Gudrun Kopp (FDP)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Gudrun Kopp
Geburtstag
-
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
-
Wahlkreis
Lippe I
Ergebnis
9,4%
Landeslistenplatz
5, Nordrhein-Westfalen
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(...) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
02.08.2009
Von:

Hallo,

ich möchte einfach mal die Gelegenheit nutzen und mir ein direktes Meinungsbild machen, wie sie persönlich das derzeit stark diskutierte "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" beurteilen, also ob sie es befürworten oder ablehnen und aus welchem Grund sie diese Meinung vertreten und ob sie sich generell stärker mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben/sich dafür interessieren!
Antwort von Gudrun Kopp
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18.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu der ich gerne Stellung nehme.

Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.

Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.

Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, hat die FDP-Bundestagsfraktion abgelehnt.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.

Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.

Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist. Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.

Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat das parlamentarische Verfahren dazu genutzt, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. So haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag (16/13469) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Da entgegen der vielfach vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetz verabschiedet haben, hat die FDP-Fraktion nunmehr ein Gutachten in Auftrag gegeben, um etwaige rechtliche Schritte prüfen zu lassen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.

Freundliche Grüße

  • Gudrun Kopp, MdB -
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Frage zum Thema Finanzpolitik
09.08.2009
Von:
-

Viele Großbanken bzw. Geldinstitute zahlen an ihre Manager exorbitante Gehälter und
Provisionen., auch solche Banken, die durch Staatshilfen am Leben erhalten werden (müssen). Es ist nicht zu verstehen, warum die Gewährung von Staatshilfen nicht auch von der Reduzierung dieser Gehälter/Provisionen abhängig gemacht wird.
Die Berufung auf bestehende Verträge kann wohl nicht akzeptiert werden. Denn ohne diese Staatshilfen wären diese Bankene pleite und dier Manager gingen leer aus (abgesehen von Ansprüchen nach dem Insolvenzrecht).
Wie stehen Sie persönlich bzw. speziell Ihre Partei zu diesem Problem?
Antwort von Gudrun Kopp
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18.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema "Managergehälter". Gerade die Vorstandsvergütungen in Aktiengesellschaften sind in letzter Zeit wiederholt Gegenstand der Diskussion sowohl in der Öffentlichkeit als auch im Bundestag gewesen. Es ist kaum nachvollziehbar, dass z. B. Banken, die hohe Verluste gemacht haben und sich unter den Schutzschirm des Staates begeben, weiterhin hohe Boni an ihre Mitarbeiter zahlen. Der Grund ist hier oftmals - wie Sie selbst schreiben - dass die Verträge weder einen Wegfall der Boni noch eine Rückzahlungspflicht vorsehen. Hohe Gehälter, hohe Boni, hohe Abfindungen trotz Managementfehlern oder bei schlechter wirtschaftlicher Situation - dafür hat die Öffentlichkeit kein Verständnis. Dies ist auch mit dem liberalen Leistungsprinzip nicht in Einklang zu bringen. In allen Fällen, in denen die Unternehmen jedoch nicht der Hilfe des Staates bedürfen, ist der Gesetzgeber gehalten zurückhaltend zu agieren.

Für die FDP-Bundestagsfraktion gilt ausdrücklich der Grundsatz der Sozialen Marktwirtschaft. Dazu gehört auch, dass sich die Höhe von Vergütungen in der Wirtschaft, insbesondere auch bei den Vorständen von Aktiengesellschaften, nach der Leistung der Empfänger dieser Zahlungen richten muss. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates zu bestimmen, welche Leistung einer Person für ein Unternehmen wie viel wert ist. Die Frage nach einer "gerechten Vergütung" kann der Staat nicht beantworten! Es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit unter Einhaltung der Vorgaben unserer Rechtsordnung.

In Deutschland gibt es über 14.000 Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien. Schon diese Zahl macht deutlich, dass in der gesamten Diskussion mehr differenziert werden muss. Zu diesen Aktiengesellschaften zählen zum großen Teil kleine und mittelständische Unternehmen und auch Familienunternehmen. Nur ein geringer Teil der Aktiengesellschaften ist überhaupt an der Börse notiert. Und selbst bei den börsennotierten Gesellschaften zeigen die statistischen Daten, dass die Einkommen der Mehrzahl der Vorstände sich parallel oder sogar unterdurchschnittlich zum Bruttoinlandsprodukt entwickelt haben.

