Gabriele Frechen (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gabriele Frechen
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Steuerberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erftkreis I
Landeslistenplatz
39, Nordrhein-Westfalen
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(...) Ein solider Haushalt ist die Grundlage für jede gestaltende Politik. (...) Wie Sie sehen, werden die Pensionszahlungen im Bundeshaushalt detailliert und in voller Höhe ausgewiesen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Soziales
15.12.2006
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

im Rahmen eines kleinen Seminarbeitrags (Universität zu Köln) über ‚soziale Gerechtigkeit – Grundwert oder Standortrisiko’ wäre ich sehr daran interessiert Ihren persönlichen Standpunkt zu einigen aktuellen politischen Themen zu erfahren. Es geht mir im Wesentlichen darum einige Positionen in der Gruppe vorstellen zu können und als Diskussionsanstoß einfließen zu lassen.
Wie stehen Sie zum Beispiel zu der a) Einführung eines Mindestlohns, zu b) einer Einführung eines Investivlohnsystems und c) zu der Debatte, den Kündigungsschutz auszuweiten bzw. einzuschränken?
Ein weiterer Punkt ist besonders für uns Studenten, aber auch für Geringverdiener oder Arbeitslose, von Bedeutung, nämlich die Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld ab 2007.
Inwiefern halten Sie es für sozial gerecht (oder gerechtfertigt), dass die Bevölkerungsteile, die von vornherein schon finanziell schlechter gestellt sind, nun auch noch für die Erziehung eines Kindes weniger finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen?

Über einen Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
3Empfehlungen
16.01.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrte Frau ,

ich bedanke mich für Ihre eMail und bitte vorab, die verzögerte Beantwortung zu entschuldigen.

Ihre Fragen beantworte ich gerne:
a) ich stehe der Einführung eines Mindestlohns positiv gegenüber. Menschen, die Vollzeit arbeiten, müssen von dieser Arbeit leben können. Es kann in wenigen Bereichen Ausnahmen geben. Aber dann sollten wir lieber die Ausnahmen genau ansehen und evtl regeln, als zuzulassen, dass es Stundenlöhne von 3,50 € in Deutschland gibt. Vergleichbare Industrienationen haben gezeigt, dass Mindestlöhne keine Standortgefahr darstellen.

b) Investivlohn ist eine gute Chance, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden und sie am Erfolg ihrer Arbeit teilhaben zu lassen. Er darf aber nicht zum Ersatz für eine angemessene monatliche regelmäßige Bezahlung werden, auf die die Menschen angewiesen sind.

c) Ich halte nichts davon, den Kündigungsschutz auszuweiten. Dadurch wird, das haben die Erfahrungen gezeigt, keine zusätzlichen Arbeitsplätze geschaffen. Der Kündigungsschutz schütz auch nicht vor Kündigung, er verpflichtet nur dazu, eine soziale Auswahl bei Kündigungen zu treffen, also soziale Härten zu vermeiden.

d) Ich bin eine Befürworterin des Elterngeldes. Es spricht in erster Linie Menschen an, die Beruf und Kinderwunsch vereinbaren wollen und die sich momentan für oder gegen Kinder entscheiden (müssen). Das halte ich aus vielerlei Gründen nicht für sozial.

Aber das Elterngeld stellt keine ausschließliche Förderung der Familien dar, deshalb darf man es auch nicht solitär betrachten. Dazu gehört die bessere Betreuung der Kinder unter drei Jahren genauso wie die Ganztagsschule.

Mir ist daran gelegen, Menschen, die keine Möglichkeit haben wegen ihrer Kinder einer Arbeit oder nur einer zeitlich geringfügigen Arbeit oder einem Studium nachzugehen, in die Lage zu versetzen, beides zu tun. Dadurch wird sicher mehr geholfen, als durch ein Jahr Erziehungsgeld.

Für die Menschen, die trotzdem auf die Hilfe der Solidargemeinschaft angewiesen sind, bietet diese durch andere staatliche Unterstützung diese Hilfe auch an. Angenehmer für Abgeordnete ist es natürlich immer, eine Hilfe bestehen zu lassen und eine andere noch oben auf zu setzen. Das geht aber leider nicht. Wir müssen sparsam und verantwortlich mit den uns anvertrauten Steuergeldern umgehen. Deshalb habe ich für mich entschieden, dass es wichtiger ist durch das Elterngeld die Entscheidung für Kinder zu erleichtern und durch geeignete Maßnahmen, Menschen – hier natürlich vor allem immer noch Frauen – die Möglichkeit zu eröffnen, ihrer Arbeit oder ihrem Studium nachzugehen, als sie vom Erwerbsleben auszuschließen und mit Erziehungsgeld zu trösten.

