Erika Mann (SPD)

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.06.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Mann,

da erst jetzt das ganze Desaster "Vorratsdatenspeicherung" in seiner Brisanz deutlich wird, darf ich Sie fragen, was Sie im Dezember 2005 bewogen hat, sich bei der Abstimmung über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht zu beteiligen?

Mit demokratisch freundlichem Gruß

Antwort von Erika Mann
5Empfehlungen
15.09.2008
Erika Mann
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Abstimmung zur Vorratsdatenspeicherung fand am 14. Dezember 2005 statt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich als Teil einer offiziellen Delegation des Europäischen Parlaments in Hong Kong, um an einer Sitzung der WTO teilzunehmen. Vom 13.-18. Dezember 2005 fand eine so genannten Ministerkonferenz dort statt zu der das Europäische Parlament ebenfalls Vertreter entsandt hatte. Da ich Sprecherin meiner Fraktion für Außenwirtschaftsfragen bin, ist es selbstverständlich, dass ich an diesen Verhandlungen teilnehme.

Der politische Prozess bis zur Abstimmung über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung war ein äußerst langwieriger, der schlussendlich in einem Kompromiss zwischen dem Europäischen Parlament, den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission mündete.

In diesem Kompromiss wurde die Vorratsdatenspeicherung als Instrument gewählt, um den Erfordernissen der Strafverfolgungsbehörden, die (ausschließlich) im Zusammenhang mit schweren Straftaten ermitteln dürfen, gerecht zu werden.

Die Sorge vieler Bürger, dass mit der Vorratsdatenspeicherung eine zu weit gehende "Überwachung" verbunden sein könnte, kann ich durchaus nachvollziehen. Trotz begründeter Bedenken habe ich in meiner Fraktion dem Kompromiss aus folgenden Gründen zugestimmt:

  • der Zugriff auf die Daten ist nur vor dem Hintergrund der Verfolgung schwerer Straftaten erlaubt und setzt einen richterlichen Beschluss voraus

  • der Zeitraum der Datenspeicherung ist auf 6 Monate begrenzt, anschließend müssen die Daten gelöscht werden; in der Debatte wurden auch Zeiträume von bis zu zwei Jahren diskutiert

  • es werden lediglich die Verbindungsdaten und keine Inhalte der Telefonate gespeichert

Ich hoffe, mit dieser Antwort Ihre Anliegen hinreichend aufgegriffen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Erika Mann
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
14.09.2008
Von:
Dr.

Sehr geehrte Frau Mann,

auch ich möchte, dass Europa weiter zusammen wächst. Dies ist für uns Bürger Europas sicherlich in erster Linie durch Reisen in unsere Nachbarländer möglich. Wenn man jedoch von zu Hause aus Kontakt zu anderen Kulturen halten möchte, bieten sich natürlich Radio und Fernsehen an. Doch hier setzt mein inzwischen völliges Unverständnis angesichts der Verbreitung der staatlichen Programme unserer Nachbarn ein.

Während Deutschland das gesamte Repertoire des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nahezu flächendeckend über Satellit in Europa verbreitet, ist aus den anderen europäischen Staaten nahezu Null bis nichts zu empfangen. Als an unseren Nachbarländern und besonders auch an deren Sprachen interessierter Bürger (z.B. Großbritannien, Frankreich, Schweden, Niederlande, Österreich, Irland, Dänemark) möchte ich gerne meine Fremdsprachenkompetenz durch Original-TV oder Radio verbessern. Doch diese Länder sind rundfunkmäßig total abgeschottet. (Nur private Spartenprogramme, wenn überhaupt - wenig attraktiv).

Warum ist das so? Wieso kann Deutschland derart opulent verbreiten, andere Staaten dagegen unvorstellbar knickerig? Hat Deutschland keine Kosten durch die überregionale Verbreitung aller Medien aufzubringen, während die anderen Staaten unter der Tantiemenlast zusammenbrechen würden?

Das ist höchst merkwürdig und nicht mehr zeitgemäß, da bildungsfern! Ich freue mich auf Ihre Antwort - bis dahin kann man nur grüßen mit "Lang lebe ARTE!"

