Gert Winkelmeier (fraktionslos)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gert Winkelmeier
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Universalfräser
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbstständiger Werbekaufmann
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Allerdings verstehe ich auch, wenn sie gewisse Bedenken vor einer vermeintlichen Katze im Sack hegen. Wenn sie sich aber die programmatischen Eckpunkte ( die-linke.de ) anschauen, werden sie bereits jetzt wesentliche Einzelheiten des künftigen Programms entdecken. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Sicherheit
30.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkelmeier,

ich habe Sie eben zu Abrüstung und Rüstungskontrolle im Bundestag gehört. Dazu frage ich Sie bezüglich des deutschen Verhältnisses zu Atomwaffen, das im Kriegswaffenkontrollgesetz in den §§ 16 und 17 festgelegt wurde. Wie stehen Sie dazu, daß dort im § 17 sehr viele Verbote in Bezug auf Atomwaffen formuliert wurden, im § 16 alle diese Verbote aber aufgehoben werden, solange die im § 17 verbotenen Aktivitäten innerhalb der Nato stattfinden. Damit wäre für Deutschland die Entwicklung, der Bau, die Stationierung von Deutschen Atomwaffen erlaubt, auch die Kooperation mit anderen Natopartnern bei der Entwicklung, dem Bau, der Stationierung usw. von Atomwaffen - werden Sie dafür eintreten, den auch dem Atomwaffensperrvertrag widersprechenden § 16 des KWKG zu streichen?
Antwort von Gert Winkelmeier
6Empfehlungen
05.02.2009
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

Abrüstung und Rüstungskontrolle, ganz besonders im nuklearen Bereich, gehören zu den drängenden Themen unserer Zeit. Insofern war der Zeitpunkt der Debatte über den Jahresabrüstungsbericht der Bundesregierung -- an einem Freitag zu mitt?glicher Stunde -- nicht gerade glücklich gewählt. Umso mehr bin ich über Ihre Zuschrift erfreut.

Paragraph 16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes hat in der Tat den Zweck, Nuklearwaffen eines NATO-Staates auf deutschem Boden zu stationieren und die sogenannte nukleare Teilhabe Deutschlands im Rahmen der jeweils gültigen Strategie des Bündnisses zu ermöglichen. "Teilhabe" bezieht sich in diesem Zusammenhang nicht nur auf die rein militärische Möglichkeit des Einsatzes von Nuklearwaffen durch die Bundeswehr, sondern auch auf die Mitsprache an der nuklearen Zielplanung der NATO durch die Bundesregierung. Im Kalten Krieg verfolgten beide Militärblöcke in Europa die Strategie der nuklearen Abschreckung zur Verhinderung eines Krieges durch das Prinzip der "Mutual Assured Destruction", der gegenseitigen gesicherten Vernichtung. Diese Strategie wurde bereits damals vielfach -- so auch von mir -- abgelehnt. In einem völkerrechtlichen Gutachten hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am 8. Juli 1996 den Einsatz von Atomwaffen als völkerrechtswidrig gewertet:

"Aus den oben [...] erwähnten Anforderungen ergibt sich, dass die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen grundsätzlich/generell ("generally") gegen diejenigen Regeln des Völkerrechts verstoßen würden, die für bewaffnete Konflikte gelten, insbesondere gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegsvölkerrechts."

Der IGH hat in seinem Richterspruch vom 8. Juli 1996 darüber hinaus -- einstimmig -- die völkerrechtlich verbindliche Verhandlungspflicht zur Realisierung vollständiger nuklearer Abrüstung festgestellt.

In meiner Rede am 30. Januar habe ich vor diesem Hintergrund deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die nukleare Teilhabe Deutschlands beendet werden muss, die Ersteinsatzdoktrin der NATO ersatzlos zu streichen ist und alle noch auf deutschem Territorium lagernden, unter US-amerikanischer Kontrolle stehenden Atomwaffen abzuziehen sind. Dies ist mir auch deswegen ein Anliegen, weil sich der vermutlich letzte Lagerort in meiner Heimat Rheinland-Pfalz befindet.

Im Hinblick auf den Paragraphen 16 des Kriegswaffenkontrollgesetzes sehe ich nicht so schwarz. Denn Deutschland ist Signatarstaat des "Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen" (NVV). Dessen Artikel II lautet:

"Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen."

