Gabriele Frechen (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gabriele Frechen
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Steuerberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erftkreis I
Landeslistenplatz
39, Nordrhein-Westfalen
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Es tut mir leid, offensichtlich habe ich Sie wirklich falsch verstanden. Wenn Sie auf die Seite des RKI oder des PEI gehen, werden Sie erkennen, dass diese Institute für Epidemien, Pandemien, Seuchen und ähnliches zuständig sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
16.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

nachdem vor etlichen Jahren die Pendlerpauschale durch die große Koalition gekürzt wurde, wird jetzt eine Diskussion zu diesem Thema geführt die stark nach Geschenkvorbereitung für Weihnachten riecht.

Was halten Sie von folgendem:

Jeder Unternehmer darf völlig zu recht die Kosten seines Betriebsfahrzeuges als Betriebsausgaben geltend machen. Angefangen vom Anschaffungspreis = AfA, sowie alle laufenden Betriebsausgaben. Er hat jedoch einen angemessenen Anteil für die Privatnutzung zu berücksichtigen. Wie gesagt völlig korrekt.

Nur sind Arbeitnehmer Bürger 2. Klasse, denen man mit saudummen Trostpflastern das Gehirn vernebelt, statt sie gleich zu behandeln. Normalerweise wird von einem in Lohn und Brot stehenden Arbeitnehmer ein Auto für den Weg zur Arbeit und zurück benötigt. Denken wir doch nur ein bischen zurück, als von Politikern aller Pateien die totale Mobilität anempfohlen wurde um in der heutigen Wirtschaftswelt zurecht zu kommen.

Es ist also meiner Ansicht nicht die Frage ob alte Pendlerpauschale oder eine sonst wie geartete Methodik, sondern die Aufgabe des gewählten Parlaments ist es, in der Gesetzgebung für Steuergerechtigkeit zu sorgen. In der Konsequenz also Arbeitnehmer exakt wie Unternehmer beim Thema KFZ zu behandeln.

Bin gespannt auf Ihre Antwort.
Antwort von Gabriele Frechen
6Empfehlungen
25.08.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage zur Entfernungspauschale. Als Weihnachtsgeschenk würde ich diese Diskussion nicht bezeichnen, eher als unredliches Wahlversprechen der CSU. Denn wäre die CSU dem Vorschlag der Mitglieder der SPD im Finanzausschuss gefolgt, hätte es eine andere Lösung gegeben. Das ist nachzulesen in meiner Bundestagsrede und vielerorts auf meiner Homepage: www.gabi-frechen.de.

Sie haben Recht, Unternehmer können die Kosten des PKW steuerlich geltend machen. Sie müssen jedoch im Gegenzug Einnahmen versteuern für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Privatfahrten, die nach einem pauschalen Betrag (z.B. 1% des Listenpreises/Jahr für Privatfahrten) für jeden Kilometer errechnet werden. Die Nichtgeltendmachung der ersten 20 Kilometer wurde im Rahmen der Pauschalregel für Unternehmen übernommen. Obergrenze ist 100% der Kosten. D.h. mehr als 100% der geltend gemachten Kosten müssen nicht für Privatfahrten versteuert werden.
Beim zweiten Absatz lässt sich über Ton und Stil trefflich streiten. Richtig ist, dass es eine Grundsatzdebatte ist, die in vielen Ländern, für die Mobilität ebenso entscheidend ist wie für uns, unterschiedlich geführt wird: Beginnt der Weg zur Arbeit am Werkstor? Zur Beantwortung dieser Frage reicht Polemik nicht aus.
Wie oben bereits erwähnt, ist meine Antwort auf diese Frage an vielen Stellen nachzulesen.

Die Frage der Gerechtigkeit ist, soweit dies mit Pauschalen möglich ist, wie oben dargestellt beantwortet. Auch für Unternehmer gilt, dass Privatfahrten nicht und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im gleichen Umfang wie beim Arbeitnehmern geltend gemacht werden können. Inwieweit Pauschalen geeignet sind, Gerechtigkeit herzustellen und inwieweit diese Pauschalen in der Höhe angepasst werden müssen, wird bei uns immer wieder diskutiert. Wie Sie vielleicht wissen, steht die Frage der Erhöhung der 1%- Regelung bei der SPD- Bundestagsfraktion bei jedem Jahressteuergesetz wieder auf der Tagesordnung.

