Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Frage. Nachdem Jahrzehnte lang das Kindergeld die beinah einzige, zumindest aber zentrale Anerkennung des Staates für die zusätzlichen Aufwendungen bei Kindern war, haben wir endlich auch die familienbegleitenden Betreuungsangebote im Blick und kommen Schritt für Schritt zu beitragsfreien Kindertagesstätten.
Verbunden mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und, in einigen Jahren, einem Krippenplatz, erreichen wir damit europäisches Niveau.
Dieses, schrittweise für die Eltern beitragsfrei werdenden außerfamiliären Betreuungsangebote stehen allen Kindern offen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern.
Schon nach geltendem Recht können Elternbeiträge für Krippen- oder Kita-Plätze von den Kostenträgern der Grundsicherung übernommen werden.
Zutreffend ist, dass bei Bezug von Leistungen der Grundsicherung das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird. Insofern ist richtig, dass ALG II-Bezieher, in deren Bedarfsgemeinschaft Kinder leben, nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren. Diese Rechtslage hat sich jedoch nicht erst bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende verändert. Die Nachrangigkeit der staatlichen Transferleistung war bereits in der Sozialhilfe von Anfang an Prinzip.
Genau deshalb ist es so wichtig, dass die Frage von Kinderarmut breiter aufgefasst wird. Dies tut die SPD. Sie hat auf Parteiebene eine Kommission unter Leitung von Wolfgang Jüttner eingesetzt.
Sie stellt meines Erachtens zu Recht infrage, ob eine Erhöhung des Kindergeldes zielführend ist.
Ebenso hat der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Franz Müntefering Vorschläge wie kostenlose Kita- und Schulspeisung und ein Schulstarter-Paket in die Diskussion gebracht. Ebenso wird in der SPD diskutiert, ob nicht ein eigener Regelsatz für Kinder sinnvoll wäre.
Sie sehen, meine Antwort ist eine Zwischennachricht.
Ich setze mich dafür ein, dass wir zu mehr staatlicher Finanzierung von Betreuung und Förderung von Kindern kommen, auf Landes- und auf Bundesebene. Meine Stichworte sind: Lernmittelfreiheit, Beitragsfreiheit für Krippe und Kita, Ganztagsschulangebot und umfassende Hilfe und Unterstützung von Familien.