Gudrun Kopp (FDP)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gudrun Kopp
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Exportkauffrau, Übersetzerin, Dolmetscherin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Lippe I
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen, Nordrhein-Westfalen
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(...) Schon jetzt ist anhand der im Bau befindlichen oder fest geplanten Gaskraftwerke völlig unstrittig, dass der Anteil von Gas im deutschen Strommix in den nächsten Jahren und Jahrzehnten exorbitant steigen wird. Abgesehen von den hohen Kosten ist dieser Vorgang insbesondere auch deshalb politisch fatal, weil dieser Ausbau der Gasverstromung in Deutschland unmittelbar zu einem Ausbau der Kernkraft in Russland führen wird - wir tauschen also deutsche Kernkraftwerke gegen solche russischer Bauart. Und aus russischer Sicht ist das auch völlig nachvollziehbar. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
23.03.2009
Von:

Hallo Frau Kopp.

Sie kommen aus dem Kreis Lippe, der derzeit zum Thema "Privatisierung des öffentl. Straßennetz" von sich Reden macht.

Viele dieser Privatisierungsprojekte sind im Bundesgebiet in einem (finanziellen) Disaster geendet, so dass es die Bürger sehr wundert, dass der Kreis Lippe an dem Vorgehen festhält!
Selbst die Bürgermeister der Region haben sich klar gegen dieses Vorgehen ausgesprochen.

Warum werden solche wesentlichen Fragen nicht mittels einer Volksbefragung entschieden?
Letztlich sind die Politiker die Vertreter des Volkes und KEINE eigenverantwortlichen Unternehmer im Sinn eines Gesellschafters mit eigen eingesetzten Kapital, die frei in Ihrer Meinung handeln dürfen. Es ist das Allgemeingut der Bürger, über welches die Politik bestimmt. Das gerät dieser Tage leider immer mehr in Vergessenheit...

Ich frage mich ersthaft, was kann ein privates Unternehmen volkswirtschaftlich besser machen, als ein Unternehmen des Bundes, Bundeslandes oder des Kreises/Gemeinde. Es sind immer Personen angestellt, die eine vorgegebene Arbeit leisten. Wie kann da ein privates Unternehmen die vorgespielten Einsparungen über eine Laufzeit von 25 Jahren bieten und was passiert nach den 25 Jahren?
Die Einsparungen können doch nur durch Dumping-Löhne der Unternehmen erzielt werden, die bei massiver Kostenreduzierung selbst noch Gewinne erzielen wollen und können. Die scheinbar möglichen Gewinn können die öffentlichen Unternehmen allein durch Missmanagement nicht ausreichend abschöpfen können. Das ist aber mehr ein unternehmerisches Problem der öffentlichen Institutionen als eine Frage der "Voll-Privatisierung des Staatseigentums"!

Aus diesem Grund möchte ich gern nachfragen, welche Position Sie und die FDP haben.

Welche Vorteile stehen welchen Nachteilen gegenüber?

Viele Grüße
Antwort von Gudrun Kopp
3Empfehlungen
31.03.2009
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Email und Ihr Interesse an der Politik der FDP.

Von der Idee einer echten Privatisierung ist der Lipper Landrat sehr schnell wieder abgekommen - weil dies rechtlich gar nicht möglich ist. Wie auch Sie schreiben, haben die Lipper die Straßen im Kreis mit ihren Steuern bezahlt und sie gehören nur ihnen - auch weiterhin. Bei dem Vorhaben des Landrats geht noch nicht einmal um ein echtes Public-Private-Partnership-Projekt,
sondern nur darum, die vielen Straßenunterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen, die der Kreis bisher immer jährlich péu à péu an private Bauunternehmen ausgeschrieben hat, auf einmal an ein privates Unternehmen zu vergeben und dadurch Skaleneffekte zu erzielen, von denen wiederum der Kreis profitiert.