Mit freundlichen Grüßen
Dr.
Antwort von Erika Mann
3Empfehlungen
11.11.2008
Erika Mann
Sehr geehrter Herr Dr. ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum grenzüberschreitenden Empfang von Rundfunk- und Fernsehfrequenzen aus anderen europäischen Ländern.

Die Antwort auf diese Frage ist sehr komplex und beinhaltet mehrere Faktoren, die nationale, europäische und teilweise auch internationale Abkommen, Beschränkungen und/oder Geschäftspraktiken berühren. Der Ursprung der Sachlage liegt nicht nur in den Kosten für die überregionale Verbreitung von Medien, die von Deutschland bzw. anderen Ländern ausgesendet werden; zusätzlich spielen vertragliche Abkommen eine erhebliche Rolle.

Allgemein muß man zwischen Kanälen unterscheiden, die umsonst empfangen werden können und solchen, die kosten- oder zugangspflichtig sind:

Im Hinblick auf den Empfang der Kanäle, die umsonst empfangen werden können, liegt das Problem nicht in einer technischen Ursache, sondern in der Mischung von Rechten und Vertragsabkommen zwischen den Rundfunk- und Fernsehsendeanstalten eines bestimmten Mitgliedslandes und den Signalverteilern, die die Kanäle in dem jeweilig anderen Mitgliedsland speisen.

Darüber hinaus trägt in manchen Fällen auch das Geschäftsverhalten der Rundfunk- und Fernsehanstalten an der ungleichen Verteilung bei.
Beispielsweise gibt es in Belgien Kabelinhaber (Coditel und Brutele), die die Erlaubnis haben, vom italienischen Sender "RAI" über Satellit das Signal zu empfangen und es in ihrem Kabelnetzwerk zu verwenden. Für bestimmte Veranstaltungen (z.B. für Sportveranstaltungen, wie z.B. die Formel 1 Rennen), kann "RAI" jedoch dieser Vereinbarung nicht nachkommen, weil es selbst nicht die Erlaubnis der Rechteinhaber erhalten hat (das ist im Fall von Formel 1 Rennen die FIA) die Veranstaltung außerhalb von Italien zu senden. In diesem Fall sperrt "RAI" den Kanal über Satellit und macht ihn damit in Belgien nicht empfangbar.

Wenn der Kabelinhaber nicht die Erlaubnis der Rundfunk- und Fernsehanstalten hat, ein Signal zu senden und es auch kein Abkommen mit anderen Plattformverteilern (zum Beispiel Kabel oder ADSL) gibt, kann der entsprechende Sender deshalb auch nicht in anderen Mitgliedsstaaten empfangen werden. Darüber hinaus, wie oben erwähnt, benötigt die Rundfunk- und Fernsehanstalt das Recht, bestimmte Inhalte in anderen Ländern zu übertragen.

Die rechtliche Basis für diese Angelegenheiten ist eine Mischung aus europäischem (Kabel- und Satelliten Richtlinie, Copyright-Richtlinie) und nationalem (Rechte zu geistigem Eigentum) Recht und vertraglichen Abkommen privater Institutionen.

Im Hinblick auf die Kanäle, die nicht umsonst, sondern nur über eine Zugangsberechtigung empfangen werden können (zum Beispiel über "Decoder" oder "smart cards") ist die rechtliche Grundlage, zusätzlich zu den bereits beschriebenen, eine europäische Richtlinie "Zu Zugangskontrollierten Diensten". Die Generaldirektion Binnenmarkt der Kommission hat hierzu erst kürzlich einen Bericht herausgegeben, der die Grauzone untersucht, die durch die Verwendung von "Decodern" und "smart cards" außerhalb des Sendegebiets entsteht.

Ich hoffe, diese Informationen beantworten Ihre Frage, wenngleich sie wahrscheinlich nicht Ihre Frustration lösen. Mir geht es wie Ihnen, auch ich möchte im Prinzip überall Zugang zu "meinen" Lieblingssendern haben und deshalb kann ich Sie auch so gut verstehen. Vielleicht werden wir es eines Tages schaffen, auch in diesem Bereich eine wirkliche "Europäisierung" zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Mann
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Frage zum Thema Gesundheit
27.11.2008
Von:

Verehrte Frau Mann,

ich weiß natürlich die Bemühungen aller Beteiligten zu würdigen, die versuchen für die betroffenen Deutschen Conterganopfer Lösungen für Ihre Probleme herbeizuführen.

