Gert Winkelmeier (fraktionslos)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gert Winkelmeier
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Universalfräser
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages, selbstständiger Werbekaufmann
Wahlkreis
Neuwied
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Rheinland-Pfalz
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(...) Angesichts ihrer Höhe dürfte dies der Bundesregierung nicht unlieb sein, zumal im sozialen Bereich stets geknausert wird. Der Bundestagsfraktion DIE LINKE ist es zu verdanken, dass nunmehr eine Gesamtaufstellung über die seit Beginn der Auslandseinsätze angefallenen Kosten vorliegt. Sie können die Details hier in der Bundestagsdrucksache 16/10692 nachlesen:

dip21.bundestag.de

Die Gesamtsumme betrug von 1992 bis 2007 10,582 Milliarden Euro. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Winkelmeier ,

Es ist ja mal wieder allerhand los auf der Welt . " Georgien ! " Halten Sie die unkritische Parteinahme für Georgien und gegen Russland , die von unserer Regierung , und eingeimpft von Frau Merkel betrieben wird für richtig ? Letztlich hat Georgien den Krieg begonnen und angegriffen . Ist das " demokratische Georgien wirklich demokratisch und sind das deren Unterstützer auch ? Wenn ja , warum wird dann nicht in den umkämpften Gebieten eine Volksabstimmung angesetzt ?

MfG
Antwort von Gert Winkelmeier
41Empfehlungen
01.10.2008
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Sie zeigen mir, dass Berichterstattung und Kommentierung in den deutschen Medien nicht bei allen Menschen die beabsichtigte Wirkung erzielen. In diesem Zusammenhang ist allerdings festzustellen, dass eine seit gut drei Jahren laufende Kampagne gegen Russland in Deutschland durchaus "Erfolg" hat. Dies lässt sich an den Ergebnissen der jährlichen Umfragen des "German Marshall Fund of the United States" (GMF) deutlich ablesen. Inzwischen empfinden 73 Prozent der Deutschen Russland als Bedrohung, wenn es um seine Rolle als Energielieferant geht. Der seit drei Jahren anschwellende Bocksgesang in den deutschen Mainstream-Medien kennt nämlich nur einen Text, der mit zunehmend schrilleren Tönen aus dem Kalten Krieg unterlegt wird: Putins Russland ist die Reinkarnation der Sowjetunion unter kapitalistischen Vorzeichen, aggressiv, expansiv, erpresserisch und bedrohlich. Statt von der Roten Armee wird Europa nun vom russischen Energiekonzern Gazprom in die Zange genommen. Statt "Fulda-Gap" (einst in den NATO-Planungen als Angriffspunkt des Warschauer Pakts vermutet) nun also "Energy-Trap", wie das /Spiegel/-Titelbild der Ausgabe 10/2007 ("Der Staat Gazprom") den Lesern einflüstern, oder besser noch einbrüllen wollte. Die /Süddeutsche /griff am 29. August des vergangenen Jahres gar in die unterste Schublade der Diffamierung. Auf Seite 2 unterlegte sie ein Bild des russischen Präsidenten, das ihn mit freiem Oberkörper beim Angeln an seinem Urlaubsort zeigte, mit der Textzeile: "Hirschfänger, Goldkettchen und ein verschlagener Blick". Das Frontblatt der "transatlantischen Wertegemeinschaft" mit intellektuellem Anspruch, DIE ZEIT, machte am 14. August dieses Jahres auf seiner Titelseite mit einem bezeichnenden Photo auf: Russische Infanterie im Sturmangriff und darüber in dicken, roten Lettern der Satz "Die russische Gefahr". Und weiter: "Mit ihrem Angriff auf Georgien zeigt sich die Großmacht so brutal wie zu Sowjetzeiten. Kommt ein neuer Kalter Krieg?". Direktorin des Berliner Ablegers des GMF ist übrigens Constanze Stelzenmüller, ehemalige ZEIT-Redakteurin. Das sofort nach dem 8. August dieses Jahres gemalte, dominante Meinungsbild der westlichen Medien vom aggressiven Russland mit imperialen Ambitionen reiht sich also in eine langfristig angelegte Strategie ein. Wer ihr als Bürger folgt, befindet sich in der gleichen Falle, die in den Balkankriegen der 1990er Jahre erfolgreich zu Ungunsten Serbiens zugeschnappt war.

