Enak Ferlemann (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Enak Ferlemann
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Geschäftsführer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Cuxhaven - Osterholz
Landeslistenplatz
8, über Liste eingezogen, Niedersachsen
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(...) Zweitens ist es unverzichtbar, die Planung auf bestehenden Strecken aufzunehmen, auch auf denen, die privatwirtschaftlich z.B. durch die Elbe – Weser – Verkehrsbetriebe betrieben sind. Denn diese Kapazitäten wird man brauchen, bis die Y- Trasse zur Verfügung steht. Vor Jahren wurde bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und alle Varianten wurden geprüft. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.03.2008
Von:
- von

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

ich wende mich auch in Ihrer Funktion als Mitglied des Verkehrsausschusses an Sie, da mir eine Entscheidung der Bundes- und der Landesregierung Niedersachsens Kopfzerbrechen bereitet.
Es geht um die viel diskutierte Y-Trasse. Dieses seit vielen Jahren im BVWP gelistete Projekt war in seiner Konzeptionszeit auf den schnellen Personenfernverkehr ausgelegt, die Planungen wurden seitdem kaum verändert. Trotzdem muss ich in letzter Zeit in Zeitungsartikeln u.Ä. immer häufiger lesen, dass die Y-Trasse DIE entscheidende Entlastung für den Schienengüterverkehr im Hafenhinterland bringen soll, die dieser so dringend benötigt.
Ich bin selber im Schienengüterverkehr tätig und kann diese optimistische Einstellung bzgl. der Entlastung und Entzerrung der Verkehre in keinster Form teilen. Die Y-Trasse wird am Status Quo wenig ändern, im schlimmsten Falle könnte die Y-Trasse pessimistisch betrachtet sogar eine Verschärfung der Situation auf bestimmten Abschnitten mit sich bringen. Schon der jetzige Status ist, wie auch von vielen Politikern hervorgehoben, äußerst unbefriedigend, die Qualität leidet stark, Neuverkehre können aufgrund mangelnder Trassen häufig nicht optimal oder gar nicht aufgenommen werden, die Y-Trasse würde diese Probleme jedoch bspw. im Bereich Harburg-Buchholz-Lauenbrück sogar verschärfen.

Besonders pikant ist meiner Meinung nach, dass bisher meines Wissens nach KEIN Politiker Stellung zu einer Studie der Universität Hannover aus dem Jahre 2007 genommen hat, die in vielerlei Hinsicht die Planungsmängel der Y-Trasse bezüglich des Schienengüterverkehrs diskutiert. Diese Studie zu ignorieren wäre ein großer Fehler. Sie ist von Fachleuten erstellt worden, die Argumente können Sie sich von jedem Betriebseisenbahner bestätigen lassen, dieser Bericht bringt viele Probleme deutlich zur Sprache.
Die Studie ist. u.a. hier zu finden: www.stiftung-bauindustrie.de

Ich bitte um eine Stellungnahme, vielen Dank

mit frdl. Grüßen

von
Antwort von Enak Ferlemann
1Empfehlung
04.04.2008
Enak Ferlemann
Sehr geehrter Herr von ,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 29.03.2008.

Ich bin entschiedener Befürworter, die Y Trasse schnellstens zu realisieren. Ohne diese Trasse droht ein gigantischer Stau auf dem norddeutschen Schienennetz.

Das Gutachten von Herrn Professor Siefer, Universität Hannover, ist mir nicht nur bekannt, sondern auf meine Einladung hin hat Herr Prof. Siefer es persönlich im Unterausschuss Schieneninfrastruktur vorgestellt und mit den Ausschussmitgliedern insbesondere auch auf die Öffnung der Y – Trasse für den Schienengüterfernverkehr intensiv diskutiert.

In den Häfen boomt es. Die Warenströme wachsen rasant schnell. Wir rechnen mit einer Verdoppelung des Güterfernverkehrs auf der Schiene bis zum Jahr 2015 und liegen bereits jetzt an der Kapazitätsobergrenze.

Das zwingt zu Überlegungen und Lösungen, weil der Zu – und Abfluss zu den Häfen im Norden dem Wachstum dringend angepasst werden muss. Deshalb haben wir im letzten Jahr für dieses Jahr und die nächsten zwei Jahre Mittel bereitgestellt, um die so genannten Flaschenhälse, das sind Engpässe, aus dem Netz zu nehmen. Zweitens ist es unverzichtbar, die Planung auf bestehenden Strecken aufzunehmen, auch auf denen, die privatwirtschaftlich z.B. durch die Elbe – Weser – Verkehrsbetriebe betrieben sind. Denn diese Kapazitäten wird man brauchen, bis die Y- Trasse zur Verfügung steht. Vor Jahren wurde bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und alle Varianten wurden geprüft.

Ergebnis ist, das wir am Y nicht vorbei kommen und schnell handeln müssen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann MdB
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
03.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

im Freundeskreis diskutierten wir vor kurzem um Lobbyismus und ob dies eine Form der Korruption sei.

