Gerda Hasselfeldt (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Gerda Hasselfeldt
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.07.1950
Berufliche Qualifikation
Diplom Volkswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
München
Wahlkreis
Fürstenfeldbruck
Ergebnis
48,9%
Landeslistenplatz
2, Bayern
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(...) Allerdings erfasst dieser Straftatbestand nur den so genannten Stimmkauf. Bei einer Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption müsste die Vorschrift erweitert werden. Für eine derartige Ausweitung konnte jedoch bislang keine verfassungsfeste und sachdienliche Lösung gefunden werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Kinder und Jugend
20.03.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt

am 26.04 ist Boys und Girls Day, zwei Veranstaltungen, die überhaupt nicht gleichwertig sind: Während beim Girls Day Mädchen Einblick in Universitäten, Forschungszentren und sonstige akademische Berufe erhalten (selbst dann, wenn sie bereits die Mehrheit der Studenten stellen, z.B. in der Biologie) (der Girls Day wird deshalb vom Bildungs- und Frauenministerium unterstützt, der Boys Day nur vom Frauenministerium), beschränkt es sich bei Buben auf Erzieher, Krankenpfleger, Altenpfleger, Hauswirtschaftler und auch noch ein bisschen Grundschullehrer; fast die gesamte Palette an akademischen Berufen wird den Buben vorenthalten, wodurch dieser Tag sicherlich nicht dazu geeignet ist, ihre Lernmotivation zu fördern und so die himmelschreiende Ungerechtigkeit des niedrigeren Abituranteils von Buben zu verringern. Er kann sogar kontraproduktiv sein: Z.B. hat das Otto-Pankow-Gymnasium in Mühlheim/Ruhr am letztjärigen Boys´ Day die Gymnasiasten der 8. Klasse dazu verdonnert, sich einen der genannten Berufe (Erzieher, Pflege) anzusehen. Auf die Idee, dass es auch Frauenberufe auf gymnasialem Niveau gibt, sind sie nicht gekommen. Dabei gibt es sehr viele Fächer mit Frauenüberschuss: Psychologie, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Journalismus, Sprachen, Biologie, Life Sciences, Teile von Jura und Justiz (dazu habe ich ihrer Kollegin Merk eine Frage gestellt). Was gedenken Sie zu unternehmen, um die Universitäten dazu zu bringen, tatsächlich in gleicher Anzahl und nicht nur ideologisch auf Lehramt und Soziales verengt Jungenförerprogramme durchzuführen? Halten Sie es für sachgemäß, aus dem Boys´ Day das Bildungsthema auszuklammern (und Buben die Berufe anzupreisen, die man Mädchen nicht mehr zumuten will) und wie wollen Sie allgemein die Bildungschancen von Jungen und Mädchen angleichen? Worin sehen Sie die schlechteren Schulergebnisse begründet? Und was halten Sie von der ideologischen Verengung des bisherigen Boys Day?

MfG
Antwort von Gerda Hasselfeldt
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27.04.2012
Gerda Hasselfeldt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 20.03.2012, in der Sie Ihre Sicht auf den im letzten Jahr erstmals bundesweit durchgeführten Boy´s Day darlegen.

Prinzipiell erachte ich es für sinnvoll, dass der Boy´s Day dazu genutzt wird, Jungen Einblick in Berufe zu geben, die von ihnen nicht selbstverständlich als Option für die eigene Berufswahl wahrgenommen werden oder mit klassischen männlichen Rollenbildern korrespondieren. Beispielsweise im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe fehlen schon heute männliche Fachkräfte, die als realistische Rollenvorbilder für die betreuten Buben fungieren könnten. Jungen durch ein Eintagespraktikum mit diesen Tätigkeitsfeldern in Kontakt zu bringen, kann dazu beitragen, dass Jungs auch solche Bereiche für ihre Berufswahl mit bedenken. Welche Projekte an den einzelnen Orten angeboten werden, hängt von den örtlichen Aktionspartnern ab. Sicherlich wird sich das Angebot über die Jahre diversifizieren. Auch der Girl´s Day hat vor elf Jahren klein begonnen.

Zudem verfolgt der Boy´s Day meines Wissens nicht die völlig gleiche Zielsetzung wie der Girl´s Day. Diese kommt auch im Zusatz, "Neue Wege in der Berufsorientierung und im Lebensverlauf von Jungen" zum Ausdruck. So geht es beim Boy´s Day neben der Erweiterung des Berufswahlspektrums wesentlich stärker auch darum sowohl die soziale Kompetenz von Jungen (z.B. durch verschiedene Gruppenarbeiten) zu stärken als auch die Jungen anzuleiten, Männerleit- und Rollenbilder zu reflektieren.

