Gabriele Lösekrug-Möller (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gabriele Lösekrug-Möller
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hameln-Pyrmont - Holzminden
Landeslistenplatz
7, Niedersachsen
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(...) Zutreffend ist, dass bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird. Insofern ist richtig, dass ALG II-Bezieher, in deren Bedarfsgemeinschaft Kinder leben, nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Tourismus
09.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Lösekrug,
die wirtschaftschaftliche Entwicklung im Weserbergland ist im wesentlich durch den Entfall von ca. 16500 Arbeitsplätzen in Verbindung mit hoher Arbeitslosenquote und Bevölkerungsfortzug gekennzeichnet. Ein ausbaufähiges Geschäftsfeld ist der Tourismus. Bitte teilen Sie uns doch mit , wie Sie diese Entwicklung unserer Region in Berlin unterstützen könnten.

Bürgerforum Strategsiche Planung Bevern
Tourismusverband Bevern
www.regionalstrategie.de
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
bisher keineEmpfehlungen
30.01.2007
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage über www.abgeordnetenwatch.de.

Sie erhalten von mir erst heute eine Antwort, wofür ich mich entschuldigen möchte, weil ich zunächst, wie meine Kollegen von der SPD Bundestagsfraktion und der Landesgruppe Niedersachsen, klären wollte, in welcher angemessenen Form wir auf dieses neue Internet-Angebot reagieren wollen.

Grundsätzlich begrüße ich das Ziel von abgeordnetenwatch.de, die Transparenz der parlamentarischen Demokratie zu erhöhen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dazu diese Internetplattform einen Beitrag leisten. Aus diesem Grunde habe ich mich auch gerne an der Aktion von abgeordnetenwatch.de im Rahmen des Bundestagswahlkampfes 2005 beteiligt.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages planen, einige kritische Punkte gegenüber abgeordnetenwatch.de zu artikulieren. So sind wir mit dem Titel der Website, der die Notwendigkeit der Beobachtung/Überwachung von Abgeordneten suggeriert, nicht einverstanden. Auch wünschen wir uns gegenseitige Transparenz, so dass auch alle Adressaten ihre kompletten Kommunikationsdaten angeben müssen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer werden Gespräche mit den Betreibern von abgeordnetenwatch.de führen.

Bis zur Klärung der angesprochenen Punkte bitte ich daher alle Fragesteller, sich direkt an mein Bundestagsbüro mit Fragen und Meinungen zu wenden: gabriele.loesekrug-moeller@bundestag.de . Für diese Vorgehensweise bitte ich um Verständnis.

Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
ist es nicht auch eine Abgeordnetenaufgabe, seine e-Mails abzuholen und zu beantworten?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
2Empfehlungen
30.01.2007
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

bezüglich meines Vorgehens im Rahmen der Beantwortung der Fragen auf abgeordnetenwatch.de verweise ich auf meine allgemein gültige Antwort vom 30. Januar 2007. Bis zur Klärung der angesprochenen Punkte bitte ich daher alle Fragesteller, sich direkt an mein Bundestagsbüro mit Fragen und Meinungen zu wenden: gabriele.loesekrug-moeller@bundestag.de . Für diese Vorgehensweise bitte ich um Verständnis.

Zu ihrer konkreten Frage, der touristischen Entwicklung des Weserberglandes, antworte ich Ihnen gerne auf die Adresse des Bürgerforums Bevern, die ich recherchiert habe.

Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Internationales
28.06.2007
Von:

Ratifizierung der Konvention Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über indigene und in Stämmen lebende Völker

Sehr geehrte/r Frau/Herr,

am Beginn des des zweiten Internationalen Jahrzehnts der indigenen Völker, müssen die indigenen Völker der Welt die traurige Bilanz ziehen, dass bislang erst 17 Staaten das Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet haben. Seit siebzehn Jahren sind die Staaten der Erde aufgefordert dieses Abkommen zu ratifizieren, das international den Schutz der Menschenrechte indigener Völker gewährleistet.

Die ILO-Konvention Nr. 169 ist bislang das einzige völkerrechtlich verbindliche Regelwerk zum Schutz indigener Völker. Es spielt nicht nur im nationalen Kontext eine wichtige Rolle, weil es Rechte indigener Völker und menschenrechtliche Pflichten der Staaten definiert, sondern es dient auch als Referenzpunkt, um internationale Beziehungen positiv zu gestalten und Leitlinien für eine außenwirtschaftliche und entwicklungspolitische Zusammenarbeit festzulegen.