Ob Pauschalen überhaupt geeignet sind Gerechtigkeit herzustellen führt unweigerlich zu meiner Lieblingsfrage: Gibt es ein einfaches und gerechtes Steuerrecht?
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße,
Ihre
Gabi Frechen, MdB
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Frage zum Thema Soziales
16.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

vor etlichen Tagen war in den Medien der Bundeshaushaltsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen für das Jahr 2009 zu bewundern.

In diesem Zusammenhang habe ich 3 Fragen um deren Beantwortung ich Sie bitte:

1. In welcher Höhe und in welcher Haushaltsposition sind die Pensionszahlungen der Bundesbeamten enthalten?

2. Sind Beamtenpensionen von Länder- und Komunalbeamten im Bundeshaushalt enthalten oder in den Haushalten der Länder?

3. Ist es richtig, dass wenn die Bezüge der aktiven Beamten erhöht werden, dann auch die Beamtenpensionen um den gleichen Prozentsatz verändert werden.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Gabriele Frechen
7Empfehlungen
25.08.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gern nehme ich dazu Stellung.

1. Die Höhe der Pensionszahlungen an Richter und Beamte seitens des Bundes lag im Jahr 2006 bei 2,116 Mrd. Euro, 2007 bei 2,153 Mrd. Euro und 2008 bei 2,192 Mrd. Euro. Der Bundeshaushalt 2009 liegt bisher als Einzelplanübersicht, jedoch noch nicht als Drucksache vor. Aus diesem Grund kann ich Ihnen die exakte Zahl für das kommende Jahr noch nicht sagen, sie wird sich aber im gleichen Rahmen wie in den letzten Jahren bewegen. Mit ca. 2,2 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Pensionszahlungen am gesamten Haushalt (2009 voraussichtlich ca. 288 Mrd. Euro) ca. 0,76 Prozent. Der größte Ausgabenblock des Bundeshaushalts wird für Rentenempfänger aufgebracht. Mit ca. 80 Mrd. Euro beträgt der Anteil des Zuschusses an die Rentenversicherung am Bundeshaushalt etwa 27,8 Prozent.
Sie fragen außerdem, an welcher Stelle im Bundeshaushalt die Höhe der Pensionszahlungen aufgeführt ist. In jedem Einzelplan des Haushalts wird die Höhe der Pensionen für die dem Einzelplan zugeordneten Beamtinnen und Beamten aufgeführt. Die Gesamthöhe wird nur im Anhang des Bundeshaushalts aufgeführt. Da die parlamentarischen Beratungen über den Bundeshaushalt 2009 noch nicht abgeschlossen sind, liegen für 2009 noch keine konkreten Zahlen vor.

2. Die Pensionszahlungen an die Beamten der Länder und Kommunen sind in den Länderhaushalten enthalten, nicht im Bundeshaushalt. Die Kommunen sind verpflichtet, für Ihre Beamten Pensionsrückstellungen zu bilden und diese in ihren Haushalten auszuweisen.

3. Es ist richtig, dass es einen Zusammenhang zwischen den Bezügen der aktiven Beamten und den Beamtenpensionen gibt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Übernahme der vollen Erhöhung. Bei der Berechnung der Pension eines Beamten wird die Zahl der Dienstjahre in einer Vollzeitstelle mit dem Faktor 1,79375 multipliziert, wobei ein Maximalwert von 71,75 (=40 Dienstjahre + 1,79375) gilt. Dieser Wert wird nun mit dem aktuellen Bezügeanspruch der aktiven Beamten multipliziert. Verändert sich der Bezügeanspruch, so ändert sich entsprechend auch die Pension.

Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass die Rot-Grüne Koalition mit dem Versorgungsänderungsgesetz im Jahr 2001 eine schrittweise Senkung des Maximalfaktors von 75% auf 71,75% beschlossen hat.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen damit beantworten konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Ihre
Gabi Frechen, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
17.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

Sie schreiben auf die Frage von Herrn Kohler vom 08.05.2008 bzgl. der exorbitanten Staatsverschuldung, dass sich die Große Koalition die Sanierung der Staatsfinanzen zu einer Ihrer Hauptaufgaben gemacht habe.

Dazu hätte ich gerne gewußt, wieso sich der Staat überhaupt Geld bei privaten Geschäftsbanken gegen Zins leiht, obwohl er das Geld, welches er benötigt, selbst schuld- und zinsfrei schöpfen könnte?

Schöpft der Staat das allgemein akzeptierte Zahlungsmittel nämlich selbst, so kann es überhaupt keine Staatsverschuldung in der eigenen Währung geben - und demzufolge auch keine Zinsdienste.

In diesem Zusammenhang gibt es auch ein sehr interessantes Zitat von Thomas Edison:

"Es ist absurd zu sagen, dass unser Land zwar 30 Millionen $ als Anleihen herausgeben kann, aber nicht 30 Millionen $ als Währung. Beides sind Zahlungsversprechen, aber die eine Option mästet den Wucherer und die andere hilft dem Volk. Wenn die Währung, die durch die Regierung herausgegeben wird, wertlos wäre, dann wären es die Anleihen ebenso."
(Quelle: en.wikiquote.org

Meine weiteren Fragen wären diesbezüglich:

Warum wird Geld überhaupt als Schuld geschöpft und ist nachhaltiges wirtschaften mit einem Geldsystem, das auf eine dauerhaft exponentiell wachsende Geld- / Schuldenmenge angewiesen ist, um nicht zu kollabieren, überhaupt möglich?

Anbei lege ich Ihnen auch aufgrund der aktuellen Finanzkrise dringendst folgende Informationen ans Herz, um sie auf die grundlegenden Fehler in unserem Finanzsystem hinzuweisen:

www.pax-aeterna.net

Sollte ich bei Ihnen in dieser Hinsicht Zweifel an unserem Geld erweckt haben, so bitte ich Sie, konkrete Nachforschungen in diese Richtung anzustellen, da nicht nur unser Geld, sondern unser aller Leben in akuter Gefahr ist.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
M.
Antwort von Gabriele Frechen
6Empfehlungen
25.08.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage.
Wie Sie meinen Antworten auf abgeordnetenwatch.de entnehmen können, nehme ich die an mich gestellten Fragen sehr ernst. Ich sehe es als meine Pflicht, jede Anfrage und jedes an mich herangetragene Problem gründlich zu prüfen und individuell zu beantworten. Aus diesem Grund habe ich Ihre beiden bisher gestellten Fragen ebenfalls ausgiebig beantwortet.

In Ihrer aktuellen Frage gehen Sie nun erneut um dieselbe volkswirtschaftliche Grundsatzdiskussion, zu der ich bereits zweimal sehr ausführlich Stellung bezogen habe. Sie werden daher hoffentlich Verständnis für die Kürze meiner Antwort auf Ihre erneute Frage aufbringen.

Wie ich Ihnen bereits in meinen Antworten vom 17. April und vom 06. Mai dargelegt habe, halte ich weder das System der Verleihung von Geld gegen Zins noch ein stetiges Wachstum der Wirtschaft, welchem ein stetiges Wachstum der Geldmenge folgt, für falsch. Auch halte ich weder unser Geld, noch unser aller Leben für "in akuter Gefahr". Weder unser Finanz-, noch unser Wirtschaftssystem sind meiner Ansicht nach zum Scheitern verurteilt. Ganz im Gegenteil: Würde der Staat Geldmittel in beliebiger Höhe selbst schöpfen, würde dies zu einer Aufblähung der Geldmenge und somit zu einer Inflation führen. Die Folgen eines solchen Handelns wären fatal.
Die Argumente für meine Position entnehmen Sie bitte den Antworten auf Ihre vorhergegangenen Fragen.

