Gudrun Kopp (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Gudrun Kopp
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
18.10.1950
Berufliche Qualifikation
Dolmetscherin, Übersetzerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB; Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Wohnort
Lage
Wahlkreis
Lippe I
Ergebnis
9,4%
Landeslistenplatz
5, Nordrhein-Westfalen
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(...) Auch mir ist es ein großes Anliegen, dass die von DED, CIM und InWEnt in die GIZ eingebrachten Instrumente nicht nur erhalten, sondern gestärkt werden. (...) Dies war von vorneherein ein wichtiges Element der Reform auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
10.12.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Kopp,

als Pfarrer ihres Bundestagswahlkreises habe ich mich für die Einführung der Finanztransaktionssteuer eingesetzt. Die Informationen darüber finden Sie auf der Homepage www.steuer-gegen-armut.org . Ich unterstütze die Initiative des Jesuitenpaters Jörg Alt, der die Petition vorbereitet hat. Ich möchte Sie bitten dieses Anliegen, das auch von unserm Bundespräsidenten und der neuen EKD-Ratsvorsitzenden unterstützt wird, in Ihrer Partei, in der Bundesregierung und international mit voranzutreiben.

Das Konzept der Finanztransaktionssteuer geht auf die "Tobin-Steuer" zurück. Anders als diese sieht es aber nicht nur vor, Währungsspekulationsgeschäfte mit einer (geringen) Abgabe zu belegen, sondern jede Art von Transaktionen, die auch für Spekulationen geeignet sind - also etwa Geschäfte mit Währungen, Aktien, Investmentfonds oder Rohstoffen. Der Steuersatz soll dabei sehr gering sein, die Kampagne "Steuer gegen Armut" schlägt einen Satz zwischen 0,01 und 0,1 Prozent des umgesetzten Betrags vor. Somit fiele die Steuer bei langfristigen Investitionen etwa in Unternehmensanteile so gut wie gar nicht ins Gewicht; kurzfristige Spekulanten, die oft innerhalb eines Tages zahlreiche An- und Verkäufe tätigen, um von kleinsten Kursschwankungen zu profitieren, würden dagegen spürbar zur Kasse gebeten. Weder kleine Sparer noch der deutsche Mittelstand hätten also irgendwelche Nachteile oder Belastungen zu befürchten. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diesem Unterstützerkreis anschließen könnten.

Wie erklären Sie sich die Widerstände aus der FDP, wenn die breite Wählerschaft der Partei keine Nachteile zu befürchten hat? Was spricht aus Ihrer Sicht gegen die Steuer? Kennen Sie Interessengruppen, die eine Einführung dieser Steuer verhindern könnten? Gibt es Abgeordnete oder Minister der Regierungsparteien, die sich solchen Interessen verpflichtet fühlen könnten?

Mit freundlichen Grüßen
, Schötmar
Antwort von Gudrun Kopp
1Empfehlung
11.01.2010
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zur Finanztransaktionssteuer.

Wie Sie selbst schreiben, geht die Idee einer Steuer auf internationale Devisentransaktionen auf James Tobin (1918-2002) zurück, der damit die kurzfristige Spekulation auf Währungsschwankungen eindämmen wollte. Später distanzierte er sich selbst von der Tobin-Steuer, da sie von Globalisierungskritikern vereinnahmt wurde und die Erzielung zusätzlicher Einnahmen in den Vordergrund rückte.

Die Transaktionssteuer ist nicht Bestandteil des Koalitionsvertrags; die derzeitige Bundesregierung ist vielmehr angetreten, um Steuern zu senken und nicht, um neue zu erheben. Wer sich für die Finanztransaktionssteuer einsetzt, will nur eine neue Einnahmemöglichkeit für den Staat schaffen. Tatsächlich wird dann aber beim Fonds-, Riester- und Lebensversicherungssparer abkassiert.

Im Wahlkampf hatten selbst der bayerische Finanzminister Fahrenschon und der damalige CDU-Generalsekretär Pofalla zu den Vorschlägen der SPD für eine Börsenumsatzsteuer berechnet, dass "ein Riester-Sparer, der heute 30 000 Euro brutto verdient und den für die maximale staatliche Förderung notwendigen Betrag einzahle, damit in 20 Jahren um 4700 Euro gebracht werde" (Die Welt 18.09.2009 "Die Union entdeckt die "Steinmeier-Steuer""; Berliner Zeitung 18.09.2009 "Union rechnet der SPD versteckte Steuererhöhungen vor").

Die Finanztransaktionssteuer wäre auch schädlich für die Wirtschaft, denn sie würde die Eigenkapitalfinanzierung börsennotierter Unternehmen in dem Maße verteuern, in dem sie die Kapitalkosten erhöht. Finanzblasen lassen sich durch eine Steuer nicht verhindern. Dazu sind ein stabiles Geldwesen und eine effektive Bankenaufsicht notwendig. Eine international eingeführte Finanztransaktionssteuer ist somit aufgrund der zusätzlichen Belastungen abzulehnen.

