Gabriele Molitor (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Gabriele Molitor
Geburtstag
01.04.1962
Berufliche Qualifikation
PR-Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Erftstadt
Wahlkreis
Euskirchen - Erftkreis II
Ergebnis
11,9%
Landeslistenplatz
18, Nordrhein-Westfalen
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(...) Der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. hat ausgeführt, dass "ein Blick in die Kinder- und Jugendpsychiatrie dazu geführt" habe, dass man "Cannabis neu bewerten" müsse. "Die Händler steigern den Gehalt an THC" mit einer neuen "Gewächshausgeneration". Dafür gab es Zustimmung von einem Apotheker für experimentelle Pharmakologie und Toxikologie: Der Wirkstoffgehalt sei bereits auf "einen Gehalt von mehr als zehn Prozent THC" in Cannabispflanzen und –erzeugnissen gestiegen.

"Das Festhalten des Gesetzgebers an der Verbotsentscheidung in Bezug auf Cannabis erscheint umso mehr geboten, da in den letzten Jahren bei illegalen Cannabisprodukten im Wege genetischer Umformung (Züchtung) kontinuierlich der Wirkstoffgehalt an THC (Tetrahydrocannabinol) intensiviert wurde", hieß es in der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
24.01.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Molitor!

Tritt die FDP für einen gleichen Lohn bei gleicher Arbeit ein?
Stimmt es, dass es noch nie öffentliche Kritik von Ihrer Partei an den sehr unterschiedlichen Bezahlungen von Zahnärzten bei gleichen Leistungen gab? Findet Ihre Partei es richtig, dass ein Zahnarzt ein Mehrfaches verlangen darf als ein anderer und falsch, wenn eine Frau oder ein Leiharbeiter 20% weniger erhält als ein Mann oder ein festangestellter Mitarbeiter? Durch die politisch eingeführten Pauschalzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen bei freier Gestaltung der Preise im Rahmen der Gebührenordnung, ist der Patient der Dumme. Er muss die überhöhten Preise begleichen oder zahlt für die rasant steigenden Gebühren der Zahnzusatzversicherungen (jährlich ca. 10 %), wobei seine Einkommenssteigerungen nur 1 bis 3% betragen. Ich bezeichne das auch als Umverteilung von unten nach oben! Finden Sie diese Entwicklung richtig? Wenn nicht, was will die FDP dagegen unternehmen? Es gibt andere Gebührenordnungen, wie z. B. die Kehr- und Überprüfungsordnung für Heizungsanlagen. Da erhält jeder Schornsteinfeger den gleichen Betrag für dieselbe Arbeit. Wer ist eigentlich für die Festlegung der Gebührenordnungen verantwortlich und was berechtigt die krassen Unterschiede in der Preisgestaltung?

Mit freundlichen Grüßen,

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Frage zum Thema Euro-Rettungsschirm
26.02.2013
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Molitor,

leider ist das Thema Euro-Rettungsschirm durch die Italienwahl nicht gerade entschärft worden.
Nun bin ich auch noch auf Folgendes aufmerksam gemacht worden:
Der Artikel 352 des Lissabon-Vertrags, der gegen Ende besagt: "Erscheint ein Tätigwerden der Union ... erforderlich, ... und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat... auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften."
Heißt das nicht eigentlich, dass sich das Europäische Parlament einfach über Verträge hinwegsetzen kann, auch wenn die Befugnisse dafür nicht vorliegen, und zwar an den Nationalparlamenten vorbei?

Ich würde mir wünschen, wenn meine Sorgen gehört werden und Sie dieses Thema in Ihre Arbeit einbringen könnten.

Vielen Dank.

Dr. HIllen
Antwort von Gabriele Molitor
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11.03.2013
Gabriele Molitor
Sehr geehrter Herr Dr. ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 26. Februar 2013, in der Sie mich nach der Bedeutung von Artikel 352 des Lissabon Vertrages befragen. Ich verstehe, dass Ihnen die Vorstellung einer von nationaler parlamentarischer Kontrolle losgelöst agierenden Europäischen Union Sorgen bereitet.

Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass Ihre Sorgen unbegründet sind. Der von Ihnen teilweise zitierte Artikel 352 Absatz 1 benennt strikte Grenzen für die Erlassung von Vorschriften:

"Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften."

Die Kommission kann also nur dort eine Nachbesserung in die Wege leiten, wo die Europäische Union bereits zuständig ist. Ferner darf dies nur geschehen, um die vertraglich festgesetzten Ziele zu verwirklichen. Die Bereiche, in denen die Union Entscheidungsbefugnis hat, sind in den Artikeln 3 und 6 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genau festgelegt.

Absatz 2 des Artikels zwingt die Kommission dazu, den Bundestag und die anderen Parlamente über entsprechende Vorhaben umgehend in Kenntnis zu setzen. In der Phase der Europäischen Gesetzgebung haben die Parlamente der Mitgliedsstaaten alle Möglichkeiten den Prozess zu kontrollieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Bedenken wegen Artikel 352 entkräften. Das Netz der Kontrollen durch EU-Institutionen wie auch nationale Parlamente und Gerichte schafft ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Ich möchte Ihnen außerdem versichern, dass sich die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes Ihrer vertraglichen Kompetenzen bewusst sind und dass sie kein Interesse zeigen, diese Grenzen ohne vorhergehenden konstruktiven Dialog mit den nationalen Parlamenten neu zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Molitor
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.03.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Molitor,

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich schädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums ( tinyurl.com ). Mit 397.000 Betroffenen war Alkohol im Jahr 2011 für mehr als 40-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie Cannabis ("Diagnosedaten der Krankenhäuser" über www.gbe-bund.de , Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide). Alkohol ist eine der gefährlichsten Drogen überhaupt ( tinyurl.com , tinyurl.com ), und der Alkoholkonsum ist weit schädlicher als der Gebrauch von Cannabis ( tinyurl.com , tinyurl.com , tinyurl.com ). Zudem verfünffachte sich die Zahl der wegen Alkoholvergiftung in ein Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen in den vergangenen 20 Jahren. Allein zwischen 2002 und 2008 verdoppelte sie sich. Im Jahr 2007 wurden mehr als 23.000 Fälle verzeichnet ( tinyurl.com ).
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einem Alkoholverbot?

In Ihrer Antwort an Herr Raschpel verwiesen Sie auf eine Aussage Dr. Thomasius´, nach der Verbote sinngemäß auch als Warnsignal für die Gefährlichkeit einer Substanz zu verstehen sind. Müsste die tödliche Droge Alkohol dem gemäß nicht sofort verboten werden, oder halten Sie es für sinnvoll, dass ein so gefährliches Neurotoxin weiterhin im Supermarkt als harmloses Lebens- und Genussmittel selbst an Minderjährige verkauft wird?

Wie ist es I.E., angesichts der politisch und gesellschaftlich akzeptierten, massiven Schäden durch Alkoholkonsum, überhaupt mit bedeutenden Grundwerten wie Freiheit und Gerechtigkeit zu vereinbaren, dass Alkohol- und Cannabiskonsumenten von Staats wegen so extrem unterschiedlich behandelt werden?

Freundliche Grüße

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