Elvira Drobinski-Weiß (SPD)
Kandidatin Bundestagswahl 2005
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Elvira Drobinski-Weiß
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Rektorin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
-
Wahlkreis
Offenburg
Ergebnis
31,2%
Landeslistenplatz
19, Baden-Württemberg
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www.elvira-drobinski-weiss.de
Fragen an Elvira Drobinski-Weiß
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Frage zum Thema Sport
03.08.2005
Von:

Sehr geehrte Frau Dobinski-Weiß,

Meine Frage zielt auf die Vereinsbesteuerung ab.
Meines Erachtens gibt es unzählige Sportvereine, die Jugendliche in sportlichen und sozialen Dingen weiterbringt und den Staat in diesen Dingen wesentlich entlastet. Glauben sie mir, kein Verein möchte sich bereichern. Trotzdem verlangt der Fiskus (Finanzamt) Geld von diesen Vereinen, die dieses sinnvoller verwenden können. Meiner Meinung nach fliesen viel zu wenig Geld in die Förderung der Sportvereine, das Gegenteil ist der Fall, es wird immer mehr gekürzt.
Wie sehen sie das, bzw. in welche Richtung läüft diese Geschichte?

mit sportlichen
Grüßen
Antwort von Elvira Drobinski-Weiß
bisher keineEmpfehlungen
17.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

Sport und Ehrenamt sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Die unzähligen Ehrenamtlichen in den Sportvereinen leisten einen unersetzlichen Beitrag für das Gemeinwohl, insbesondere Kinder und Jugendliche profitieren in allen Bereichen von deren Engagement. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich immer für die Belange der Sportvereine eingesetzt und zahlreiche Rahmenbedingungen verbessert. Dabei orientieren wir uns insbesondere an den Empfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" des Deutschen Bundestages.

Einige Eckpunkte:
Wir haben die Übungsleiterpauschale eingeführt und zweimal erhöht.
Wir haben den Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche verbessert.
Wir haben klargestellt, dass Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen auch in Zukunft keiner Umsatzsteuerpflicht unterliegen werden. Dies hat das Bundesministerium der Finanzen eindeutig bestätigt.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass auf das frühere Spendendurchlaufverfahren als Voraussetzung für den steuerlichen Abzug von Spenden an Sportvereine verzichtet wird.

Die gemeinnützigen Vereine mit steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben profitieren durch das Steuersenkungsgesetz von der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von vorher 40 Prozent auf nun 25 Prozent. Gemeinnützige Vereine dürfen seit dem Jahr 2000 ohne Verlust der Gemeinnützigkeit dauerhafte Rücklagen bilden. Pro Jahr können sie ein Drittel ihres Überschusses aus der Vermögensverwaltung und bis zu 10 Prozent ihrer sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel einer freien Rücklage zuführen.

Gemeinnützige Vereine unterliegen nur einer minimalen Steuerbelastung: Sie sind weitgehend von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Der eigentliche Sportbetrieb, der so genannte ideelle Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse), ist von sämtlichen Steuern befreit. Einzig Einnahmen aus dem so genannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Bewirtung, Werbeeinnahmen, Vereinsgaststätte, etc.) unterliegen der Körperschafts- bzw. der Gewerbesteuer und das auch nur dann, wenn die Bruttoeinnahmen daraus über 30.687 Euro liegen. Vereine sind darüber hinaus bis zu einer bestimmten Einnahmegrenze (17.500 Euro) von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung). Teilweise sind auch die Bereiche der Vermögensverwaltung (Zinsen, langfristige Vermietung von Grundbesitz, etc.) und des Zweckbetriebes von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit, ansonsten entfällt darauf der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Wir werden uns auch weiterhin für eine optimale Förderung des Sportvereine und seiner Ehrenamtlichen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weiß
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Frage zum Thema Kultur
07.08.2005
Von:
j.

1. Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft (hier insbesondere Waldorfschulen) mit öffentlichen Schulen:

Ungeachtet der weltweiten fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativem Felde, dass diesem Umstand bei der Schulaufsicht und insbesondere bei der Finanzierung der Schulen entsprochen wird. Die Waldorfschulen in Deutschland erhalten staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur zum Teil decken. Demnach ist die verfassugsgemässe Gleichstellung nicht vollzogen.

Was beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang zu tun?


2. Direkte Demokratie

§ 20 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide sind ein Teil des demokratischen Lebens.
An keiner Stelle ist erkennbar, dass das Grundgesetz zur Anwendung kommt. Noch vor ein paar Monaten habe ich selber mit eigenen Augen in der Badischen Zeitung gelesen, der Bundeskanzler habe sich geäussert, Volksabstimmungen seien in Deutschland ungesetzlich (!).

Was beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang zu tun?


3. Atomwaffen

Heute befinden sich noch etwa 480 US-Atombomben der B-61 Familie (6-fache Sprengkraft der gestern vor 50 Jahren abgeworfenen Bombe) in Europa, eine grosse Anzahl davon in Deutschland. Laut Forsa-Umfragen erwarten 89 Prozent der Deutschen eine dringende Beseitigung dieser Waffen, die unsere Regierung aufgrund des Atomwaffen-Sperrvertrages von 1968 Artikel II ohnehin nicht auf deutschem Boden hätte akzeptieren dürfen. Weitere Information: www.ippnw.de

Was beabsichtigen Sie, in diesem Zusammenhang zu tun?
Antwort von Elvira Drobinski-Weiß
bisher keineEmpfehlungen
26.08.2005
Sehr geehrter Herr Struck,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

1. Gleichstellung von Schulen in freier Trägerschaft (hier insbesondere Waldorfschulen) mit öffentlichen Schulen:

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind für alle Fragen des Schulwesens die Länder zuständig. Dies gilt selbstverständlich auch für die Frage der Anerkennung von privaten Schulen, der Qualitätssicherung oder auch ihrer finanziellen Unterstützung mit öffentlichen Mitteln. An diesen Fragen ist der Bund über Konsultationen in der Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hinaus nicht beteiligt.
Der Bund hat auf Initiative der SPD als Reaktion auf die Ergebnisse der PISA-Studien ebenfalls die Schaffung nationaler Bildungsstandards und die kontinuierliche Überprüfung dieser Standards durch eine unabhängige Evaluation vorgeschlagen. Leider ist dieser Vorschlag von den unionsgeführten Ländern bisher abgelehnt worden.

Dennoch konnte der Bund in den vergangenen Jahren wichtige Impulse zur Reform des deutschen Schulsystems geben.
Die SPD ist der Überzeugung, dass wir erstens die frühkindliche Erziehung weiter ausbauen müssen, weil hier die Grundlagen für eine erfolgreiche Bildungsbiographie mit gelegt werden. Dafür müssen wir die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern weiterentwickeln und das Angebot zur Tagesbetreuung weiter ausbauen.
Wir haben den umfassenden Ausbau der Tagesbetreuung in Angriff genommen und werden bis 2010 über 230.000 neue Plätze geschaffen haben. Wir wollen so ab 2010 einen Rechtsanspruch ab dem 2. Lebensjahr ermöglichen.
Zweitens müssen Pädagoginnen und Pädagogen mehr Zeit für den Unterricht, mehr Zeit für die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung haben. Das bedeutet auch mehr Zeit für eine Pädagogik der Vielfalt und für Projekte, wobei wir uns hier noch stärker um Kinder mit Migrationshintergrund bemühen müssen.
Mit unserem Ganztagsschulprogramm gibt der Bund 4 Mrd. Euro zum Auf- und Ausbau von bis zu 10.000 Ganztagsschulen an die Länder. Damit haben wir einen wichtigen Schritt getan, um die individuelle Förderung zu verbessern und den Eltern einen verlässlichen Zeitrahmen zu geben.
Drittens ist es von besonderer Bedeutung, dass wir die gleichen Bildungschancen für alle sicherstellen. Gerade in Deutschland hängt der Bildungserfolg noch zu sehr von der sozialen und ökonomischen Situation der Eltern ab. Dafür brauchen wir neben der individuellen Förderung auch eine bessere Durchlässigkeit der Schulformen wie zwischen beruflicher Bildung und Hochschule. Für die SPD darf der Bildungserfolg nicht primär vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein, weil nur so etwa Nachhilfestunden oder später ein Studium finanzierbar werden. Wir stehen hingegen für die Chancengleichheit für alle in jeder Phase der Bildungsbiographie. Dafür kämpfen wir.


