Gernot Erler (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gernot Erler
Jahrgang
1944
Berufliche Qualifikation
Verlagsleiter
Ausgeübte Tätigkeit
Miglied des Deutschen Bundestages, Staatsminister beim Bundesminister des Auswärtigen
Wahlkreis
Freiburg
Landeslistenplatz
4, Baden-Württemberg
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(...) Ich weiß, dass ein Auskommen mit dem Regelsatz von 345,00 EUR monatlich beschwerlich ist, bitte aber nicht zu vergessen, dass mit den zusätzlichen Leistungen zu Miete, Nebenkosten und Heizung sowie den Ausgaben für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung die Transferleistungen mehr als doppelt so hoch sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
nicht beteiligt
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
08.06.2009
Von:

In Ihrer Antwort zur Frage von Herrn Oertel schreiben Sie: "Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich."

Ich frage mich, ob die Bundesregierung nicht viel stärker eine internationale Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden im Ausland anstreben sollte, um diese Webseiten auch im Ausland vom Netz nehmen zu können. Auf nicht kooperierende Staaten sollte auf diplomatischer Ebene massiv Druck ausgeübt werden und ggf. auch Sanktionen (warum nicht bis hin zur UN) verhängt werden. Das ist in meinen Augen das Ziel: die Seiten müssen von den Servern verschwinden und die Provider bestraft werden. Es reicht nicht, die Seiten mit leicht zu umgehenden Methoden hier in Deutschland zu blockieren zu versuchen.

Was unternimmt die Regierung diesbezüglich gegenübern den Staaten, in denen sich nachweislich die meisten Server mit kinderpornographischen Inhalten befinden?

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Frage zum Thema Umwelt
11.06.2009
Von:

Was tun Sie Herr Ehrler um CCS u. den Kohle-KW-Neubau zu verhindern?

Wir brauchen in BRD kein CCS. Ein Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung erklärt, dass CCS nicht nötig ist, um BRD´s Klimaziele zu erreichen. Die CCS-KW sind zudem ineffizienter und verbrauchen wesentlich mehr Kohle als normale Kohlekraftwerke.
Warum sollte BRD jetzt auf eine Technologie setzen, die frühestens 2020 zum Einsatz kommen könnte? Bis dahin sind die Erneuerbaren wesentlich günstiger. Wind ist es jetzt schon, Solar wird spätestens 2015 die Netzparität erreichen. Kohle wird teurer, Erneuerbare billiger.
Das Engagement der Kohleenergiekonzerne für ein CCS-Gesetz ist verständlich. Zum einen bietet die EU enorme Fördertöpfe. Die zeitliche Befristung dieser Fördertöpfe ist ein triftiger Grund für die Eile. Bis 2015 sind dies über zehn Milliarden Euro. Empfänger dieser Steuergelder sollen ausgerechnet die großen Energieversorger sein, die in den letzten Jahren die größten Gewinne aller Zeiten und Branchen machten und schon deshalb keine staatlichen Forschungs- und Förderungsgelder bräuchten.
Wichtige Plätze für Geothermie oder für Druckluftspeicher gehen verloren. Somit können die vier großen Energieversorger den Erneuerbaren Energien wieder einmal Steine in den Weg legen. Das muss verhindert werden. Wir brauchen eine erneuerbare Zukunft, keine neuen Altlasten.

Bei CCS geht es darum, einen gefährlichen Stoff in der Erde zu versenken. Bei Konzentrationen um 8% in der Luft kann CO2 tödlich für den Menschen sein. Entlang von Pipelines könnte sich bei einem Leck CO2 in Senken sammeln, weil es schwerer als Luft ist. Dies wäre für Menschen und Tiere gefährlich. Wie die Haftung in solchen Fällen aussieht und wie man dies versichern kann, ist fraglich.

Ich plädiere aus diesem Grund für ein Kohleverhinderungsgesetz, denn ein Freifahrtschein zum Abkassieren für die vier Energieriesen darf das Volk nicht weiter akzeptieren.