Bei einer Fortsetzung des derzeitigen Trends wird, so schätzt das rennomierte "World Watch Institute" bis zur Mitte des Jahrhunderts die Hälfte aller heute existierenden indigenen Völker nicht mehr existieren. Die Zukunft indigener Völker und Gemeinschaften ist vor allem eine Frage der Durchsetzbarkeit universeller Menschenrechte und geht damit die ganze internationale Gemeinschaft an.
Jeder Staat, der die ILO-Konvention 169 ratifiziert, stärkt die Rechte indigener Völker.. Deshalb appeliere ich an Sie, sich bei Ihrer Fraktion für eine Unterzeichnung des ILO-Übereinkommens Nr. 169 bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode einzusetzen.

Bitte informieren Sie mich über Ihre weiteren Schritte in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
1Empfehlung
19.07.2007
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrte Frau ,

ich danke Ihnen für die Nachfrage zu geschilderten Thema, zu dem ich mich zunächst selbst informieren mußte und Ihnen daher erst heute antworte.

Sie haben Recht, die BR Deutschland hat das ILO Abkommen 169 bisher nicht unterzeichnet und ich muss Ihnen sagen, ich war darüber überrascht und enttäuscht.

Leider muss ich Ihnen, wie im politischen Bereich häufig, eine Antwort geben, die Sie nicht vollends zufrieden stellen wird. Es gibt wirklich gute Gründe, das ILO Abkommen 169 zu unterzeichnen. Doch gibt es in Deutschland auch ernstzunehmende Argumente der Bundesländer dagegen und unser Föderalismus verlangt, diese zu akzeptieren. So stimmen auf Bundesebene z.B. das Außenministerium, das Entwicklungshilfe- und Verteidigungsministerium, wie auch die SPD Bundestagsfraktion und ich dafür, das Abkommen zu ratifizieren. Das Innenministerium wie auch die genannten Bundesländer sind dagegen. Bisher ist auf diesem Gebiet kein Ausgleich gefunden worden. Walter Riester, MdB der SPD ist persönlich seit Jahren darum stark bemüht.

Für Sie sicher nicht zufriedenstellend, aber abschließend möchte ich doch feststellen, dass auch ohne ILO 169 es in Deutschland einen guten Minderheitenschutz gibt und betroffene Angehörige z.B. von indigen lebenden Völker andere Wege haben, Ihre kulturelle Identität in Deutschland, so gut wie es außerhalb ihrer Heimat geht, zu pflegen. Ich persönlich werde dieses Thema jedenfalls interessiert verfolgen und gerne daran mitwirken, dass die BR Deutschland in den kommenden Jahren auch diese ILO mit zeichnet.

Gabriele Lösekrug-Möller, MdB
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Frage zum Thema Mindestlöhne (Antrag Die Linke.)
24.08.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Lösekrug,
warum sammeln sie Unterschriften für Mindestlöhne, stimmen aber dann im Bundestag dagegen ab?
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
bisher keineEmpfehlungen
20.09.2007
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

seit langer Zeit kämpfen Sozialdemokraten für Mindestlöhne in Deutschland. Deshalb hat die SPD im Frühjahr diesen Jahres die erfolgreiche Kampagne "Lohndumping verboten - Für Mindestlöhne" initiiert, an der ich mich aktiv beteilige und wie Sie zurecht schreiben, Unterschriften sammele.

Mindestlöhne haben wir in der Vergangenheit bereits für Bauarbeiter und Gebäudereiniger durchgesetzt. In der Koalition haben wir erreicht, dass alle Wirtschaftsbranchen in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen werden können. Dies entspricht unserer Zielsetzung, die Voraussetzungen für tarifliche Mindestlöhne zu schaffen.

Konkret haben wir das jetzt für die Postdienstleistungen auch umgesetzt. Seit 4.9.2007 sind die Voraussetzungen gegeben. Die Gewerkschaft Verdi und der Arbeitgeberverband AGV Postdienste haben sich auf einen Mindestlohn geeinigt, der auch gestern (19.9.2007) vom Bundeskabinett bestätigt wurde. Wir werden jetzt zügig die nächsten Schritte einleiten, damit der Mindestlohn ab Januar für alle Beschäftigten der Postdienstleistungen gilt.

Damit sorgen wir dafür, dass auch nach Ende des Briefmonopols Wettbewerb nicht über Lohndumping entschieden wird. Das ist gut für die Kolleginnen und Kollegen im Postbereich. Der Konzernbetriebsrat der Post AG hat uns seinen Dank übermittelt: "Die Postbeschäftigten haben einen verlässlichen Sachwalter für ihre Grundinteressen in der Politik – die SPD!"

