Gabi Rolland (SPD)
Kandidatin Europawahl 2009
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Gabi Rolland
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Dipl. Verwaltungswirtin
Ausgeübte Tätigkeit
Europabeauftragte im Landratsamt Emmendingen
Wohnort
-
Bundesland
Baden-Württemberg
Bundeslistenplatz
29
(...) Der Codex Alimentarius ist kein Gesetz, sondern eine Sammlung von Standards für die Lebensmittelsicherheit und Qualität von Lebensmitteln. (...)
 
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Persönliche Website
www.gabi-rolland.eu
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Datenschutz und politische Teilhabe
05.06.2009
Von:

Sehr geehrte Damen und Herren, die uns vorgesetzt werden als Kandidaten zur Europawahl 2009,

An Sie stelle ich folgende Gewissensfragen :
In Deutschland herrscht, - zwar nicht überall, aber doch weithin-, totale Rechtlosigkeit der Bürger!
Die Verletzung von Menschenrechten sukzessive zur Normalität geworden!
Ursachen dafür sind neben Korruption, Lüge und Betrug:
  • Teils kriminelle Gesetze und Verordnungen einerseits sowie Satzungen und Anordnungen andererseits!
  • Die angebliche Unabhängigkeit der Richter - obwohl in Wahrheit nur Unabhängigkeit der Justiz möglich wäre- ist für Richter allein schon aus monetären Gründen nicht möglich!
  • Zustellung von Schriftsätzen, Beschlüssen, Urteilen, Versäumnisurteilen, an Bürger, ohne Original-Unterschrift insbesondere von Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Richtern…!
Innerhalb Deutschlands sind unter der Verwaltung der BRD diese kriminellen Verhältnisse gemäß den Erfahrungen in den rund 19 Jahren nicht beseitigbar!

Werden Sie Ihre ganze Kraft im Rahmen Ihrer Tätigkeit bei der EU dafür einsetzen, dass alle ohne Originalunterschrift - der dafür verantwortlichen Rechtsanwälte, Beamten, Staatsanwalte, Richter … - an Bürger zugestellte Schriftsätze als von Anbeginn ungültig erklärt werden?

Denn nur so würde ein wenig Recht-Sicherheit in Deutschland möglich!
Antwort von Gabi Rolland
bisher keineEmpfehlungen
07.06.2009
Gabi Rolland
Sehr geehrter Herr ,

nach den gesetzlichen Vorgaben ist es möglich einen behördlichen Bescheid ohne persönliche Unterschrift zu erlassen. Davon wird häufig aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Gebrauch gemacht. Mir ist nicht bekannt, dass dies verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte. Ich selbst habe in meiner Verwaltungstätigkeit immer davon Abstand genommen, weil ich finde, ein persönlicher Namenszug unter einer Entscheidung zeigt deutlicher die Verantwortung eines Menschen für das Tun und zwingt dazu sich nochmals Gedanken über die Angelegenheit zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Gabi Rolland
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