Hier spielt auch der von Ihnen angesprochene geringere Schulerfolg von Jungen hinein. Soweit man heute weiß, nutzen Jungen die Schule wesentlich stärker als Bühne zur Inszenierung von Männlichkeit. Oftmals findet die Orientierung an Männlichkeitsnormen statt, die schulische Erfolge nicht unbedingt befördern. So wollen Jungen lieber nicht als Streber gelten. Insgesamt sollte man sich jedoch vor Pauschalierungen hüten. Zeigen Schulleistungsvergleichsstudien doch gleichzeitig, dass Jungen in der Gruppe der sehr erfolgreichen Schülerinnen und Schüler zahlenmäßig überwiegen. Jungen bilden eine wesentlich heterogene Leistungsgruppe als Mädchen. In derzeitigen Diskussion über Bildungschancen werden deshalb auch Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit nicht übersehen. Die jeweilige Umsetzung und Schwerpunktsetzung obliegt den einzelnen Bundesländern, denn Schul- und Bildungspolitik liegt in der Hoheit der Länder.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt, MdB
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Frage zum Thema Arbeit
16.04.2012
Von:

Betrifft ihr Kommentar bei Bild.de Thema: Sanktionen gegen Arbeitslose
www.bild.de

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt

zu folgenden Zitat ihres Kommentars zu obigen Artikel hätte ich folgende Fragen/Bemerkung:

"Leistungsmissbrauch, egal in welcher Form, ist kein Kavaliersdelikt. Denn es sind die Steuer- und Beitragszahler, auf deren Kosten die Grundsicherung finanziert wird."

1.)
Ist ihnen bekannt,das es ein Unterschied ist ob ein Arbeitsloser Termine verschläft,bzw ihm "angebotene" Arbeit -egal zu welchen Konditionen- nicht annimmt;und andererseits Vermögen / Einkommen nicht meldet.

Während das erstere nur leistungsrechtlicher Natur ist,wäre das letztgenannte eine Ordnungswidrigkeit bzw. im Extremen Falle eine Strafrechtliche Angelegenheit.

2.)
Ist ihnen bekannt das Sanktionen leistungsrechtlicher Art ggf. gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen,sofern diese das Existenzminimum unterlaufen?

3.)
und zum guten Schluss : Ist ihnen geläufig,das viele es unter Umständen für den Steuerzahler den Arbeitslosen der auf gut Deutsch keine Lust zum Arbeiten hat (was kein Verbrechen ist),bzw wo eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht mehr möglich ist,besser in Ruhe zu lassen,als mit sinnfreien Maßnahmen und sogenannten Angeboten zu traktieren ?
In den Zusammenhang weise ich darauf hin,das CDU/CSU/FDP sich weiterhin gegen einen Bundesweiten Mindestlohn sind,aber die Zumutbarkeitsbestimmungen so ausgelegt sind,das der Arbeitslosengeld 2 Empfänger auf gut deutsch verpflichtet ist,jeden Müll Job annehmen zu müssen.

Halten sie das für legitim,insbesondere dahin bezüglich das die Qualität des Jobmarktes durch Niedriglöhne u.a. stark abgenommen hat?

Ich hoffe auf eine Antwort ohne vorgefasste Textbausteine
und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gerda Hasselfeldt
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02.05.2012
Gerda Hasselfeldt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 16. April 2012 zum Thema "Sanktionen gegen Arbeitslose".

Ich kann Ihren Unmut nachvollziehen. Ich betone immer, dass die meisten Arbeitssuchenden auch arbeiten wollen und sich vollkommen regelkonform verhalten. Ich bin weit davon entfernt, die Leistungsbezieher pauschal des Leistungsmissbrauchs zu verdächtigen. Aber ich gebe zu bedenken, dass das Konzept einer aktivierenden Arbeits­marktpolitik auf dem Grundsatz des Förderns und Forderns beruht. Hilfebedürftige müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, bevor sie die Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nehmen. Sie sind zur aktiven Mitwirkung an allen Maßnahmen zur Eingliederung verpflichtet. Kommen sie ihren Pflichten rechtswidrig nicht nach, treten Sanktionen ein.

