Gabriele Lösekrug-Möller (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Gabriele Lösekrug-Möller
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Diplom Sozialpädagogin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hameln-Pyrmont - Holzminden
Landeslistenplatz
7, Niedersachsen
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(...) Nach intensiver Debatte innerhalb unserer Fraktion und ausführliche Beschäftigung mit den Argumenten der Netzgemeinde konnte ich dem überarbeiteten Gesetzentwurf zustimmen. Ich freue mich, dass die SPD das Gesetz zu einem Kompromiss verbessern und die Regelung Löschen vor Sperren erreichen konnte, der auch viele Bedenken von Experten berücksichtigt. So die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips Löschen vor Sperren, den Datenschutz und die Kontrolle der BKA-Liste sowie Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
21.06.2009
Von:
Jan

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

sie haben am 18.06.2009 für den "Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" gestimmt und in ihrer anschließenden Erklärung ist folgendes zu lesen:

"Schließlich bleibt bei der Abwägung der Zustimmung zu diesem Gesetz auch der Umstand zu berücksichtigen, dass die entsprechende Sperrinfrastruktur aufgrund der abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern bereits aufgebaut wird. Diese Verträge beinhalten keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und verfahrensrechtliche Sicherungen und sind deshalb höchst problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten und verfassungsrechtlich schlicht unzulässige Verträgen zu Lasten Dritter durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren."

Ihre Meinung und Überzeugung lässt mich ernsthaft grübeln. Ich frage mich zum Beispiel für wie wählbar Sie Politiker halten die "intransparente" und "verfassungsrechtliche unzulässige" Verfahren nachträglich durch ihr Abstimmungsverhalten legalisieren. Wie sehen Sie das? Was glauben sie löst das bei dem Wähler aus der bald wieder zur Urne gebeten wird?

Welche Bedeutung messen Sie dem Grundgesetz noch zu?

Wird es zum allgemeinen Trend das die SPD Gesetze mit beschließt die sie für Verfassungsrechtlich bedenklich hält und darauf spekuliert, dass sie danach sowieso vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden? (Quelle: DIP Seite 13013 dip21.bundestag.de )

mit freundlichen Grüßen,
Jan

PS: Ich habe Ihre komplette Erklärung gelesen und kenne somit Ihre Meinung zum Gesetz und für wie sinnvoll sie es halten. Ich würde mich also freuen wenn sie zu meinen Fragen direkt Stellung nehmen könnten.
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
2Empfehlungen
25.06.2009
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

Das BKA agiert im Rahmen vorhandener Kompetenzen die nicht zur Gesetzgebung des Bundestags gehören. Gerade aufgrund der Rolle, die ich dem Grundgesetz beimesse, handele ich als Abgeordnete verantwortungsvoll, indem wir von vornherein das Gesetz auf eine dreijährige Geltungsdauer beschränkt haben, um die Wirkung, Zielgenauigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen.

Wir legalisieren nicht nachträglich "intransparente" und "verfassungsrechtliche unzulässige" Verfahren durch unser Abstimmungsverhalten, sondern haben ein neues Gesetz auf den Weg gebracht das Sachverhalte regelt, die noch nicht gesetzlich geregelt waren. Solch ein Schritt schafft manchmal mehr Bürokratie, aber er schafft vor allem deutlich mehr Transparenz, als wenn das Agieren von Behörden unterhalb einer gesetzlichen Grenze stattfindet.

Nach intensiver Debatte innerhalb unserer Fraktion und ausführliche Beschäftigung mit den Argumenten der Netzgemeinde konnte ich dem überarbeiteten Gesetzentwurf zustimmen. Ich freue mich, dass die SPD das Gesetz zu einem Kompromiss verbessern und die Regelung Löschen vor Sperren erreichen konnte, der auch viele Bedenken von Experten berücksichtigt. So die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips Löschen vor Sperren, den Datenschutz und die Kontrolle der BKA-Liste sowie Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener.

Verträge zwischen dem BKA und Netz-Providern halte ich für problematisch. Diese Verträge nun durch eine gesetzliche Regelung abgeschwächt zu haben, halte ich für einen guten Zwischenschritt. Der nächste wird begannen, wenn sich das Gesetz in der Praxis gezeigt hat.

Abschließend möchte ich daran erinnern, warum dieses Gesetzgebungsverfahren überhaupt angestoßen wurde. Das Ziel ist es, Kinderpornografie im Netz zu bekämpfen und Kinder zu schützen. Bei aller technischen Debatte wird dies nach meiner Beobachtung zunehmend übersehen.

Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Arbeit
13.07.2009
Von:

Sehr verehrte Frau Lösekrug-Möller,

hinsichtlich der anstehenden Wahlen bitte ich um Auskunft über:
  • die Anzahl ihrer derzeitigen Nebenjobs,
  • die Namen der zahlenden Klientel,
  • die Höhe der jeweiligen Honorare,
  • die Zeit, die sie dafür investieren und
  • die Auswirkung auf ihr Abstimmungsverhalten im Parlarment.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
1Empfehlung
17.07.2009
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

da ich seit Jahren auf meiner Homepage meine Einkünfte und Steuern ( www.loemoe.de wie meine Mitgliedschaften www.loemoe.de ) offenlege, erübrigen sich Ihre Fragen zum großen Teil.

Trotzdem zu Ihren konkreten Anliegen: Ich verfüge über keine zahlende Klientel und deshalb über keinerlei Honorare. Eine Auswirkung auf mein Abstimmungsverhalten gibt es in keinem Fall.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Internetsperren
21.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

Sie haben bei dem Gesetztesentwurf zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits viele Bürger eine Petition mitgezeichnet, die gegen dieses Gesetz ist.

Warum wird die Meinung von über 130.000 Wählern ignoriert? Ich habe das Gefühl das es nur darum ging das Gesetz durchzubekommen. Frau von der Leyen hat ihren Willen bekommen, indem sie alle die nicht für das Gesetzt waren in eine Ecke mit Pädophilen gestellt hat.
Wer nicht dafür ist, muss dagegen sein.

Wieso wurde die Auseinandersetzung mit der Petition nach der Sommerpause verschoben? Den Gesetzesbeschluss hätte man genauso gut verschieben können. Besteht jetzt noch eine Chance, dass das Gesetzt geändert wird, wenn sich der Petitionsausschuss damit befasst?

Was mich noch interessieren würde: Wissen sie wie diese Internetsperren funktionieren und wie man sie umgehen kann? Haben sie sich mit der Wirksamkeit befasst?
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
2Empfehlungen
23.07.2009
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrer Frage bezüglich der Petition "Internetsperren" und des Gesetzentwurfes dazu, den der Bundestag am 2.7. verabschiedet hat, habe ich mich schon in andere Antworten auf Abgeordnetenwatch.de beschäftigt. Auf diese Antworten möchte ich Sie zunächst auch verweisen.

Ich habe als Petitionspolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion selbstverständlich die Zuschriften und Mitzeichnungen zur Petition und dem Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet (Internetsperren) verfolgt. Dass die Verabschiedung des Gesetzes vor dem Abschluss der Zeichnungsfrist der Petition lag, hatte nachvollziehbare Gründe, die z.T. einfach auch formaler Natur sind.

Einerseits wollte der Gesetzgeber schnell auf das Problem der zunehmenden Kinderpornographie im Internet reagieren und die letzten Sitzungswochen des Parlaments vor der Sommerpause und diesem Fall vor den Bundestagswahlen standen an. Das Gesetzgebungsverfahren von Juni auf Ende des Jahres zu verschieben, wäre der Problemlage nicht angemessen gewesen. Andererseits gibt es für öffentliche Petitionen ein gesetzlich verbrieftes Recht der Mitzeichnungsfrist von 6 Wochen und diese lag terminlich in den letzten Sitzungswochen des Bundestages.

Das Interesse, dass die über 130.000 Mitzeichner ausgedrückt haben ist auch aus zwei anderen Gründen nicht ignoriert worden. Erstens wird die Petition weiter beraten werden, denn sie fällt nicht, wie andere gesetzliche Vorhaben, der Diskontinuität anheim.
Zweitens wurde außerdem der ursprüngliche v.d.Leyen Entwurf, gegen den sich nicht nur die Mitzeichner der Petition sondern auch die SPD Bundestagsfraktion ausgesprochen hatten, erheblich verbessert. So gibt es nun u.a. den Grundsatz Löschen vor Sperren sowie ein festes Gültigkeitsende des Gesetzes in drei Jahren. Dann muss es ein neues Gesetz geben, dann können Erfahrungen der vorrangegangenen Jahre berücksichtigt werden und ein wirksameres Gesetz gezimmert oder auch kein weiteres Gesetz verabschiedet werden. Diese Gesetzesverbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf beruhen gerade auf der Auseinandersetzung mit Erfahrungen von Internetsperren und der öffentlichen Diskussion darüber.