Mit freundlichem Gruß
Gabi Frechen, MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.07.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

meine Fragen: Warum kürzt der Bund die Pendlerpauschale und nimmt gleichzeitig den Bürgern die Möglichkeit weg, mit dem öffentlichen Nahverkehr zu fahren? Immerhin sind Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit durch die Gesetzeslage der Bundesregierung gezwungen, Arbeitstellen anzunehmen, die in einer zumutbaren Entfernung, d.h. bis 1,5 Stunden Fahrzeit pro Fahrstrecke, entfernt sind. Trotzdem ist nicht nur die Pendlerpauschale gekürzt worden, sondern der Bund hat auch massiv seine Zuschüsse zum öffentlichen Nahverkehr gekürzt, was zu einer starken Ausdünnung des ÖPNV in ländlichen Gebieten führt.
Warum gibt es hier nicht eine massive Aufstockung der Mittel, um den Bundesländern einen attraktiven und vertakteten Nahverkehr zumindest während des Berufsverkehrs auch in ländlichen Gebieten zu ermöglichen? Warum werden die wenigen, noch gezahlten Zuschüsse nicht an verpflichtende Auflagen geknüpft, wie z.B. eine generelle Vertaktung der einzelnen ÖPVN-Systeme (RE/RB – S-Bahn – Straßenbahn/Bus)?

Sie wollen massiv in den Umweltschutz investieren und die CO2-Belastung senken. Warum gibt es dann keine generellen, einklagbaren(!) Rechte für uns Bürger, was bestimmte Verkehrsführungen bzw. Verkehrslenkungsmaßnahmen angeht, die den CO2-Ausstoß mit Sicherheit vermindern würden? Warum gibt es z. B. kein Recht für uns Bürger, dass Ampeln innerhalb eines bestimmten Abstandes (z.B. 500 Meter innerorts und 1000 Meter außerorts) in "grüner Welle" geschaltet sein müssen? Warum gibt es keine Pflicht, dass Umgehungsstraßen diesen Charakter behalten müssen, statt durch Industrie- und Wohnansiedlungen immer mehr in ihrer Funktion eingeschränkt werden? Warum dürfen an neuen/renovierten Kreuzungen einer Straße immer noch bevorzugt Ampeln aufgestellt werden, obwohl aufgrund des Platzes vielerorts Kreisverkehre möglich wären, die ökologisch und verkehrstechnisch wesentlich sinnvoller sind, als eine Ampel?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
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25.08.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Meine Position zur Pendlerpauschale habe ich hier auf abgeordnetenwatch mehrfach dargelegt, etwa bei der Antwort auf die Frage von Herrn Schäfer vom 21.02.07. Weitere Informationen können Sie auf meiner Homepage: www.gabi-frechen.de erhalten. Ich habe mich für eine andere Lösung als die heutige stark gemacht, und ich werde mich für die Wiedereinführung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer einsetzen, wenn das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung für verfassungswidrig erklärt.
Ihnen geht es in Ihrer Frage um die Ausgestaltung des ÖPNV. Wie Sie wissen, hat der Bund hier nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Einflussnahme. Dazu gehört, wie Sie richtig anführen, die Bereitstellung von Regionalisierungsmitteln zur Stärkung des ÖPNV.
Sie schreiben, der Bund nehme den Menschen die Möglichkeit, den öffentlichen Personen-Nahverkehr zu nutzen, indem er die Regionalisierungsmittel massiv kürzt. Hier muss ich Ihnen widersprechen. Seit dem 1.1.2008 gilt das Zweite Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Ab 2009 steigen die Regionalisierungsmittel jährlich um 1,5 Prozent, wodurch die Länder von 2007 bis 2010 mehr als 27 Mrd. Euro für den ÖPNV erhalten werden. Von 6,675 Mrd. Euro in 2008 werden die Regionalisierungsmittel auf 7,298 Mrd. Euro in 2014 erhöht. In den Vorjahren hat es moderate Kürzungen bei den Regionalisierungsmitteln gegeben, da die Bundesländer diese oft nicht zweckmäßig verwendet haben. D.h.: der Bund stellt aus dem Bundeshaushalt Steuermittel zum Ausbau des ÖPNV zur Verfügung und die Bundesländer finanzieren damit ihre Personalkosten oder nette Projekte, die sie unbedingt haben wollen. Das geht natürlich nicht; das würden Sie auch nicht hinnehmen. Die Härte ist, dann auch noch den Bund verantwortlich zu machen, wenn er Konsequenzen aus diesem Verhalten zieht. Und für diese Absenkung erhalten die Länder auch noch eine Kompensation von 500 Millionen Euro. Statt einer "massiven Kürzung" erfolgt also eine stetige Erhöhung der Regionalisierungsmittel.
Gerade wir Sozialdemokraten haben uns immer für einen starken ÖPNV ausgesprochen und dort, wo wir in Verantwortung sind, auch gehandelt. Sie wohnen nicht weit weg von mir und kennen sicher das Stadtbussystem meiner Heimatstadt Hürth und die Vernetzung mit der Stadtbahn und dem Bussystem im Kreis. Natürlich kann man alles immer noch besser machen, da gibt es keinen Zweifel. Aber ich finde, wir Sozialdemokraten in Hürth haben hier die richtigen Prioritäten gesetzt.
Ihre Vorschläge hinsichtlich einer umweltfreundlicheren Verkehrslenkung unterstütze ich durchaus. Tatsächlich sind Kreisverkehre sinnvoller als Ampeln, und auch die Schaltung mehrerer Ampeln in "Grüner Welle" ist sowohl ökologisch als auch von der Verkehrsführung her wünschenswert. Hier bin ich als Mitglied des Deutschen Bundestages jedoch die falsche Ansprechpartnerin. Derartige Fragen werden vernünftigerweise auf kommunalpolitischer Ebene geklärt, da dort die tatsächliche Verkehrssituation und mögliche Auswirkungen aus einer Änderung aus eigenem täglichem Erleben bekannt sind. In meiner Heimatstadt Hürth trage ich kommunalpolitische Verantwortung. Hier sind an großen Straßen gerade in den letzten Wochen drei Kreisverkehre fertig gestellt worden.
Ich möchte Sie bitten, Ihre Vorschläge in die politischen Gremien in Frechen und in den Landesbetrieb StraßenNRW einzubringen, da sie für die Planung verantwortlich sind. Ich bin sicher, dass Ihr Engagement dort sehr geschätzt wird. Bei jeder Straßenplanung gibt es ein Anhörungsverfahren, an dem die Bürgerinnen und Bürger einer Kommune teilnehmen und ihre Bedenken und Anregungen äußern können. Mit diesen Bedenken muss sich der Planungsausschuss der Stadt im Rahmen der Planung auseinandersetzen. Sie haben also eine direkte Beteiligungsmöglichkeit in Frechen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte. Ansonsten besuchen Sie mich doch einfach in meinem Büro in Frechen.