Ich bitte nochmals die späte Beantwortung zu entschuldigen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Frechen MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.01.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Schutte,

1) Wie stehen Sie zur Kürzung der Pendlerpauschale?
2) Wie stehen Sie zum Eintritt in die Rente mit 67 Jahren?
(Ich hätte dann 53 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.)
Antwort von Gabriele Frechen
3Empfehlungen
21.02.2007
Gabriele Frechen
Pendlerpauschale und Rente mit 67


Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben folgende Fragen an mich gerichtet, die ich Ihnen gerne beantworte.

1. Wie stehen Sie zur Kürzung der Pendlerpauschale?

Wie Sie sicher wissen, besteht trotz der positiven Entwicklung in der Wirtschaft und den steigenden Steuereinnahmen im Bundeshaushalt 2007 immer noch eine Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben des Staates in Höhe von rund 20 Milliarden Euro. Unser Ziel ist es, diese Lücke zu schließen, damit wir den kommenden Generationen nicht einen noch höheren Schuldenberg hinterlassen und damit auch jeden Gestaltungsspielraum. Diese Lücke können wir grundsätzlich nur schließen, wenn wir entweder die Einnahmen durch Steuererhöhungen verbessern oder die Ausgaben zum Beispiel durch Subventionsabbau kürzen.
Gerade Subventionsabbau darf bei uns kein Sonntagsthema nach dem Motto sein, dass man generell den Abbau von Subventionen fordert, aber sobald man selber davon betroffen ist, fallen einem viele Gründe ein, warum gerade diese Subvention bleiben muss. Die Pendler- oder Entfernungspauschale ist eine Subvention, die ab diesem Jahr nur noch für Strecken oberhalb von 20 Kilometern mit 30 Cent je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden kann.
Ich habe mich in den parlamentarischen Beratungen für eine zielgenauere und gerechtere Ausgestaltung der Entfernungspauschale eingesetzt, ohne dabei vom Konsolidierungsziel abzuweichen. Als Alternative habe ich vorgeschlagen, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag gesenkt wird und die Entfernungspauschale im Gegenzug bereits ab dem ersten Kilometer 25 Cent beträgt statt 30 Cent ab dem 20. Kilometer. Mein Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit.
Ich habe trotz der gemachten Bedenken dem Gesetz zugestimmt, weil wir als Sozialdemokraten die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung für richtig halten, um nicht den kommenden Generationen einen Schuldenberg zu hinterlassen.


2. Wie stehen Sie zum Eintritt in die Rente mit 67 Jahren (Ich hätte dann 53 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt)?