Noch viel schlimmer wäre die Einführung einer Börsenumsatzsteuer nur in Deutschland, wie sie alternativ auch in der Online-Petition zur Finanztransaktionssteuer gefordert wird. Die Chancen für eine internationale Einigung über die Finanztransaktionssteuer sind gering, denn US-Finanzminister Geithner sagte dazu bei dem letzten G20-Finanzministertreffen: "Das ist nichts, zu dessen Unterstützung wir bereit wären." (Handelsblatt vom 9.11.2009 "Brown scheitert mit Finanzmarktsteuer"). Eine rein nationale Einführung hätte verheerende Folgen für den Finanzplatz Deutschland. So hat Schweden die Börsenumsatzsteuer 1984 eingeführt und dabei Einnahmen von 1500 Mio. Schwedischen Kronen erwartet, tatsächlich waren es nur 50 Mio. pro Jahr. Es gab nachteilige Auswirkungen für den Finanzplatz: Eine Woche nach Einführung der Steuer ging der Handel mit Bonds um 85 % zurück. Das Handelsvolumen von Futures und Optionen sank um 98 %. Zeitgleich mit der Ankündigung der Verdopplung der schwedischen Börsenumsatzsteuer im Jahr 1986 verlagerten sich 60 % des Handelsvolumens der elf am stärksten gehandelten schwedischen Werte, die insgesamt 50 % des gesamten Handelsvolumens ausmachten, nach London. Bis 1990 verschärfte sich dieser Trend und mehr als 50 % der schwedischen Titel wurden nur noch in London gehandelt. Die 100%ige Anhebung der Steuer zog einen Anstieg von 22 % der Einnahmen nach sich. Folgende Länder haben die Börsenumsatzsteuer abgeschafft: Dänemark, Deutschland (1991), Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden und Spanien. In Großbritannien, auf das oft Bezug genommen wird, gibt es etliche Ausnahmen. Die Bundesregierung listet dazu "unter anderem" 15 Ausnahmen auf. Die Auflistung der Ausnahmen umfasst fasst eine ganze Seite. Die Quelle für diese Angaben ist die Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion aus der letzten Wahlperiode (BT-Drs. 16/12571 vom 3. April 2009).

In der Hoffnung, Ihre Fragen beantwortet zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
17.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kopp,

das deutsche EEG ist sehr erfolgreich und wird von vielen Ländern kopiert. Sie wollen das EEG abschaffen.
Warum wollen Sie ein Gesetz das funktioniert abschaffen und durch etwas ersetzen, was ziemlich sicher nicht funktioniert? Oder gibt es irgendein Beispiel in der Welt, bei dem Ihr Modell erfolgreich ist?

Beste Grüße

Antwort von Gudrun Kopp
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19.01.2010
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Sowohl in unserem Wahlprogramm als auch im Koalitionsvertrag haben wir Liberale uns hinsichtlich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ganz klar positioniert: Die FDP befürwortet die Förderung Erneuerbarer Energien zusätzlich zum eigentlichen Klimaschutz-Instrument des Emissionshandels und unterstützt das EEG. Zugleich wollen wir, dass es zu keinen Überförderungen kommt.

Wir wollen die Erneuerbaren Energien konsequent ausbauen und die Energieeffizienz weiter erhöhen. Die Potentiale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung beim Umbau unseres Energiesystems sind gewalig. Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den bestehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Einspeisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspeisung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden. Die FDP wird dabei für Investitionssicherheit sorgen und rückwirkende Eingriffe, wie sie Schwarz-Rot bei Biogas-Anlagen vorgenommen hat, ausschließen.

Wir Liberalen sehen in dem EEG ein gutes Mittel, um die erneuerbaren Energie weiter auszubauen. Der Ausbau leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit Deutschlands und bietet zugleich die Grundlage für die weitere technologische Entwicklung und die Technologieführerschaft deutscher Unternehmen in diesem Sektor.

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Umwelt
19.01.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Kopp,

es freut mich zu hören, dass Sie Ihre Meinung zum EEG geändert haben. In der Vergangenheit hatten Sie mehrfach geäußert, das EEG nicht weiterführen zu wollen u.a. in der "FDP - Position zur Novellierung des Kraft - Wärme - Kopplungs - Gesetzes (KWKG)".

Darf ich fragen, was Sie veranlasst hat in dieser Frage umzuschwenken? Wie verlässlich ist Ihre jetzige Position?


Beste Grüße

Antwort von Gudrun Kopp
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22.01.2010
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

die liberale Position zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde mit dem Parteitagsbeschluss von Hannover im Mai 2009 konsequent weiterentwickelt und wurde auf dem Parteitag durch die Mehrheit der Delegierten verabschiedet. Diese Beschlüsse haben wir Liberalen natürlich auch im Wahlkampf vertreten - und dafür haben uns in der letzten Bundestagswahl eine große Anzahl der Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme gegeben. Selbstverständlich stehen wir zu diesen Positionen, die nicht zuletzt natürlich auch Eingang in den Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition gefunden haben.

