresti ,
Tel: +40 21 410 05 81
Fax: +40 21 410 38 58
e-mail: procetatean@presidency.ro

wenden. Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt in beiden Fällen 45 Tage.

Was die Angleichung der Gerichtsbarkeit in den EU-Ländern angeht, hat sich die Europäische Kommission im Falle Rumäniens und Bulgariens für einen laufenden Überwachungs- und Kooperationsmechanismus entschieden, der insbesondere den Bereich der Justizreform betrifft. Demnach muss die Rumänische Regierung der Europäischen Kommission jährlich über die Fortschritte im Justizbereich berichten. Darauf basierend legt die Kommission einen Monitoringbericht vor. Der letzte Bericht der Europäischen Kommission vom 27. Juni 2007 ist unter europa.eu
in deutscher Sprache zugänglich.

Für Nachfragen steht Ihnen mein Büro gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Gunther Krichbaum
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Diätenerhöhung
25.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

seit der letzten Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten habe ich mich sehr mit diesem Thema und der Kaufkraft der Rentenbezüge normaler Rentner befasst. Ich finde es richtig, dass unsere Abgeordneten eine ihrer Verantwortung entsprechende Vergütung erfahren. Weiterhin habe ich glaubhaft erfahren, dass die meisten Abgeordneten sehr viel an Zeit und Verantwortung in ihre Aufgaben investieren.
Aber, wenn ich dies aus meiner Warte als Rentner betrachte, auch ich habe in meiner Berufszeit sehr viel in Beruf, Familie und Ausbildung der Kinder investiert. Weiterhin habe ich sehr schmerzhafte Einschnitte in meine Nettorente in den letzten Jahren hinnehmen müssen. Diese habe ich bisher als meinen Solidarbeitrag zur Sanierung unserer Volkswirtschaft betrachtet. In den fraglichen letzten Jahren hat meine Nettorente in der Höhe um mindestens 10% abgenommen. Gleichzeitig ist durch die Inflation ohne Inflationsausgleich die Kaufkraft noch einmal mindestens um die gleiche Höhe abgesunken. Es kommen weitere Belastungen der Rentenkassen durch z. B. Zwangsrenten für über 60-jährige Arbeitslose hinzu, um die Sozialausgaben und die Arbeitslosenzahlen auf Kosten der Rentner zu entlasten. Ich kann nicht erkennen, das mir als Rentner meine Kaufkraft in Würdigung meiner Lebensarbeit im gleichen Maßstab wie die Diäten angepasst wurden oder in Zukunft werden.

Ich glaube, mit dieser Diätenerhöhung zum jetzigen Zeitpunkt und in dieser einvernehmlichen Geschwindigkeit haben sich die Abgeordneten der Koalition einen Bärendienst erwiesen! Zumindest die deutliche Wut bei jeder Gelegenheit, wenn diese Thema aufkommt, deutet darauf hin.

Daher meine Frage. Wie können Sie mir begründen, dass Sie und ihre Partei die richtige Wahl in der Zukunft für mich sind? Ist es da nicht besser, Ihnen als Protestwähler in Zukunft die "Rote Karte" zu zeigen, damit die Parteien der Großen Koalition endlich begreifen, wer und warum viele Wähler sie gewählt haben?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gunther Krichbaum
1Empfehlung
21.12.2007
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur jüngsten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigungen.

Dabei kann ich Ihren Unmut zunächst nachvollziehen. Eine Erhöhung der monatlichen Entschädigungen in zwei Schritten um 4,7% im Jahr 2008 und 4,48% im Jahr 2009 erscheint - isoliert betrachtet - angesichts der Entwicklung der Nettolöhne und Renten in Deutschland in der Tat nicht angemessen zu sein. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass diese Erhöhung nur einen Teil einer umfangreichen Reform der Abgeordnetenentschädigung darstellt, die leider in den Medien häufig fehlerhaft dargestellt wird. Bitte gestatten Sie mir daher, Ihnen diese Reform kurz zu skizzieren. Wenn Sie Interesse an dem gesamten Gesetzestext haben, können Sie sich gerne in meinem Berliner Büro melden.