Die FDP hat diese Überlegungen nicht von vornherein abgelehnt, aber vorgeschlagen, das Risiko zu minimieren. Wir haben angeregt, Lippe in 3-5 Lose aufzuteilen und ein solches Verfahren in 1-3 Losen mit unterschiedlichen Partnern und über einen überschaubaren Zeitraum von 5 Jahren auszuprobieren. Bei dem jetzigen Beschluss kommt dagegen die Flexibilität viel zu kurz und das Einsparpotential ist noch dazu recht bescheiden. Zu all dem kommt, dass der heimische lippische Mittelstand nicht profitieren wird, denn für derart große und langfristige Projekte bedarf es großer Konzernunternehmen mit entsprechenden Rechts- und Planungsabteilungen.

Aus diesen angeführten Gründen hat die Lipper FDP diesem Vorhaben nicht zugestimmt.

Generell ist es eine liberale Grundüberzeugung, dass die Privatisierung öffentlicher Aufgaben in der Sozialen Marktswirtschaft eine ordnungspolitische Daueraufgabe ist. Es ist eine grundsätzliche liberale Überzeugung, dass der Staat lediglich Kernaufgaben selbst wahrnehmen sollte. Deshalb gehören staatliche Aktivitäten permanent auf den Prüfstand und müssen gerechtfertigt werden. Die Begründungen für staatliches Handeln sind im Zuge einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung teilweise weggefallen. Mit der Privatisierung sollen grundsätzlich Möglichkeiten zu wirtschaftlichen Lösungen bei hoher Qualität - also zu einer effizienten Leistungserstellung im Interesse des Nachfragers genutzt werden.

Grundsätzlich ist die FDP eine große Befürworterin von Volksentscheiden. Die direkte Demokratie soll nach Auffassung der FDP die parlamentarische Demokratie ergänzen, aber nicht ersetzen. Die FDP-Bundestagsfraktion will die Bürgerbeteiligung bei der Gesetzgebung stärken und hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz (Bundestagsdrucksache Nr. 16/474) vorgelegt.
Für kommunale Fragestellungen ist in den jeweiligen Gemeindeordnungen detailliert ausgeführt, worüber und mit welchen Quoren es Volksentscheide und Volksbegehren geben kann.

In der Hoffnung, Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
09.04.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kopp,

1. Ich bin Abiturient und hoffe nun, mein Studium Ende 2010 aufnehmen zu können. Ich möchte gerne Jura studieren und später als Rechtsanwalt freiberuflich tätig werden. Dabei möchte ich meinen Schwerpunkt auf u.a. Wirtschafts-, Arbeits-, Miet- und Baurecht und Wettbewerbsrecht legen.

Das Fazit langer Diskussionen mit meinen Bekannten bestand letztendlich darin, dass eine Selbstständigkeit mit hohem Aufwand und hohen Risiken verbunden sei.

Wie möchte die FDP den Selbstständigen bessere Rahmenbedin-
gungen (Kreditzugang etc.) geben, langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein zu können? Und zieht die FDP eine Verbesserung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte in Betracht?

2. Ich bin genau wie Sie überzeugt, dass nur die Soziale Marktwirtschaft nach Erhard, Eucken und Hayeck als moralisch und ökonomisch überlegenes System in der Lage ist, zukünftige Problematiken wie die Armut in der Dritten Welt oder den Klimawandel zu lösen. Denn die verheerenden Auswirkungen von Protektionismus lassen sich am Beispiel der "Great Depression", die neben vorangehender Überproduktion und ungezügelter Massenspekulation ihre Ursache vor allem auch in protektionistischen Marktmechanismen hat, sowie am Beispiel der meines Erachtens unverantwortlichen staatswirtschaftlichen und protektionistischen EU-Agrarordnung, die zur Zerstörung lokaler Märkte der Dritten Welt führte, sehr gut zeigen.

Ich persönlich habe Angst, dass mit Pauschalierungen und Populismus der politisch Agierenden (z.B. der Kommunisten) die wahre Analyse der jetzigen Finanzkrise außen vor bleibt und unsere freiheitlich-soziale Wirtschaftsordnung misskreditiert wird, was zur Polarisierung in der Politik führen könnte. Zwar wünscht sich eine breite Mehrheit eine CDU-FDP-Regierung, doch was, wenn ein Linksbündnis bevorsteht?

Wie möchte die FDP eine ehrliche Analyse der Finanzkrise den Bürgern näher bringen und wie will die FDP erreichen, dass die Akzeptanz unserer Sozialen Marktwirtschaft gestärkt wird???