Die entscheidende Frage ist -- da gebe ich Ihnen Recht -- wer diesen Krieg begonnen hat. Georgien hat die südossetische Hauptstadt in der Nacht vom 7. auf den 8. August mit Waffen in Schutt und Asche gelegt, die nicht geeignet sind, zwischen Kombattanten und Zivilpersonen zu unterscheiden. Dies ist ein glasklarer Verstoß gegen die Genfer Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung. Georgien hatte zudem kein Recht, die abtrünnige Provinz mit Gewalt in seinen Staatsverband zurückzuholen. Dies war ein Verstoß gegen die Prinzipien des Völkerrechts. Betroffen waren von dem Angriff auch die russischen Soldaten, die im Rahmen der internationalen Friedenstruppe dort seit 1992 stationiert sind. Russland war also im Recht, sich gegen diesen Angriff zu verteidigen. Unser Altbundespräsident Richard von Weizsäcker hat dies anlässlich eines Vortrags im Deutschen Historischen Institut in Moskau am 16. August als "völlig legitim und selbstverständlich" bezeichnet.

Ich will aber auch zum weiteren Vorgehen der russischen Streitkräfte etwas sagen. Es war und ist erkennbar darauf ausgerichtet, einen solchen Fall künftig auszuschließen, indem große Teile der georgischen militärischen Infrastruktur zerstört wurden. Leider unter Einsatz von u. a. Streumunition, die nach meiner Auffassung und der der Partei DIE LINKE nicht mit der Genfer Konvention in Einklang zu bringen ist. Insgesamt wurde das Vorgehen Russlands vom deutschen Militärattaché in Moskau jedoch am 12. August als "angemessen" bewertet. Ich erinnere auch an 1999: Damals hat die NATO in Serbien planmäßig die zivile Infrastruktur bombardiert, um das Land an den Verhandlungstisch zu zwingen, ein klarer Bruch des Kriegsvölkerrechts, an dem die deutsche Luftwaffe mit ihren ECR-Tornados zur Ausschaltung der serbischen Raketenflugabwehr entscheidend mitbeteiligt war. Russland hat hingegen militärische Ziele bombardiert und dabei auch zivile Einrichtungen in Mitleidenschaft gezogen, das ist ein wichtiger Unterschied.

Auch zur Anerkennung Südossetiens und Abchasiens durch Russland möchte ich etwas anmerken. Sie ist derselbe Völkerrechtsbruch, wie die Anerkennung des Kosovo durch die Mehrzahl der NATO-Mitglieder und Staaten der EU, darunter auch Deutschland. Allerdings ist hierbei einiges zu bedenken.

Russland hat sich als Rechtsnachfolger der Sowjetunion seit 1992 stets als Verteidiger des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen erwiesen. Dem völkerrechtswidrigen Luftkrieg gegen Jugoslawien hat es sich widersetzt. Die Anerkennung des Kosovo gegen den Willen des Zentralstaats Serbien und unter Bruch der Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates wurde vom russischen Präsidenten scharf verurteilt. Und nun, als der Protegé des Westens an der unmittelbaren Grenze Russlands gezündelt hatte, war offensichtlich Moskaus Geduld am Ende.