Richtig ist, dass die Arbeitsagenturen im vergangen Jahr zehn Prozent mehr Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt haben als 2010. Es stimmt auch, dass dieser Anstieg vor allem auf Verstöße gegen Meldeauflagen zurückgeht. Ursache hierfür ist aber die gute Konjunktur. Angesichts der sehr guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt können die Jobcenter viele Stellenangebote unterbreiten. Wer diese ablehnt, muss sanktioniert werden. Es geht hier nicht um das bloße Verschlafen von Terminen, sondern um die Pflicht der Leistungsempfänger, sich beim Betreuer zu melden, falls sie zu einem schriftlich angekündigten Termin nicht kommen können. Ein unentschuldigt nicht wahrgenommener Termin führt automatisch zu einer Bestrafung.

Mich stimmt insbesondere nachdenklich, dass die Sanktionsquote bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit Jahren mehr als dreimal so hoch liegt wie bei den über 25-Jährigen. Die niedrigste Sanktionsquote weisen hingegen die älteren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ab 50 Jahren auf.

Zu der von Ihnen geäußerten Kritik an der Entlohnung kurz Folgendes: Die Unionsfraktion hat soeben Eckpunkte für eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze beschlossen. Unser Konzept ist das einzige, das nicht auf staatlicher Lohnfestsetzung, sondern auf der bewährten Tarifautonomie aufbaut. Die Kommission wird von den Tarifvertragsparteien besetzt. Damit entwickeln wir unsere Strategie branchenbezogener Mindestlöhne fort. Mit dieser wurden schon für rund vier Millionen Beschäftigte allgemeinverbindliche Mindestlöhne auf Basis von Tarifverträgen eingeführt - darunter für Pflegehilfskräfte, Gebäudereiniger, in der Baubranche, der Zeitarbeit und im Wach- und Sicherheitsgewerbe. Diesen erprobten Weg wollen wir nun mit der allgemeinen Lohnuntergrenze auf die Bereiche ausdehnen, in denen Tarifverträge nicht zur Anwendung kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt
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Frage zum Thema Familie
29.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,
ich bin 57 Jahre alt, geschieden mit 2 Kindern (Geburtsjahre 1983 und 1988), d.h. meine Frau bekommt nicht die volle Anrechnungszeit für die Kindererziehung und ab nächstem Jahr bekommen wir kein Kindergeld mehr für den noch studierenden jüngeren Sohn.

Meine Frage bezüglich der Betreuungsgeld:
Wenn ich die verschieden wirtschaftlcihen Situationen betrachte, ergibt sich für mich folgendes Bild:
die Alleinverdiener mit sehr hohem Einkommen bekommen das Betreuungsgeld, obwohl Sie es nicht benötigen.
Die Familien, die mit Hartz4 aufstocken (müssen), bekommen das Betreungsgeld nicht, auch wenn die Großeltern das Kind betreuen, wenn die Mutter einem Teilzeitjob nachgeht.
Die Familen mit mittlerem Einkommen kann es sinnvoll sein, wenn die Mutter zu Hause bleiben möchte, aber das ohne Betreuungsgeld finanziell nicht möglich wäre.. Benötigt aber die Familei beide Einkommen, weil ein Haus etc. abbezahlt werden muss, hilft diesen Familien nur ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen - an das Betreuungsgeld kommen diese Familien nicht ran, solange keine Großeltern etc. die Kinder betreuen können.

Sind meine Überlegungen völlig daneben, wenn ich behaupte, das Betreungsgeld hilft eigentlich nur den Familien der Gruppe Fall2 mit einem Einkommen, das in Richtung Fall1 geht ?

1. Fall: Alleinverdiener - hohes Einkommen:
2. Fall: Alleinverdiener - mittleres Einkommen:
3. Fall: Alleinverdiener - Hartz4-Aufstocker
4. Fall: Doppelverdiener - beide hohes Einkommen
5. Fall: Doppelverdiener - mittleres Einkommen
6. Fall: Doppelverdiener - Hartz4-Aufstocker
7. Fall: Alleinerzieher - hohes Einkommen
8. Fall: Alleinerzieher - mittleres Einkommen
9. Fall: Alleinerzieher - Hartz4-Aufstocker

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gerda Hasselfeldt
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14.05.2012
Gerda Hasselfeldt
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. April 2012 zur geplanten Einführung des Betreuungsgeldes.

Das Betreuungsgeld hat die Familienpolitik wieder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion gerückt, auch wenn die Sachlichkeit in der Debatte nicht immer an oberster Stelle stand. Für mich zeichnet sich eine moderne Familienpolitik dadurch aus, dass die Gesellschaft Familien bei der Verwirklichung ihrer individuellen Familienorganisation unterstützt.