MfG,
Antwort von Gudrun Kopp
2Empfehlungen
20.04.2009
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Ich freue mich über Ihr Interesse an der Politik der FDP. Ebenso freue ich mich, dass Sie so gründliche Überlegungen zu Ihrer Studien- und Berufswahl anstellen. Ein rechtswissenschaftliches Studium ist sicher eine gute Wahl. Juristisches Fachwissen ist in vielen Tätigkeitsfeldern notwendig und gefragt. Neben dem klassischen Anwaltsberuf bieten sich dem Juristen vielfältige Tätigkeitsfelder in der freien Wirtschaft.

Zu Ihren Fragen zur Sozialen Marktwirtschaft möchte ich Ihnen Folgendes antworten: Wir brauchen eine grundsätzliche Rückbesinnung auf die Soziale Marktwirtschaft und eine Stärkung der Eigeninitiative. Denn individuelle Freiräume sind die Voraussetzung für innovative, kreative und einzigartige Leistungen. Dazu brauchen wir keine staatliche Regulierungswut und Bevormundung, sondern Freiheit und Wettbewerb der Ideen.

Die FDP steht für wirksamen Wettbewerb. Denn nur Wettbewerb garantiert preisgünstige und bestmögliche Produkte und Dienstleistungen - und schafft Arbeitsplätze. Deshalb muss der Wettbewerb geschützt und gefördert werden.
Fairer Wettbewerb funktioniert aber nur dann, wenn der Staat klare Spielregeln erlässt. Eine solche Ordnungspolitik hilft mehr als die Vielzahl von Förderprogrammen. Ein funktionierender Wettbewerb ist auch die erste Voraussetzung für eine gerechte Verteilung des Geleisteten. Damit erfüllt der Wettbewerb seine soziale Funktion. Soziale Marktwirtschaft heißt deshalb, jedem die Chance zu geben, am Wettbewerb teilhaben zu können. Das bedeutet in der Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu allererst ein leistungsfähiges Bildungssystem.

Die FDP setzt sich als einzige Partei konsequent für den Mittelstand ein. Er schafft Arbeits- und Ausbildungsplätze. Der Mittelstand findet in uns Liberalen seinen natürlichen Verbündeten, weil die Soziale Marktwirtschaft dem Mittelstand die besten Voraussetzungen zur Entfaltung seiner vollen Leistungsfähigkeit bietet. Allerdings hat der Mittelstand in Deutschland nur dann eine Zukunft, wenn die Wirtschaft endlich umfassend in der Finanz-, Steuer- und Sozialpolitik entlastet wird. Deutschland braucht ein Klima, in dem Menschen bereit sind, den - oftmals mit Risiken behafteten - Sprung in die Selbständigkeit zu wagen. Hierzu gehören in erster Linie die Senkung und Vereinfachung von Steuern und Abgaben. Das Steuerkonzept der FDP, das Sie unter hermann-otto-solms.de herunterladen können, ist einfach, niedrig und gerecht, weil es allen Gruppen, also auch den Selbständigen, mehr Netto von Brutto lässt.

Zu Ihren Fragen zur Finanzkrise möchte ich Ihnen antworten, dass eine gründliche Analyse der Ursachen der gegenwärtigen Finanzmarktkrise unerlässlich ist. Aus Sicht der FDP gibt es an vielen Stellen Handlungsbedarf.
Dazu gehört eine Mindesteigenkapitalquote für Finanzinstitute, die in internationaler Abstimmung festgelegt werden sollte, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Weiter sollten aktuelle Eigenkapitalhilfen im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungskonzeptes nach britischem Vorbild für große Institute obligatorisch sein, deren Kernkapitalquote unter 9% liegt. Zudem sollten Ratings künftig nicht nur von US-amerikanischen Agenturen vorgenommen werden. Die Errichtung einer unabhängigen europäischen Einrichtung z.B. nach dem Vorbild einer Stiftung Warentest sollte geprüft werden. Darüber hinaus sollten die Finanzmarktaufsicht bei der unabhängigen Bundesbank angesiedelt werden und die internationalen Bilanzierungsvorschriften stärker dem Handelsgesetzbuch angenähert werden. Schließlich dürfen Risiken nicht auf Zweckgesellschaften ausgelagert werden und das weltweit z. T. schärfste deutsche Recht zur Haftung von Vorständen von Kapitalgesellschaften muss konsequent angewandt werden.