Dabei sollte folgendes nicht vergessen werden. 1990 hatte der damalige US-Außenminister James Baker dem sowjetischen Präsidenten Gorbatschow im Rahmen der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen über die deutsche Vereinigung zugesichert, die NATO nicht über das Gebiet des vereinten Deutschlands hinaus auszudehnen. Gleichwohl wurde sie inzwischen unter Ausnutzung der russischen Schwäche unter Präsident Jelzin bis an die Grenzen Russlands erweitert. Darf sich da jemand wundern, wenn Russland seine legitimen Sicherheitsbedürfnisse beeinträchtigt sieht? Ich meine: Nein. Weder Präsident Medwedjew noch Ministerpräsident Putin leiden an Paranoia, wie die US-Außenministerin Rice ihnen vorwirft. Beide wissen, dass das Ziel amerikanischer Geopolitik ist, Russland als das Herz Eurasiens zu kontrollieren, notfalls durch Zerstückelung. Sie haben dies auch in mehreren Reden und Interviews der vergangenen Jahre deutlich zu verstehen gegeben. Zbigniew Brzezinski, seit mehr als dreißig Jahren die Graue Eminenz der US-Außenpolitik und heute oberster Berater des Präsidentschaftskandidaten Obama, hat diese Absicht in seinem 1997 erschienen Buch "The Grand Chessboard" (Deutsch: "Die einzige Weltmacht", Fischer Taschenbuch-Verlag) ganz kühl, wie es seine Art ist, beschrieben. US-Vizepräsident Cheney hat vor kurzem in Lettland erklärt, dass die USA Russland "natürlich" einkreisen wollen.

In diese Eurasienstrategie muss auch der vom georgischen Präsidenten vom Zaun gebrochene Krieg eingeordnet werden. Die erwartete russische Reaktion sollte dazu dienen, einen Keil zwischen das "alte" und das "neue" Europa zu treiben. Denn Brzezinskis Albtraum ist eine Partnerschaft zwischen der EU und Russland, die eine US-Präsenz auf unserem gemeinsamen Kontinent nicht mehr rechtfertigen würde. Ein neuer "Eiserner Vorhang" sollte heruntergelassen werden, um die Vernetzung zwischen der westeuropäischen Wirtschaft und dem Energielieferanten Russland rückgängig zu machen. Denn diese Vernetzung bedeutet, dass die USA keine Kontrolle über die nach Westen fließenden Energieströme ausüben können, die zudem nicht notwendigerweise in Dollar abgerechnet werden. Dazu empfehle ich dieses Video (leider nur in englischer Sprache):

therealnews.com
therealnews.com

und diese Sendung des hessischen Rundfunks:

d621461110.l.ipx.core002.streamfarm.net

Diese Absicht ist vorläufig gescheitert. Wesentlich dazu beigetragen hat -- neben Frankreich und Italien -- Außenminister Steinmeier. Das muss ich, bei aller Kritik an seiner Politik insgesamt, anerkennen. Er hatte dabei allerdings auch die Interessen der deutschen Exportwirtschaft auf seiner Seite. Jedenfalls ist es gelungen, die Absicht der USA zu durchkreuzen.

Ob Georgien demokratisch ist?

Egon Bahr (SPD) hat kürzlich in der Wochenzeitung "Freitag" geäußert: "Ich bin dagegen, über deren (gemeint sind Georgien und die Ukraine, G. W.) NATO-Mitgliedschaft in überschaubarer Zeit überhaupt nur zu reden"

www.freitag.de

Er hat dies zwar nicht mit Blick auf den Stand der Demokratie in Georgien bezogen, aber sein Unbehagen an den politischen Verhältnissen in dem Kaukasus-Land schimmert im Interview durch.

Weder der von den USA gesteuerte Putsch gegen Präsident Schewardnadse im Jahr 2003, noch die manipulierten letzten Parlamentswahlen können als demokratisch bezeichnet werden. Im November 2007 hatte Saakaschwili eine Demonstration der Opposition gewaltsam auflösen lassen und danach für zwei Wochen den Ausnahmezustand verhängt. Auch eine freie Presse existiert in Georgien nicht. Selbst die NATO bemängelt Demokratiedefizite. Das beantwortet wohl Ihre Frage.