Es ist für mich dabei ein Stück Gerechtigkeit, allen Familien dieselbe Wertschätzung und Unterstützung entgegen zu bringen. Das muss auch für die rund zwei Drittel der Eltern gelten, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren. Diese Eltern erfahren derzeit keine unterstützende Hilfe durch die Gesellschaft. Ich kann dabei nicht erkennen, dass diese zwei Drittel der Eltern in Deutschland mit einem von Ihnen beschriebenen "sehr hohen Einkommen" ausgestattet wären - dies wäre natürlich wünschenswert, jedoch wohl leider nicht die Realität. Das Betreuungsgeld hilft dem überwiegenden Großteil der ganz normalen Familien mit durchschnittlichen Einkommen.

Durch die Subventionierung der Kita-Plätze unterstützen wir diejenigen Eltern, die ihr Kind in eine staatliche Kindertagesstätte geben wollen oder geben müssen, Sie hatten hierzu einige Beispiele von hohen wirtschaftlichen Zwängen angeführt. Nicht nur aus diesen Gründen ist das Geld für den Ausbau der Kindertagesstätten sehr gut investiert. Den Ausbau der Kindertagesstätten und das Betreuungsgeld sollten wir in der politischen Diskussion nicht gegeneinander ausspielen, ich werde mich daran jedenfalls nicht beteiligen.

Mit beiden Instrumenten, dem Kita-Ausbau und dem Betreuungsgeld, möchten wir die Familien bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen. Es geht dabei nicht um die Frage, ob ein Elternteil berufstätig ist oder nicht. Es geht lediglich um die Frage, ob Eltern eine staatlich geförderte Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch nehmen möchten oder die Kinderbetreuung privat organisieren möchten. Mit dem Betreuungsgeld können Eltern die Betreuung der Kinder nach eigenen Vorstellungen organisieren: ob mit Tagesmutter, Oma, Opa oder anders privat. Eltern sollen sich frei entscheiden können, welche Kinderbetreuung sie für ihr Kind möchten und egal wie die Wahl ausfällt: Der Staat steht mit einer Hilfe zur Seite.

Aus diesem Grunde haben Union und FDP das Betreuungsgeld im Jahr 2009 im Koalitionsvertrag vereinbart, zuvor hatte die Union gemeinsam mit der SPD das Betreuungsgeld in der Großen Koalition bereits einstimmig als gesetzliches Ziel beschlossen.

Wir wollen jungen Menschen Lust auf Familie machen. Dafür steht die CSU: Für eine faire, moderne und zukunftsorientierte Familienpolitik, die sich an christlich-sozialen Leitlinien orientiert und die Bedürfnisse der Menschen ernst nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerda Hasselfeldt
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Frage zum Thema Finanzen
14.05.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Hasselfeldt,

unter der Überschrift "CSU droht mit Ende der Finanzhilfen für Griechenland" informiert die Welt-Online über Ihren Standpunkt zur Situation in Griechenland nach den Wahlen:

«Den Steuerzahlern ist ein Fass ohne Boden nicht zuzumuten», sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Der Bundestag habe die Finanzhilfen für Griechenland «an klare Bedingungen geknüpft, die nicht verhandelbar sind - auch in ihrer zeitlichen Dimension». .......«Die Verträge mit dem IWF und der EU müssen ohne Wenn und Aber eingehalten werden, andernfalls gibt es keine Basis mehr für weitere Finanzhilfen», sagte dagegen Hasselfeldt. «Griechenland muss so schnell wie möglich eine stabile Regierung bilden, die den eingeschlagenen Reformkurs weiterführt.»
www.welt.de

Ich grüble gerade darüber, für wen Ihre Worte bestimmt sind. Könnten Sie uns aufklären?

Sind es die griechischen Wählerinnen und Wähler? Falls es so ist, befürchten Sie nicht, dass Sie damit unfreiwillig eher die Radikalen Linken von der Syriza stärken?

Oder sind es die Deutschen, an die Sie sich wenden? Falls ja, was bezwecken Sie damit? Befürchten Sie nicht, dass man Ihnen populistische Stimmungsmache gegen das griechische Volk vorgeworfen wird?

Und noch eine letzte Frage: Haben Sie Ihre Worte tatsächlich als Drohung aufgefasst, wie Ihnen die Welt-Online unterstellt?

Mit freundlichen Grüßen


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