Diese Punkte geben den aus Sicht der FDP am dringlichsten Handlungsbedarf wieder. Falls Sie weitergehendes Interesse haben, finden sich auf der Homepage der FDP detaillierte Analysen zur gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weiter geholfen zu haben und würde mich freuen, wenn Sie weiterhin politisch interessiert bleiben.Für Ihr letztes Schuljahr und Ihr Studium wünsche ich Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

Freundliche Grüße
Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kopp,

immer wieder wird in der überregionalen Presse der Verdacht geäußert, daß einzelne Stadtwerke Preiserhöhungen für Strom und/oder Gas, welche sie mit dem Lieferanten aushandelten, zeitlich viel schneller an die örtlichen Verbraucher weiter reichen als Preissenkungen. So berichtete vor einiger Zeit auch die Lippische Landeszeitung.
Der GF der (nicht privatisierten) Stadtwerke Bad Salzuflen beantwortete eine Anfrage zu "den Termindifferenzen bei der Weitergabe von Preiserhöhungen resp. Preissenkungen" wie folgt: nach Rücksprache mit dem Aufsichtsratsvorsitzendem (einem Lehrer) könne er keine Auskunft erteilen (Begründung: Datenschutz).

Meine Fragen an Sie lauten:
(1) Sind Sie der Auffassung, daß die Stadtwerke Bad Salzuflen dem Bürger transparent machen sollen, ob die Weitergabe von Preiserhöhungen zeitlich schneller erfolgt als die Weitergabe von Preissenkungen?
(2) Teilen Sie meine Auffassung, daß die Antwort auf diese Frage (1) von öffentlichem Interesse ist?
Falls Sie die zweite Frage mit Ja beantworten, bitte ich ausdrücklich um Beantwortung in diesem Portal.

Mit freundlichem Gruß und Dank im Voraus

Antwort von Gudrun Kopp
2Empfehlungen
20.05.2009
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu diesem sehr wichtigen Thema.

Die FDP ist grundsätzlich für ein Höchstmaß an Transparenz, um dem Bürger eine breite Wissensbasis für seine Entscheidung zu ermöglichen. Das gilt insbesondere auch für das aktuell stark diskutierte Thema der Weitergabe von Preisenkungen bei Strom und Gas. Gründe für eine verzögerte oder aufgeteilte Weitergabe von Preissenkungen sollten von den Versorgern dargelegt werden. Nur so kann die notwendige Transparenz für die Bevölkerung erreicht werden.

Im vergangenen Jahr hat der Bundesgerichtshof 160 sächsischen Verbrauchern recht gegeben, die gegen eine Erhöhung ihrer Gaspreise geklagt hatten. Das oberste Gericht hat darauf hingewiesen, dass Gasversorger bei Tarifkunden ohne Sondervertrag von Gesetzes wegen verpflichtet sind, sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen. Angesichts der stark gesunkenen Ölpreise, denen die Gaspreise bekanntlich mit einiger Verzögerung folgen, verfügen Gaskunden mit diesem Urteil über eine Möglichkeit, auch Gaspreissenkungen durchzusetzen.

Die wirkungsvollste Preiskontrolle übt jedoch Wettbewerbsdruck aus, das heißt, die Möglichkeit jedes Kunden mit dem Wechsel zu einem billigeren Versorger zu drohen. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher für bessere Marktzugangsmöglichkeiten gerade neuer und konzernabhängiger Anbieter ein.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zuhaben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Kultur
12.05.2009
Von:

Wie stehen Sie/Ihre Partei zu diesem Plan:

Die Bundesregierung plant bis zum Ende des Jahres 2009 das Frequenzband von 790 MHz bis 862 MHz für den Betrieb der Funkmikrofone ersatzlos zu streichen. Ein Betrieb ist dann nicht mehr möglich. Dieser Frequenzbereich wird dann den Telekommunikationsanbietern zur Verfügung gestellt. Damit wird der Kultur- und Unterhaltungsbranche, dem drittgrößten Wirtschaftszweig in Deutschland, ein elementares technisches Werkzeug genommen. Das verursacht Folgekosten in Milliardenhöhe. Die Entscheidung darüber wird am 15. Mai 2009 im Bundesrat gefällt.

