Gunther Krichbaum (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Gunther Krichbaum
Geburtstag
04.05.1964
Berufliche Qualifikation
Wirtschaftsjurist
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Pforzheim
Wahlkreis
Pforzheim
Ergebnis
40,7%
Landeslistenplatz
3, Baden-Württemberg
weitere Profile
(...) Gestern hat auch die Bundeskanzlerin in der gemeinsamen Sitzung des Bundeskabinetts mit dem israelischen Kabinett auf eine umfassende Friedenslösung gedrängt. Allerdings darf auch nicht übersehen werden, dass Israel der einzige Staat in der Region mit langer demokratischer Tradition ist. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gunther Krichbaum
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Internationales
01.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

die Sovietunion war einmal ein politisches geformtes Konstrukt, wo die Völker nicht um ihre Meinung gebeten wurden; Ebenso das römische Reich;
Weshalb versuchen Politiker so massiv dieses "geeinte Europa" zu schaffen, ohne die Völker zu fragen ob überhaupt und wie weit sie geeint werden wollen? Haben Politiker das Recht, solche Entscheidungen an den betroffenen Völkern vorbei zu treffen, sich dabei nur auf ihr Wahlmandat berufend? Ich versichere Ihnen, dass mir und meinem sehr großen Bekanntenkreis keineswegs an noch mehr Europa gelegen ist ! Unsere deutschen Politiker fabulieren immer von der stabilen Demokratie in unserem Land, weshalb fürchten sie dann aber Volksabstimmungen zu derart fundamentalen Themen? Weshalb wird von Politikern dem Bürger der Sachverstand abgesprochen, wenn es um Volksabstimmungen geht, gleichzeitig aber von den gleichen Politikern an den Sachverstand der Bürger appelliert, wenn es darum geht gewält zu werden und an die Macht zu kommen? Weshalb werden Politker für ihre Täuschungen nicht zur Verantwortung gezogen? Wie z.B. Westerwelle mit seinen "verbindlichen" Wahlversprechen von mehr Netto vom Brutto, einfaches Steuersystem,..., an deren Realisierung er sich auch persönlich messen lassen wollte und sich so in die Regierung gemogelt hat,

freundlichem Gruß
Antwort von Gunther Krichbaum
bisher keineEmpfehlungen
09.01.2013
Gunther Krichbaum
Sehr geehrte Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich steht Herr Krichbaum der Einführung direktdemokratischer Verfahren auf Bundes- oder Europaebene skeptisch gegenüber. Denn plebiszitäre Entscheidungsverfahren stärken nicht notwendigerweise den tatsächlichen Einfluss des einzelnen Bürgers auf die Politik. Sie erhöhen vielmehr die Durchsetzungschancen engagierter Minderheiten gegenüber der schweigenden Mehrheit. Außerdem steigert ein Referendum die Macht jener Parteien und Verbände, die über die Mittel zur Führung von Kampagnen verfügen.

Bei den vergangenen Referenden in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, zum Beispiel in Frankreich und den Niederlanden 2005, hat sich zudem der Satz von Charles de Gaulle bewahrheitet, wonach bei Volksabstimmungen nicht über die Frage, sondern über den Fragesteller abgestimmt werde. Gerade das überaus wichtige und komplexe Thema der europäischen Integration sollte aber frei von Emotionen für oder gegen die jeweilige nationale Regierung erörtert und abgestimmt werden. Dafür ist das Parlament der richtige Ort.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria E. Rotter
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Büro Gunther Krichbaum MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

Nächste Woche soll im Bundestag über die Reform der Prozesskostenhilfe abgestimmt werden. War es nicht eine Sternstunde in der deutschen Politik, als 1980 die Prozesskostenhilfe (vorher Armenrecht) eingeführt wurde?
Auch Geringverdiener konnten sich so einen Anwalt leisten. Wird dies durch die von Frau Leutheuser-Schnarrenberger eingebrachten Reform zunichte gemacht? Wird unsere Gesellschaft durch diese Reform nicht noch weiter auseinander getrieben? Sicher wird ein Geringverdiener die Prozesskostenhilfe auch in Raten nicht zurückzahlen können. Wie ist Ihre Meinung zu dieser Reform? Werden Sie diese Reform unterstützen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gunther Krichbaum
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2013
Gunther Krichbaum
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie den Gesetzentwurf zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts kritisieren.

In dieser Woche wird der Gesetzentwurf erstmals im Plenum des Deutschen Bundesstages diskutiert werden, ehe zu den Detailberatungen an den zuständigen Fachausschuss überwiesen wird.