Volksabstimmungen in sezessionswilligen Teilen von Zentralstaaten sind allenfalls eine Möglichkeit, den Willen der jeweiligen Bevölkerung zu dokumentieren. Ergeben sich Mehrheiten für eine Unabhängigkeit, kann diese nach dem gültigen Völkerrecht, z. B. auch nach der KSZE-Schlussakte von Helsinki, nur mit Zustimmung des Zentralstaates erfolgen. Beispiele sind die Trennungen der Tschechoslowakei und Serbiens/Montenegros. Einseitige Erklärungen sind hingegen völkerrechtswidrig. Durch die russische Anerkennung der abtrünnigen Republiken sind nunmehr Fakten geschaffen worden. Mit einiger Wahrscheinlichkeit hätte Russland jedoch nicht so gehandelt, wären die NATO-/EU-Staaten mit Blick auf die Zerschlagung Jugoslawiens und die Anerkennung des Kosovo nicht die Vorreiter dieser Entwicklung gewesen. Deswegen sind die anhaltenden Vorwürfe dieser Staaten über Moskaus Verhalten nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver. Zu meinem großen Bedauern muss ich hier noch etwas anfügen: Ausgerechnet Deutschland, der Verursacher der größten politischen Verwerfungen des 20. Jahrhunderts, mit zig Millionen von Toten im Zweiten Weltkrieg, hat die fatale Entwicklung auf dem Balkan mit seiner vorpreschenden Anerkennung Kroatiens und Sloweniens im Jahr 1991 eingeleitet.

Ob der Antrag Serbiens an die gerade laufende UNO-Vollversammlung, zum Kosovo ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs einzuholen, auch an der russischen Haltung zu Südossetien und Abchasien etwas ändert, wird sich zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Gert Winkelmeier

Ist es richtig , dass die meisten Abgeordneten auf die Fragen der Bürger einfach nicht antworten ? Gibt es eine vernünftige Begründung dafür ?
Oder ist das bei vielen Abgeordneten einfach zu viel Aufwand für das bischen Geld das sie vom deutschen Steuerzahler bekommen ?
Erbitte hier eine Antwort !

MfG
Antwort von Gert Winkelmeier
6Empfehlungen
30.09.2008
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

ehrlich gesagt kann ich Ihre Frage nicht so einfach beantworten. Ich weiß nicht, ob es richtig ist, dass die meisten Abgeordneten auf die Fragen der Bürgerinnen und Bürger nicht antworten. Wenn Sie beispielsweise die Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz bei abgeordnetenwatch als Beleg heranzögen, wären Sie eher vom Gegenteil überzeugt: Von 31 Abgeordneten weigern sich anscheinend nur drei, überhaupt zu antworten.

Vermutlich sind nicht immer alle Antworten für den Fragenden zufriedenstellend. Da kann sich dann auch das Gefühl der Nichtachtung einstellen.

Zudem kommt es sicherlich manchmal auch zu Zeitverzögerungen -- wie in Ihrem Fall, ich bitte Sie, dies zu verzeihen. Das ist keine böse Absicht. Die Fragen, die wir gestellt bekommen, sind oftmals recht speziell. Ich selbst maße mir nicht an, auf alle Fragen auch sofort kompetente Antworten zu haben. In solchen Fällen erbitte ich dann die Unterstützung von Experten, und das geht manchmal nicht von einem Tag auf den anderen.

Generell kann ich nicht für meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sprechen, sondern nur sagen, wie ich selbst es handhabe. Ich gebe mir Mühe, die Fragen, die Bürgerinnen und Bürger an mich herantragen, möglichst umfassend und zeitnah zu beantworten. Denn wir sind als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes in den Bundestag gewählt. Daher haben Sie und alle anderen Fragenden das Recht auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
13.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Winkelmeier,

muß der Staat eingreifen, wenn ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender - hier geht es um den NDR - das Gebot der Meinungsvielfalt - hier geht es um die einseitige Auswahl von Kommentatoren für den Afghanistankrieg - nicht beachtet?

