Sehr geehrter Herr

,
danke für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben. Die Antwort finden Sie auf meiner Homepage www.hasselfeldt.de unter "Ihre Frage - meine Antwort". Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie mir gerne persönlich schreiben:
gerda.hasselfeldt@bundestag.de .
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt
Anmerkung der Redaktion
Für die Antworten auf der Abgeordnetenhomepage von Gerda Hasselfeldt auf Fragen über abgeordnetenwatch.de übernimmt abgeordnetenwatch.de keine Gewähr. So können wir weder sicherstellen, dass diese Antworten auch in der Zukunft einsehbar bleiben, noch verhindern, dass sie nach ihrer Veröffentlichung geändert werden.
Ergänzung vom 27.05.2009
Sehr geehrter Herr

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ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 29. Juni 2008, die Sie über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de an mich gestellt haben. Gerne beziehe ich hierzu Stellung: Dem Bundestag liegt es - wie m. E. kaum einem anderen Parlament - am Herzen, größtmögliche Transparenz für seine Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Einen entscheidenden Beitrag hierzu leistet das Parlamentsfernsehen, das Sie unter
www.bundestag.de verfolgen können. Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages finden Sie unter:
dip21.bundestag.de bzw.
www.bundestag.de . In letzterem Bereich finden Sie die Vorab-Veröffentlichung des 1. Teils der Plenarprotokolle in der nach § 117 GOBT (Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) autorisierten Fassung. Diese werden während der Plenarsitzung und unmittelbar im Anschluss daran fortlaufend veröffentlicht.
Auch die jeweilige aktuelle Tagesordnung können Sie vorab - im konkreten Fall für die nächste Sitzungswoche im September - unter folgendem Link einsehen:
www.bundestag.de . Nach Eröffnung jeder Plenarsitzung kann jedoch vor Eintritt in die jeweilige Tagesordnung jedes Mitglied des Bundestages eine Änderung der Tagesordnung beantragen, wenn es diesen Antrag bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages dem Präsidenten vorgelegt hat. Solche Spielräume müssen allein schon aufgrund aktueller politischer Geschehnisse möglich sein. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass kurzfristig noch nicht alle Drucksachen eingestellt sind. Im Übrigen gibt es nicht zu allen Tagesordnungspunkten im Plenum, z.B. bei Regierungserklärungen, vorab Drucksachen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle nochmals auf das Parlamentsfernsehen und die Protokolle verweisen.
Zudem möchte ich auf darauf hinweisen, dass Gesetze nicht einfach im "Schnellverfahren" durch den Bundestag gejagt werden können. Wie Sie sicherlich wissen, wird jeder Gesetzesentwurf in erster, zweiter und dritter Lesung im Plenum behandelt. Nach der ersten Lesung erfolgt die Überweisung in die Fachausschüsse. Die jeweiligen Fachpolitiker setzen sich intensiv mit dem Gesetzesentwurf auseinander. Anhörungen und Expertengespräche bieten zudem die Möglichkeit Sachverständige, Verbände und Betroffene einzuladen und mit ihnen über das Gesetzesvorhaben zu diskutieren. (Näheres finden Sie unter:
www.bundestag.de )
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt, MdB