Die Bestimmung einer angemessenen Höhe der Abgeordnetenentschädigungen ist bereits seit Jahrzehnten Gegenstand einer oft heftigen öffentlichen Debatte. Um den Vorwurf der "Selbstbedienung" zu entkräften hat der Deutsche Bundestag bereits 1977 beschlossen, die Abgeordnetenentschädigungen an die Besoldungen "Einfacher Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (R 6)" und den Bürgermeistern mittelgroßer Städte (50 bis 100 Tausend Einwohnern (B 6)) zu koppeln. Eine solche Gleichsetzung wurde angesichts der vergleichbaren Verantwortung und zeitlichen Belastung als angemessen angesehen. Allerdings wurden diese Bezugsgrößen niemals erreicht. Die jetzt vorgesehene zweistufige Erhöhung der Entschädigungen um insgesamt 659 Euro bis zum 1.1.2009 dient genau dieser Angleichung, wobei jedoch die Sonderzahlungen, die an Richter und Bürgermeister geleistet werden (Weihnachts- und Urlaubsgeld), für die Bundestagsabgeordneten keine Berücksichtigung finden.

Gleichzeitig wird die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten reformiert. Die neuen Versorgungsregelungen sehen eine Abkehr vom bisherigen System der Vollversorgung vor, weil die Tätigkeit im Parlament für die allermeisten Abgeordneten nur ein Teil ihres Berufslebens ist. Angesichts der aktuellen Diskussionen über die notwendige Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es aus meiner Sicht darüber hinaus ein überfälliges Signal, dass auch für ehemalige Bundestagsabgeordnete die Altersgrenze schrittweise auf das 67. Lebensjahr erhöht wird.

Bei allen notwendigen Diskussionen über die Höhe der Entschädigungen und der Altersversorgung von Abgeordneten darf nicht übersehen werden, dass der Deutsche Bundestag ein oberstes Verfassungsorgan ist, dessen Mitglieder Anspruch auf eine angemessene Bezahlung haben. Hinzu kommt, dass die - zeitlich befristete - Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter auch für jene Menschen attraktiv bleiben muss, die aufgrund ihrer Ausbildung in der privaten Wirtschaft deutlich höhere Einkommen erzielen könnten. Gelingt dies nicht, wäre der Austausch zwischen Parlament und Wirtschaft noch geringer, als dies heute schon der Fall ist. Das Parlament wäre dann in noch stärkerem Maße von Berufspolitikern geprägt. Eine solche Entwicklung kann aber nicht im Interesse unserer Demokratie sein.

Selbstverständlich weiß ich darüber hinaus um die vielen Einschränkungen, die den Rentnern in den letzten Jahren zugemutet wurden. Die Entwicklung der Renten ist in Deutschland seit nunmehr 50 Jahren an die Lohnentwicklung angekoppelt. Hierdurch konnten die Rentner in den letzten Jahrzehnten an der allgemeinen positiven Einkommensentwicklung teilhaben. In vielen anderen Industrieländern besteht ein solcher Automatismus nicht. Hier sind die Rentenerhöhungen von politischen Einzelfallentscheidungen abhängig. Die Kehrseite eines solchen Automatismus ist es aber, dass bei sinkenden Arbeitseinkommen theoretisch auch die Renten gekürzt werden müssten. Dies hat die Große Koalition jedoch bereits kurz nach ihrem Amtsantritt für das Jahr 2006 gesetzlich verhindert. Wenn jetzt im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs die Löhne und Gehälter wieder ansteigen, ist dies die beste Voraussetzung dafür, dass auch die Renten steigen können. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass im laufenden Bundeshaushalt fast jeder vierte Euro als Zuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung ausgegeben wird. Eine Erhöhung dieser Summe erscheint mir aus Gründen der Generationengerechtigkeit nicht möglich zu sein. Wir müssen stets im Blick haben, dass die Staatsschulden, die wir heute aufbauen, von unseren Kindern und Enkelkindern in der Zukunft zurückgezahlt werden müssen.

