Götz-Peter Lohmann (SPD)

Götz-Peter Lohmann
Jahrgang
1942
Berufliche Qualifikation
Diplom Psychologe, Diplom Sportlehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wohnort
-
Wahlkreis
Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow
Ergebnis
29,7%
Landeslistenplatz
5, Mecklenburg-Vorpommern
Persönliche Website
www.goetz-peter-lohmann.de
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Frage zum Thema Familie
26.08.2005
Von:

Sehr geehrte Herr Lohmann,

da ich wie viele andere unverheiratete Väter ohne Sorgerecht (und praktisch ohne durchsetzbares Recht auf Umgang) und ungewollt getrennt von meiner 3-jährigen Tochter lebe, würde ich gern wissen welche Schritte gegen diesen, verglichen mit anderen europäischen Ländern, Rechtsmangel unternommen werden können. Gerade im Hinblick darauf, dass der zunehmenden Zahl von überforderten Alleinerziehenden Müttern entgegengewirkt wird und viel wichtiger den betroffenen Trennungskindern ihr Recht auf beide Elternteile eingeräumt werden kann, sofern nicht trifftige Gründe dagegen sprechen.
Antwort von Götz-Peter Lohmann
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31.08.2005
Götz-Peter Lohmann
Sehr geehrter Herr ,
beim Sorgerecht geht es um das Kindeswohl. Diesem haben alle Regelungen und Einzelfallentscheidungen zu dienen und zwar unabhängig davon, ob dadurch im Einzelfall ein Vater oder eine Mutter begünstigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Götz-Peter Lohmann
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Frage zum Thema Familie
31.08.2005
Von:

Da stimme ich Ihnen zu, aber könnten diese Einzelfallentscheidungen nicht vereinfacht werden, so dass bei Unstimmigkeiten nicht erst ein jahrelanger Rechtsstreit um das Umgangsrecht entsteht der zu einer Entfremdung zum leiblichen Kind führt und genau das Gegenteil erreicht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Götz-Peter Lohmann
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01.09.2005
Götz-Peter Lohmann
Sehr geehrter Herr ,

es gibt keine Regel, die rechtliche Streitigkeiten zuverlässig verhindert. Fraglich ist allerdings, welche Beweisregeln als sachgerecht anzusehen sind. Insoweit geht es darum, entweder von einer "offenen" Beweislage oder von einer widerleglichen Beweisvermutung auszugehen. Aber auch diese Entscheidung ist durch den ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohles zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen
Götz-Peter Lohmann
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Frage zum Thema Familie
03.09.2005
Von:

Ich habe ghört das das Begrüßungsgeld für Neugeborene in Ueckermünde wahrscheinlich bald nicht mehr gibt.Ist das so oder ist das nur ein Gerücht?Und warum bekommen russische Bürger die nach Torgelow gekommen sind 5000 Euro Begrüßungsgeld? Zu allem Übel brauchen diese Leute weder Miete noch Strom zahlen.wer bezahlt das?Wofür holt man sich Ausländer ins Land.Die liegen doch dem Staat nur auf der Tasche.Die zahlen doch keine Steuern.Ich verstehe gnz einfach den Sinn nicht.Bitte erklären sie es mir.Deutschland ist kein Land mehr für Deutsche.
Antwort von Götz-Peter Lohmann
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07.09.2005
Götz-Peter Lohmann
Sehr geehrte Frau ,
ob es Begrüßungsgeld gibt und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt von den finanziellen Möglichkeiten in der jeweiligen Kommune ab. Das Begrüßungsgeld beschließen die Kommunen.

Mit freundlichen Grüßen
Götz-Peter Lohmann MdB
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