Elke Breitenbach (DIE LINKE)
Abgeordnete Landtag Berlin

Grunddaten
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Diplom Politologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdA
Wohnort
Berlin
Wahlkreis
Pankow WK 1
Ergebnis
21,6%
Landeslistenplatz
11, über Liste eingezogen
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
30.11.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Breitenbach

leider sind hier kaum Kommunalpolitiker vertreten, so dass ich Ihre Präsenz ausdrücklich begrüßen möchte. Ich beschäftige ich mich seit längeren mit der immer wieder verschobenen Anbindung von Karow an die B2. Da ja von der CDU eine sogenannte Bürgerinitative "Autobahnanschluss Karow"massiv unterstützt wird, natürlich ohne jemals mit den betroffenen Bürger zureden, möchte ich folgende Fragen stellen:

1. Wie positioniert sich die Linke zu diesem Anschluss?

Nach meinen Informationen ist die Anbindung an die B2 bereits 2009 planfestgestellt wurden.

2. Ist Ihnen hier der aktuelle Bau / Planungstand bekannt?

3. Laut CDU kann ich doch in Karow auf die Autobahn fahren und dann in Weissensee wieder abfahren, um dann mit einigen Kilometern Umweg nach Wss zufahren. Das würde im Umkehrschluss die bereits halbfertig gestellte Anbindung an die B2 weiterhin ins "Nirgendwo" laufen lassen.
Wie stehen Sie zu dieser Verschwendung von Steuergelder?

Es wäre schön, wenn Ihre Antwort mich vor Freitag erreicht, da am Freitag eine Versammlung der Autobahnsanschlussgegner stattfindet.


Vielen Dank für Ihre Mühe

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Frage zum Thema Kultur
31.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Breitenbach,

in Pankow gibt es Pläne, großflächig öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtungen zu schließen oder deren Angebote radikal einzuschränken. Der zuständige Kulturstadtrat Torsten Kühne (CDU) hat radikale Kürzungen vorgeschlagen, um über eine Million Euro in seinem Bereich einzusparen, weil das Land Berlin den Bezirken nicht die Summe zur Verfügung stellt die nötig wäre, um die kulturellen Einrichtungen mindestens mit dem jetzigen Status Quo zu erhalten. Dadurch würden u.a. die Wabe und das Theater unterm Dach, mehrere ehrenamtlich geführte bzw. betriebene Bibliotheken, Galerien, ein Museum und Angebote der VHS-Pankow zerstört.

Im letzten Wahlkampf haben Sie sich ebenso wie viele andere Kandidaten für den Erhalt der bezirklichen Kultur ausgesprochen. Sind sie immer noch dafür, dass die bezirklichen Kultureinrichtungen erhalten bleiben? Werden Sie sich aktiv und ernsthaft sowie lautstark gegen diejenigen Politiker im Land Berlin und im Bezirk einsetzen, die die bezirklichen Kultureinrichtungen zerschlagen, privatisieren oder sonstwie zerstören wollen?

Wenn ja, was werden Sie dafür tun? Wenn nein, warum nicht?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Integration
01.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frauen MdA Monteiro, Breitenbach, und Senatorin Kolat

zur regionalen Bewertung bitte ich Sie, die nachfolgende Anfrage an Mitglieder des Deutschen Bundestages zu begleiten, hierzu erlaube ich mir auf die Ergänzung am Schluß der Anfrage hinzuweisen.

Anwendung des SGB IX im Rechtsumfeld des SGB II

Festzustellen ist in vielen regionalen Bereichen im Zuge der beruflichen Rehabilitation, ja der beruflichen Erstausbildung Behinderter, so diese in den Rechtsbereich des SGB II geraten, dass durch die ARGEn/JobCenter weder eine qualifizierte Integrationsberatung noch angemessene Maßnahmen zur Eingliederung zu verzeichnen sind (§ 24 – 37, 97 ff SGB III i. V. M. §§ 33 ff SGB IX), ganz im Gegensatz zum Grundanliegen des SGB IX! So wird nahezu regelmäßig rechtswidrig Leistungsentzug gem. § 7 (5) SGB II vollzogen, sobald betroffene Behinderte Maßnahmen im Sinne der §§ 6a, 33 ff SGB IX in Anspruch nehmen!
Dazu beispielhaft Urteile:
L 3 AS 61/11 B
L 6 AS 168/08
S 38 AS 4463/10
Insofern ist mit Einführung des SGB II für den betroffenen Personenkreis nach § 2 SGB IX eine z. T. existenzgefährdende und menschenunwürdige Verschlechterung der Situation festzustellen.

Wie wird gewährleistet, das sowohl Rechtseinheitlichkeit im Sinne des Art. 3 (1) GG i. V. m. SGB IX sichergestellt ist; als auch dem Grundrechtsanspruch aus Art 3 Abs. 3 letzter Halbsatz auch nur im Kern vollzogen wird..

Es ist m. E. nicht nachvolziehbar, das wiederum die Rechtsprechung, im Zweifel die der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit wesentliche Entscheidungs- und Handlungsunzulänglichkeiten von Mandatsträgern im Rahmen eindeutiger Rechtssetzung auszugleichen haben.

Mit freundlichen Grüßen,
, ehrenamlt. Berater SGB I, II, III, IX,

Diese Anfrage richte ich gleichlautend an Ihre Amtskolleginnen
Brigitte Pothmer (B90 Grüne) per eMail
Dr. Eva Högl (SPD)

Wie wird im Land Berlin durch die Behörden der Arbeitsverwaltung (SGB II/III) die sichere Umsetzung des § 82 SGB IX sichergestellt.

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