Doch warum wird bei der Betrachtung weiterer möglicher Nachteilsausgleiche eine Ungleichbehandlung zu anderen Behinderten befürchtet?

Wo doch z. B. Conterganopfer gegenüber Unfallopfern schlechter gestellt sind. Ein Unfallopfer, das erwerbsunfähig geworden ist, bekommt 2/3 des Bruttolohnes. Der durchschnittliche Bruttolohn liegt derzeit bei etwa 27000 Euro im Jahr, was eine Rente von 1500 Euro im Monat bedeuten würde.

Auf europäischer Ebene ist ein Vergleich mit Großbritannien relevant. Dort leben nach Deutschland die meisten Opfer. Zudem ist der soziale Standard vergleichbar. Wie hoch die Entschädigungen dort sind, ist hinlänglich bekannt. Es liegt also eine Benachteiligung der deutschen Opfer nicht nur auf deutscher, sondern auch auf europäischer Ebene vor.

Welche Schritte werden unternommen diese offensichtliche Ungleichbehandlung zu unterbinden?

Und im Gegensatz zu anderen Menschen mit ähnlichen Behinderungen sei hier angemerkt. Für die Conterganopfer und deren Behinderungen steht der Verursacher eindeutig fest!
Oder etwa nicht?

Mit freundlichen Grüßen
A.
Antwort von Erika Mann
1Empfehlung
12.05.2009
Erika Mann
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.November 2008. Da es sich hierbei um eine komplexe Fragestellung handelt, dauert die Beantwortung etwas länger. Ich bitte Sie, die verlängerte Wartezeit zu entschuldigen.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Mann
Ergänzung vom 22.05.2009
Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.November 2008. Wie in meiner letzten Email bereits erwähnt, kann die Europäische Union zur Zeit nur sehr eingeschränkt im Bereich "Contergan" tätig werden.

In Ihrer Email erkundigen Sie sich, welche Schritte auf europäischer Ebene unternommen werden, um die offensichtliche Ungleichbehandlung in der Entschädigung von Conterganopfern zu unterbinden.

Ich habe Ihre Anfrage an die Europäische Kommission weitergeleitet und bitte daher zu berücksichtigen, dass im Folgenden der von der Kommission an mich übermittelte Sachstand dargelegt wird.

Die Europäische Kommission bestätigt, dass es momentan keine Regelungen im Gemeinschaftsrecht gibt, die für Ihren Fall die Ausgleichsangleichungen zwischen den Mitgliedsstaaten harmonisiert. Es gibt derzeit jedoch Bestrebungen, Sammelklageverfahren für Verbraucherstreuschäden zu ermöglichen. Auf der Webseite ( ec.europa.eu ) ist allerdings ersichtlich ist, dass damit die Höhe der Schadensersatzklagen nicht festgelegt sein wird.

Sehr geehrter Herr , leider kann ich Ihnen keine positivere Antwort geben. Ich werde Sie nach der Wahl am 7.Juni anrufen, manchmal ist es einfacher in einem Gespräch doch noch Möglichkeiten auszuloten.

Mit freundlichen Grüßen,
Erika Mann
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
30.12.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Mann,
wir haben zur Zeit große Probleme mit der geplanten Ansiedlung eines Hähnchenmaststalls für 100000 Hähnchen pro Mastgang. Über den Antrag zur Genehmigung des Vorhabens wird im Januar 2009 entschieden.

Meine Frage bezieht sich auf eventuelle Subventionen beim Export in Drittländer.
Werden Hähnchen, gemästet in der EU (Deutschland), oder auch Teile von Hähnchen, wie z.B. Flügel oder Hals als Gefrierfleisch bei Export subventioniert?

Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Erika Mann
2Empfehlungen
26.03.2009
Erika Mann
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zu Export-Subventionen von in der EU gemästeten Hähnchen (oder deren Teilstücken) in Drittländer. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Sie erkundigen sich in Ihrer Email, ob Hähnchen gemästet in der EU (Deutschland), oder auch Teile von Hähnchen, wie z.B. Flügel oder Hals als Gefrierfleisch beim Export subventioniert werden.

Die EU hat am 22.Januar 2009 zu Ausfuhrerstattungen von Geflügelfleisch eine Verordnung erlassen, die ich Ihnen auch an diese Email angehängt habe.(VERORDNUNG (EG) Nr. 63/2009 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2009 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Geflügelfleisch.)

Im Anhang dieser Verordnung finden Sie die Angaben zu den Erstattungsbeträgen für Erzeugnisse, für die Ausfuhrerstattungen gemäß Artikel 164 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 unter den Bedingungen von Absatz 2 dieses Artikels gewährt werden. Die erstattungsfähigen Erzeugnisse gemäß Absatz 1 müssen danach die einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 erfüllen, insbesondere die Zubereitung in einem zugelassenen Betrieb und die Einhaltung der Identitätskennzeichnungsanforderungen gemäß Anhang II Abschnitt I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004. Diese Verordnung legt also sowohl die Erstattungsbeträge als auch die Drittländer fest, für die die Erstattungen beantragt werden können.

Das heißt konkret, dass es bei der Ausfuhr von Hähnchen, oder deren Teilstücken, in Drittländer die Möglichkeit gibt, eine Exporterstattung zu beantragen. Die entsprechenden Formulare sind beim Zoll erhältlich. Falls die in den Verordnungen aufgeführten Bestimmungen unverständlich sind, wenden Sie sich gerne an mich oder bitte gegebenenfalls direkt an Herrn Andreas Schmidt der Europäischen Kommission (Generaldirektorat für Handel, F.3. Lebensmittel, Tel: +32 2 29 63640).

Die Möglichkeit für Exportsubventionen, wie in dieser Verordnung festgelegt, hat jedoch keine Auswirkungen auf lokale Ansiedlungen eines Hähnchenmaststalls. Dies betrifft auch Ihre Situation.

Wir würden Ihnen empfehlen, sich bei weiteren Fragen an die Niedersächsische Landwirtschaftskammer in Hannover zu wenden, oder direkt an die Außenstelle in Oldenburg, die spezifische Beratungen bieten. Dort können spezialisierte Berater zu den Themen Geflügelhaltung und auch Agrarinvestitionsförderung Auskunft geben.

Ansprechpartner für Geflügel ist Herr Henning Pieper:

henning.pieper@lwk-niedersachsen.de
Tel: 05551 - 600 41 31

Ansprechpartnerin für Agrarinvestitionsförderungsprogramme ist Angela Künnemann:

angela.kuennemann@lwk-niedersachsen.de
Tel: 0441- 801330

Ansprechpartner im Marktreferat ist Dr.Hortmann-Scholten:
albert.hortmann-scholten@lwk-niedersachsen.de
Tel: 0441-801 316

Ich hoffe, diese Information helfen Ihnen weiter. Bei weiteren Rückfragen stehe ich gerne wieder zur Verfügung.

Beste Grüße aus Brüssel,

Ihre Erika Mann
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Frage zum Thema Soziales
25.02.2009
Von:

76 deutsche Politiker waren oder sind Mitglieder in einem umstrittenen Luxemburger Pensionsfonds, den das EU-Parlament für seine Abgeordneten finanziert. Bisher waren die Namen dieser Politiker geheim. Nun enthüllt der stern, wer von der EU-Altersvorsorge profitieren wollte.

Wenn im Pensionstopf jetzt weniger Geld ist, müssten eigentlich die Rentenanwartschaften reduziert werden. Doch davon wollen die Abgeordneten nichts wissen. Der Luxemburger Verein besteht darauf, dass am Ende das EU-Parlament für die zugesagten Rentenansprüche "vollständig" gerade stehen müsse.

Wie stehen Sie dazu Frau Mann? Sind Sie auch der Meinung, dass die EU-Bürger das ruhig alles weiter bezahlen sollten?

Den kompletten Artikel finden Sie hier:
www.stern.de

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