Der erste Jahrgang, der von der allmählichen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre betroffen ist, ist der Jahrgang 1947, dessen Renteneintrittsalter auf 65 Jahren und einem Monat angehoben wird. Keiner hat aus diesem Jahrgang mit 14 Jahren angefangen zu arbeiten. Jahrgänge, bei denen das noch wie bei Ihnen vorkam, sind von der neuen Altersgrenze regelmäßig nicht betroffen.
Dank einer modernen Medizin hat sich Deutschland zu einer Gesellschaft des langen Lebens entwickelt. So ist die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre gestiegen. Menschen leben zum Glück aktiver und länger als vor fünfzig Jahren. Das ist ein großer sozialer Fortschritt. Jetzt müssen wir daraus bei der Rente die Konsequenzen ziehen, denn durch die abnehmende Bevölkerungszahl und die gleichzeitig steigende Lebenserwartung sorgen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Zurzeit zahlen statistisch betrachtet 3,4 Arbeitnehmer die Rente für einen Rentner. In wenigen Jahren wird sich aufgrund des demografischen Wandels das Verhältnis auf 2,1 Arbeitnehmer gegenüber einem Rentner verändern, die mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen für einen Rentner aufkommen müssen. Um diesen Trend abzumildern, ist es unumgänglich schrittweise eine längere Lebensarbeitszeit einzuführen und mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen über 50 Jahren zu schaffen. Wenn ich im Jahre 2021 mit 65 Jahren und 10 Monate in Rente gehen werde, werden mit mir rund 1,1 Millionen Menschen des Jahrgangs 1956 in Rente gehen. Im Gegenzug werden rund 670.000 Jugendliche die Volljährigkeit erreicht haben und auf den Arbeitsmarkt drängen. Das ist ein Unterschied von rund einer halben Millionen Menschen. Im Vergleich zu heute nimmt die Zahl der jungen Menschen also kontinuierlich ab und damit auch die Menschen, die eine Arbeitsstelle suchen. Um diese Entwicklung auszugleichen, bleibt für die Zukunft kein anderer Weg als Arbeitnehmern zu ermöglichen – bei verbesserten Rahmenbedingungen - länger als bisher erwerbstätig zu bleiben. Es ist vorhersehbar, dass die Arbeitsmarktlage sich gerade dann grundlegend entspannen wird, wenn wir mit der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters beginnen. In einigen Jahren werden die Unternehmen älteren Arbeitnehmern nicht nur Arbeitsplätze anbieten können, sie werden auch darauf angewiesen sein, dass die älteren erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben. Eine moderate und schrittweise Anhebung der Lebensarbeitszeit halte ich für ein Gebot der Fairness gegenüber den aktiven Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und damit ein Gebot der Fairness zwischen den Generationen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Frechen MdB
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Frage zum Thema Finanzen
01.02.2007
Von:
B.

Sehr geehrte Frau Frechen,

es überfordert Sinn und Verstand wenn bei Medikamenten der volle Mehrwertsteuer-Satz zu zahlen ist und im Vergleich Dinge des alltäglichen Lebens wie Hunde-Katzenfutter, Zeitschriften etc. nur den ermäßigten MwSt.-Satz.

Bei den ausufernden Gesundheitskosten rutschen die Krankenkassen immer mehr in den Defizit-Bereich, obwohl man hier durch Reduzierung der Steuern auf Medikamente einen Beitrag zur Konsolidierung der Kosten im Gesundheitswesen beitragen könnte.

Warum folgt man nicht dem Beispiel der Länder in der EU die den Zusammenhang von steigenden Gesundheitskosten und der Aufwendungen für Medikamenten sieht? sodass der ermäßigte MwSt. Satz oder keine Steuer auf Medikamente erforderlich wird.

Investitionen sowie Pharma-Forschung am Standort Deutschland können nur erfolgen, wenn sich dies aus der Sicht der Unternehmen auch rechnet.
Nicht zuletzt stehen wir im internationalen Wettbewerb mit Ländern wo die Steuer und Abgabenlast gerade bei Medikamenten mit Augenmaß betrieben wird.

Warum regt sich hier kein Widerspruch der Mandatsträger gegen Herrn Steinbrück? oder verfährt man nach dem Motto: "Was in den Haushalt eingestellt wurde gebe ich nicht mehr her."?

Ihrer Antwort gern entgegensehend.

