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Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
in 2009 monierten Sie (Bad Salzuflen), dass unter den Abgeordneten drei Gruppen stark überrepräsentiert sind (Beamte / Öffentlicher Dienst, 52% Juristen, 23%). Ähnliches soll gelten für Landesparlamente, für Kreistage, Gemeinderäte.
Wenn an dieser Überrepräsentation sich immer wieder Kritik entzündet, so ist diese unberechtigt und berechtigt zugleich.
Unberrechtigt, weil Parteigründungen meist Folge von Benachteiligungen sind, welche Angehörige ganzer Sozialisationen registrierten oder auch nur empfanden (historisch: Arbeiter, Vertriebene)
Berechtigt, sobald man davon ausgeht, dass Gewählte dem Eid ("dem gesamten Volke zu dienen") nicht nachkommen.
Sie empfahlen: "Einfluss nehmen auf die Zusammensetzung könne jeder über seine Wahlbeteiligung. Man solle sich informieren, Kandidaten befragen".
Die Information über die Parteiprospekte ist selten hilfreich, dort wird die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe oft nicht oder täuschend angegeben (etwa Angestellter für Öffentlich Bedienstete). Auch die Qualifikation wird öfters nicht oder nur verschleiert angegeben ("Geschäftsführer").
Studieren Sie bitte die Broschüren zur Kommunalwahl NRW oder Landtagswahlwahl NRW.
Ihre Empfehlung von 2009, Kandidaten zu befragen, ist nicht immer erfolgreich.
So liegt vor, dass ein Gewählter zunächst Falschangaben macht ("habe Jura studiert"), auf Nachfrage dann angibt: "habe das Studium abgebrochen, habe Wirtschaft studiert" und die Nachfrage (ob er "sein Wirtschaftsstudium auch beendet habe?") offiziell mit der Notiz bescheiden lässt: "in Zukunft bitte Abstand zu nehmen von solchen Fragen".
Halten Sie es für selbstverständlich, dass der Wähler informiert sein soll über
1) die Zugehörigkeit des Kandidaten zu einer Berufsgruppe,
2) die berufliche Ausbildung des Kandidaten?
3) Welche konkrete Unterstützung geben Sie Wählern, die von "ihrem" Kandidaten keine Antwort erhalten auf Fragen zu Berufsgruppe / Ausbildung?
Mit freundlichen Grüßen
