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Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
ich bin 57 Jahre alt, geschieden mit 2 Kindern (Geburtsjahre 1983 und 1988), d.h. meine Frau bekommt nicht die volle Anrechnungszeit für die Kindererziehung und ab nächstem Jahr bekommen wir kein Kindergeld mehr für den noch studierenden jüngeren Sohn.
Meine Frage bezüglich der Betreuungsgeld:
Wenn ich die verschieden wirtschaftlcihen Situationen betrachte, ergibt sich für mich folgendes Bild:
die Alleinverdiener mit sehr hohem Einkommen bekommen das Betreuungsgeld, obwohl Sie es nicht benötigen.
Die Familien, die mit Hartz4 aufstocken (müssen), bekommen das Betreungsgeld nicht, auch wenn die Großeltern das Kind betreuen, wenn die Mutter einem Teilzeitjob nachgeht.
Die Familen mit mittlerem Einkommen kann es sinnvoll sein, wenn die Mutter zu Hause bleiben möchte, aber das ohne Betreuungsgeld finanziell nicht möglich wäre.. Benötigt aber die Familei beide Einkommen, weil ein Haus etc. abbezahlt werden muss, hilft diesen Familien nur ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen - an das Betreuungsgeld kommen diese Familien nicht ran, solange keine Großeltern etc. die Kinder betreuen können.
Sind meine Überlegungen völlig daneben, wenn ich behaupte, das Betreungsgeld hilft eigentlich nur den Familien der Gruppe Fall2 mit einem Einkommen, das in Richtung Fall1 geht ?
1. Fall: Alleinverdiener - hohes Einkommen:
2. Fall: Alleinverdiener - mittleres Einkommen:
3. Fall: Alleinverdiener - Hartz4-Aufstocker
4. Fall: Doppelverdiener - beide hohes Einkommen
5. Fall: Doppelverdiener - mittleres Einkommen
6. Fall: Doppelverdiener - Hartz4-Aufstocker
7. Fall: Alleinerzieher - hohes Einkommen
8. Fall: Alleinerzieher - mittleres Einkommen
9. Fall: Alleinerzieher - Hartz4-Aufstocker
Mit freundlichen Grüßen