Als Beispiel seien hier Altkanzler Schröder´s putinfreundliche Politik und seine jetzige Aufsichtsratsposition bei Gazprom oder um Herrn Clements Versuch die Wahlen in Hessen gegen seine eigene Partei, und für seinen jetzigen Arbeitgeber zu beeinflussen.

Zugebenermaßen handelt es sich bei den beiden Fällen um SPD-Politiker, ich hätte hier aber auch gut gerne CDU-Politiker nennen können.

Zurück zur Frage.

Die herrschende rechtliche Definition von Korruption ist folgende: Korruption ist rechtlich gesehen ein Missbrauch von anvertrauter Macht zum eigenen Vorteil. Es gibt aktive und passive Korruption.

Die Frage ist ob es eine Korruption ist, wenn Lobbisten Politikern Honig ums Maul schmiert, mit Prämien und Posten hantieren und Geld versprechen ...
Das ist eigentlich ganz einfach.
Bietet es die Lobby an? Ja!
Fließt Geld/Geldwerte Vorteile? Ja!
Beabsichtigt man Vorteile? Ja!

Daher korrumpiert die Lobby aktiv!

Sind die Politiker passiv korrupt?
Nehmen sie die STellen an? Ja!
Erhalten sie Geld oder andere Vorteile dadurch? Ja!
Handeln sie im Interesse der Firma? - anzunehmen -
Ja, die Politiker sind passiv korrupt!

Somit handelt es sich populärwissenschaftlich betrachtet um eine legale Art der Korruption.

Meine Frage ist jetzt, warum der Bundestag das für letztes Jahr beabsichtige Antikorruptionsgesetz so sehr stiefkindlich handhabt und doch gar nicht erst zur Abstimmung angenommen wurde. Die UN hat dies zurecht sehr kritisch beäugt und m.M nach stehen wir dadurch in Sachen der Korruption von Politikern auf gleicher Stufe wie irgendwelche kaum entwickelte südafrikanische Staaten.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Mühe diesen doch etwas länger gewordenen Kommentar durchzulesen und evtl. sogar zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Enak Ferlemann
2Empfehlungen
04.04.2008
Enak Ferlemann
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 03.04.2008.

Lobbyismus können Sie nicht per se unter den Tatbestand der Korruption subsumieren. Er ist zunächst einmal nur eine auch in der Demokratie zulässige Form der Interessen - bzw. Meinungsvertretung, durchaus auch in Paarung mit dem Ziel einer Beeinflussung. Ich weiß darum und kann damit umgehen.

Im politischen Sinn ist Korruption die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils. Kernelement von korruptem Verhalten ist daher das Ausnutzen einer Machtposition, sei es auch bei einer geringen Macht, für den persönlichen Vorteil und unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze. Wie Sie richtig darstellen, gibt es Korruption in passiver und aktiver Form.

Ich kenne die Kritik von Transparency International, dass Deutschland die UN – Konvention unterzeichnet, aber das deutsche Antikorruptionsgesetz noch nicht neu im Sinne der Konvention gefasst hat. Dass die Neuregelung noch einige Zeit dauert, mag man auch durchaus bedauern. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften gilt für mich:

Ich lasse mich nicht von Lobbyisten korrumpieren und mache mich nicht abhängig von ihnen. Davon können Sie ausgehen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann MdB
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Frage zum Thema Finanzen
12.06.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ferlemann,

ich frage mich schon seit einiger Zeit, warum bei jeder Form von Steuersenkung von einer Gegenfinanzierung gesprochen werden muss.
Aus meiner Studienzeit ist mir noch das "föhlsche Steuerparadoxum" im Gedächtnis. Dieses beschreibt den Zusammenhang von Steuersatz und Steueraufkommen. Als Ergebnis kann man festhalten, dass die Abhängigkeit in einem Koordinatensystem abgebildet eine Parabel ergibt, wonach ein optimaler Steuersatz zu einem maximalen Steueraufkommen führt. Senkt oder erhöht man nun diesen Steuersatz, verringert sich das Steueraufkommen.
Ende der 80-iger Jahre hat das Kabinett von Herrn Kohl Steuersenkungen beschlossen und damit das Steueraufkommen erhöht. Es liegt also die Vermutung Nahe, dass unser Steuersatz zu hoch liegt gegenüber dem optimalen Steuersatz. Die Steuererhöhungspolitik nach Öffnung der Grenzen zur DDR war m.E. nach das falsche Signal. Wenn man den Bürgern mehr Nettoeinkommen zur Verfügung stellt, werden diese das zusätzliche Geld sicherlich nicht sparen, sondern über Mehrausgaben die indirekten Steuern erhöhen und durch gestiegene Nachfrage auch die Arbeitsmarktsituation verbessern, wodurch auch die notwendigen Transferleistungen sich verringern würden.
Müssen wir nicht einfach mal den Mut haben, Steuern ohne Gegenfinanzierung zu senken und beobachten, ob nicht trotzdem das Steueraufkommen steigt.
Ihre Meinung hierzu würde mich sehr interessieren. Herr Westerwelle hat bei der letzten Bundestagswahl ähnliche Dinge angedeutet, aber m.E. nicht deutlich genug erklärt und herausgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Enak Ferlemann
1Empfehlung
16.06.2008
Enak Ferlemann
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 12.06.2008.