Über die Adresse gremienbuero@ndr.de wandte ich mich am 12.9.08 mit einer Programmbeschwerde an den NDR-Rundfunkrat.

Der Text:
"Es geht um die Nichtbeachtung der Pluralität von Meinungen zum Afghanistankrieg bei der Auswahl der Kommentatoren für die TAGESTHEMEN.
Es werden nur Kommentatoren berücksichtigt, die die Notwendigkeit der deutschen Beteiligung am Afghanistankrieg nicht bezweifeln. Beispiele gab es am 9.9., 2.9., 29.7. und 15.7.08.
Die Aussperrung von Kriegsgegnern ist deshalb unverständlich, weil eine deutliche Mehrheit in der Bevölkerung - darunter Helmut Schmidt, die CDU-Abgeordneten Börnsen und Wimmer - mit respektablen Gründen den Afghanistankrieg ablehnt.
Mein Antrag:
Bei der Auswahl der Tagesthemenkommentatoren zum Afghanistankrieg müssen die Grundsätze der Ausgewogenheit und der Meinungsvielfalt beachtet werden."

Da ich erstmalig eine Beschwerde dieser Art einlegte, frage ich Sie (auch im Interesse Anderer): Was hätte ich noch besser machen können?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gert Winkelmeier
7Empfehlungen
30.09.2008
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

zwar kann ich Ihren Ärger verstehen, muss aber Ihre Frage klar verneinen. Der Staat muss nicht nur nicht, er darf nicht eingreifen in die Belange des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Neben einem Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definiertem Programmauftrag ist eine der weiteren wesentlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nämlich die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

Nicht der Staat, sondern dessen gesellschaftliche und politische Gruppen nehmen die Aufsichtsfunktion in den Leitungsgremien wahr. Nicht der Staat finanziert die Programme, sondern die Hörer und Zuschauer, die dadurch Programme ohne Einfluss von Politik und Wirtschaft sicherstellen.

Sicherlich ist da auch viel Wunschdenken, aber das Konstrukt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll vor politischer Einflussnahme schützen.

Meines Erachtens sind Sie den richtigen Weg gegangen -- ich bin kein Medienpolitiker und weiß daher auch nicht, ob es noch einen anderen, besseren Weg gibt. Aber ich halte es für richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger die "Programme kontrollieren" und sich einmischen. Ich selbst mache es nicht anders.

Mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Finanzen
23.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Winkelmeier,
ich bitte um Auskunft, wie Sie zur Neuregelung der Erbschaftssteuer stehen. Insbesondere zur Ankündigung, die im kleinen Kreis getroffenen Absprachen zur Gesetzgebung innerhalb von nur drei Tagen durch die Fraktionen, den Finanzausschuss sowie den Bundestag zu "boxen". Dies vor dem Hintergrund des Kirchhof-Papiers und Äußerungen anderer namhafter Verfassungsexperten. Und: sehen Sie verfassungsrechtliche Probleme? Ich bitte um Antwort vor der Abstimmung im BT. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gert Winkelmeier
6Empfehlungen
19.12.2008
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr ,

zunächst muss ich Sie um Entschuldigung bitten, dass ich erst jetzt auf ihre Frage antworte. Durch viele, auch persönliche Belastungen, bin ich vorher nicht dazu gekommen. Mittlerweile hat die Große Koalition das Erbschaftssteuergesetz ja neu geregelt. Dazu gab es eine namentliche Abstimmung. Im Internet können Sie das Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten unter
www.bundestag.de
nachlesen.

