Frank Kuschel (DIE LINKE)
Kandidat Landtagswahl Thüringen 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Frank Kuschel
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Landtages (seit 2004)
Wohnort
Arnstadt
Wahlkreis
Wartburgkreis I
Ergebnis
23,9%
Landeslistenplatz
-
Ich halte eine demokratische Kontrolle von Geheimdiensten für eine Illusion. Ein Geheimdienst bedient sich Arbeitsformen und -methoden, die nicht kontrollierbar sind. (...)
 
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
27.08.2009
Von:

Hallo Herr Kuschel,

in der Thüringer Kommunalordnung ist das Akteneinsichtsrecht für Gemeinderäte geregelt, wonach nur ein viertel der Gemeinderäte Akteneinsicht fordern kann. Was spricht dagegen, jedem Gemeinderat ein Akteneinsichtsrecht einzuräumen?
Würden Sie eine Änderung der Kommunalordnung diesbezüglich befürworten?

Vielen Dank für ihre Antwort
Antwort von Frank Kuschel
3Empfehlungen
28.08.2009
Frank Kuschel
Sehr geehrter Herr ,

ich halte es für sehr bedenklich, dass in Thüringen nicht jedes Gemeinderatesmitglied (trifft auch für Kreistagsmitglieder zu) ein Akteneinsichtsrecht besitzt. Da stellt sich die Frage, wie das einzelne Gemeinderatsmitglied sein Mandat richtig wahrnehmen soll, wozu auch die Kontrolle der Beschlusserfüllung durch die Verwaltung gehört. Deshalb fordert hier DIE LINKE schon sein Jahren eine gesetzliche Neuregelung. Es ist nicht länger akzeptabel, dass die Kommunalverwaltung nur dann über die Erfüllung von Beschlüssen berichten und Akteneinsicht gewähren muss, wenn es ein Viertel der gewählten Mitglieder eines Gemeinderates verlangt. Dieses Recht muss jedes Gemeinderatsmitglied haben. Verfassungsrechtliche oder andere rechtliche Schranken gibt es hier nicht. Es bedarf nur eines entsprechenden politischen Willens. Diesen Willen hat die CDU bisher vermissen lassen.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel
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Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
27.08.2009
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Kuschel,

auch wenn diese Frage möglicherweise nicht in ihren aktuellen Arbeitsbereich fällt, hoffe ich doch, dass sie mit der Materie etwas vetraut sind:
Mich interessiert die Stellung der LINKEN zu geheimdienstlichen Aktivitäten, d.h. insbesondere:
  • Wie kann die Arbeit des Landesverfassungsschutzes besser kontrolliert werden durch das Parlament?
  • Sehen Sie überhaupt eine Existenzberechtigung für diese Einrichtung?
  • Wie realistisch schätzen Sie die Chancen für eine Auflösung ein/ welche Alternativen sehen Sie zu dieser Behörde?

Mit freundlichem Gruß

K.
Antwort von Frank Kuschel
bisher keineEmpfehlungen
29.08.2009
Frank Kuschel
Sehr geehrter Herr ,

ich halte eine demokratische Kontrolle von Geheimdiensten für eine Illusion. Ein Geheimdienst bedient sich Arbeitsformen und -methoden, die nicht kontrollierbar sind. Wären sie kontrollierbar, wären es keine geheimdienstlichen Arbeitsformen und –methoden mehr.

Deshalb sind parlamentarische Kontrollgremien für die Arbeit der Geheimdienste für mich nur ein Alibi, um gegenüber der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, Geheimdienste wären demokratisch kontrollier- und steuerbar.

Zudem habe ich Zweifel, ob Geheimdienste, die nach innen wirken, überhaupt noch zeitgemäß sind. Was notwendig ist, sind Behörden, die über bestimmte extremistische Tendenzen und Aktivitäten die Öffentlichkeit aufklären und informieren. Öffentlichkeit ist ein sehr wirksames Mittel zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Kräfte. Deshalb setzte ich mich für eine Umwandlung der Verfassungsschutzbehörden in Behörden zur Information und Aufklärung über verfassungsfeindliche Aktivitäten ein.

Die Ermittlungsarbeit (die auch die Beschaffung von Informationen einschließt) ist Sache der Polizei. Die Staatsschutzabteilungen der Polizei müssen diese Aufgaben übernehmen.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
27.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kuschel,

Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.

Hier meine Fragen:

1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordneter für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?

2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?

3. Werden Sie sich auch als kommunaler Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?

4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?

Mit freundlichen Grüßen


Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
T 03647 423223 M 0151 16160108
kleindienst@birso.de
Antwort von Frank Kuschel
2Empfehlungen
29.08.2009
Frank Kuschel
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre vier Fragen, die ich Ihnen gern beantworte.

1.
Ich habe mich bisher für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge eingesetzt und werde dies auch künftig tun. Die Landtagsfraktion der LINKEN hat hierzu zahlreiche Gesetzentwürfe und Anträge in den Landtag eingebracht, die jedoch bisher an der Blockadehaltung der CDU gescheitert sind. Deshalb brauchen wir im Landtag andere Mehrheitsverhältnisse.

2.
Die sächsische Regelung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wonach die Gemeinden selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Beiträge erheben, halte ich für einen geeigneten Einstieg in den kompletten Ausstieg aus diesem nicht mehr zeitgemäßen Finanzierungsmodell. Auch hier hatte DIE LINKE im Landtag Vorschläge unterbreitet und einen Gesetzentwurf vorgelegt.

3.
Ich bin Stadtrat in Arnstadt und habe mich dort gemeinsam mit meinen Mitstreitern der Fraktion DIE LINKE für bürgerfreundliche Regelungen bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eingesetzt. Zumindest konnte erreicht werden, dass in Arnstadt die Bürger maximal mit 35 Prozent der umlagenfähigen Kosten belastet werden. Dies reicht uns aber nicht. Sollte es die gesetzliche Möglichkeit geben, auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, werde ich mich im Stadtrat Arnstadt dafür intensiv einsetzen.

4.
Ich bin auch Mitglied im Verbraucherbeirat des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Arnstadt und Umgebung (WAZV). Ebenso arbeite ich im Bürgerbündnis für Gebührengerechtigkeit Arnstadt mit. Im Bündnis arbeiten DIE LINKE, die SPD und fünf Bürgerinitiativen zusammen. Wir fordern dabei die Abschaffung der Abwasserbeiträge, so wie dies bereits bei 47 Aufgabenträgern in Thüringen der Fall ist. Zur Zeit diskutieren wir eine Beitragsreduzierung als Einstieg in die Beitragsabschaffung. Hierzu hat der Verbraucherbeirat einen Vorschlag unterbreitet, der jetzt in der Verbandsversammlung diskutiert und entschieden werden muss.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel
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Frage zum Thema Wirtschaft
27.08.2009
Von:

Hallo Frank Kuschel,

Jede Gesellschaft braucht wirtschaftliches Unternehmertum. Dies durchaus privat als Einzelunternehmen. Welche Auffassung haben Sie zum Privateigentum?
Sollten nicht gemeinschaftliche Wirtschaftsformen, wie Genossenschaften eine andere Förderpolitik erfahren, als es bisher der Fall ist?

Antwort von Frank Kuschel
bisher keineEmpfehlungen
29.08.2009
Frank Kuschel
Sehr geehrte Frau ,

das Privateigentum ist verfassungsrechtlich geschützt und dies wird durch mich und DIE LINKE respektiert und akzeptiert.
Die Verfassung regelt jedoch auch, dass Eigentum eine soziale Verantwortung hat ("Eigentum verpflichtet"). Diese Sozialverantwortung des Eigentums ist konsequent einzufordern.
Im Bereich der Daseinsvorsorge bin ich für die Form des öffentlichen Eigentums. Privates Eigentum und Daseinsvorsorge schließen sich nahezu aus, will hier unüberwindbare Interessenslagen aufeinandertreffen. Private Verwertungs- und Profitinteressen lassen sich mit den Anforderungen der Vorhaltefunktion von Daseinsvorsorge kaum in Übereinstimmung bringen. Es treten sehr starke Konflikte auf, die meist zu sozialen Verwerfungen führen.
Bei der Rückführung von privaten in öffentliches Eigentum ist der Entschädigungsanspruch, der sich aus der Verfassung ergibt, zu beachten. Hier bin ich für einen fairen Interessensausgleich. Bei diesen Umwandlungen sollte die Vergesellschaftung und nicht die Verstaatlichung Vorrang haben. Bei der Vergesellschaftung geht es mir um die Beteiligung der Bürger und Arbeitnehmer.
Das Genossenschaftsmodell ist für mich eine gute Alternative zu den privatrechtlichen Organisations- und Strukturformen (aber auch zur Verstaatlichung). Deshalb müssten Genossenschaften viel stärker als bisher gefördert werden. Das neue Genossenschaftsrecht ist hier ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung. Doch es gibt noch eine Menge ungelöster Fragen (insbesondere für Produktionsgenossenschaften und die Beteiligung der öffentlichen Hand an Genossenschaften).
In der öffentlichen Förderpolitik müssen Genossenschaften genau so gefördert werden wie der private oder öffentliche Sektor Gute Ansätze gibt es hier im Bereich der Wohnungswirtschaft. Die hier geltenden Regelungen könnten auch auf andere Bereiche übertragen werden.
Im kommunalen Bereich muss der Genossenschaftsgedanke viel stärker zur Wirkung kommen. Dies würde das Verhältnis zwischen Bürgern und Kommunen völlig neu gestalten und beleben.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel
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Frage zum Thema Rolle der Regionen und Kommunen
27.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kuschel,
in der Vergangenheit konnte man aus der Presse entnehmen, dass die finanzielle Situation der Stadt Eisenach katastrophal ist.Viele Dinge sind durch diese Situation nicht mehr finanzierbar. Auf der anderen Seite liest man, dass der Wartburgkreis keine Schulden hat.
Würde sich aus Ihrer Sicht mit einer Gebietsreform, die im übrigen ja alle Parteien irgendwann wollen, die Situation für Eisenach ändern können? Welche Möglichkeiten gibt es aus dieser Misere heraus zu kommen. Was bedeutet es wenn Eisenach keine kreisfreie Stadt mehr ist?
Antwort von Frank Kuschel
2Empfehlungen
28.08.2009
Frank Kuschel
Sehr geehrte Frau ,

ich teile Ihre Einschätzung im Bezug auf die Finanzsituation der Stadt Eisenach. Die Finanzprobleme der Stadt Eisenach sind nicht in erster Linie auf das Versagen der dort verantwortlichen Kommunalpolitiker zurückzuführen. Vielmehr ist die Situation struktureller Natur. Eisenach erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine kreisfreie Stadt. Die Erfahrungen belegen, dass eine kreisfreie Stadt über mindestens 100.000 Einwohner verfügen sollte. Nur bei einer solchen Größenordnung kann das erforderliche eigene Steueraufkommen für die Aufgabenerledigung als kreisfreie Stadt erwirtschaftet werden. Insofern war die Entscheidung des Thüringer Landtags, Eisenach aus den Wartburgkreis auszugliedern und kreisfrei zu machen, falsch. Natürlich ist mir bekannt, dass auch zahlreiche Kommunalpolitiker aus Eisenach damals die Kreisfreiheit gefordert und begrüßt haben. Zwischenzeitlich hat sich bestätigt, dass Eisenach aus eigener Kraft nicht in der Lage sein wird, dauerhaft alle kommunalen Aufgaben in einem angemessenen Umfang und Qualität zu erfüllen. Deshalb muss im Interesse der Bürger die Kreisfreiheit von Eisenach in Frage gestellt werden.

An einem Beispiel will ich das verdeutlichen: Eisenach ist als kreisfreie Stadt Schulträger. In den Schulen gibt es inzwischen einen Investitionsstau von 17,5 Millionen EUR. Gegenwärtig kann die Stadt jährlich ca. 500.000 EUR in die Schulen investieren. Die Stadt würde demnach 35 Jahre brauchen, um diesen Investitionsstau abzubauen. In dieser Zeit ist jedoch bereits ein neuer Investitionsstau entstanden.

Das Finanzproblem der Stadt über höhere Landeszuweisungen zu lösen (so wie es z. B. die SPD fordert), halte ich für nicht zielführend. Die Lösung besteht aus meiner Sicht in der Rückkreisung der Stadt in den Wartburgkreis. Eine Vielzahl von Aufgaben, die zur Zeit die Stadt wahrnimmt, wie z. B. die Schulträgerschaft, der Öffentliche Personennahverkehr oder die Umsetzung des Sozialrechts, würden dann vom Kreis übernommen und finanziert werden. Die Stadt müsste sich dann zwar auch an der Finanzierung der Kreisaufgaben beteiligen müssen, dies jedoch nur in Höhe der Kreisumlage, die gegenwärtig bei 32 Prozent liegt. Durch die Rückkreisung in den Wartburgkreis könnte Eisenach nach meinen Schätzungen jährlich um 6 Millionen EUR entlastet werden. Dieses Geld (unter Beachtung des Haushaltsdefizits) stände für andere kommunale Aufgaben zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, dass Eisenach gegenwärtig ein jährliches Haushaltsdefizit von rund 3 Millionen EUR aufweist. Die zusätzlichen Kosten für den Wartburgpreis wären verkraftbar. Der Wartburgkreis ist schuldenfrei und verfügt über die zweithöchste Steuerkraft.

Wenn Eisenach die Kreisfreiheit verliert, gehen nur einige Aufgaben an den Landkreis über. Dies betrifft u.a. die Schulträgerschaft, die Zuständigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr, die Abfallwirtschaft und der Sozialbereich.

Mit freundlichem Gruß

Frank Kuschel
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