Abschließend möchte ich bemerken, dass ich es grundsätzlich für unglücklich halte, dass Abgeordnete über die Höhe ihrer Entschädigungen selber entscheiden müssen. Dies weckt in der Öffentlichkeit leider stets den Eindruck der Selbstbedienung. Allerdings hat es das Bundesverfassungsgericht vor geraumer Zeit untersagt, diese Entscheidung beispielsweise an eine unabhängige Kommission zu übertragen. Vielmehr muss das Parlament die Höhe der Abgeordnetenentschädigung "vor den Augen des Volkes" selber bestimmen. Aus diesem Grund begrüße ich es ausdrücklich, dass die Entschädigungen - auch wenn dies im Einzelfall jeweils vom Parlament bestätigt werden muss - künftig den Steigerungen in den beschriebenen Gehaltsgruppen der Bundesrichter und kommunalen Wahlbeamten entsprechen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
02.12.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

In der Presse stand am 30.11.07, dass die Stadtwerke Pforzheim gegen die Deutsche Bank wegen Fehlberatung bei Zins-Derivaten klagen. Die Stadt Pforzheim wartet wohl den Ausgang dieser Klage ab, da ihr Ähnliches widerfahren ist. Ihr geht es wie 700 ähnlich betroffenen Kommunen und privaten Firmen.

Geld, das durch "Wetten" / Derivat-Geschäfte in den Sand gesetzt wird, fehlt an anderer Stelle, z.B für soziale Aufgaben der Stadt.

Als politischer Vertreter von Pforzheim und dem Enzkreis interessiert mich Ihre Meinung. Können Sie solche Spekulationsgeschäfte gut heißen oder sollten sie nicht besser durch gesetzlichen Beschluss verboten werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gunther Krichbaum
2Empfehlungen
11.01.2008
Gunther Krichbaum
Sehr geehrte Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zu einem möglichen Verbot spekulativer Geldanlagen für Kommunen und Kommunalbetriebe.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die konkreten Deriavatgeschäfte der Stadtwerke Pforzheim nicht bewerten kann. Allerdings sehe ich keine Notwendigkeit für ein bundeseinheitliches Verbot dieser Geschäfte, weil dies eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung wäre. Diese Selbstverwaltung ist aber der Garant für den Wettbewerb der Kommunen untereinander und als dynamisches Element unverzichtbar.

Gleichwohl sollten die Kommunen und die kommunalen Unternehmen bei ihren Finanzanlagen die notwendige Sorgfalt üben.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
01.01.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

vor kurzem wurde bekannt, dass seitens der EU ein Rahmenentwurf existiert - zu finden z.B. unter www.europarl.europa.eu - der vorsieht, dass alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden sollen, in ihren nationalen Gesetzen drastische Strafen - Strafandrohungen mit Mindeststrafen von zwei Jahren Freiheitsentzug - für bestimmte Meinungsäußerungen einzuführen, oder aber die Möglichkeit schaffen, entsprechend beschuldigte Bürger an andere Staaten auszuliefern.

Der Rahmenbeschluss definiert Rassismus und Fremdenfeindlichkeit als jedwede Überzeugung, der zufolge Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung nationale oder ethnische Herkunft ein bestimmender Faktor für die Ablehnung von Einzelpersonen oder Gruppen ist.

Müssen nun alle EU-Bürger, die in ordentlicher Manier Kritik üben am Islam und dessen totalitäre Ideologie, die darauf abzielt, das religiöse, gesellschaftliche und politische Leben der Menschheit in jeder Hinsicht zu kontrollieren, mit 2 Jahren Freiheitsentzug rechnen?

Andererseits müsste doch dann der Koran auf den Index für verbotene Schriften gesetzt werden, da dieser in unzähligen Suren Ungläubige schmäht, diese mit Affen und Schweinen gleichsetzt und letztendlich zum Mord an diesen aufruft.

Sehr geehrter Herr Krichbaum, handelt es sich hier bei diesem Entwurf um wirklich Rassismusbekämpfung oder aber um ein "Mundtotmachen" von Islamkritikern, was wiederum einem Kniefall vor Islamisten gleichkommt?

Können Sie unsere Ängste diesbezüglich zerstreuen?

