Gerold Reichenbach (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Gerold Reichenbach
Geburtstag
28.09.1953
Berufliche Qualifikation
Gymnasiallehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Trebur
Wahlkreis
Groß-Gerau
Ergebnis
36,0%
Landeslistenplatz
9, Hessen
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Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Senioren" und "Riester-Rente". (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Arbeit
02.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

ich bin Schüler im Neuen Gymnasium Rüsselsheim und soll im Rahmen meines Politik- und Wirtschaftsunterrichtes bei Ihnen erfragen, wie der Tagesablauf eines Landtagabgeordneten aussieht.
Ich hoffe Sie haben Zeit diesen mir in Stichpunkten darzulegen.
Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen:
Antwort von Gerold Reichenbach
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04.02.2013
Gerold Reichenbach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mich bitten, Ihnen
den Tagesablauf eines Landtagsabgeordneten darzulegen. Da ich seit 2002
Mitglied des Deutschen Bundestages bin, bin ich über die genauen Abläufe
im Hessischen Landtag nicht mehr auf dem neuesten Stand. Ich möchte Sie
daher bitten, Ihre Anfrage an Herrn Michael Siebel, der seit 1999
Mitglied des Hessischen Landtages ist, zu richten.

Wenn Sie sich über den Tagesablauf eines Bundestagsabgeordneten
informieren möchten, können Sie in der Rubrik "Berliner Tagebuch" auf
meiner Homepage den Ablauf einer Sitzungswoche nachlesen. Hier der
entsprechende Link:
www.gerold-reichenbach.de

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen,

Gerold Reichenbach
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Frage zum Thema Umwelt
07.03.2013
Von:

Weshalb wurde der Antrag auf Wasser ist Menschenrecht abgelehnt und stattdessen dafür gestimmt, Wasser zu privatisieren? Können Sie mir dies bitte erklären. Wie ich mit Bestürzung feststellen mußte, haben sich 299 Abgeordnete dagegen ausgesprochen und stimmten für den Ausverkauf an Konzerne.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Freundliche Grüße
Antwort von Gerold Reichenbach
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13.03.2013
Gerold Reichenbach
Sehr geehrte Frau ,

am 07.03.2013 haben Sie mir über www.abgeordnetenwatch.de eine Frage bezüglich des Abstimmungsverhaltens im Rahmen der Bundestagsdebatte zum Thema "Privatisierung der Wasserversorgung" am 28.02.2013 (225. Plenarsitzung) zukommen lassen. Gerne möchte ich nun dazu Stellung nehmen.

Entgegen dem bei Ihnen durch die "Informationspolitik" der Linken hervorgerufenen Eindruck habe ich keineswegs dafür gestimmt, Wasser zu privatisieren. Das genaue Gegenteil ist der Fall!

Ausgangspunkt der Diskussion um die Privatisierung der Wasserversorgung ist ein Richtlinienentwurf der EU-Kommission, der eine formalisierte Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen einführen möchte, welche in der Folge zu einem erhöhten Druck auf die Kommunen führen würde, die Wasserversorgung zu privatisieren. Wasser ist aber ein lebensnotwendiges Gut. Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Wasserversorgung muss das Ziel der Politik bleiben. Es bringt vor diesem Hintergrund keinen Nutzen, gute und bezahlbare öffentliche Wasserversorgung dem Wettbewerb zu unterwerfen und damit womöglich die Qualität des Wasserversorgung zu gefährden. Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt deswegen den Standpunkt, dass es keiner europäischen Rechtssetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedarf und lehnt dies deshalb ab.

Wir fordern deshalb die Bundesregierung in unserem Antrag (BT-Drs. 17/12519) dazu auf, die geplante Richtlinie abzulehnen. Über diesen Antrag hatte der Bundestag in seiner 225. Plenarsitzung am 28.02.2013 zu entscheiden. Im gleichen Zusammenhang wurde auch über einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel "Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür" (Drucksache 17/12394) und über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel "Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" (Drucksache 17/12482), auf den Sie sich beziehen, namentlich abgestimmt.

Wie Sie in Ihrer Anfrage bereits richtig feststellen, war keiner dieser Anträge erfolgreich. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sowohl dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN als auch ihrem eigenen Antrag zugestimmt. Was den Antrag der Fraktion DIE LINKE betrifft, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion enthalten. Dieser beinhaltete zwar unsere Grundposition. In den Einzelheiten fanden sich allerdings doch zu drastische Abweichungen zu unseren eigenen Positionen, so dass wir uns entsprechend bei diesem Antrag enthalten haben. Gescheitert sind die Anträge schlussendlich an dem Widerstand der schwarz-gelben Regierungskoalition, die trotz guter Argumente auf unserer Seite dem zunehmenden Protest gegen die Wasserprivatisierung kein Gehör schenkte. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hat alle Anträge der Oppositionsfraktionen ablehnt und damit dem in der Zivilbevölkerung überwiegend abgelehnten Richtlinienentwurf der EU-Kommission weiter den Weg geebnet.