Mit sonnigen Grüßen

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Frage zum Thema Internationales
05.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Erler,

die SPD behauptet gerne, sich für Freiheit und Demokratie in der Welt einzusetzen. Wieso verurteilt das AA die Geschehnisse um den honduranischen Präsidenten Zelaya und bezeichnet dieses Vorgehen als Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung der Republik Honduras?
Laut Friedrich Naumann Stiftung (Welt v. 05.07.2009, S. 6) wurde der "Militärputsch" vom Obersten Gerichtshof und vom honduranischen Parlament mit nur 4 (!) Gegenstimmen - über die Fraktionsgrenzen hinweg (sic!) - angeordnet. Kein General ist an der Macht, vielmehr ein Großteil der alten Regierung Zelaya.

In der Tat darf sich der unbefangene Bürger fragen: Wie passt dies zusammen? Existiert noch ein anderes Land Namens "Honduras"? Kann das AA keine vernünftigen Analysen erstellen oder ist die Friedrich Naumann Stiftung nicht in der Lage, einfachste staatsrechtliche Bewertungen vorzunehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gernot Erler
12Empfehlungen
11.07.2009
Gernot Erler
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Auch wenn Sie mit der Amtsführung von Präsident Zelaya nicht einverstanden sind, seine Verhaftung und Exilierung verletzt eindeutig die verfassungsmäßige Ordnung der Republik Honduras. Das ist nicht nur der Standpunkt der Bundesregierung, sondern der ganzen Europäischen Union. Wenn die Friedrich-Nauman-Stiftung zu einer anderen Bewertung kommt, kann ich das auch nicht ändern. Oberstes Gebot ist jetzt die schnelle Rückkehr zu Recht und Gesetz. Wir können nur hoffen, dass die Konfliktparteien zum Dialog zurückkehren und eine friedliche Lösung finden, die der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gerecht wird.

Mit freundlichen Grüße

Gernot Erler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
12.07.2009
Von:
Eck

Guten Tag

Als Verlagsleiter wissen Sie, dass eine Vielzahl Menschen respektiert arbeiten und für die Überlassung/Nutzung Ihrer Arbeitsleistungen nicht fair bezahlt werden, sie müssen, obwohl sie respektiert arbeiten, in Hartz4Verhältnissen in Armut , weitgehend ohne Bürgerrechte und in beständiger Angst vor Schikanen leben,

  • ohne ihre menschenunwürdige Situation durch Arbeitsleistungen verlassen zu können. Hartz4 wirkt wie Mobbing, macht krank.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine Art Grundgehalt, auf deren Basis Honorarverhandlungen geführt werden können. Es würde Arbeitgeber bürokratisch entlasten, Freischaffende, Auszubildende und Rentner existentiell absichern, Arbeitnehmer würden höhere Löhne realisieren, ...

Wie ist Ihre Position zum bedingungslosen Grundeinkommen?

Freundliche Grüße ines eck
Antwort von Gernot Erler
3Empfehlungen
27.07.2009
Gernot Erler
Sehr geehrte Frau Eck,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Bedingungsloses Grundeinkommen. Ich bin kein Freund des Grundeinkommens - und das aus verschiedenen Gründen.

Für mich bleibt Arbeit die Grundlage von Wohlstand und sozialer Sicherheit. Arbeit gibt es in der Gesellschaft genug, z.B. im sozialen Bereich. Sie muss organisiert und gerecht verteilt werden. Deswegen hält die SPD auch an der Forderung der Vollbeschäftigung fest. Wer sagt, es gäbe nicht mehr genug Arbeit, schiebt Menschen in die Perspektivlosigkeit ab.

Das Bedingungslose Grundeinkommen entwertet auch die Leistung der arbeitenden Menschen und damit auch ihre Lebensleistung, weil - gerade im Bereich der Alterssicherung - die soziale Sicherung nicht mehr Ergebnis des eigenen Arbeitens ist.