Grundsätzlich müssen alle staatlichen Regelungen vor dem Hintergrund der Sozialen Marktwirtschaft und dem Wissen, dass es die Aktionäre sind, denen das Unternehmen gehört, vorgenommen werden. Bitte finden Sie im Folgenden die wesentlichen Grundsätze, die nach Auffassung der FDP-Bundestagsfraktion bei der Managervergütung Berücksichtigung finden sollten.

I. Stärkung der Hauptversammlung

Die Rechte der Aktionäre in der Hauptversammlung als Eigentümer des Unternehmens sind zu stärken. Dass die Hauptversammlung allein auf Grund ihrer Größe nicht das richtige Gremium ist, um über jedes einzelne Gehalt eines Vorstandsmitgliedes zu entscheiden, liegt förmlich auf der Hand. Aber zumindest die Grundsätze der Vergütung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft müssen von der Hauptversammlung festgelegt werden.

II. Festlegung des Gehaltes durch den gesamten Aufsichtsrat

Die Festlegung der konkreten Höhe der Vorstandsvergütung im Rahmen eines Anstellungsvertrages muss jedoch auch weiterhin Aufgabe des Aufsichtsrates bleiben. Dieser hat auch schon nach geltender Rechtslage dafür zu sorgen, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandes und zur Lage der Gesellschaft steht. Dieser Verpflichtung muss der Aufsichtsrat jedoch in Zukunft in seiner Gesamtheit nachkommen. Die letztendliche Entscheidung muss vom gesamten Aufsichtsrat getroffen werden.

III. Orientierung am langfristigen Erfolg

Mit Blick auf die Finanzmarktkrise zeigt sich aber auch, dass gerade der Bereich der variablen Vorstandsvergütung, also Aktienoptions- und Boni-Modelle, mit dazu beigetragen hat, dass vor allem Banken unkalkulierbare Risiken eingegangen sind. Eine nur kurzfristige Gewinnoptimierung ist abzulehnen. Die Vergütungen müssen sich daher wieder stärker am dauerhaften Erfolg eines Unternehmens orientieren. Dazu gehört auch, die Frist zur Einlösung von Aktienoptionen zu verlängern.

IV. Beteiligung am Misserfolg

Die Vorstände eines Unternehmens sind aber nicht nur am Erfolg, sondern auch am Misserfolg des Unternehmens zu beteiligen. Die Möglichkeiten des gelten Rechts zur Herabsetzung der Vergütung der Vorstände in Krisenzeiten müssen konsequent angewendet werden.

V. Stärkung des Aufsichtsrates

Es ist Aufgabe des Aufsichtsrates, für eine angemessene Vergütung des Vorstandes zu sorgen, dies fortlaufend zu beobachten und gegebenenfalls die Vergütungen der Vorstände zu kürzen. Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Aufsichtsrates, bei pflichtwidrigem Verhalten des Vorstandes diesen auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Ein solches Verhalten des Aufsichtsrates erfordert aber einen kritischen und professionell agierenden Aufsichtsrat. Genau hier liegt der wichtigste Ansatzpunkt zu Lösung des Problems sowohl der Vorstandsvergütung als auch der Vorstandshaftung. Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen Antrag in den Deutschen Bundestag mit dem Titel "Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen verbessern" (BT-Drs. 16/10885) eingebracht, der von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurde. Darin fordert die FDP-Bundestagsfraktion, dass die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person auf fünf Handelsgesellschaften begrenzt wird, die Größe der Aufsichtsräte auf maximal zwölf Mitglieder begrenzt wird, die Wählbarkeit des früheren Vorstandsvorsitzenden zum Aufsichtsratsvorsitzenden desselben kapitalmarktorientierten Unternehmens für die Dauer von drei Jahren ausgeschlossen wird und die Arbeit der Aufsichtsräte insgesamt zu professionalisieren ist. Damit geht die FDP-Bundestagsfraktion deutlich über die Forderungen der Regierungskoalition (BT-Drs. 16/12278) hinaus.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat zum Thema Managergehälter am 24. März 2009 ein eigenständiges Positionspapier beschlossen, das Sie unter www.fdp-fraktion.de herunterladen können.

Freundliche Grüße

  • Gudrun Kopp, MdB -
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Frage zum Thema Arbeit
05.09.2009
Von:

Guten Tag!

Ich habe noch 2 Fragen:

1. Welche Aufgabe sieht die Politik in der Zeitarbeit / Leiharbeit?

2. Warum wird der Gesetzestext für Zeitarbeit / Leiharbeit nicht dahingehend geändert das die Zeitarbeiter / Leiharbeiter mindestens das verdienen müßen was die Stammbelegschaft verdient und das eine Stelle die mindestens 2 Jahre mit Zeitarbeitern / Leiharbeitern besetzt wurde dann mit einem festen Arbeitnehmer besetzt werden muß.