Wenn Sie sich für die genauen Zahlen zu den Abstimmungen interessieren, empfehle ich Ihnen, einen Blick auf der Homepage des Deutschen Bundestages ( www.bundestag.de ) zu werfen. Dort finden Sie die aktuellen Protokolle zu den Plenarsitzungen mit allen relevanten Daten. Leider ist der nationale politische Handlungsspielraum in dieser Frage stark eingeschränkt. Da es sich um einen Entwurf für eine EU-Richtlinie handelt, können wir als Oppositionspartei im Bundestag lediglich versuchen, unseren Druck auf die Bundesregierung zu verstärken und interessierte Bürger in ihrem Protest gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung zu unterstützen.

Ich freue mich deshalb sehr über Ihr Interesse und würde es begrüßen, wenn sie sich weiterhin gegen eine Privatisierung der Wasserversorgung einsetzen. Zudem danke ich Ihnen, dass Sie mir die Möglichkeit gegeben haben, die Falschinformation richtig zu stellen!

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Reichenbach
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

das Parlament verabschiedete kürzlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und FDP sowie der SPD eine Änderung des Telekommunikations-gesetzes. Modifiziert wird darin die sogenannte Bestandsdatenauskunft, die Telekommunikations-anbieter verpflichtet, bestimmte gespeicherte Kundendaten an Ermittlungsbehörden herauszugeben. Konkrete Verbindungsdaten fallen nicht darunter, aber dafür einige sehr persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Faxnummern und die Bankverbindung. Nur noch in bestimmten Fällen müssen Richter dem Zugriff der Behörden zustimmen.
Die Praxis der BAFIN und der Sozialbehörden zeigt, dass freizügige Zugriffsrechte auf Bankkonten zu steigender Datenschnüffelei führt. Finanzbehörden fragen Arbeitnehmer- und Renten- und Versicherungsdaten ab, Bewegungsprofile werden im Mobilfunknetz gespeichert und bei Bedarf ausgewertet, Flugdaten und Geldtransfers von Geheimdiensten gescannt - um nur einige Beispiele zu nennen. Eine Totalüberwachung des Bürgers, der gegen unsinnige Bauprojekte, einen entfesselten Kapitalmarkt und die Auswüchse des Turbo Kapitalismus protestiert, ist technisch möglich. Wer die zunehmend von wenigen Parteioligarchen autoritär am Bürger und am Parlament vorbei praktizierten Regierungsführung beobachtet, fragt sich, wohin das führen soll.

Bitte erklären Sie, aus welchem Grund die SPD diesem erneuten Eingriff in Bürgerrechte zugestimmt hat.

Mit freundlichen Grüßen - J.
Antwort von Gerold Reichenbach
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25.03.2013
Gerold Reichenbach
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.03.2013 bei abgeordnetenwatch.de.

Die Bestandsdatenauskunft regelt, dass Telekommunikationsanbieter den zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben müssen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. In keinem Fall erhalten die Behörden aber Informationen über konkrete Verbindungsdaten (also Verkehrsdaten im Gegensatz zu Bestandsdaten), d.h. wer wann mit wem telefoniert hat oder wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat. Eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" ist es also gerade nicht. Und die grundsätzliche Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft wird nicht in Frage gestellt. Diese Einschätzung teilt explizit auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seiner Stellungnahme in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 11.03.2013: "Dabei bin ich mir der grundsätzlichen Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft als Mittel einer effektiven Strafverfolgung durchaus bewusst".

Ebenso sind weder Beschäftigtendaten, noch Renten-, Versicherungsdaten, Steuer- oder Gesundheitsdaten von der jetzt erfolgten TKG-Änderung erfasst. Aus § 3 Nr. 3 TKG ergibt sich nämlich eindeutig welche Daten Bestandsdaten im Sinne des Gesetzes sind. Das sind "Daten eines Teilnehmers, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden". Auch von der Definition sind keine Fluggastdaten oder Geldtransferdaten erfasst. Deshalb muss ich festhalten, dass die meisten Anmerkungen, die Sie in Ihrem Schreiben machen, mit der Sache und dem Thema TKG-Änderung nichts zu tun haben. Weder differenzieren sie nach der Art der Daten, nach dem Zweck der Erhebung und der Auskunft, noch nach der Eingriffsintensität oder der Intension des jeweiligen Gesetzes. Vielmehr werfen Sie alles unter einen Hut und mischen es dann noch einmal durch.

Zum jetzt abgestimmten Gesetzentwurf bleibt festzuhalten: Der schwarz-gelbe Regierungsentwurf adressierte ganz eng nur die Korrekturanforderungen des Verfassungsgerichts und plante lediglich eine Minimalumsetzung dessen, was man gerade noch für verfassungsrechtlich vertretbar hielt. Dies haben wir heftig kritisiert. Die SPD gießt nun mit ihren erreichten Änderungen nachträglich das rechtstaatliche Fundament unter den Rohbau des Koalitionsentwurfs zur Bestandsdatenauskunft.