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Gunther Krichbaum
bisher keineEmpfehlungen
23.01.2008
Gunther Krichbaum
Sehr geehrte Frau ,

auf Ihre elektronische Anfrage vom 1. Januar 2008 möchte ich Ihnen wie folgt antworten:

Unter dem von Ihnen angegebenen Link habe ich die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 zur Bekämpfung der Zunahme des Extremismus in Europa vorgefunden. Ich lege diese Entschließung, die keinen "Rahmenentwurf" darstellt, meiner Antwort an Sie zugrunde.

Allgemein ist zu sagen, dass Entschließungen des Europäischen Parlaments rechtlich nicht binden, sondern Zielformulierungen enthalten. In den Entschließungen bringt das Europäische Parlament seine Position zu einem Thema, hier der Bekämpfung des Extremismus in Europa, zum Ausdruck und fordert weitere Institutionen, wie den Europäischen Rat oder die Mitgliedsländer, auf, die formulierte Position zu unterstützen.

Die Entschließung, die Sie angesprochen haben, sieht daher nicht vor, die Mitgliedstaaten zu "verpflichten", in ihren nationalen Gesetzen drastische Strafen für Meinungsäußerungen hinsichtlich der Herkunft, Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Religion oder Weltanschauung etc. einzuführen. Das Europäische Parlament hat die Entschließung vielmehr in der Erwägung erlassen, dass die extremistischen Ideologien unvereinbar sind mit den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, der Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten und der Rechtsstaatlichkeit, die die Werte der Vielfalt und Gleichheit, auf denen die Europäische Union beruht, widerspiegeln. Die Entschließung führt nicht zu einem "Mundtotmachen" von Islamkritikern. Vielmehr ist das Europaparlament durch die verfasste Entschließung darauf bedacht, der Ausweitung extremistischer Parteien, Ideologien, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch die Stärkung der demokratischen Grundsätze und Werte auf der Basis von Aufklärung und Information entgegenzuwirken.

Ihre Auslegung der Entschließung hinsichtlich Sanktion, Verbot öffentlicher Kritik und Rassismusbekämpfung ist weder haltbar noch nachvollziehbar. Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Beschränkung ihrer Meinungsäußerungsfreiheit sind daher erneut unbegründet. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich weitere Fragen in diesem Zusammenhang nicht mehr beantworten werde.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.01.2008
Von:
Tim

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

als Vorsitzenden des Ausschusses "Angelegenheiten der Europäischen Union" frage ich Sie:

ist es richtig, dass mit dem in Lissabon beschlossenen EU-Vertrag die Todesstrafe (in der Grundrechte-Charta in Artikel II-62) explizit ausgeschlossen wird, aber in den Erläuterungen ( eur-lex.europa.eu ) das Verbot der Todesstrafe in Bezug auf Krieg oder mögliche Kriegsaktionen und selbst bei Aufständen, wieder so eingeschränkt wird, dass es nicht mehr gilt?

Vielen Dank.
Antwort von Gunther Krichbaum
2Empfehlungen
07.02.2008
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr Kasten,

für Ihre Frage zum Verbot der Todesstrafe im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon danke ich Ihnen.

Im Artikel 2 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäische Union heißt es "niemand darf zur Todesstrafe vorurteilt oder hingerichtet werden".. Die Erläuterungen, auf die Sie Bezug nehmen, haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie können lediglich als Interpretationshilfe dienen. Ursprünglich wurden sie vom Präsidium des Konvents, der die Grundrechtecharta ausgearbeitet hat, formuliert.

Dabei orientierte sich der Verfassungskonvent, der die Grundrechtecharta ausarbeitete, vornehmlich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihren Zusatzprotokollen. Sämtliche Mitgliedstaaten der EU haben diese Konvention und die Zusatzprotokolle unterzeichnet. Bereits durch das 6. Zusatzprotokoll aus dem Jahr 1983 wurde die Todesstrafe in Friedenszeiten abgeschafft. Vielen Unterzeichnerstaaten genügte dies in den folgenden Jahren jedoch nicht. Daher wurde 2002 das 13.Zusatzprotokoll unterzeichnet, dass die Todesstrafe in allen Fällen untersagt, also auch bei Straftaten, die zu Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr begangen wurden. Damit ist für alle Unterzeichnerstaaten - hierzu gehören sämtliche EU-Staaten - die Todesstrafe endgültig und ohne Ausnahme abgeschafft.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Gunther Krichbaum
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.