Sie haben grundsätzlich Recht mit Ihren Ausführungen zu den Zusammenhängen von Steuersatz und Steueraufkommen. Allerdings zeigen die Erfahrungen der Praxis, dass entgegen Ihrer Erwartung das Ausgabeverhalten der Bürgerinnen und Bürger anders verläuft. Sparen steht wesentlich höher im Kurs, als von Ihnen angenommen. Deshalb geht die Rechnung leider praktisch nicht im Sinne des Grundsatzes auf mit der Folge, dass das Steueraufkommen nicht im erforderlichen Umfang steigt. Aus diesem Grund bleiben uns Überlegungen zu Gegenfinanzierungen von Steuersenkungen nicht erspart.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann MdB
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Frage zum Thema Arbeit
04.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Ferlemann

mich würde einmal die Tätsächliche Arbeitslosenquote interresieren, und zwar die bereinigte. Diese wird leider nie richtig dargestellt.
Aus der sog. Quote müssten m.E. nach folgende Beschäftigungsverhältnisse herrausgerechnet werden:
1. geringfügig beschäftigte - 400€
2.geringfügig Beschäftigte - 800€
3. sog. beschäftigte in Auffanggesellschaften
4. beschäftigte in sog. Qualifizierungsgesellschaften
5. vorgezogener Ruhestand
usw.
Wenn diese alle von der BA bezahlten bzw. unterstützten verhältnisse mit einrechnet sieht die geschönte Arbeitslosenquote schon ganz anders aus.
Mir als Arbeitgeber wurde selbst von der BA angeboten einen gekündigten Arbeitnehmer auf 800€ Basis einzustellenn nur damit dieser einer sogenannten Versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht und er aus der Stastistik herrausfällt. Dasselbe verhält sich mit den 1€ Jobbern. Durch Einsatz dieser 1€ Kräfte ( Vorwiegend Kommune und beschäftigungsgesellschaften) fallen Vollarbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt dem Rotstift zum Opfer.
Ein beispiel:
Seit die Stadtgemeinde Bremen verstärkt 1€ Jobber einsetzt wird z.B. auf dem Grünpflegesektor kein oder nur selten ein Pflegeauftrag ausgeschrieben.
Ist das so gewollt?

Mit Freundlichen Gruß
hans gerhard
Antwort von Enak Ferlemann
bisher keineEmpfehlungen
08.07.2008
Enak Ferlemann
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Frage vom 04.07.08.

Die Berechnung der registrierten Arbeitslosigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Definition der Zählkriterien bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

In Deutschland gelten nur Personen als arbeitslos, die sich arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet haben, ohne Beschäftigung sind oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Daher fehlen in den offiziellen Statistiken Arbeitslose. Eine statistische Zahl über die tatsächliche Arbeitslosigkeit gibt es nicht.

Ihre Frage, ob es vom Gesetzgeber gewollt ist, dass der Einsatz von 1-Euro-Jobbern zu Wettbewerbsverdrängungen führt, ist eindeutig mit nein zu beantworten. Für eine "Ein-Euro-Job- Maßnahme" liegen die Fördervoraussetzungen nur vor, wenn die zu erledigende Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt, zusätzlich und wettbewerbsneutral ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann MdB
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Frage zum Thema Finanzen
14.08.2008
Von:

Geehrter Herr Ferlemann,

da im Moment eine große Verunsicherung bei den Rentnern umgeht und eine eindeutige Antwort in Bezug auf den zu versteuernden Satz auch beim Finanzamt nicht zu bekommen ist bitte ich Antwort auf die folgenden Fragen:
1. ab welcher Rentenhöhe muß versteuert werden?
2. Wie hoch ist dann der Steuersatz

Besten dankl

L.
Antwort von Enak Ferlemann
2Empfehlungen
19.08.2008
Enak Ferlemann
Sehr geehrter Herr ,

ich bedanke mich für Ihre Fragen vom 14.08.2008 zum Alterseinkünftegesetz.

Zu 1. Besteuerungsgrenze

Nach dem Alterseinkünftegesetz sind die Bestandsrenten und Neufälle des Jahres 2005 bis zu einer Höhe von rund 18.900 Euro/Jahr (rund 1.575 Euro/Monat) bei Alleinstehenden generell steuerunbelastet. Für Verheiratete verdoppeln sich die Beträge in etwa.

Zu 2. Besteuerung

Es wird zwischen bestehenden und neuen Renten unterschieden. Alle, die schon vor dem 01.01.2005 eine Rente bezogen haben, müssen nun 50% der Rentenbezüge dauerhaft versteuern.

Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil für jeden neuen Rentnerjahrgang um 2% an. Wer bis dahin in Rente geht, muss also mindestens 80% seiner Rente versteuern. Ab dem Jahr 2021 wird der Anteil noch einmal um Weitere 1% pro Jahr angehoben. Spätestens im Jahr 2040 also werden die gesetzlichen Renten voll dem Einkommen zugerechnet und müssen komplett versteuert werden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann MdB
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