Nun zu Ihren konkreten Fragen, die ich Ihnen sicher nicht so ausführlich beantworten kann, wie die zuständigen Fachpolitiker. Ich selbst bin -- wie sie vielleicht wissen -- Mitglied im Verteidigungsausschuss, außerdem habe ich mich in der Innenpolitik auf Fragen der sogenannten Sicherheitspolitik spezialisiert, sowie auf Fragen rund um das Thema: Mehr direkte Demokratie.

Wie alle Gesetze so ist auch dieses Gesetz im "kleinen Kreis" entstanden. Ich erlebe es leider nicht zum ersten Mal, dass Gesetze von dieser Wichtigkeit innerhalb weniger Tage durch die Instanzen "geboxt" werden. Natürlich missfällt mir dies, die Anzahl der Gesetze, die vom Bundesgerichtshof oder sogar vom Bundesverfassungsgericht wieder "kassiert" werden, sprechen hier Bände. Qualität braucht Zeit, danach wird in dieser Regierung nur selten gehandelt.

Sie fragen danach, ob ich bezüglich des Kirchhof-Papieres und Äußerungen anderer namhafter Verfassungsexperten auch Verfassungsrechtliche Probleme der Erbschaftssteuer sehe? Nun, ich bin kein Verfassungsrechtler, ich kann das auch mit gesundem Menschenverstand nicht beurteilen. Mir fällt nur auf, dass Herr Kirchhof in seinem Bild.de-Interview zwar behauptet die Erbschaftssteuer sei nicht verfassungskonform, er nennt aber keine Gründe warum das so sein könnte.

Es gibt ja Menschen, die die Erbschaftssteuer ganz abschaffen wollen. Das möchte ich nicht. Ich möchte, dass sie sozial gerechter geregelt wird. Bereits vor sechs Jahren betrug das Nettogesamtvermögen der Bundesrepublik 5,4 Billionen Euro. Zu diesem Zeitpunkt besaßen ca. 10% der Deutschen 60% des gesamten Nettovermögens. Je weiter wir nach oben gehen, umso mehr klafft die Schere auseinander. Die ungleiche Verteilung von Vermögen in unserer Gesellschaft hat natürlich etwas mit ungerechter Steuerpolitik seit Generationen zu tun. So wird Einkommen aus Arbeitskraft immer wesentlich höher besteuert, als Einkommen aus Kapital. Auch werden Grund- und Betriebsvermögen seit Jahrzehnten durch veraltete, bzw. manipulierte Wertansätze geringer besteuert als Einkommen aus Arbeitskraft.

DIE LINKE fordert eine sozial gerechte Reform der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung. Ein Eckpunkt ist dabei ein einheitlicher Freibetrag von 150.000 Euro für alle Erben. Für Erben die bereits das 60. Lebensjahr erreicht haben, soll dieser Freibetrag verdoppelt werden. Die Erbschaftsteuer auf Wirtschaftsgüter und Anlagevermögen soll aus unserer Sicht ermäßigt werden. Erbteile, die nicht in diese Kategorien fallen, sollen stark besteuert werden.

Hoffentlich konnte ich Ihnen -- wenn auch spät -- eine zufriedenstellende Antwort geben,

mit freundlichen Grüßen

Gert Winkelmeier
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Frage zum Thema Gesundheit
29.01.2009
Von:
-

Sehr geehrte Herr Winkelmeier,

zur Regelung der Patientenverfügung (PV) gibt es inzwischen drei Anträge, welche sich in ihrer Position deutliche unterscheiden:

1. Antrag "Stünker"
Dieser Antrag räumt dem Patientenwillen absolutes Vorrecht ein, selbst wenn es durch Unwissenheit oder ungeschickte Abfassung der PV zu einer vom Patienten ungewollten und letztlich tödlichen Entscheidung kommen kann.

2. Antrag "Bosbach"
Dieser Antrag versucht , die Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der Fürsorgepflicht des Staates zu finden. Durch das Einziehen gewisser Hürden wird der Patient vor einer Fehlentscheidung bewahrt.