Wenn nationales Recht und Völkerrechtsverträge, wie im vorliegenden Fall konkurrieren, genießen die völkerrechtlichen Regelungen grundsätzlich den Vorrang. Dies folgt aus der vertraglichen Verpflichtung, die Staaten bei internationalen Verträgen und Abkommen eingehen. Deutschland erklärt in Art. 25 des Grundgesetzes die allgemeinen Regeln des Völkerrechts für unmittelbar anwendbar. Diese haben nach dieser Norm außerdem Vorrang vor den deutschen Gesetzen. Insofern könnte Deutschland nur dann eigene Atomwaffen entwickeln, wenn es den NVV kündigt. Dies kann ich mir jedoch selbst in meinen schlimmsten Träumen nicht vorstellen. Eine Bundesregierung, die diesen Schritt unternehmen würde, müsste alle Ambitionen auf größeren Einfluss im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen begraben.

Gleichwohl werde ich mich dafür einsetzen, dass das Kriegswaffenkontrollgesetz nach einem Abzug der verbliebenen Atomwaffen geändert wird. Damit würde eine spätere Neuauflage der nuklearen Teilhabe zumindest erheblich erschwert.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkelmeier,

zur Papstkritik der Frau Angela Merkel: Gibt es gute und böse Antisemiten?

Laut Wikipedia, "Luther und die Juden", schrieb Martin Luther:
"Wenn ich könnte, würde ich den Juden niederstrecken und in meinem Zorn mit dem Schwert durchbohren".
Dieser Mensch ist heute die Leitfigur der evangelischen Kirche!

Ist die protestantische Bundeskanzlerin Merkel auf einem Auge blind, wenn es um Antisemitismus geht?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gert Winkelmeier
5Empfehlungen
11.02.2009
Gert Winkelmeier
Sehr geehrte Frau ,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich in einem politischen Forum nicht zur Religionszugehörigkeit von Kolleginnen und Kollegen äußern werde.

Religion ist für mich Privatsache, und Glaubensfreiheit ein wichtiges Recht.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Sicherheit
02.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkelmeier,

Eine Frage die mich schon länger bewegt sind die Kosten z.B. des Balkankriegs. Ich informiere mich relativ umfangreich über Tagespolitik, aber noch nie wurde meines Wissens in den Medien eine Zahl oder ein Betrag genannt, der die Kosten und Art der Finanzierung dieser "Auslandseinsätze" benennt. Wissen Sie, wie diese Einsätze finanziert werden?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit einem, auf ein Drittel eingedampften, Wehretat solche Sonderbelastungen gestemmt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gert Winkelmeier
12Empfehlungen
05.03.2009
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

in der Tat ist die deutsche Öffentlichkeit nicht ausreichend über die Kosten der Auslandseinsätze der Bundeswehr informiert. Angesichts ihrer Höhe dürfte dies der Bundesregierung nicht unlieb sein, zumal im sozialen Bereich stets geknausert wird. Der Bundestagsfraktion DIE LINKE ist es zu verdanken, dass nunmehr eine Gesamtaufstellung über die seit Beginn der Auslandseinsätze angefallenen Kosten vorliegt. Sie können die Details hier in der Bundestagsdrucksache 16/10692 nachlesen:

dip21.bundestag.de

Die Gesamtsumme betrug von 1992 bis 2007 10,582 Milliarden Euro. Für das Kalenderjahr 2008 dürfen sie weitere rund 900 Millionen Euro hinzuzählen. Der zurzeit größte Posten ist der Einsatz in Afghanistan, der pro Jahr rund 570 Millionen Euro verschlingt.

Hinsichtlich ihrer Frage zum Wehretat (Einzelplan 14 des Bundeshaushalts) muss ich Sie allerdings berichtigen. Der Verteidigungshaushalt ist keineswegs geschrumpft. Bei einer Personalstärke von 495 000 Soldaten lag er im Jahr 1989, dem letzten Jahr des Kalten Krieges, bei 51,350 Milliarden DM. Das wären also heute 26,255 Milliarden Euro. Bei einer Personalstärke der Bundeswehr von 246 000 hat der Deutsche Bundestag im Herbst 2008 für das laufende Haushaltsjahr 31,1 Milliarden Euro bewilligt. Nun kann man aus diesem Zahlenverhältnis natürlich nicht schließen, dass sich der Etat der Bundeswehr faktisch verdoppelt habe, denn die Fixkosten der militärischen Infrastruktur sinken ja nicht proportional zur Personalstärke. Dennoch ist dies eine stattliche Erhöhung. Die sogenannten "einsatzbedingten Zusatzkosten" werden aus dem Einzelplan 14 bestritten. Dies können Sie zum Beispiel in dieser Bundestagsdrucksache unter Nummer 11. nachlesen, dem Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung des Einsatzes in Afghanistan vom 7. Oktober 2008:

dip21.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Integration
14.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Winkelmeier,

Da ich selbst beruflich, wie auch privat mit vielen Ausländern zu tun habe, besonders mit Türken , höre ich immer wieder Klagen, gerade von den jungen ausländischen Mitbürger, "Man haßt uns!" und andere Hetztriaden.