Durch den von der SPD-Fraktion maßgeblich mitverantworteten Änderungsantrag im Bundestag wird der Anwendungsbereich der Bestandsdatenauskunft insgesamt klarer gefasst. In den bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen gibt es jetzt bei Auskünften über dynamische IP-Adressen und über Zugangssicherungscodes Benachrichtigungspflichten, bei heimlichen Auskünften auf Zugangssicherungscodes zusätzlich einen Richtervorbehalt bzw. eine Befassung der G10-Kommission. Zur weiteren Entwicklung des Standards IPv6 wurde eine Berichtspflicht der Bundesregierung festgeschrieben. Vor allem durch die jetzt aufgenommenen Benachrichtigungspflichten haben Betroffene jetzt die Gewähr, gegen ihrer Ansicht nach rechtswidrige Auskünfte effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Für den Zugriff durch Nachrichtendienste ist - im Einklang mit der sonstigen Rechtssystematik - eine Kontrolle durch die G10-Kommission sichergestellt, die als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Zulässigkeit der durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zu befinden hat. Die Behauptung mancher, dass bei einer Beschlagnahme beispielsweise eines Mobiltelefons der Richtervorbehalt entbehrlich sei, ist unzutreffend: Selbstverständlich steht bereits die Beschlagnahme selbst unter einem Richtervorbehalt. Es wurde lediglich darauf verzichtet, den Sachverhalt doppelt durch einen weiteren Richter erneut prüfen zu lassen.

Sicher kann man sich immer mehr wünschen und selbstverständlich ist es ein Kompromiss. Aber es ist ein guter und tragfähiger Kompromiss. Wenn wir uns wie Grüne und Linke auf die pauschale Ablehnung des Regierungsentwurfs der schwarz-gelben Koalition beschränkt hätten, gäbe es jetzt wohl keine einzige der vielen Verbesserungen des Gesetzes und schwarz-gelb hätte ihren Ursprungsentwurf in der Minimal-verfassungsrechtlichen Variante beschlossen. Und eine Ablehnung dieses Ursprungsentwurf im Bundesrat war unwahrscheinlich, da auch die rot-grünen Bundesländer diesen - nach unserem Kenntnisstand - mitgetragen hätten. Soviel zur Doppelmoral der Grünen: Im Bund ablehnen und nicht an einer Verbesserung mitarbeiten, auf Landesebene aber die Minimalvariante mittragen.

Unabhängig davon halte ich nicht den Staat für den größten Überwacher und Datensammler, sondern die großen Konzerne, wie Google, Facebook und Co., die - auch Dank der schwarz-gelben Bundesregierung - weiter Daten kostenfrei abgreifen können, ohne dass ersichtlich ist, was sie damit machen.

Abschließend weise ich noch die Beschimpfung "Parteioligarch" von mir. Dieser Begriff ist negativ belastet und wird in Zusammenhang mit der KPD, der SED bzw. deren Nachfolgern verwandt und hat meines Erachtens gar nichts aber auch gar nichts mit einer Partei zu tun, die Demokratie und Freiheit selbst unter Bedrohung des eigenen Leben vor 80 Jahren bei der Abstimmung über das Ermächtigungsgesetz verteidigt hat. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die pauschale Diffamierung der Parteien in einer unrühmlichen deutschen Tradition steht.

Mit freundlichen Grüßen

Gerold Reichenbach, MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
26.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Reichenbach,

mich beunruhigt die Bewaffnung Rechtsradikaler wie z.B. bei dem jüngst bekannt geworden
Raunheimer NPD-Mitglied.
Können Sie sich der Forderung anschließen, die auf ein Eingreifen der zuständigen Kreisbehörden hinauslaufen anschließen?

Ich habe Ihnen unten Links zu den Presseveröffentlichungen angefügt.

Mit freundlichen Grüßen



www.main-spitze.de
www.echo-online.de
www.echo-online.de
Antwort von Gerold Reichenbach
bisher keineEmpfehlungen
15.05.2013
Gerold Reichenbach
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie den Umgang eines ortsbekannten Neonazis mit Waffen durch seine Mitgliedschaft im Astheimer Schützenverein thematisieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der NSU-Morde und dem kürzlich aufgedeckten rechtsextremen Netzwerk in Hessischen Gefängnissen halte ich die Möglichkeit, dass ein bekannter Neonazi dies darf für unvertretbar. Es kann und darf nicht sein, dass Rechtsextremisten Waffen erwerben können und mit ihnen üben dürfen. Es wäre daher besonders wichtig, dass die Medien dieses Thema aufgreifen und auch überregional publik zu machen.

Ich unterstütze Ihre Forderung, dass die Kreisbehörden hier eingreifen sollten, sehe allerdings bislang weniger das Versagen bei den Kreisbehörden als vielmehr bei den Landesbehörden. Andere Bundesländer haben nachdem, die Mordserie durch den NSU aufgedeckt wurde, überprüft, ob Neonazis Waffenscheine haben und falls ja diese wegen fehlender Zuverlässigkeit entzogen. Eine solche Überprüfung sollte aus meiner Sicht in allen Bundesländern erfolgen. Die SPD-Fraktion wird das Thema im Hessischen Landtag auf die Tagesordnung setzen.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerold Reichenbach
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