Gabriele Frechen (SPD)

Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten

Veröffentlichungspflichtige Angaben

Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Bundesministerium für Finanzen, Berlin, Stellv. Mitglied des Beirates Sonderpostwertzeichen

Duffesbachverband, Hürth, Vertreterin der Stadtwerke in der Verbandsversammlung, ehrenamtlich

Regierungsbezirk Köln, Köln, Mitglied des Braunkohleausschusses/ Unterausschuss Hambach, ehrenamtlich

Stadt Hürth, Hürth, Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich

Stadtentwicklungsgesellschaft Hürth, Hürth, Mitglied der Gesellschafterversammlung, ehrenamtlich

Stadtwerke Hürth, Hürth, Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates, ehrenamtlich

Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Berliner Republik e.V., Berlin, Schatzmeisterin, ehrenamtlich

Förderverein des Brustzentrums am St. Katharinenhospital Frechen, Pulheim, Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich (bis 28.9.2006)

Projekt Wohngemeinschaft e.V. (Prowo) Fachklinik für medizinische Rehabilitation, Kerpen, Stellv. Vorsitzende, ehrenamtlich

Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf, Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich

Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften

Steuerkanzlei Frechen Melzer Pilz, Hürth

Erläuterungen
  • Grundlage für die Angabe der oben aufgeführten Nebentätigkeiten und Einkünften bilden die "Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags"
  • Einkünfte sind nur anzugeben, wenn diese im Monat den Betrag von 1000€ oder im Jahr den Betrag von 10.000€ für eine einzelne Tätigkeit übersteigen
  • Die Höhe der Einkünfte werden lediglich in Stufen angegeben: Stufe 1: 1000 - 3500€, Stufe 2: 3500 - 7000€ und Stufe 3: über 7000€
  • Quelle der Daten: www.bundestag.de
Öffentliche Äußerungen
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Frage zum Thema Finanzen
29.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

der Vorwurf des Lebens über unsere Verhältnisse, den Sie dem deutschen Volk machen, nagt natürlich an mir. Aus diesem Grunde habe ich mich hier einmal über Ihr Abstimmungsverhalten informiert. Was meinen Sie, welche Kosten AWACS-Einsätze in Afghanistan, das Banken-Rettungspaket, die Verlängerung des OEF-Einsatzes, die Vorratsdatenspeicherung usw. usw. verursachen? Wer zahlt für die Unsummen an nutzlos verpulvertem Geld. Wo stünden wir, wenn die doch üppig an den Staat fließenden Finanzen für sinnvolle Dinge eingesetzt werden? Meinen Sie nicht, wir brauchten uns um z.B. die Altersabsicherung und Gesundheitssystem (welches ja auch so ein Thema ist) weniger Sorgen zu machen? Diese Probleme haben Sie natürlich nicht.
Antwort von Gabriele Frechen
1Empfehlung
05.08.2009
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

ich habe Ihnen in diesem Forum bereits mehrfach ausführlich geantwortet. Auch habe ich zu den von Ihnen angesprochenen Themen hier auf abgeordnetenwatch.de mehrfach meine Meinung geäußert. Ich verweise daher auf diese Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Gabi Frechen MdB
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Frage zum Thema Arbeit
18.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

wie Sie sicher wissen, werden Sozialabgaben bei kurzfristigen Beschäftigungen nur erhoben, wenn diese Beschäftigung "berufsmäßig" erfolgt. Nun hat sich gezeigt, dass ein 4-wöchiger Job zwischen Abitur und freiwilligem sozialen Jahr bei meiner Tochter als berufsmäßig eingestuft wurde, mit der Folge, dass erhebliche Abzüge vom Entgelt vorgenommen wurden.

Meine Recherchen haben ergeben, dass ein Ausschuss der gesetzlichen Versicherungsträger explizit festgestellt hat, dass Beschäftigungen zwischen Abitur und Studium und zwischen Abitur und Wehrdienst bzw. Ersatzdienst regelmäßig nicht, Beschäftigungen zwischen Abitur und Freiwilligem sozialen Jahr wohl berufsmäßig sind. Das ist doch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die Sie mir hoffentlich erklären oder um deren Behebung Sie sich bemühen können.

Warum können überhaupt die eventuellen Nutzniesser einer gesetzlichen Bestimmung selbst das Gesetz auslegen? Gewöhnlich werden doch Ausführungsbestimmungen vom zuständigen Ministerium erlassen, z.B. bei Steuergesetzen.
In gleicher Angelegenheit wurde 2008 der Landtag-BW-Petitionsasschuss angerufen, der die Petition zuständigkeitshalber an den Bundestag abgegeben hat. Sie müßten also von dem Problem schon gehört haben.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Gabriele Frechen
bisher keineEmpfehlungen
24.09.2009
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich leider ad hoc nicht beantworten kann. Gerne hätte ich Ihnen vor der Bundestagswahl eine ausführliche Antwort gegeben. Das kann ich aber nicht, da ich weder die Petition in Arbeit hatte noch so tief im Sozialversicherungswesen drinstecke. Deshalb muss ich Sie vertrösten, bis ich wieder meiner normalen Arbeit nachgehen kann.

Sie bekommen aber auf jeden Fall eine ausführliche Antwort.

Ich werde dieses Vorgehen prüfen. Sobald mir die entsprechenden Informationen vorliegen, werde ich vom Ausschuss der gesetzlichen Versicherungsträger sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme einholen. Ich möchte Sie bitten, sich mit Ihrer Privatadresse und der Petitionsnummer an mein Berliner Büro zu wenden, da ich diese Details zur Bearbeitung benötige.

Herzliche Grüße

Ihre

Gabi Frechen MdB
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