Mit freundlichem Gruß

B.
Antwort von Gabriele Frechen
3Empfehlungen
21.02.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie fordern, die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer auf Medikamente deutlich zu reduzieren.
Für bestimmte Güter, wie beispielsweise Lebensmittel, Bücher und die meisten Zeitschriften gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Dies hat gute Gründe:
Grundsätzliche Güter und Dienstleistungen des Lebensbedarfs müssen für jede Bürgerin und jeden Bürger erschwinglich sein. Es spricht viel dafür, dass Medikamente auch zu diesen Gütern gerechnet werden sollten. Bei der Einführung des Umsatzsteuergesetzes 1968 hat man aus welchen Gründen auch immer, dies aber nicht getan.
Eine nachträgliche Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel steht vor dem Problem, dass dies überwiegend zu einer Verschiebung vom Sozialversicherungstopf in den Steuertopf führen könnte. Ob die Preissenkung, die möglich wäre, bei den Patienten ankäme oder aber beim Pharmaunternehmen den Gewinn erhöhen würde, bleibt zweifelhaft. Wenn die Pharmaunternehmen nicht dauerhaft die Preissenkung an die Patienten weitergegeben, würden die Beitragszahler den Pharmaunternehmen eine Gewinnerhöhung finanzieren und gleichzeitig auch noch nach den Berechnungen des Bundesfinanzministeriums Steuermindereinnahmen bis zu einer Höhe von 3,7 Mrd. Euro ausgleichen müssen. Das kann wohl kaum in Ihrer Absicht liegen.
Trotz dieser Schwierigkeit gibt es in der SPD-Bundestagsfraktion Bestrebungen, auf Arzneimittel künftig den ermäßigten Steuersatz anzuwenden. Ich sehe jedoch auch ein Problem in der politischen Durchsetzbarkeit: Die Erhöhung der Mehrwertsteuer war eine Hauptbedingung unseres Koalitionspartners während der Koalitionsverhandlungen. Daher halte ich dessen Zustimmung zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei Medikamenten für sehr unwahrscheinlich. So sind wir zum Beispiel damals noch unter der rot-grünen Bundesregierung mit unserer Forderung, Schnittblumen, Tiernahrung u. ä. mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu besteuern, an der CDU/CSU- Mehrheit im Bundesrat gescheitert.
Ein Zusammenhang zwischen steigenden Gesundheitskosten und Aufwendungen für Medikamente ist mir sehr wohl erkannt. Zur Senkung der Arzneimittelpreise hat deshalb Ulla Schmidt den Wettbewerbsgedanken zwischen den Pharmaunternehmen gestärkt. Im Mai letzten Jahres ist ein Gesetz in Kraft getreten (Arzneimittelversorgungs- Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG), nach dem besonders preisgünstige Medikamente von der Zuzahlung befreit worden sind. Die Krankenkassen erhielten damit erstmals die Möglichkeit, besonders preisgünstige Medikamente von der Zuzahlung ganz auszunehmen. Für die Patientinnen und Patienten ist dies eine gute Chance, Geld zu sparen. Nachdem gleichwertige, preisgünstigere Medikamente, so genannte Generika, von der Zuzahlung befreit worden sind, purzelten die Preise für bestimmte Medikamente, weil die Pharmahersteller sich bei diesen Medikamenten dem Wettbewerb ausgesetzt sahen. Die Liste dieser Medikamente, die mit Stand vom 01. Februar 2007 mittlerweile 9.617 Arzneimittel umfasst, finden Sie im Internet zum Beispiel auf der Homepage www.die-gesundheitsreform.de.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne erneut an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Frechen MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.02.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

bitte erklären Sie mir, warum der Bund die Regionalisierungsmittel für den ÖPNV drastisch gekürzt hat, was zur Folge hat, dass das Nahverkehrsangebot sich verschlechtert, obwohl immer mehr Pendler den ÖPNV nutzen.
Besonders im Hinblick auf den Klimawandel erscheint mir der umweltfreundlichere ÖPNV dem Individualverkehr gegenüber eher förderungswürdig.

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Gabriele Frechen
3Empfehlungen
21.02.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie kritisieren die Kürzung der Regionalisierungsmittel des Bundes für den ÖPNV.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist der öffentliche Nahverkehr das Rückgrat eines umwelt- und sozialverträglichen Verkehrssystems. Für uns ist die Gewährleistung eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen öffentlichen Nahverkehrsangebotes ganz klar eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD deshalb vereinbart, den ÖPNV auch weiterhin mit einem ausreichenden Finanzierungsbeitrag auf hohem Niveau zu fördern. Dies stellt der Kompromiss zu den Regionalisierungsmitteln zwischen Bund und Ländern sicher.

Zugunsten des öffentlichen Nahverkehrs wurden im Laufe des parlamentarischen Verfahrens deutliche Verbesserungen erzielt:

Die ursprünglich zur Haushaltskonsolidierung geforderte Summe von rund 3,1 Milliarden Euro konnte nach Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium auf rund 2,3 Milliarden Euro bis 2009 reduziert werden. Der Kompromiss von Bund und Ländern sieht nun eine weitere Reduzierung der Kürzung vor. Die Einsparungen fallen mit 1,8 Milliarden Euro bis 2009 deutlich geringer aus als zunächst vorgesehen.