Betroffenen sind u. a. folgende Gruppen:

· Die Künstler, Musiker und Akteure

· Die öffentlich-rechtlichen und die privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten

· Die Betreiber von Theatern, Musicalhäusern und Freiluftbühnen

· Die Veranstalter von Konzerten sowohl aus Pop, Rock als auch Klassik

· Die Dienstleister aus der Veranstaltungs- und Eventbranche

· Die öffentlichen und privaten Betreiber von Stadthallen, Mehrzweckhallen und Schulen

· Die Veranstalter von Sportevents und internationalen Sportgroßereignissen

· Die Filmindustrie und deren Produktionspartner

· Die Kongressveranstalter und Messebetreiber

· Die Reportagetechnik und betroffenen Journalistenverbände

· Die Hersteller und der Groß- und Zwischenhandel der drahtlosen Mikrofontechnik

· Sonstige Hersteller drahtloser Technik in den betroffenen Frequenzbereichen

Bevor hier übereilt eine negative Entscheidung gefällt wird, erkundigen Sie sich bei den betroffenen Künstlern, Firmen und öffentlichen Betreibern. Wir zählen auf Ihren Sachverstand und eine durchdachte politische und wirtschaftliche Entscheidung.

PS: Stellen Sie Sich die Veranstaltungen zum Varusjahr mal ohne Funkmikrofone vor!
Antwort von Gudrun Kopp
1Empfehlung
20.05.2009
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email zum Frequenzband von 790 MHz - 862 MHz.

Terrestrische Frequenzen sind öffentliche Güter, die im Sinne eines öffentlichen Interesses verwaltet und vergeben werden. Ein beträchtlicher Teil des Frequenzspektrums wird dabei für die Übertragung von Rundfunk reserviert und - übrigens im Gegensatz zu anderen Frequenzbereichen kostenfrei - vergeben.

In den aktuellen Debatten um die Flexibilisierung der Vergabe von Frequenzen geht es zunächst einmal um die sogenannte "digitale Dividende". Ausgangspunkt ist, dass durch die zunehmende Digitalisierung weniger Frequenzspektren für die Übertragung von Rundfunksendern benötigt wird, als es im analogen Zeitalter der Fall war. Die Frage für Politik und Regulierung ist nun, wie mit den vermutlich freiwerdenden Kapazitäten umzugehen ist.

Niemand will demnach in den anstehenden Diskussionen den Nutzern bestimmter Frequenzen, etwa Herstellern von Mikrofonen oder Anbietern von Veranstaltungstechnik - oder aber dem klassischen Rundfunk - etwas wegnehmen. Stattdessen muss konstatiert werden, dass ein Teil der hoheitlich zweckgebunden vergebenen Frequenzbereiche (nicht nur für den Rundfunk, auch für andere Bereiche wie etwa das Militär) nicht effektiv genutzt werden. Durch ein effektiveres Frequenzmanagement allerdings ließen sich deutlich mehr Dienste, die auf terrestrische Frequenzen angewiesen sind, realisieren.

Hinzu kommt, dass es dringenst notwendig ist, die sogenannten "Weißen Flecken", also diejenigen Gebiete in Deutschland, in denen kein leistungsfähiger Internetanschluss verfügbar ist, zu schließen. Dafür werden die gleichen Regionen gleich dreifach mit Rundfunk versorgt, nämlich über Kabel, über Satellit und über terrestrische Frequenzen. Das ist nicht optimal.

Aus diesem Grund halte auch ich es für notwendig, über ein flexibleres Frequenzmanagement nachzudenken. Einige Landesmedienanstalten unternehmen im Moment Versuchsprojekte, bei denen der Zugang zum Internet über terrestrische Frequenzen und auch das potentielle "Zusammenleben" mit weiteren Frequenznutzern getestet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Öffnung des Spektrums keinesfalls bedeutet, dass bestimmte Frequenzen automatisch an Anbieter von Telekommunikationsdiensten vergeben werden müssen, sondern lediglich, dass überholte Privilegien abgebaut werden und eine höhere Zahl von Interessenten Zugang zu wertvollen Frequenzen erlangen können.