Herzliche Grüße
Gabi Frechen, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
25.08.2008
Von:

Werte Frau Frechen,

warum werden im Bundeshaushalt 2006 und 2007 die Pensionszahlungen für ehemalige Abgeordnete, Minister und Kanzler nicht mehr gesondert aufgeführt? Könnte sich der Bürger erschrecken? Unter Ausgaben der öffentlichen Haushalte sah ich Ausgaben für Richter, Arbeiter, Abgeordnete, Minister, Beihilfen von Punkt 2 bis 32 für insgesamt: 547554 Milliarden, dazu kommen noch einmal 288,212 Milliarden für Tilgung und ungefähr 65 Milliarden an Zinszahlungen. Haben die Parteien den Staat zugrunde gerichtet? Ein Unternehmer käme bei der Verschuldung nicht mehr aus dem Zuchthaus!

Mit freundlichen Grüßen
E. Humplik
Antwort von Gabriele Frechen
7Empfehlungen
16.09.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr Humplik,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannte Höhe der Zahlungen an Richter, Arbeiter Abgeordnete, Minister und Beihilfen von 547554 Milliarden Euro bei weitem nicht der Realität entspricht. Zum Vergleich: Die Gesamtsumme des Bundeshaushalts betrug im Jahr 2006 261,6 Milliarden Euro, im Jahr 2007 270,5 Milliarden Euro.