Eine verpflichtende Fehlersuche und Erneuerungspflicht ins Gesetz einzubauen finde ich einen interessanten Vorschlag.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Familie
23.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,
meine Frage wurde an Sie in ähnlicher Form schonmal im November 2007 gestellt. Warum wird das Kindergeld bei ALG-Empfängern als Einkommen angerechnet? In dieser Hinsicht ist man als Arbeitsloser doppelt bestraft. Erst verliert man seinen Job und das Kindergeld wird noch als Einkommen angerechnet. Wenn man einen Job hat, hat man das Kindergeld ja zusätzlich und kann es für die Kinder einsetzen. Und auch die Kinder müssen darunter leiden. Man kann ihnen keine gesicherte Zukunft mehr geben. Ich merke es selber in meiner Familie. Meine Partnerin und ich sind arbeitslos. Ich hatte bis Januar 2009 noch Arbeit. Bis dahin sind wir gut über die Runden gekommen. Jetzt fehlen uns monatlich knapp 300 Euro und wir müssen phasenweise mit 15 Euro für eine Woche auskommen. Das Kindergeld ,das wir lieber für unsere Kinder verwenden würden, müssen wir für unsere monatlichen Fixkosten nutzen.
Gibt es denn nun endlich mal seitens der Politik eine Lösung diese Ungerechtigkeit zu beseitigen? Alles reden davon die Kinderarmut zu bekämpfen. Das wäre eine Lösung aus diesem Dilemma. Stattdessen werden den Banken Milliarden in den Rachen geworfen und die Manager die diese Krise verursacht haben läßt man in Ruhe. Die brauchen sich ja keine Gedanken über ihre Zukunft machen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
1Empfehlung
28.07.2009
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrter Herr ,

ich freue mich wie aufmerksam Sie meine Antworten lesen, denn das beweist ihre Frage.
Trotzdem hat sich an der rechtlichen Situation, wie ich in meiner damaligen Antwort schildere, nichts geändert.
Dafür zitiere ich zunächst das Sozialgesetzbuch II:

"Nachrangigkeit (§ 12a SGB II)
Die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II sind grundsätzlich nachrangig gegenüber Sozialleistungen anderer Träger. Wer durch andere Sozialleistungen seine Hilfebedürftigkeit vermeiden, beseitigen, verkürzen oder vermindern kann, ist dazu verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen."

Geändert und zwar erheblich verbessert, hat sich aber in der zu Ende gehenden Wahlperiode die Situation von Kindern und ihren Eltern. Dafür möchte ich Ihnen Beispiele aufzeigen.

1. Am 26. September 2008 hat der Bundestag den Koalitionsentwurf eines Kinderförderungsgesetzes (Drs. 16/9299, 16/10357) und damit einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab eins beschlossen. Unter rot- grün hatte die damalige Familienministerin Renate Schmidt mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz begonnen, Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren auszubauen. Dank der SPD- Bundestagsfraktion wird das Tempo jetzt verschärft. Bis 2013 soll somit für 35% der Kinder ab dem 1. Lebensjahr ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Denn 90% der Frauen wollen einen Beruf ausüben, gleichzeitig aber Kinder großziehen. Auch Männer wollen heute als aktive Väter gelten. Darum besteht die Notwendigkeit "Neuer Akzente in der Familienpolitik". Die SPD verfolgt weiter die Überzeugung, dass Kinder und ihre Familien eine größere Entlastung und Förderung erfahren, wenn in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, also in die Struktur, investiert wird.

2. Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 Euro je Kind ausgezahlt. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Die Einmalzahlung wird bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

3.Die abgeleiteten Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII werden verändert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 wird die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes mit Wirkung zum 1.7.2009 erhöht. Damit wird dem Anliegen die Regelsätze für Kinder nach einer Überprüfung anhand des realen Bedarfes anzupassen, Rechnung getragen. Ich persönlich setze mich dafür ein, die Sinnhaftigkeit einen eigenen Kinderregelsatz zu prüfen.

4. Am 5. März 2009 ist der SPD-Bundestagsfraktion ein Durchbruch gelungen. Nun stimmt auch die Union der Gewährung des Schulbedarfspakets bis zum 13. Schuljahr zu. Außerdem wird der Kreis der Kinder erweitert, der einen Anspruch auf das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro jeweils zum Schuljahresbeginn hat. Dies waren bislang Kinder aus Familien, die entweder Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten. Künftig bekommen auch Kinder aus Familien, die trotz eigenen Einkommens zur Bewältigung ihres Lebensunterhaltes den Kinderzuschlag erhalten, das Schulbedarfspaket. Außerdem wird diese jährliche Unterstützung des Schulbesuchs auch Vollzeitberufsschülern gewährt, die keine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Schulbedarfspaket soll Familien beim Erwerb der persönlichen Ausstattung ihrer Kinder für die Schule (Schulranzen, Turnzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialen) unterstützen. Am 19. Juni 2009 hat das Schulmittelbedarfspaket im Zuge des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes seinen Weg in das deutsche Gesetzbuch gefunden.