MfG R.
Antwort von Gudrun Kopp
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10.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Zeitarbeit hat sich als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bewährt. Mit Zeitarbeit können Unternehmen flexibel auf personelle Engpässe und unerwartete Auftragsspitzen reagieren. Zeitarbeitsunternehmen tragen damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, wenn Unternehmen keine Neueinstellungen vornehmen wollen oder können. Für Arbeitnehmer bietet Zeitarbeit individuellen Spielraum für abwechslungsreiche, maßgeschneiderte Einsätze ohne Reibungsverluste, aber auch die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Betrieben weiter zu qualifizieren. Gerade für Arbeitslose und Berufseinsteiger ist die Zeitarbeit eine sehr gute Möglichkeit, den (Wieder-) Einstieg in eine Beschäftigung zu finden. Zeitarbeit ist eine Brücke zurück in den ersten Arbeitsmarkt, die sich für viele, zuvor Arbeitslose, als tragfähig erwiesen hat. Ebenso wie eine wachsende Zahl von Überstunden gilt Zeitarbeit als Frühindikator für einen steigenden Arbeitskräftebedarf in der Wirtschaft. Insbesondere Arbeitsuchende erhalten durch Zeitarbeit einen direkten Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Von dem hohen Bedarf nach Zeitarbeitnehmern profitieren auch Langzeitarbeitslose, die anders kaum eine Chance erhalten hätten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu beweisen.

Die Forderung nach einer uneingeschränkten Anwendung des Grundsatzes von Equal-Pay und Equal-Treatment in der Zeitarbeit lehnt die FDP ab. Bei der Fülle unterschiedlicher Tarifverträge wäre die Umsetzung dieses Grundsatzes gerade für kleine Unternehmen nicht handhabbar. Sie würden mit einem unvertretbaren bürokratischen Aufwand und den damit einhergehenden Kosten belastet, die ggf. das Aus bedeuten können.

Für die FDP steht die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit an vorderster Stelle. Um die Arbeitslosigkeit zu senken, braucht Deutschland Reformen im Arbeitsrecht. Die FDP hat acht Reformvorschläge für eine Modernisierung des Kündigungsschutzes und flexiblere Befristungsregelungen vorgelegt, damit es leichter wird, neue Mitarbeiter einzustellen. Diese können Sie unter www.fdp-fraktion.de einsehen.

Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland belegt den besonderen Reformbedarf im Kündigungsrecht. Die bestehenden Beschränkungen treiben die Arbeitskosten in die Höhe und sind damit mitverantwortlich für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Unternehmen wird es erschwert, den Personalbestand den sich ändernden Marktbedingungen anzupassen. Die mit Entlassungen verbundenen hohen Kosten sind für viele Unternehmen ein Grund, bei einer guten Auftragslage kein zusätzliches Personal einzustellen, und sind so mitverantwortlich für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt zwar die Inhaber eines Arbeitsplatzes, erschwert aber Arbeitssuchenden den Einstieg in den Arbeitsmarkt und wird deshalb seiner sozialen Schutzfunktion nicht mehr gerecht. Die hohe Zahl von Arbeitsgerichtsprozessen belastet die Arbeitsgerichte bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, führt aber nur in wenigen Fällen zu einer Wiederaufnahme eines gekündigten Arbeitsverhältnisses.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Gudrun Kopp, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
10.09.2009
Von:

Guten Tag!

Warum bekommen Familie und Bildung in diesem Land nicht den Stellenwert
der ihnen zusteht? Den 1.

MfG R.
Antwort von Gudrun Kopp
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16.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Gern lege ich Ihnen die Pläne der FDP bezüglich der Familien- und Bildungspolitik dar.

Die FDP wird sich weiter dafür einsetzen, Familien - nicht nur finanziell - zu entlasten. Ein neues, leistungsgerechtes Steuerrecht ist besonders für Familien dringend notwendig: Familienbedingte finanzielle Lasten werden im geltenden Steuerrecht nicht angemessen berücksichtigt. Beim liberalen Konzept einer gerechten Steuer gewinnen Familien in mehrfacher Hinsicht. Ehepartner erreichen die jeweils nächst höhere Tarifstufe bei doppeltem Einkommen. Die Einführung eines Grundfreibetrags von 8.004 Euro für Erwachsene und Kinder bedeutet für viele Familien, dass sie keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das Kindergeld wird auf 200 Euro pro Kind und Monat für die Familien angehoben, die den Kinderfreibetrag wegen zu geringen Einkommens nicht nutzen können. Unter Berücksichtigung der Werbungskostenpauschale und der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen ist eine vierköpfige Familie noch bei einem Familieneinkommen von 40.700 Euro steuerfrei. Kinderbetreuungskosten und Pflegekosten können bis zu 12.000 Euro im Jahr gegen Nachweis der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich häufig unattraktiv erscheinen lässt, wird abgeschafft.

