Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, in der Sie sich erkundigen, ob es einheitliche EU-Auflagen zur Errichtung von Kohlekraftwerken gibt. Wir verstehen Ihre Besorgnis um die möglichen Folgen von solchen Kraftwerken auf die Umwelt der Ems-Dollart Region.
Wir haben zu diesem Thema zwei Gesetzestexte erlassen: erstens, die Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (kodifizierte Fassung) (IPPC-Richtlinie) und zweitens, die Richtlinie 2001/80/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft (LCP-Richtlinie). Die zuerst erwähnte Richtlinie schreibt vor, dass EU-Mitgliedsstaaten erforderliche Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass eine integrierte Erlaubnis erteilt wird, die Emissionsgrenzwerte und andere Genehmigungsauflagen auf der Grundlage der besten verfügbaren Technik enthält. Die Grenzwerte für Emissionen in der Luft von Staub-, NOx-und SO2 dürfen in jedem Fall nicht weniger streng sein als diejenigen in der LCP-Richtlinie.
Weitere Informationen zu den beiden Richtlinien können unter den folgenden Internetseiten (leider nur auf Englisch) gefunden werden:
ec.europa.eu
ec.europa.eu
Wärmekraftwerke und andere Verbrennungsanlagen werden durch die Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) geregelt. Umweltverträglichkeitsprüfungen gewährleisten, dass ökologische Auswirkungen bei der Entscheidungsfindung in Betracht gezogen werden müssen. Dieser Prozess beinhaltet eine Analyse von voraussehbaren Folgen für die Umwelt, das Aufnehmen diese Folgen in einen Bericht, der dann einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden muss und deren Ergebnisse in die endgültige Entscheidung mit einbezogen werden müssen. Prinzipiell können diese Umweltverträglichkeitsprüfungen bei individuellen Projekten, wie bei Bauarbeiten für Dämme, Autobahnen, Flughäfen oder Fabriken, vorgenommen werden, oder bei Plänen, Programmen oder Richtlinien (Strategische Umweltprüfungen)
Weitere Informationen gibt es hier auf Englisch:
ec.europa.eu
Lieber Herr

, ich weiss, dass diese Hinweise Ihnen nur in einem sehr begrenzten Ausmass helfen werden, Ihre Bedenken zum Bau von neuen Kohlekraftwerken in der schönen Ems-Dollar-Region zu beseitigen. Es ist Aufgabe der deutschen Politik dafür zu sorgen, dass die besten und sinnvollsten Standorte ausgewählt werden. Auf den Bau von neuen Kraftwerken werden wir nicht vollständig verzichten können.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen einige Hinweise gegeben zu haben, die Ihnen weiterhelfen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Erika Mann