Auch trifft es nicht zu, dass die Pensionszahlungen für ehemalige Abgeordnete, Minister und Kanzler in den Bundeshaushalten 2006 und 2007 nicht aufgeführt sind. Nach dem Gruppierungsplan für Bund und Länder erfolgt der Nachweis der Versorgung wie folgt (in Millionen Euro):
2006 2007
Versorgungsbezüge des Bundespräsidenten,
Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten, Minister,
Parlamentarischen Staatssekretäre und
sonstiger Amtsträger (Gruppe 431): 9,9 10

Versorgungsbezüge der Beamten und Richter (Gr. 432) 2102,7 2142,5

Versorgungsbezüge der Soldaten (Gr. 433) 2.910,5 2.935,4

Zuführung an die Versorgungsrücklage (Gr. 434) 93,2 65,1

Versorgungsbezüge der Angestellten (Gr. 435) 0 0

Versorgungsbezüge der Arbeiter (Gr. 436) 0 0

Weiterhin wird die Altersentschädigung an ausgeschiedene Mitglieder des Deutschen Bundestages im Einzelplan 0201 (Deutscher Bundestag) bei Titel 41112 ausgewiesen. Sie betrug 2006 30,3 Millionen Euro und 2007 30,9 Millionen Euro.

Die Ausgaben für Zinsen und Tilgungen betragen: 2006 2007

Zinsen 37.469,2 38.721,4
Tilgung 211.005,4 21.3256,2



Obwohl diese Zahlen weit unter den von Ihnen genannten liegen, ist die Verschuldung der öffentlichen Haushalte noch immer sehr hoch. Ein solider Haushalt ist die Grundlage für jede gestaltende Politik. Jeder Euro, denn wir weniger an Zinsen zahlen, kann investiert werden – in Bildung, Betreuung, Forschung und weitere Leistungen. Deshalb hat die Große Koalition sich der Haushaltskonsolidierung verschrieben, und das mit Erfolg. Innerhalb von nur zwei Jahren ist es gelungen, die Nettokreditaufnahme zu halbieren. Musste der Staat in 2005 noch 31,2 Milliarden Euro Schulden machen, so waren es 2007 nur noch 14,4 Milliarden. Das ist der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung. Wenn wir den Weg der Konsolidierung konsequent weiterverfolgen, werden wir bis 2011 einen Bundeshaushalt ohne neue Schulden vorlegen können. Von dort an kann dann die Tilgung der Schulden beginnen.
Sie schreiben in Ihrer Frage, dass "ein Unternehmer bei dieser Verschuldung nicht mehr aus dem Zuchthaus käme". Darauf möchte ich kurz eingehen.
Ein Staat ist kein Unternehmen. Ein Unternehmen hat die Gewinnmaximierung zum Ziel. Alles, was nicht zu diesem Ziel beiträgt, wird aus dem Unternehmen entfernt. Ein Staat jedoch hat andere Ziele und Pflichten: Er muss für die Sicherheit der Bürger sorgen, einen funktionierenden Rechtsstaat garantieren, Verteidigung vorhalten, Infrastruktur anbieten etc. Und er muss denjenigen, die nicht aus eigener Kraft für sich sorgen können, helfend unter die Arme greifen und sie vor Armut schützen. All das muss ein Unternehmen nicht. Ein Vergleich von Unternehmen und Staat ist somit schlicht nicht möglich.
Weiterhin möchte ich Sie daran erinnern, dass die Bundesrepublik Deutschland in einer besonderen Situation ist. Kein anderer Staat musste einen anderen Staat, der im Ganzen heruntergewirtschaftet war, integrieren und aufbauen. Das ist ein unvergleichlicher Kraftakt, auch finanziell.
Wie Sie sehen, werden die Pensionszahlungen im Bundeshaushalt detailliert und in voller Höhe ausgewiesen. Außerdem sind sowohl die Einkünfte der Abgeordneten sowie die Besoldung von Beamten, Richtern etc. transparent, genau wie die Pensionsansprüche und –zahlungen. Ich hoffe daher, dass ich Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen, MdB
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