Durch die geplante Reform soll die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (PKH) wie auch die Beratungshilfe effizienter gestaltet werden, wobei insbesondere der missbräuchlichen Inanspruchnahme entgegengewirkt werden soll. Dies entspricht den Forderungen der Länder, die die in den Jahren zuvor stark angestiegenen Ausgaben für die PKH und Beratungshilfe begrenzen möchten. Gleichzeitig soll aber sichergestellt werden, dass der Zugang zum Recht (gerichtlich und außergerichtlich) auch weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Dabei ist zu beachten, dass die verfassungsrechtliche Grundlage für die Gewährung von Prozesskosten- und Beratungshilfe das Gebot der Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit ist. Diese wird aber nicht voraussetzungslos gewährleistet. Den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstab bildet dabei der sogenannte "vernünftig bemittelte Rechtssuchende". Der Anspruch auf Rechtsschutz- und Rechtswahrnehmungsgleichheit ist daher nicht verletzt, wenn der Unbemittelte nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt wird, der bei seiner Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat auch die hierdurch entstehenden Kosten sowie seine Prozessaussichten nebst Kostenrisiko berücksichtigt und vernünftig abwägt. Durch die PKH darf keine Besserstellung des Unbemittelten erfolgen. Dies wäre allen Beziehern geringer Einkommen gegenüber nicht fair.

Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligen bzw. die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskosten- und Beratungshilfe regeln, zulässig.

Ich stehe dem Vorhaben daher insgesamt positiv gegenüber, sehe in dem Gesetzentwurf aber noch einige Punkte, die in den weiteren Beratungen und einer für März geplanten Anhörung noch einmal eingehend zu erörtern sind. So muss z.B. sichergestellt werden, dass auch weiterhin das Prinzip der "Waffengleichheit" gewahrt bleibt und kein Eingriff in das Existenzminimum der Bürgerinnen und Bürger erfolgt.

Bei den weiteren Beratungen werde ich mich innerhalb der Unionsfraktion dafür einsetzen, dass die berechtigten Interessen der Länder an einer Kostensenkung in einen angemessenen Ausgleich mit der Rechtsschutz- und Rechtswegegarantie der Bürgerinnen und Bürger gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Umwelt
08.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

wie Sie sicherlich wissen, hat der Emissionshandel in seiner bisherigen Form nicht das gewünschte Ergebnis erzielt. Ein wichtiger Grund dafür war die übermäßig großzügige Herausgabe kostenlosen Emissionszertifikate an die Industrie. Als Folge davon sind zu viele Zertifikate im Umlauf, und deren Preis ist vernachlässigbar gering und somit wirkungslos.

Mittlerweile appellieren sogar große Unternehmen an die Bundesregierung mit der Aufforderung hier dringend aktiv zu werden, damit eine Korrektur stattfindet und die ursprünglich (zumindest öffentlich kommunizierte) Wirkung tatsächlich herbei zu führen.

Was gedenken Sie aktiv zu tun, um eine entsprechende Richtungskorrektur in Europa tatsächlich in Gang zu bekommen ?
Antwort von Gunther Krichbaum
bisher keineEmpfehlungen
12.02.2013
Gunther Krichbaum
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der europäische Emissionshandel steckt in der Tat in einer Krise. Grund hierfür ist jedoch nicht - wie von Ihnen dargestellt - eine zu großzügig Ausgabe kostenloser Zertifikate. Die Gründe liegen vielmehr in der anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche in vielen europäischen Staaten und dem schnelle Ausbau erneuerbarer Energien. Beides führt zu einem deutlichen Nachfragerückgang, der sich in einem rasanten Preisverfall ausdrückt.

Das Europäische Parlament diskutiert derzeit Änderungen am bestehenden Verfahren. So steht ein Vorschlag der Kommission im Raum, die Anzahl der Zertifikate um ca. 8% zu reduzieren. Mit der Abstimmung im federführenden Umweltausschuss wird für den 19.2.2013 gerechnet. Über den aktuellen Stand der Diskussion informieren Sie die deutschen Mitglieder dieses Ausschusses sicher gern.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Ausschusses für die
Angelegenheiten der Europäischen Union
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
18.02.2013
Von:

Betr.: Direktversicherung, doppelte Belastung mit Sozialbeiträgen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

Sicher haben auch Sie schon von der Enttäuschung und der Wut von Millionen von Betroffenen gehört, die nach Auszahlung ihrer jahrzehntelang angesparten Direktversicherung nunmehr von ihrer Gesetzlichen Krankenkasse zur nochmaligen Zahlung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen aufgefordert werden.

