Gernot Erler (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Gernot Erler
© spdfraktion.de
Geburtstag
03.05.1944
Berufliche Qualifikation
Verlagsleiter, Hochschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Stellvetretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion
Wohnort
Freiburg im Breisgau
Wahlkreis
Freiburg
Ergebnis
33,0%
Landeslistenplatz
2, Baden-Württemberg
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(...) Dennoch hat natürlich jeder einzelne Abgeordnete seine Einflussmöglichkeiten. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
31.03.2013
Von:

1.) Weshalb kann Deutschland den NSU - Prozess in München nicht auf eine höhere Ebene stellen, da er nach dem Aufschrei in der Welt fast vergleichbar mit den Nürnberger Prozessen ist?
2.) Schon die Räumlichkeiten sind ein Armutszeugnis für unsere Nation, weshalb schalten sich nicht die Bundesstaatsanwaltschaft und das Bundesinnenministerium ein, um gemeinsam eine Lösung zu finden, um so der Welt auch zu zeigen, dass es Deutschland wichtig ist solche Rechtsextreme Themen auch aufzuarbeiten?
3.) Kann man hier die Gewaltenteilung so strickt getrennt halten um eine ordentliche Lösung zu erarbeiten? (In der Deutschen Wirtschaft zwingt man die Partner sich zusammen zu raufen um die best mögliche Lösung zu bekommen) (Ich hoffe Sie haben zwischen den Zeilen in dieser Frage die weitere Frage gelesen, die für Deutschland in diesem Prozess besonders entscheidend ist).
4.) Bei der hohen Weltaufmerksamkeit denke ich, sind Sie als Abgeordneter gefragt sich dazu zu äußern um noch größeren Schaden von Deutschland fern zu halten; weshalb hört man in den Medien nichts von Ihnen (Partei) oder dem Pressesprecher?
5.) Muss man der Justiz nicht auch auf die Finger schauen, damit diese keine Fehler schon von Beginn an macht? (Die deutsche Presse scheint mir fast zensiert für diese Überwachung).
Antwort von Gernot Erler
1Empfehlung
02.04.2013
Gernot Erler
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Für Verfahren wie den NSU-Prozess sind schon die Oberlandesgerichte zuständig, die sich in Strafsachen erstinstanzlich mit schweren Staatsschutzdelikten befassen. Der NSU-Prozess nimmt zweifelsfrei eine Sonderstellung in den juristischen Verfahren der letzten Jahre ein. Die Öffentlichkeit sowohl auf nationaler Ebene als auch auf internationaler Ebene ist zurecht sehr interessiert an dem Prozess und verdient es, möglichst breit informiert zu werden.

Aus guten Gründen gilt in Deutschland, wie in jedem demokratischen Staatswesen, das Prinzip der Gewaltenteilung. Eine Einflussnahme der Politik auf die Entscheidungen der Gerichte verbietet sich daher. Zwar gibt es Präzedenzfälle, bei denen der Prozess aufgrund großen öffentlichen Interesses in größere Räumlichkeiten verlegt wurde. So zum Beispiel die Auschwitz-Prozesse in den 1960er Jahren in Frankfurt am Main. Doch ist dies auf Initiative des zuständigen Generalstaatsanwalts geschehen, nicht auf Initiative der Politik.

Vertreter der SPD habe sich mehrfach durchaus kritisch zum Thema geäußert. So zum Beispiel Sigmar Gabriel in der WELT, der er in einem Gespräch sagte, dass er das OLG München nicht verstehe und dass dem nachvollziehbaren Interesse der Türkei Rechnung zu tragen sei. Und bereits am 8. März hat sich der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, in der Süddeutschen Zeitung genau zu dem Thema geäußert und die Entscheidung des Gerichts als "Affront" bezeichnet, der die nötige Sensibilität vermissen lasse. Nachzulesen ist das hier: www.sueddeutsche.de

Auch meine Auffassung ist, dass türkischen Pressevertreterinnen und Pressevertretern der Zugang zum Gerichtssaal möglich sein muss. Dies liegt aber, aus den oben dargelegten Gründen, in der Entscheidungsgewalt des Gerichts, nicht der Politik.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.04.2013
Von:

Was gedenken Sie hinsichtlich der Aushebelung der Netzneutralität seitens der Telekom zu unternehmen?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.05.2013
Von:
Eva

Sehr geehrter Herr Erler,

Ihr Parteifreund Christian Ude, der SPD-Spitzenkandidat in Bayern, hat mehrere CSU-Politiker scharf dafür kritisiert, dass Sie ihre Ehepartner als MdL-Mitarbeiter beschäftigt hatten. U.a. sprach Ude davon, dass diejenigen "den Staat als Beute" betrachtet hätten:
www.stern.de

In den Medien wurde die Gehaltszahlung an Ehepartner u.a. als Amigo-Affäre und Filz bezeichnet:
www.augsburger-allgemeine.de

Nun haben Sie bekannt, dass Sie Ihre Lebensgefährtin als Mitarbeiterin beschäftigen. Sie haben dies mit dem Argument gerechtfertigt, dass es legal sei:
www.welt.de

Allerdings waren ja auch die in Bayern - nicht zuletzt seitens Herrn Ude kritisierten - Beschäftigungsverhältnisse bis dato legal. Gleichwohl gelten sie in der Öffentlichkeit inzwischen als Skandal.

Daher meine Frage: Warum erscheint Ihnen die Beschäftigung einer Lebensgefährtin (ohne Trauschein) als politisch-ethisch unproblematisch, wenn die Beschäftigung eines Ehepartners (auch innerhalb der SPD) als gravierender Missbrauch öffentlicher Gelder angesehen wird?

Mit freundlichen Grüßen

Eva

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