Grundsätze liberaler Familienpolitik sind Wahlfreiheit des Lebensentwurfs, Freiraum für die persönliche Lebensgestaltung, Eigeninitiativ und Eigenverantwortung. Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, Familienleben und Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen. Für die Erwerbstätigkeit der Eltern sind ausreichend zeitlich flexible und qualitativ gute Kinderbetreuungsangebote in Einrichtungen und bei Tagesmüttern und -vätern zu schaffen. Die FDP setzt sich auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene für die schrittweise Abschaffung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ein, um Familien zu entlasten und um die Bedeutung der vorschulischen Bildung zu unterstreichen. Alleinerziehende benötigen besondere Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit sie ihre Existenz sichern können. Für uns steht das Kind im Mittelpunkt. Deshalb ist es sinnvoller, für jedes einzelne Kind Bildungs- und Betreuungsgutscheine einzuführen, statt Einrichtungen zu unterstützen. Darüber hinaus setzt sich die FDP für einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Kinderbetreuungsplatz ab Vollendung des ersten Lebensjahres eines Kindes ab 2013 ein. Die Einführung eines Betreuungsgeldes lehnt die FDP ab.

Faire Bildungschancen für alle sind der Schlüssel zur Freiheit, zur sozialen Teilhabe, zum persönlichen Glück und Wohlstand. Die fehlende Förderung im Elternhaus, die mangelnden Anregungen für Kinder und das unzureichende Bildungsumfeld sorgen oft dafür, dass sich Begabungen nicht entfalten können. Begabungen von Kindern aus bildungsfernen Schichten oder von Kindern mit Migrationshintergrund müssen besser als bisher gefördert werden.

Bildung ist Bürgerrecht. Wir brauchen ein gerechtes Bildungssystem, das jedem den bestmöglichen Abschluss nach Begabung und Leistung ermöglicht, unabhängig von der sozialen Herkunft. Wir brauchen ein intelligent organisiertes Bildungssystem, das sich flexibel den schnellen Veränderungen in unserer Arbeitswelt anpasst. Wir brauchen ein leistungsfähiges Bildungssystem, das auf den Prinzipien von Chancengleichheit, Wettbewerb, Freiheit und Eigenverantwortung basiert. Wir brauchen ein flexibles Bildungssystem, das von den Fesseln der staatlichen Überregulierung und der Bürokratisierung befreit ist. Wir brauchen ein engagiertes Bildungssystem, das Initiative und individuelles Engagement fördert. Wir brauchen ein besser finanziertes Bildungssystem. Gemessen an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind die öffentlichen Ausgaben für die Bildung in Deutschland zu gering. Wir fordern daher eine Initiative "Vorfahrt für Bildung". Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft müssen hierzu ihre Anstrengungen wesentlich erhöhen. Die FDP will möglichst schon bis 2010 das Ziel erreichen, verbindlich über zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Bildung und Forschung zu investieren. Wenigstens sieben Prozent des BIP sollen für Bildung und drei Prozent des BIP für Forschung und Technologie investiert werden. Dabei stehen Bund und Länder gemeinsam in der Verantwortung. Die FDP bekennt sich zum Wettbewerbsföderalismus. Bildung ist und bleibt Ländersache. Die besten Lösungen entstehen vor Ort und im Wettbewerb miteinander. Wir brauchen Lösungen, die die Belange der Kinder berücksichtigen und nicht wirklichkeitsfremd sind. Dies gelingt erfahrungsgemäß dann am besten, wenn die Schulen weitestgehend in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden. Wer es mit der Chancengerechtigkeit im Bundesgebiet ernst meint, muss für bundesweite Bildungsstandards und vergleichbare Schulabschlüsse sorgen. Die Kultusministerkonferenz wird diesen Aufgaben im Bildungsbereich längst nicht mehr gerecht und muss deshalb abgeschafft und durch eine effektive, schlanke Bildungskonferenz ersetzt werden. Wir vertreten einen umfassenden Bildungsbegriff, der den Menschen in seiner Vielfalt in den Mittelpunkt stellt.

In der Hoffnung, Ihre Fragen beantwortet zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Gudrun Kopp, MdB
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