Die Vergabe selbst ist in detaillierten und fairen Vergabeverfahren zu klären. Im Zuge dieser Verfahren müssen selbstverständlich die Interessen der Nutzer, die bereits heute auf Frequenzen in diesem Bereich zurückgreifen, berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere auch für Anbieter von Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik. Die FDP wird sich im Zuge der weiteren politischen Diskussionen für faire Bestimmungen und transparente Verfahren einsetzen.

Wie Sie sicher wissen, hat der Bundesrat seine für den 15. Mai 2009 anberaumte Entscheidung zur Frequenzzuweisungsplanverordnung vertagt, laut meinen Informationen soll dieses Thema auf der nächsten Sitzung im Juni behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
16.05.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Kopp,

wie sind die Zwangsmitgliedschaften beispielsweise zur IHK aber auch zu anderen Berufsverbaenden mit der liberalen Politk der FDP zu vereinbaren?

MfG.
Antwort von Gudrun Kopp
1Empfehlung
19.05.2009
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email.

Die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist ein Dauerbrenner. Seit dem es die Pflichtmitgliedschaft gibt, regt sich Widerstand dagegen. Besondere Widerstandswellen sind immer dann zu beobachten, wenn sich der Eindruck verstärkt, dass die Dienste der Kammern einem selbst nicht zu Gute kommen oder schlimmer, gar nicht ersichtlich wird, welche Dienste die Kammern überhaupt erbringen. Weiterhin scheint der Kontakt zu und die Kommunikation mit den Mitgliedern von Kammerbezirk zu Kammerbezirk durchaus unterschiedlich ausgeprägt zu sein.
Für die FDP steht zudem fest: Die Kammern müssen sich vielfach grundlegend reformieren. Sie dürfen nicht mehr auf Feldern tätig sein, wo ein ausreichendes Angebot von Seiten privater Dienstleister zur Verfügung steht. Ebenso muss die Doppelarbeit zwischen Kammern und Behörden deutlich vermindert werden. Zeitraubende bürokratische Querverbindungen sind in Zukunft zu vermeiden. Insofern bleibt das gesamte deutsche Kammerwesen auf einem permanenten Reformprüfstand.

Allerdings kann die Selbstverwaltung der Wirtschaft derzeit nur im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft funktionieren. Sonst müssten Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind, letztlich von der Staatsbürokratie erfüllt werden. Der Staat müsste aus öffentlichen Mitteln ein umfangreiches Leistungsspektrum bereit halten: Die Betreuung von 850.000 Auszubildenden, die Abnahme von jährlich 290.000 Zwischenprüfungen und 330.00 Abschlussprüfungen, die öffentliche Bestellung und Betreuung von etwa 7000 Sachverständigen und die Beantwortung von rund 110.000 Anfragen von Gerichten, Unternehmen und Privatpersonen nach geeigneten Sachverständigen, die Ausstellung von jährlich etwa 1,2 Millionen Exportdokumenten sowie die ca. 350.000 Existenzgründungsberatungen, die zurzeit von den IHK`n durchweg kostenlos erbracht werden. Daneben wäre fraglich, was mit den Einigungsstellen für Wettbewerbsstreitigkeiten bei den Kammern passieren würde. Dort werden immerhin 1.800 Fälle jährlich verhandelt und mit einer Erfolgsquote von rund 50 Prozent abgeschlossen. Auch gutachterliche Stellungnahmen zu Förderanträgen, zur Eintragungsfähigkeit im Handelsregister oder zur Bauleitplanung müssten anders organisiert werden.

Nach Einschätzung der FDP ist die staatliche Bereitstellung all dieser Leistungen keine Alternative. Vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für diese Leistungsbereitstellung steigen. Insofern hält die FDP - unabhängig von der Notwendigkeit die Kammertätigkeiten auch kritisch zu begleiten - die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor erforderlich und sachgerecht.


Freundliche Grüße,
Gudrun Kopp, MdB
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