Der nächste Schritt: Entsprechend der Einigung in der Koalition wird Bundesarbeitsminister Franz Müntefering in nächster Zeit den Entwurf für ein aktualisiertes Mindestarbeitsbedingungengesetz vorlegen. Dies gibt es bereits seit, wurde aber nie angewendet. Damit werden auch Mindestlöhne in den Bereichen möglich, in denen die Tarifbindung nicht mindestens 50 Prozent beträgt.

Klar ist aber auch: Wir werden in unserem Druck auf die Union nicht nachlassen: Unser Ziel bleibt der gesetzliche Mindestlohn. Dass es uns ernst ist, zeigen Kurt Beck und die SPD in Rheinland-Pfalz jetzt mit einer konkreten Initiative. Das Kabinett in Rheinland-Pfalz hat am 5.9.2007 den Gesetzentwurf für ein Mindestlohngesetz beschlossen.

Diese Aufzählung, sehr geehrter Herr , zeigt meines erachtens deutlich, "Wir machen aktive Politik für Mindestlöhne und gegen Lohndumping: von der Kampagne mit Unterschriftensammlung bis zum erfolgreich im Bundeskabinett bestätigten Mindestlohn für verschiedene Branchen. Ein rein populär formulierter und passiv angelegter Antrag, wie der der Linken, hilft keiner Arbeitnehmerin und keinem Arbeitnehmer in Deutschland, der von minimalen Löhnen bedroht oder betroffen ist.
Mindestlohn: Es geht voran.

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Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Soziales
22.11.2007
Von:

Geplante und verschobene Kindergelderhöhung
Sehr geehrte Frau Lösekrug,

Eine Kindergelderhöhung soll ja, wie immer wieder betont wird, den sog. armen Kindern zugute kommen. Da habe ich meine berechtigten Zweifel.
Warum?:
Die betroffenen Kinder leben in großer Mehrzahl in Familien die von Hartz-IV leben müssen. D.h. das Kindergeld gilt als Einkommen des Kindes und wird von der Hartz-IV-Leistung abgezogen, so dass ein so betroffenes Kind nicht einen einzigen Cent mehr bekommt und somit nur die anderen, also reichen Kinder, davon provitieren. Wie in den allgemeinen Einkommensverhältnissen auch geht auch hier die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander. Ist die Kindergelderhöhung vielleicht auch deshalb verschoben worden, um eine Lösung für diese Ungerechtigkeit zu schaffen?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
2Empfehlungen
03.12.2007
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Nachdem Jahrzehnte lang das Kindergeld die beinah einzige, zumindest aber zentrale Anerkennung des Staates für die zusätzlichen Aufwendungen bei Kindern war, haben wir endlich auch die familienbegleitenden Betreuungsangebote im Blick und kommen Schritt für Schritt zu beitragsfreien Kindertagesstätten.

Verbunden mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und, in einigen Jahren, einem Krippenplatz, erreichen wir damit europäisches Niveau.

Dieses, schrittweise für die Eltern beitragsfrei werdenden außerfamiliären Betreuungsangebote stehen allen Kindern offen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern.

Schon nach geltendem Recht können Elternbeiträge für Krippen- oder Kita-Plätze von den Kostenträgern der Grundsicherung übernommen werden.

Zutreffend ist, dass bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird. Insofern ist richtig, dass ALG II-Bezieher, in deren Bedarfsgemeinschaft Kinder leben, nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren. Diese Rechtslage hat sich jedoch nicht erst bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende verändert. Die Nachrangigkeit der staatlichen Transferleistung war bereits in der Sozialhilfe von Anfang an Prinzip.

Genau deshalb ist es so wichtig, dass die Frage von Kinderarmut breiter aufgefasst wird. Dies tut die SPD. Sie hat auf Parteiebene eine Kommission unter Leitung von Wolfgang Jüttner eingesetzt.

Sie stellt meines Erachtens zu Recht infrage, ob eine Erhöhung des Kindergeldes zielführend ist.

Ebenso hat der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering Vorschläge wie kostenlose Kita- und Schulspeisung und ein Schulstarter-Paket in die Diskussion gebracht. Ebenso wird in der SPD diskutiert, ob nicht ein eigener Regelsatz für Kinder sinnvoll wäre.

Sie sehen, meine Antwort ist eine Zwischennachricht.

Ich setze mich dafür ein, dass wir zu mehr staatlicher Finanzierung von Betreuung und Förderung von Kindern kommen, auf Landes- und auf Bundesebene. Meine Stichworte sind: Lernmittelfreiheit, Beitragsfreiheit für Krippe und Kita, Ganztagsschulangebot und umfassende Hilfe und Unterstützung von Familien.
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