Das von der Rot/Grünen Bundesregierung zum 1.1.2004 hierzu erlassene Gesetz gilt rückwirkend auch für alle bereits lange davor abgeschlossenen Verträge. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass die Beiträge zu diesen Versicherungen in den meisten Fällen von Arbeitnehmern von ihrem Nettolohn bezahlt wurden.

Verständlicherweise fühlen sich nun alle diejenigen betrogen, die dem Einreden der Politik geglaubt, einen Beitrag zur privaten Rentenaufstockung angespart haben und nun feststellen, dass durch rückwirkende Gesetzesänderungen diese Art der Vorsorge in höchstem Maße unrentabel ist.

Leider vermeiden es aber auch die seit 2005 regierenden Parteien ( CDU, SPD bzw.FDP ), das Problem anzugehen, auch Petitionen beim Deutschen Bundestags bleiben unbeantwortet. Damit sind die etablierten Parteien für den betroffenen Personenkreis schlichtweg nicht mehr wählbar; Wahlen werden boykottiert oder aus Protest Splitterparteien gewählt.

Auch ich bin von dieser unglaublichen und m.E.sittenwidrigen Betrugsregelung betroffen: aus meiner Direktversicherung, unter Verzicht angespart aus Nettoeinkommen, bleibt mir unterm Strich ein Minusbetrag von 650 Euro! Also eine reine Verlustanlage, verdient hat daran nur ein Versicherungskonzern!

Sehr geehrter Herr Krichbaum, kann eine Regierung sich solchen Umgang mit seinen Wählern erlauben?

Vielen Dank und Freundliche Grüße

Antwort von Gunther Krichbaum
bisher keineEmpfehlungen
25.02.2013
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Beitragspflicht für Direktversicherungen.

Ihre Verärgerung über die bei Vertragsabschluss nicht absehbare volle Beitragspflicht auf Direktversicherungen mit einmaliger Kapitalauszahlung kann ich nachvollziehen.

Die Neuregelungen des seinerzeitigen Gesundheitsmodernisierungsgesetzes dienten dazu, die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen zu senken, um so im Bereich der Lohnnebenkosten zu Entlastungen zu kommen. Zur Finanzierung dieser Reform waren vielfältige Regelungen notwendig, die von den Betroffenen häufig als ungerecht empfunden wurden, die aber im Gesamtzusammenhang verständlich erscheinen. Heute wissen wir, dass diese Reformen, die die damalige rot-grüne Bundesregierung viel zu lange verschleppt hatte, entscheidend für den nachfolgenden wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland waren. Nachdem unser Land zu Beginn des letzten Jahrzehnts häufig als "kranker Mann in Europa" dargestellt wurde, sind wir dank einer deutlich gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit wieder Konjunkturlokomotive in Europa. Dazu hat auch die Deckelung der Krankenversicherungsbeiträge beigetragen.

Durch das von Ihnen kritisierte Gesetz wurde klargestellt, dass Betriebsrenten, wie z.B. Direktversicherungen, auch dann beitragspflichtig sind, wenn sie nicht als monatliche Rente gezahlt werden, sondern als einmalige Kapitalleistung. Die fälligen Beiträge auf Einmalzahlungen werden dabei über zehn Jahre gestreckt. Bei der Beurteilung dieser neuen Beitragspflicht muss aber berücksichtigt werden, dass auf Direktversicherungen, die als monatliche Rente ausgezahlt werden, schon seit über 20 Jahren Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten waren.

Somit werden Einmalzahlungen und laufende Rentenleistungen nun gleich behandelt. Direktversicherungen und andere Betriebsrenten sind damit unabhängig von der Art der Auszahlung beitragspflichtig. Dies halte ich für gerecht.