3. Antrag "Zöller"
Dieser Antrag versucht den Patientenwillen, selbst wenn keine PV vorliegt, dialogisch zu ermitteln. Dies hat auch eine deutliche Stärkung der ärztlichen Stellung zur Folge.

Wie ist Ihre Position zu diesem Thema und welchen Antrag werden Sie im Bundestag unterstützen ?

Inwieweit unterstützen Sie den Ansatz einer medizinischen Vorsorgevollmacht als Ergänzung oder Ersatz der PV ?

Mit freundlichen Grüßen

-
Antwort von Gert Winkelmeier
5Empfehlungen
12.02.2009
Gert Winkelmeier
Sehr geehrter Herr -,

vielen Dank für Ihre Frage nach meiner Position zum Thema Sterbehilfe. Ich unterstütze den in ihrer Frage formulierten ersten Entwurf der KollegInnen Stünker, u. a., der als Bundestags-Drucksache 16/8442 veröffentlicht ist. Der genaue Titel lautet:

_Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts___

In der genauen Formulierung des Gesetzentwurfes können Sie unter anderem
lesen:

"Viele Menschen wollen die Gewissheit haben, dass sie über die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen können, wenn sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalles ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben. In erster Linie ist es dazu wichtig, alle verfügbaren Kommunikationswege und Vorsorgemöglichkeiten zu nutzen. Dazu dient die Vorsorgevollmacht, mit der ein Bevollmächtigter beauftragt wird, im Sinne des Betroffenen zu handeln. Weiterhin ist ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Arzt und nahestehenden Personen sinnvoll. Zudem ist vor allem mit der Patientenverfügung ein solcher Kommunikationsweg eröffnet. Dieser wird von den Bürgerinnen und Bürgern zunehmend genutzt."

Ich füge hinzu, dass es eine gesellschaftliche Aufgabe ist für das rechtzeitige ausfüllen von Patientenverfügungen zu werben. Weiter heißt es im Gesetzentwurf:

"Die Patientenverfügung ist deshalb bereits jetzt in der Praxis von großer Bedeutung für die Verwirklichung des in den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes verankerten Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen. Fragen der rechtlichen Verbindlichkeit und des Umganges mit Patientenverfügungen werden seit einigen Jahrzehnten intensiv diskutiert. Auch die Bundesärztekammer geht in ihren Grundsätzen zur Sterbebegleitung vom 7. Mai 2004 sowie in ihren Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vom 27. März 2007 von der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte und der Beachtung des Patientenwillens auch nach eingetretener Einwilligungsunfähigkeit bei allen medizinischen Behandlungen aus.

Dennoch besteht in der Praxis zum Teil noch Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügungen. Das betrifft insbesondere ihre Bindungswirkung und Geltung in allen Stadien einer Erkrankung. Bürgerinnen und Bürger fordern die Achtung ihrer Würde und ihres Selbstbestimmungsrechts bei ärztlichen Behandlungen in allen Lebensphasen. Zudem fehlt bislang eine gesetzliche Regelung, wann besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden müssen. Es besteht also dringender gesetzlicher Handlungsbedarf.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Es soll sichergestellt werden, dass der das Betreuungsrecht prägende Grundsatz der Achtung des Selbstbestimmungsrechts entscheidungsunfähiger Menschen auch bei medizinischen Behandlungen beachtet wird.

Der Entwurf sieht vor:

  • Das Rechtsinstitut Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert und die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung eingeführt.

  • Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung und bei Feststellung des Patientenwillens werden geregelt und dabei klargestellt, dass der Wille des Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist.

  • Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.

  • Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

  • Der Schutz des Betroffenen wird durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt."

Neben der Unterstützung des Vorrechtes des Patientenwillens bin ich selbstverständlich für eine ergänzende medizinische Beratung zum Thema. Diese darf allerdings kein Ersatz der Patientenverfügung sein.

Mit freundlichen Grüßen
Gert Winkelmeier
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Ihre Frage an Gert Winkelmeier
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