Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihr Schreiben auf der Website von abgeordnetenwatch.de, in dem Sie verschiedene Fragen zum Steuersystem stellen.
Ihre Beunruhigung über die finanzielle Zukunft Europas kann ich – gerade vor dem Hintergrund der Entwicklungen der vergangenen Monate – gut verstehen. Die Bundesregierung hat ein Sparprogramm für Deutschland erarbeitet, das dazu beitragen soll, zügig solide Staatsfinanzen zu erreichen. Wichtig ist, dass eine Balance gefunden wird zwischen konsequentem Sparen, so dass die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt werden und der Haushalt konsolidiert wird, und effizientem Fördern, um Wirtschaftswachstum zu generieren und zu erhalten.
Steuerliche Entlastung schafft eine nachhaltige Grundlage für solide Staatsfinanzen. Ein maßgebliches Ziel des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und FDP ist es daher, das Steuersystem und das Besteuerungsverfahren deutlich zu vereinfachen und den so genannten Mittelstandsbauch abzuflachen.
Im Bereich der Mehrwertsteuer hat sich gezeigt, dass die meisten der heute geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersätze nicht mehr zeitgemäß sind. Sie gehen auf gesetzgeberische Festlegungen aus dem Jahr 1968 zurück. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und FDP daher vereinbart, die geltenden Mehrwertsteuersätze auf den Prüfstand zu stellen und eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Diese Kommission soll in Kürze eingesetzt werden.
Die von Ihnen angesprochene Börsenumsatzsteuer oder Finanztransaktionssteuer wird derzeit international intensiv diskutiert. Unter anderem auf die Initiative Deutschlands beim G20-Gipfel in Pittsburgh hin prüft der IWF derzeit die Möglichkeit der Einführung einer solchen Steuer. Problematisch an der Börsenumsatzsteuer ist, dass sie nur wirken kann, wenn sie weltweit oder zumindest europaweit eingeführt wird, da sonst die Gefahr besteht, dass eine Steuerflucht in andere Länder stattfindet, in denen eine solche Besteuerung nicht besteht. Die Bundesregierung setzt sich für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ein. Wie schwierig es ist, derartige Maßnahmen auf internationaler Ebene durchzuführen, hat jedoch das Scheitern der Bankenabgabe auf internationaler Ebene beim G 20-Gipfel in Seoul gezeigt.
Ein ähnliches Problem ergibt sich im Hinblick auf die Besteuerung von Flugbenzin. Deutsche Luftfahrtunternehmen stehen in direktem Wettbewerb zu den Fluggesellschaften anderer Länder. Es würde daher nur geringe Auswirkungen haben, wenn sich Deutschland allein für eine Besteuerung von Flugbenzin einsetzen würde. Um Anreize für umweltgerechtes Verhalten im Luftverkehr zu setzen, ist nun jedoch im Rahmen des Sparpakets eine ökologische Luftverkehrsabgabe geplant, die differenziert nach Preis, Lärm und Verbrauch ausgestaltet werden soll.
Das Sparpaket der Bundesregierung sieht ferner vor, dass es in dieser Legislaturperiode weder neue Subventionen gibt, noch dass bestehende Subventionen erhöht werden. Vielmehr ist eine konsequente Rückführung von Subventionen geplant, beispielsweise durch Reduzierung der Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Gerda Hasselfeldt