Es ist dabei unerheblich, ob die früheren Einzahlungen in die Direktversicherung aus Einkommen geleistet worden sind, auf das bereits Beiträge zur Krankenversicherung erhoben wurde. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich alleine nach der aktuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten, zu der auch Einkünfte aus einer Direktversicherung zählen. Sowohl Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als auch ihnen vergleichbare Betriebsrenten sind deshalb mit dem gesamten Zahlbetrag beitragspflichtig. Die bislang bestehende Ungleichbehandlung beider Zahlweisen war ein Verstoß gegen die Beitragsgerechtigkeit, weil Versicherte mit identischer finanzieller Leistungsfähigkeit bislang einen deutlich unterschiedlichen Anteil an der Finanzierung der GKV zu leisten hatten, je nachdem, ob ihre Betriebsrente monatlich oder einmalig ausgezahlt wurde oder ob ihr Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammt. Eine solche Differenzierung der Beitragspflicht alleine nach dem Auszahlungsmodus ist in der solidarisch finanzierten GKV kaum zu begründen. Hinzu kommt, dass dem Gesetzgeber auch unter Beachtung von Vertrauensschutzaspekten eine Anpassung der Beitragshöhe und der Bemessungsgrundlage möglich sein muss, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen. Dies hat inzwischen auch das Bundesverfassungsgericht inzwischen ausdrücklich bestätigt.

Meinen Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und mir war bereits bei der Beschlussfassung über das Gesetz bewusst, dass die Mehrbelastung bei Direktversicherungen und anderen Betriebsrenten für manche Rentner eine sozialpolitische Härte darstellt. Gleichwohl haben wir seinerzeit zugestimmt, um die Beitragsungerechtigkeit zu beseitigen. Eine Rückkehr zur alten Rechtslage würde aber genau jenen nicht zu rechtfertigenden Unterschied in der Behandlung von Einmalzahlungen und laufenden Renten wieder herstellen. Daher haben wir eine abermalige Änderung nach Übernahme der Regierungsverantwortung auch nicht in Erwägung gezogen.

Ich hoffe, Ihnen damit unsere Argumente näher gebracht zu haben, auch wenn wir Ihrem Anliegen leider nicht entsprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Wirtschaft
22.02.2013
Von:

Wie konnte es passieren, dass sich seit 2003 auf deutschen Autobahnraststätten ein Unternehmen namens "Sanifair" ( www.sanifair.de ) breit gemacht, hat dass nun das Toiletten-Monopol auf den deutschen Autobahnen besitzt und de facto so etwas wie eine "Pinkelsteuer" einzieht? Zunächst konnte man den Preis für´s Pinkeln ja noch mit einem Warenkauf verrechnen. Aber nun, nach der Einführung, erhöht das Unternehmen die Pinkelsteuer über diesen Verrechnungspreis. Als Steuerzahler werden wir ja schon vom Staat genug geschröpft. Warum müssen wir nun auch noch eine Besteuerung durch private Unternehmen akzeptieren? Haben wir nicht eigentlich Kartellbehörden, die solche Monopole wie "Sanifair" verhindern müssten? In Frankreich ist das Pinkeln an Autobahnraststätten jedenfalls noch kostenlos. Warum auch nicht? Die Betreiber der Raststätten haben ohnehin erhöhte Preise. Damit können sie doch den Betrieb von Toiletten finanzieren.
=>
1) Was tun Sie als mein Abgeordneter gegen solche Entwicklungen?
2) Spendet das Unternehmen "Sanifair" an Ihre Partei? Wenn ja: wieviel?
Antwort von Gunther Krichbaum
bisher keineEmpfehlungen
06.03.2013
Gunther Krichbaum
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email.

Die Frage, ob die Firma Sanifair mit ihrer Preisgestaltung gegen das Kartellrecht verstößt, ist regelmäßig Anlass für Bürgeranfragen im Parlament und beim Bundeskartellamt. Allerdings sieht das Bundeskartellamt gegenwärtig keinen Anlass, hier ein Verfahren zu eröffnen. Die Gebühren anderer Betreiber öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen liegen im Regelfall etwa im selben Rahmen wie die Gebühren von Sanifair. Damit besteht nach erstem Anschein kein Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht, gegen die das Bundeskartellamt einschreiten könnte.

Toilettenanlangen an der Autobahn sind auch nicht mit Gaststättentoiletten vergleichbar, wo der Wirt unter Umständen gesetzlichen verpflichtet werden könnte, seinen Gästen eine kostenlose Benutzung zu ermöglichen. Anlagen an Autobahnen werden dagegen von jedermann benutzt.

Auch ich habe mich über die höheren Benutzungsgebühren geärgert. Bei meinen längeren Autobahnfahrten nutze ich daher nun verstärkt Autohöfe und Schnellrestaurants, bei denen die Toilettenbenutzung im Regelfall kostenlos ist. Auch Benzin, Reisebedarf und Verpflegung ist dort erheblich günstiger zu erhalten, als auf den Autobahnraststätten. Hier liegt die Entscheidung ganz klar beim Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Gunther Krichbaum
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.