Bei Bedarf sende ich Ihnen gerne den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP, sowie das Deutschlandprogramm der FDP zu, in denen Sie ausführliche Erläuterungen zum EEG finden.

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
15.02.2010
Von:

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,

in 2009 monierten Sie (Bad Salzuflen), dass unter den Abgeordneten drei Gruppen stark überrepräsentiert sind (Beamte / Öffentlicher Dienst, 52% Juristen, 23%). Ähnliches soll gelten für Landesparlamente, für Kreistage, Gemeinderäte.
Wenn an dieser Überrepräsentation sich immer wieder Kritik entzündet, so ist diese unberechtigt und berechtigt zugleich.
Unberrechtigt, weil Parteigründungen meist Folge von Benachteiligungen sind, welche Angehörige ganzer Sozialisationen registrierten oder auch nur empfanden (historisch: Arbeiter, Vertriebene)
Berechtigt, sobald man davon ausgeht, dass Gewählte dem Eid ("dem gesamten Volke zu dienen") nicht nachkommen.
Sie empfahlen: "Einfluss nehmen auf die Zusammensetzung könne jeder über seine Wahlbeteiligung. Man solle sich informieren, Kandidaten befragen".
Die Information über die Parteiprospekte ist selten hilfreich, dort wird die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe oft nicht oder täuschend angegeben (etwa Angestellter für Öffentlich Bedienstete). Auch die Qualifikation wird öfters nicht oder nur verschleiert angegeben ("Geschäftsführer").
Studieren Sie bitte die Broschüren zur Kommunalwahl NRW oder Landtagswahlwahl NRW.
Ihre Empfehlung von 2009, Kandidaten zu befragen, ist nicht immer erfolgreich.
So liegt vor, dass ein Gewählter zunächst Falschangaben macht ("habe Jura studiert"), auf Nachfrage dann angibt: "habe das Studium abgebrochen, habe Wirtschaft studiert" und die Nachfrage (ob er "sein Wirtschaftsstudium auch beendet habe?") offiziell mit der Notiz bescheiden lässt: "in Zukunft bitte Abstand zu nehmen von solchen Fragen".
Halten Sie es für selbstverständlich, dass der Wähler informiert sein soll über
1) die Zugehörigkeit des Kandidaten zu einer Berufsgruppe,
2) die berufliche Ausbildung des Kandidaten?
3) Welche konkrete Unterstützung geben Sie Wählern, die von "ihrem" Kandidaten keine Antwort erhalten auf Fragen zu Berufsgruppe / Ausbildung?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gudrun Kopp
bisher keineEmpfehlungen
22.02.2010
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email. Transparenz und Informationen sind wichtige Grundlagen nicht nur - aber besonders - im politischen Umfeld.
Politikerinnen und Politiker bzw. Kandidatinnen und Kandidaten für politische Ämter sollten sich dieser Tatsache bewusst sein, sie sind allerdings selbst verantwortlich für Art, Umfang und Inhalte ihrer Informationen zur eigenen Person, der schulischen Vorbildung und der beruflichen Tätigkeiten.
Für Abgeordnete des Deutschen Bundestags bzw. der Landtage bestehen gesetzlich verankerte Auskunftspflichten. Über weitergehende persönliche oder berufliche Auskünfte entscheiden die jeweiligen Personen selbst. Allein durch Ihr Nachfragen signalisieren Sie den von Ihnen angesprochenen Personen Aufmerksamkeit und Interesse; das bleibt sicher nicht ohne Wirkung.

Beste Grüße sendet

Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
19.02.2010
Von:

Guten Morgen Frau Kopp,

letztes Jahr noch haben Sie mehrfach für das liberale Sparbuch geworben - u.a. im Bundestag. Ihre Reden dazu findet man auf youtube.
Jetzt so hört man, dass die FDP und auch Sie auf Nachfragen genervt reagieren. Einem Journalisten sollen Sie gesagt haben: " ... ach wissen Sie vor der Wahl und nach der Wahl.."

Meine Frage:
1. Stimmt diese Darstellung?
2. Wenn ja - soll man dennoch ernst nehmen, was Sie sagen?

Beste Grüße

Ihr
Antwort von Gudrun Kopp
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05.03.2010
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr ,

nach einem insgesamt zwanzig Minuten dauernden Fernseh-Interview, bei dem ich auf Fragen nach notwendigen Einsparungen im Rahmen des Haushaltes 2010, den Inhalten des zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarten Koalitionsvertrages, der Arbeit in einzelnen Bundes-Ressorts sehr detailliert eingegangen war, mußte ich feststellen, dass offenbar nicht Inhalte vermittelt werden sollten, sondern willkürlich dargestellte Satzfragmente. Auf diese Weise entstand ein Zerrbild, das beim Zuschauer negativ ankommen musste. Ich nehme an, dass dies - und nur dies - von meinem Interviewpartner auch so gewollt war.

Freundliche Grüße sendet Ihnen Gudrun Kopp
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