Die SPD fordert daher Mindestlöhne statt staatliche Lohnsubvention. Menschen, die Arbeit und Existenz sichernde Löhne haben, brauchen kein Grundeinkommen.

Armut ist außerdem nicht nur auf materielle Armut reduzierbar und deshalb nicht ausschließlich über soziale Transfers zu bekämpfen. Der Sozialstaat besteht nicht nur aus sozialen Transferleistungen. Der Sozialstaat muss in ausreichendem Maße soziale Dienstleistungen, wie z. B. Beratungen, Familienhilfen und Jugendeinrichtungen, zur Verfügung stellen. Fehlende Bildungschancen werden z. B. durch ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht bekämpft. Die Teilhabe am Erwerbsleben wird sogar erschwert - das bedingungslose Grundeinkommen wirkt ausgrenzend.

Stattdessen müssen wir die bestehende Grundsicherung weiter entwickeln, damit die Bürgerinnen und Bürger abgesichert sind, die diese Unterstützung brauchen.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler
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Frage zum Thema Gesundheit
28.07.2009
Von:

Hallo Herr Erler,
mein Anliegen ist die Lärmbelästigung durch benzinbetriebene Heckensägen, Blätter-im-Kreis-rum-Föns und Rasenmäher.
Als Stadtbewohnerin bin ich an so manchen Verkehrslärm gewöhnt (arbeite in der Schwarzwaldstraße - vor dem Tunnel!). Was mir jedoch den letzten Nerv raubt sind Landschaftsgärtner die bevorzugt zwischen 12 und 15 Uhr Blätter fönen bzw. Privatleute, die zum Feierabend oder Samstag Morgen ihre tösenden Gartenmaschinen anwerfen. Ich finde diese Geräte sollten verboten werden, Blätter lassen sich genausogut fegen, Hecken von Hand schneiden bzw. mit Stromsägen, das gleiche gilt für Rasenmäher. Die Dezibel der Benzingeräte übertreffen jede Baustelle, Hauptverkehrsstraße oder Kindergeschrei. Weiterhin wüßte ich gern, ob die Mittagsruhe generell abgeschafft wurde, in meinem Viertel hört es sich auf jeden Fall so an.
Vielleicht können sie da etwas veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen,

U.
Antwort von Gernot Erler
2Empfehlungen
31.07.2009
Gernot Erler
Sehr geehrte Frau ,

die von Ihnen angesprochenen Geräte werden sich nicht verbieten lassen. Aber es gibt einen gewissen Schutz gegen Lärmbelästigung. Die sogenannte "Mittagsruhe" ist im Ortsrecht der Stadt Freiburg (Polizeiverordnung zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der Stadt Freiburg im Breisgau vom 20. Juni 1989) geregelt. Hier heißt es in § 2

Nichtgewerbliche Arbeiten
(1) Nichtgewerbliche Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen nur an Werktagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
(2) Sofern nichtgewerbliche Arbeiten mit Geräten oder Maschinen durchgeführt werden, die in den Anwendungsbereich der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallen, richten sich deren Nutzungszeiten nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (§ 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz) in der jeweils geltenden Fassung.

Diese Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, die ausdrücklich auch die von Ihnen erwähnten Geräte benennt, dient dem Schutz vor umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen. Die Verordnung dient darüber hinaus der Regelung von Betriebszeiten für Geräte und Maschinen. Unter § 7 ist der Betrieb in Wohngebieten geregelt und betrifft auch gewerbliche Arbeiten. Hier können Sie die Verordnung nachlesen:
bundesrecht.juris.de

Ich kann von hier aus natürlich nicht beurteilen, ob Ihnen diese Vorschriften weiterhelfen, sie können sich aber auf jeden Fall unter Gernot.Erler@bundestag.de wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler
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