Ich denke, ich konnte Ihnen hiermit Beispiele für eine gelungene Familienpolitik vorführen, die auch ganz besonders das Ziel hat, Kinderarmut zu vermeiden und zurückzudrängen.
Und trotzdem haben Sie Recht, das Thema Kinderarmut bleibt ein wichtiges und findet sich deshalb auch an exponierter Stelle im Regierungsprogramm der SPD: "Kein Kind soll in Armut aufwachsen. Das ist leider noch nicht Realität. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist eine existenzsichernde Erwerbsarbeit der Eltern. Zur Bekämpfung der Kinderarmut wollen wir eine intensive Abstimmung der kinder-, jugend-, sozial- und bildungspolitischen Instrumente über die politischen Ebenen hinweg. Wir wollen eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft."

Und auch zum Thema der Managergehälter möchte ich das Regierungsprogramm der SPD zitieren: "Die Begrenzung von Managergehältern. Verantwortungsvoll handelnde Bankmanager brauchen Anreiz- und Vergütungssysteme, die auf mehr Nachhaltigkeit statt auf schneller Rendite ausgerichtet sind. Gehaltsexzesse und goldene Handschläge für unfähige Manager dürfen nicht von der Allgemeinheit mitfinanziert werden. Die Große Koalition hat bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht; diese reichen aber nicht aus. Wir wollen, dass Vorstandsvergütungen und –abfindungen oberhalb einer Höhe von einer Million Euro nur noch zur Hälfte steuerlich geltend gemacht werden können. Erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile wie etwa Bonuszahlungen sollen künftig mehrjährige Bezugszeiträume haben und erst am Ende dieser Mehrjahresperiode ausgezahlt werden. Der Wechsel bisheriger Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft soll erst nach zwei Jahren möglich sein, es sei denn die Wahl erfolgt auf Vorschlag von Aktionären, die über mindestens ein Viertel der Stimmrechte halten."

Ich grüße Sie
Gabriele Lösekrug-Möller
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Frage zum Thema Soziales
25.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Lösekrug-Möller,

von der Abgeordneten meines Wohnbezirkes erhielt ich ihre ablehnende Antwort auf mein Anliegen, was die (in meinem Fall) ungerechten Abgaben an die Krankenkasse betreffen.
Ich zahle meinen ausbezahlten kleinen Betrag zur Altersvorsorge aus der Metallrente in den nächsten zehn Jahren zurück und darüber hinaus noch eine beträchtliche Summe aus eigener Tasche obendrauf.
Ich werde durch Ihr Gesetz auf übelste Art und Weise abgezockt.
Der Petitionsausschuss lehnte mein Anliegen zweimal ab, ohne auch nur auf meinen speziellen Fall einzugehen. Nun hatte ich Hoffnung, dass Sie sich mit meinem Fall etwas näher beschäftigen, da Sie ja von Ihrer Kollegin daraufhin angesprochen worden sind.
Leider interessiert Sie so eine Fallkonstellation, die Sie bei der Gesetzgebung offensichtlich nicht bedacht haben, ebenso wenig wie Ihre Politiker-Kollegen.
Wir alle wurden von Ihrem Gesetz 2004 überrumpelt. Ich hatte den Vertrag 2002 abgeschlossen.
Warum gab es keinen Bestandsschutz oder Ausnahmegenehmigungen?
Ich bitte Sie hiermit nochmals eindringlich, sich mit meinem speziellen Fall zu beschäftigen und mich nicht wieder mit Hinweis auf dieses Gesetz "abzuschmettern".

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller
bisher keineEmpfehlungen
28.07.2009
Gabriele Lösekrug-Möller
Sehr geehrte Frau ,

es tut mir leid Ihnen schreiben zu müssen, dass es keine andere Beurteilung Ihrer Situation gibt, als in der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses niedergeschrieben. Somit kann ich nur auf dieses Ihnen vorliegende Schreiben verweisen, welches ich aus datenschutzrechtlichen Gründen hier nicht zitieren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Lösekrug-Möller
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Ihre Frage an Gabriele Lösekrug-Möller
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