Was bedeutet für sie Integration? Wie soll Integration gelebt werden?
Und würde sich etwas Ändern, wenn die Türkei endlich in die EU aufgenommen würde.
Antwort von Gert Winkelmeier
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05.08.2009
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

für mich bedeutet Integration das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft. Dabei sind die jeweiligen Menschen so zu akzeptieren und respektieren, wie sie sind und nicht wie sich der Einzelne es sich subjektiv vorstellt, wie sie sein
müssten.

Ich betrachte ausländische MitbürgerInnen erst einmal unvoreingenommen als Menschen, die mein Leben bereichern können, wie dies auch deutsche MitbürgerInnen können. Ich versuche, "hinter die Kulissen zu schauen", indem ich erst einmal zuhöre und erfassen will, wie viel Menschlichkeit mir da entgegenkommt. Das ist für mich das Entscheidende für die Akzeptanz. Gelebte Integration bereichert unser Leben, nicht nur durch kulinarische Genüsse, auch durch eigene Horizonterweiterung im Verständnis für Lebenssituationen, die ausländische MitbürgerInnen mitbringen.

Wenn die Türkei in die EU aufgenommen würde, änderte sich zunächst im Zusammenleben der Menschen nicht viel. Erst mit den -- hoffentlich -- positiven Erfahrungen der Generationen wird sich in Sachen Akzeptanz, Vielfalt, Respekt und Bereicherung etwas ändern.

Eine Aufnahme der Türkei in die EU hat geopolitische und geostrategische Gründe. Sie können sich für die arbeitenden Menschen hierzulande positiv oder negativ auswirken, je nachdem von welchem Klassenstandpunkt man/frau verschiedene Handlungen, die mit einer Aufnahme zusammen hängen beurteilt.

Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort, mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Arbeit
30.05.2009
Von:

Wie gedenken Sie das Defizit an Fachkräften auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu beseitigen?

Es kursieren erneut Gerüchte, dass via "Greencard" weitere Fachkräfte aus dem Ausland geholt werden sollen. Den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes hingegen werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen verweigert. Dazu würde mich Ihr Lösungsansatz sehr interessieren.
Antwort von Gert Winkelmeier
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04.08.2009
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Frage nach Gerüchten zu einer möglichen "Greencard" hat mich bewogen, erst einmal genauere Informationen einzuholen: Laut der Auskünfte, die mir inzwischen vorliegen, sehe ich keinerlei Bestätigung für entsprechende Pläne.

Zutreffend ist allerdings, dass seit geraumer Zeit über den Mangel an Fachkräften in der Bundesrepublik geklagt wird. Ob in diesen Fällen allein Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen hinreichend sein könnten, erscheint mir zweifelhaft.

Für die Zukunft muss also dem Thema "Bildung" (KiTa, Schule, Ausbildung= , Studium, lebenslanges Lernen) ein deutlich größerer Stellenwert eingeräumt werden als in den vergangenen Jahren. Denn: Unsere Schulen sichern nicht den Bedarf an Fachkräftenachwuchs, weil sie viel zu wenige Menschen bis zum Abitur führen. Hier gibt es vor allem eine eklatante soziale Ungerechtigkeit, wenn man sich ansieht, um wie viel geringer die Chancen von Kindern aus nicht so gutem Haus gegenüber anderen sind.

Das heißt: Für die Zukunft müssen Projekte wie das rot-rote Berliner Pilotprojekt "Gemeinschaftsschule" auf alle Bundesländer ausgeweitet werden.

Für den unmittelbaren Bedarf an Fachkräften könnte es hingegen durchaus sinnvoll sein, Menschen aus anderen Ländern die Gelegenheit zu bieten, ihre Qualifikationen deutschen Betrieben und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, auch mit Hinblick auf die Vorbildfunktion für den heranwachsenden Nachwuchs.

Zudem -- und da gebe ich Ihnen Recht -- sollten die Fort- und Weiterbildungsangebote hierzulande, insbesondere für erwerbslose Menschen, erheblich ausgeweitet werden, damit auch diese auf dem Arbeitsmarkt wieder eine Chance haben. Entsprechende Vorschläge hat meine Partei, DIE LINKE, nicht nur in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl den Wählerinnen und Wählern unterbreitet.

Aus meiner Sicht sind also verschiedene Maßnahmen notwendig, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken; an aller erster Stelle steht dabei für mich: Gute Bildung für alle, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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