2. Direkte Demokratie

Wir brauchen mehr direkte Demokratie und damit den Volksentscheid. So steht es auf Seite zehn in unserem Wahlmanifest. Die SPD will mehr demokratische Beteiligungsrechte für alle Bürgerinnen und Bürger und mehr und effektivere direkte Mitbestimmung.

Die SPD ist die einzige Partei, die sich seit den 70er Jahren konsequent für mehr Demokratie eingesetzt hat. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitentscheiden, mitgestalten und mitverantworten.

Deshalb haben wir mit unserem Koalitionspartner einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Die hierfür erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für die erforderliche Änderung unseres Grundgesetzes scheiterte vor allem an der ablehnenden Haltung der Union.

Aber wir werden weiter dafür einstehen, dass mit Volksinitiativen, Volksbegehren, Volkentscheiden und Referenden den Bürgerinnen und Bürgern endlich mehr direkter Einfluss in unserer Demokratie gegeben wird.


3. Atomwaffen

Die USA haben nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Auflösung des Warschauer Pakts bereits 95 Prozent ihrer substrategischen Nuklearwaffen in Europa abgebaut. Trotzdem muss aus unserer Sicht die nukleare Abrüstung fortgesetzt werden, so wie es die Bundesregierung auch auf der Nichtverbreitungsvertrags (NVV)-Überprüfungskonferenz im Mai dieses Jahres in New York gefordert hat.

Unser erklärtes Ziel bleibt die weitere Reduzierung dieser Waffen bis hin zur vollständigen Abschaffung!
Die SPD-Bundestagsfraktion hat im April 2005 im Vorfeld der NVV-Überprüfungskonferenz gemeinsam mit dem Koalitionspartner einen Antrag im Bundestag verabschiedet (Bundestags-Drucksache 15/5254), in dem die Einhaltung der russisch-amerikanischen „Presidential Nuclear Initiative“ aus dem Jahr 1991/92 gefordert wird, die die transparente Reduzierung und Demontierung der taktischen Kernwaffen in Europa vorsieht.
Darüber hinaus halten wir an unserem langfristigen Ziel eines völkerrechtlichen Verbots des Einsatzes und der Herstellung von Massenvernichtungswaffen weltweit fest.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Drobinski-Weiß
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Frage zum Thema Bürgerrechte
09.08.2005
Von:

Liebe Bekannte und Freunde,

im nachfolgendem ein Brief, den ich nicht selber verfasst habe, dem ich aber vollkommen zustimme, mit der Bitte um Beachtung und wenn er Euch überzeugt mit der Bitte um Weiterleitung an Eure Wahlkandidaten zur Beantwortung. Die Wahlkandidaten findet Ihr unter www.kandidatenwatch.de

Als einzige Partei hat die FDP eindeutig gegen den Unfug Stellung bezogen und Herr Hirsch hat sogar gegen §7 LuftSig geklagt! Bitte berücksichtigt diese Erkenntnisse und Tatsachen bei Eurem Gang zur Bundestagswahl.

Meine Überschrift zu dem Thema lautet: JE WENIGER MAN VON EINER SACHE VERSTEHT, DESTO SICHERER IST MAN IN SEINEM URTEIL - HIER DER BRIEF -

Sehr geehrter Volksvertreter,

wir Piloten der allgemeinen Luftfahrt finden, dass das Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt ist.
Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich zum Beispiel neuerdings einer "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Erpressung, weil man bei Nichtbeantragung seine Lizenz verliert!

Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Dazu schreibt die FAZ am 9.August 2005 im Artikel "Post für Piloten" u.a.:"... Das LuftSig beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, dass Terroristen es nicht wagen würden, deutsche Hochhäuser oder Kernkraftwerke ohne behördliche Genehmigung anzugreifen. Manche nennen es einen Skandal. In Wahrheit macht sich nur lächerlich (Stolpe, Schily, Beckstein), wer mit so grossen Kanonen auf so kleine Spatzen schiesst...."

Mit denselben Argumenten könnte auch jeder Führerscheinbesitzer und Rucksackträger "durchleuchtet" werden. Dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben und Rucksackbomben in den Innenstädten explodiert sind.

Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!!

Bitte beantworten Sie mir als Ihr potentieller Wähler folgende Fragen:

>>> Sind Sie der Meinung, dass bei §7 LuftSig das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?

>>> Sind Sie der Meinung, dass die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche Schnüffelei über unverdächtige Minderheiten kommt.

>>> Finden Sie, dass Regierungsvertreter inzwischen mehr beeinflusst sind von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als vom normalen Bürger (Sportpiloten)?

>>> Werden Freiheit und Demokratie und Menschenwürde dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

>>> Was werde Sie persönlich, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen §7 LuftSig tun?

>>> Was wird Ihre Partei gegen §7 LuftSig tun?

>>> Was halten Sie von allgemeiner Luftraumsperrungen zur Terrorabwehr? (Bitte beachten Sie bei der Antwort auf diese Frage die bereits jetzt bestehenden Möglichkeiten der Luftraumnutzung. Auch früher durfte man offiziell nicht ohne Genehmigung in den Luftraum von Berlin einfliegen!)



Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr.-Ing.
Sachverständiger für Gewerbe-, Freizeit- und Verkehrslärm.
öffentlich bestellt und vereidigt
fon 07808-9438911
fax 07808-9438910
mob 0171-6805804
@tiscali.de">J.@tiscali.de
www.fh-trier.de/~puscher
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Antwort von Elvira Drobinski-Weiß
1Empfehlung
26.08.2005
Sehr geehrter Herr ,

Sie wenden sich in Ihrem Schreiben gegen die im Luftsicherheitsgesetz angeordnete Zuverlässigkeitsüberprüfung. Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Dem ist durch das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft Rechnung tragen worden. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14. /15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.

Es darf nicht verkannt werden, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, gleichwohl aber eine wichtige präventive Komponente darstellen.

Dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht.

Zutreffend ist, dass ausländische Piloten durch § 7 LuftSiG nicht erfasst werden. Dies ergibt sich aber aus dem Geltungsbereich des Gesetzes. Deutschland kann keine Schutzmaßnahmen in ausländischen Staaten anordnen. Der Umstand, dass bestimmte Schutzmaßnahmen nicht weltweit praktiziert werden, stellt keinen Grund dar, hiervon in Deutschland abzusehen.

Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig. Dies spricht aber nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern für eine bessere Sicherung von Flugplätzen und Fluggerät.

Das Vorbringen, dass in Luftsportvereinen „eine hohe Selbstkontrolle durch die Vereinsstrukturen gegeben sei“, vermag die Zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht in Frage zu stellen. Eine – wie auch immer geartete - „Selbstkontrolle durch Vereinstrukturen“ steht einer behördlichen Überprüfung durch Abfrage der Sicherheitsbehörden nach dort vorliegenden Erkenntnissen in keiner Weise gleich.

Die Aussage, dass das Gefährdungspotenzial durch Kleinflugzeuge wesentlicher geringer als das durch Kfz und Lkw sei und erst recht nicht mit dem eines Airbus A 380 vergleichbar sei, ist so nicht zutreffend. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind.

Das Bundesministerium des Innern erarbeitet z. Z. unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung sieht ein abgestuftes Prüfverfahren vor. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung. Vereinzelt wird der Vorwurf erhoben, dass durch die im Einzelfall erforderliche Einbeziehung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR Verleumdungen durch sog. inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Zuverlässigkeit eines Flugzeugführers in Frage stellen könnten. Solche rechtsstaatswidrig gewonnenen Informationen sind für die Beurteilung der Zuverlässigkeit grundsätzlich nicht geeignet und damit für die Zuverlässigkeitsüberprüfung auch nicht bedeutsam.

Vereinzelt wird ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Luftsicherheitsbehörden insbesondere bei Auslandsbezügen, wie z.B. bei früheren Wohnsitzen im Ausland, beklagt. Die zuständige Facharbeitsgruppe meiner Fraktion hat das Bundesministerium des Innern bereits aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen Rechtsverordnung eine Umsetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sicher zu stellen.

Der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigte auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen, ohne dass daran Kritik geübt wird. Ich kann nicht erkennen, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteiligt werden.

Die Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen werden bei ca. ¬ 25,- liegen, was ich für akzeptabel halte. Es ist auch beabsichtigt, zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 3 Jahre durchzuführen. Die Grundlagen hierfür werden gerade im Bundesministerium des Innern erarbeitet.

Ich bitte daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch soweit sie Privatpiloten betreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Elvira Drobinski-Weiß
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Frage zum Thema Wirtschaft
10.08.2005
Von:

1.) Wie stehen Sie zur Zwangsmitgliedschaft bei IHK/HwK/ARD/ZDF sowie Kaminfeger(un)wesen?
In welchem Zeitrahmen ist deren Abschaffung/ Umwandlung zu Wettbewerbern zu erwarten?
2.) Politik und Kirche prangern das NAZI-Regime zu Recht an, praktizieren und vertuschen jedoch heuchlerisch und einträchtig, dass auf der Basis des Konkordats zwischen Vatikan und Politik die "Amts"kirche bis zum heutigen Tag mit enormen Steuermitteln unterstützt wird, die dem Volk nicht bekannt gemacht werden.

Ist an eine grundsätzliche politische Umkehr gedacht, um die neue "ehrliche" Politik auch auf diesem Gebiet zu vollziehen?
Die Niederländer - intelligente EU-Verfassungsablehner - haben diesen Schritt schon
lange vollzogen.

3.) Renten- und Sozialsysteme sind in der jetzigen Art nicht mehr finanzierbar, weil die Sozialkassen u.a. auch durch zweckentfremdete Eingriffe der Politik geleert wurden.

Wann wird die neue "ehrliche" Politik für ein System votieren, das dem Beitragszahler auch seine Beiträge in echter und verzinslicher Form als Kapital sichert und den manipulativen Politikern den Zugriff verweigert?

4.) Die seit neuestem als "ehrliche" Politik verkündete Massnahme scheint deshalb nur Augenwischerei zu sein, weil keine Partei die Fehlbeträge benennt (benennen kann), die den einzelnen Staatskassen fehlen.

Wann wird die echte "Ehrlichkeit" siegen?

5.) Wann werden die Parlamentarier finanziell so gestellt, dass sie die dem Volk oktroyierten Beschlüsse auch selbst mitleben müssen?

Ich denke da an die Privilegien der steuerfreien Aufwandsentschädigungen, Pensionen, Überbrückungsgeldern, Krankenkasser etc..., kurzum das ganze Register der Privilegien ohne Eigenleistung.

In welchem Zeitraum ist eine derartige Demokratisierung der Politikerbezüge realisierbar?

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Frage zum Thema Bürgerrechte
10.08.2005
Von:

Erklären Sie mir bitte Ihre Vorstellungen vom Begriff und der oft erwähnten "sozialen Gerechtigkeit" und wie Sie diese praktizieren - und vor allen Dingen finanzieren - wollen.

Danke.

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