In dieser Höhe müssen Kürzungen der Regionalisierungsmittel nicht zwangsläufig zu Fahrpreiserhöhungen oder Einschränkungen des Verkehrsangebotes führen, zumal die Bestellentgelte schätzungsweise nur zwei Drittel der Regionalisierungsmittel ausmachen. Es gibt Potentiale dafür, die Regionalisierungsmittel noch zielgerichteter und effizienter einzusetzen.

Auch die Länder müssen ihrer Verantwortung für den öffentlichen Nahverkehr gerecht werden, denn ihre Haushalte werden durch das Haushaltsbegleitgesetz, insbesondere durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer erheblich entlastet. Die Länder insgesamt erhalten etwa im Jahr 2007 556,4 Millionen Euro weniger an Regionalisierungsmitteln, in der Summe werden ihre Haushalte aber 2007 durch die Maßnahmen des Haushaltsbegleitgesetzes (u.a. Erhöhung der Mehrwertsteuer) um 5,8 Milliarden Euro – also um das 10fache - entlastet. Die Länder erhalten damit eine Kompensation für die Kürzungen der Regionalisierungsmittel und haben ausreichend Spielraum, eigene Mittel für den öffentlichen Personenverkehr einzusetzen. Unser Ziel ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, aber auch zielgenauen und effizienten Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Der Bund ist weiterhin bereit, einen hohen Finanzbeitrag zu leisten. Die Länder müssen im Gegenzug für eine effiziente und transparente Verwendung der Mittel sorgen und in ihren Haushalten eigene Prioritäten für den öffentlichen Nahverkehr setzen.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Frechen MdB
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Frage zum Thema Rente mit 67
11.03.2007
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

ich bitte um folgende Auskunft: Welche Parteien beschließen Null-Runden für Rentner und wie wird der Beschluß herbeigeführt?

Für die Auskunft danke ich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
4Empfehlungen
15.03.2007
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Null-Runden für Rentner und wie solche Beschlüsse herbeigeführt werden. Ich möchte Ihnen hierauf eine formale und eine politische Antwort geben.

Zuerst die formale Antwort: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berechnet jedes Jahr nach der gültigen Rentenanpassungsformel die Rentenerhöhungen. Die Höhe der Renten wird dann jährlich entsprechend der Rentenanpassungsformel per Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt.

Nun meine politische Antwort: Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren: Das heißt, dass mit den monatlichen Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeitgeber die Renten derjenigen gezahlt werden, die heute im Ruhestand sind. Auf diese Weise sorgt die jeweils arbeitende Generation solidarisch für die Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration. Darüber hinaus kommen noch erhebliche Mittel aus Steuermitteln hinzu, mit denen der Bund die Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung garantiert. Im Jahr 2005 waren dies insgesamt rund 78 Milliarden Euro.

Basis für die Rentenanpassung ist und bleibt die Lohnentwicklung der Arbeitnehmer. Steigen die Löhne, steigen die Renten, sind die Lohnabschlüsse bescheiden, gibt es auch nur geringe Rentenerhöhungen. Das halte ich für sozial gerecht. Schließlich sind wir eine Solidargemeinschaft, in der die jeweilige erwerbstätige Generation für die Generation im wohlverdienten Ruhestand aufkommen muss.

In den vergangenen Jahren war die Lohnentwicklung sehr bescheiden. Im vergangenen Jahr hätten aufgrund der Lohnentwicklung die Bruttorenten sogar gekürzt werden müssen. Die Rentnerinnen und Rentner haben in den vergangenen Jahren aber bereits erhebliche Beiträge zur Stabilisierung der Rentenversicherung geleistet und in der jetzigen Situation Anspruch auf stabile Renten. Deshalb hat Franz Müntefering vergangenes Jahr das "Gesetz zur Vermeidung von Rentenkürzungen" vorgelegt, mit dem eine Kürzung von Renten verhindert worden ist. Wenn in nächster Zeit die Löhne und die Zahl der Beitragszahler wieder steigen, werden auch die Rentner davon wieder mit Rentenerhöhungen profitieren.

Keine Partei beschließt Null-Runden für Rentner. Es ist einfach ein Gebot der Gerechtigkeit und Solidarität zwischen den Generationen, dass bei einer geringen oder gar sinkenden Lohnentwicklung auch die Renten nicht erhöht werden, während die Renten von einer steigenden Lohnentwicklung der Arbeitnehmer profitieren.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Frechen MdB
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