Sehr geehrter Herr

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herzlichen Dank für Ihre Fragen.
Für Verfahren wie den NSU-Prozess sind schon die Oberlandesgerichte zuständig, die sich in Strafsachen erstinstanzlich mit schweren Staatsschutzdelikten befassen. Der NSU-Prozess nimmt zweifelsfrei eine Sonderstellung in den juristischen Verfahren der letzten Jahre ein. Die Öffentlichkeit sowohl auf nationaler Ebene als auch auf internationaler Ebene ist zurecht sehr interessiert an dem Prozess und verdient es, möglichst breit informiert zu werden.
Aus guten Gründen gilt in Deutschland, wie in jedem demokratischen Staatswesen, das Prinzip der Gewaltenteilung. Eine Einflussnahme der Politik auf die Entscheidungen der Gerichte verbietet sich daher. Zwar gibt es Präzedenzfälle, bei denen der Prozess aufgrund großen öffentlichen Interesses in größere Räumlichkeiten verlegt wurde. So zum Beispiel die Auschwitz-Prozesse in den 1960er Jahren in Frankfurt am Main. Doch ist dies auf Initiative des zuständigen Generalstaatsanwalts geschehen, nicht auf Initiative der Politik.
Vertreter der SPD habe sich mehrfach durchaus kritisch zum Thema geäußert. So zum Beispiel Sigmar Gabriel in der WELT, der er in einem Gespräch sagte, dass er das OLG München nicht verstehe und dass dem nachvollziehbaren Interesse der Türkei Rechnung zu tragen sei. Und bereits am 8. März hat sich der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy, in der Süddeutschen Zeitung genau zu dem Thema geäußert und die Entscheidung des Gerichts als "Affront" bezeichnet, der die nötige Sensibilität vermissen lasse. Nachzulesen ist das hier:
www.sueddeutsche.de
Auch meine Auffassung ist, dass türkischen Pressevertreterinnen und Pressevertretern der Zugang zum Gerichtssaal möglich sein muss. Dies liegt aber, aus den oben dargelegten Gründen, in der Entscheidungsgewalt des Gerichts, nicht der Politik.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler