Farid Müller (GRÜNE)
Abgeordneter Hamburg 2004-2008
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Grunddaten
Farid Müller
Jahrgang
1962
Berufliche Qualifikation
Diplom-Kommunikationswirt
Ausgeübte Tätigkeit
-
Wohnort
-
Bezirk
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
12
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(...) Ganz offensichtlich ist es die Absicht des Senats, diesen Volksentscheid als Abstimmung zweiter Klasse durchzuführen. (...) Wenn sich ausreichend Anhaltspunkte für eine Anfechtbarkeit ergeben, werden wir in jedem Fall auf eine Überprüfung dringen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Veränderung der Volksgesetzgebung
12.10.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

dass die von der Verfassung gebotene Vorlage des Gesetzesentwurfs nicht mehr innerhalb der für Abstimmungsunterlagen gesetzlich vorgesehenen Frist versandt werden konnte, war bereits am 27. 9. 2007 absehbar. Frau Gardener und Herr Brandt von Mehr Demokratie e. V. stellten auf einer Pressekonferenz eine mögliche Anfechtung in Aussicht und forderten den Landesabstimmungsleiter auf, "mit neuen Briefen oder Amtlichen Bekanntmachungen in Zeitungen den Gesetzestext öffentlich zu machen". (taz 28.9., Sven Michael Veit: Ungereimter Volksentscheid). Für die Feststellung, dass es zu Rechtsverletzungen kam, muss man nicht erst die Ergebnisse der Auszählung abwarten.

Sie haben mir eine Frage gestellt. Sie lautete:
"Was wäre denn gewonnen, wenn das laufende Abstimmungsverfahren abgebrochen würde?"
Meine Antwort ist:
Durch einen frühzeitigen Antrag beim Hamburgischen Verfassungsgericht wäre das laufende Abstimmungsverfahren nur unterbrochen, nicht notwendigerweise abgebrochen worden.

Gewonnen wäre:
  • mein Vertrauen darauf, dass Abgeordneten des Volkes die Orientierung am Rechtsstaatsprinzip ganz unabhängig von ihren jeweiligen verfassungspolitischen Zielen wichtig ist,
  • mein Vertrauen darauf, dass den Abgeordneten die von "Stellungnahmen" unabhängige Möglichkeit jedes einzelnen Bürgers wichtig ist, einen so komplexen Gesetzentwurf zu prüfen und
  • für den Fall, dass das gesamte Verfahren wiederholt werden muss: etwa 2 Millionen €, die meines Erachtens für sozialpolitische Ziele zum Beispiel in Billstedt besser investiert wären, als für eine Volksabstimmung, die vermutlich kein Gesetzgebungsakt sein wird, sondern nur ein verfassungspolitisches "Signal".

Ich boykottiere diesen Volksentscheid nur am 14. Oktober. An einem eindeutig verfassungs- und rechtmäßigen Verfahren werde ich teilnehmen.

Meine Frage lautet:
Ist es Ihnen möglich, meinen Boykott als politisches Signal für Ihre zukünftigen Entscheidungen als Abgeordneter ernst zu nehmen?

Freundlichen Gruß
Antwort von Farid Müller
6Empfehlungen
16.10.2007
Farid Müller
Sehr geehrte Frau ,

wer eine Wahl anficht, muss nicht nur darlegen, dass es Fehler gab. Es muss auch dargelegt werden, dass dieser Fehler Auswirkungen auf das Wahlergebnis hatte. Meines Ermessens nach dürften diese Wahl-Anfechtungsregeln analog auf eine Volksabstimmung anwendbar sein. Das bedeutet: Ja, Fehler sind erkennbar. Dennoch bleibt die entscheidende Frage: Haben sich diese auf das Ergebnis ausgewirkt? Und um diese Frage beantworten zu können, muss ich zwingend das Ergebnis kennen.

Konkret zu Ihren drei Punkten:

  • Wenn Ihr Vertrauen dadurch gestärkt wird, dass ein Volksentscheid abgebrochen wird, wird das anderer Bürgerinnen und Bürger vielleicht gerade durch eine Unterbrechung geschwächt. Dies vermag also nicht zu überzeugen.

  • Die Prüfung des Gesetzentwurfs war ja dadurch, dass er nicht verschickt wurde, sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Aber genau diese Frage bedarf einer intensiven Prüfung, die auch wieder mit dem Gesamtergebnis zu tun hat. Siehe oben - nicht jeder Fehler ist gleich eine Verfassungsverletzung.

  • Die Kostenfrage überzeugt mich nicht. Die Kosten für den Volksentscheid wären auch entstanden, wenn der Volksentscheid unterbrochen worden wäre.

Also noch einmal zusammengefasst: Wir haben sichtbar Fehler im Verfahren. Ob diese Fehler verfassungsrechtliche Relevanz haben, ergibt sich erst aus dem Gesamtergebnis. Deswegen werden wir erst gründlich prüfen und dann entscheiden.

Zu Ihrer letzten Frage: Ich nehme Ihre Fragen sehr ernst und danke für Ihr so ausgedrücktes Engagement. Ihren Boykott finde ich nicht schlüssig, weil ich zwar die Gründe dafür verstehe, aber nicht die von Ihnen gezogene Konsequenz.

Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
07.11.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Müller,

wir haben uns bei der Ausschreibung zum Digital Wahlstift stark engagiert (u.a. haben wir damals die Testwahlen mit dem Stift realisiert als Softwarepartner von Lufthansa Systems realisiert), mußten aber von einer Abgabe eines Angebotes absehen, als für uns deutlich wurde, dass die damals gestellten Anforderungen an den Wahlstift nicht erfüllbar sind, sofern nicht der Hersteller der Stifte nicht technische Änderungen vornimmt. Wir haben diese Bedenken Herr Beiss und Herrn Schorling vorgetragen (aus unserer Sicht hätte man die Ausschreibung zurückziehen müssen), man versicherte uns jedoch, dass unserer Bedenken zu den Positionen
  • Wahrung des Wahlgeheimnis
  • Manipulationssicherheit
nicht ausreichend sind ("wir hätten die das Anforderungsprofil zu wörtlich genommen").

Nun würde uns interessieren, inweiweit die von uns vorgetragenen Bedenken ausreichend brücksichtigt sind.

Über den Aspekten des Anforderungsprofiles hinaus, haben wir darauf hingewiesen, dass die Lebensdauer von Akkus leidet, wenn diese nicht regelmässig aufgeladen werden. Von daher sich die Frage stellt, wieviel Stifte überhaupt noch funktionsfähig sind, wenn diese erst wieder nach zwei oder vier Jahren wieder zum Einsatz kommen (ein anderer Einsatz als Wahlen ist ja nicht vorgesehen, oder?).

Nun findet am Freitrag eine Sitzung des Verfassungsausschusses zu diesem Thema statt.

Daher nun meine Frage: ist diese öffentlich bzw. wie können wir nun erneut unser Fragestellungen adressieren, um zu sehen, welche Lösungen für die dargestellten kritischen Punkte erarbeitet worden sind.

Sofern Sie mehr Details zu unserer technischer Kritik wissen möchten, so können wir Ihnen den damaligen Powerpoint Vortrag für Herrn Schorling zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen
André
Antwort von Farid Müller
20Empfehlungen
08.11.2007
Farid Müller
Sehr geehrter Herr ,

die Ausschreibung wurde nicht von der Bürgerschaft, sondern von der Innenbehörde organisiert. Wir als Parlamentarier haben grundsätzlich keine Einsicht in ein solches Ausschreibungsverfahren.

Deswegen überraschen mich Ihre Angaben. Sollte es zutreffen, dass bereits im Ausschreibungsverfahren Bedenken wegen der Anforderungen an den Wahlstift bestanden, wäre dies sehr beunruhigend.

Ihre Mitteilung, diese Sicherheitsbedenken seien vorgetragen und zurückgewiesen worden, mehrt, wenn zutreffend, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Digitalen Wahlstifts.

Für mich liegt hier auch das Kernproblem des Digitalen Wahlstifts: Wenn er eingesetzt werden soll, dürfen keine offenen Fragen das Vertrauen in die Sicherheit der Wahlen gefährden. Aus meiner Sicht gibt es zahlreiche offene Fragen - und sie fügen neue hinzu - die ausgeräumt werden müssen. Ansonsten bleibt es für uns Grüne dabei, dass zumindest eine vollständige Handauszählung alleer Stimmzettel notwendig ist.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass Ihre hier vorgetragenen Fragen bei der morgigen öffentlichen Anhörung im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft, 9. 11. 2007, 17.00 Uhr, Rathaus, Raum 151, zur Sprache kommen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller
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