Eduard Oswald (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Eduard Oswald
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Diplombetriebswirt (FH), Bundesminister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Augsburg-Land
Landeslistenplatz
11, Bayern
weitere Profile
(...) Nach meiner Auffassung stellt die Senkung der Schuldenlast des Staates nach wie vor eine große Herausforderung der Politik dar. Die enorme Schuldenlast des Staates kann gewiss nicht von heute auf morgen abgetragen werden und – wie wir im Moment sehen – ist der nationale Schuldenabbau in einer international verflochtenen Wirtschaft nicht unabhängig von Weltkonjunkturverläufen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Eduard Oswald
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
15.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald
1. Sie haben auf eine Protestaktion in Ihrem Wahlkreis mit einem dreiseitigem Antwortschreiben reagiert. Haben Sie die Kosten dafür aus öffentlichen oder privaten Mitteln bestritten ?
2. Ministerpräsident Stoiber hat heute im Bundesrat angekündigt, der geplanten Gesundheitsreform in dieser Form nicht zustimmen zu wollen. Sie haben den Gesetzesentwurf hingegen schriftlich gegenübern Ihren Wählern verteidigt.
Sehen Sie sich in Opposition zu Ihrem Ministerpräsidenten ? Sehen Sie sich in Widerspruch zur Position Ihrer Partei ?
3. Werden Sie im Bundestag für das geplante Gesetz in dieser Form stimmen ?
mfg
Dr. R.
Antwort von Eduard Oswald
bisher keineEmpfehlungen
21.12.2006
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr Dr. ,

als von den Bürgerinnen und Bürgern meiner Heimat gewählter Bundestagsabgeordneter gehört es zur Wahrnehmung meines selbstverständlichen Mandatsverständnisses, schriftlich vorgetragene politische Anliegen auch zu beantworten. Dies gilt für die Fülle von Schreiben einzelner Bürger ebenso wie für Briefe von Verbänden und Institutionen. Den gewählten Parlamentariern – sei es auf kommunaler Ebene, in den Landtagen, im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament - steht für die Erfüllung dieser Arbeit aus guten Gründen eine entsprechende Finanzausstattung zur Verfügung.

Die geplante Gesundheitsreform befindet sich derzeit inmitten der parlamentarischen Beratungen. In meinem von Ihnen angesprochenen Antwortschreiben habe ich die Notwendigkeit und die Eckpunkte des Reformwerks für die einzelnen Regelungsbereiche erläutert und begründet. Dass es in wichtigen Detailfragen noch erheblichen Klärungsbedarf gibt, ist angesichts der Komplexität der Materie selbstverständlich. Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber hat z. B. mit Blick auf mögliche finanzielle Auswirkungen der Reform auf den Freistaat Bayern Klarstellungen eingefordert, ohne die ihm und anderen Ministerpräsidenten eine Zustimmung nicht möglich erscheint. Ich teile die Einschätzung ausdrücklich, dass die Vorlage seriöser Einschätzungen von Folgewirkungen Grundlage politisch verantwortbarer Entscheidungen sein muss. Dies gilt bei der Gesundheitsreform wie bei allen anderen Gesetzgebungsverfahren. Es ist ja gerade Sinn des parlamentarischen Beratungsverfahrens, die in umfangreichen Anhörungen gewonnenen Erkenntnisse zu gewichten und in die Letztentscheidung einfließen zu lassen. Ich denke, dass es im Zuge der weiteren Beratungen gelingen wird, ein Reformwerk zusammenzubinden, dem auch die CSU - und ich ganz persönlich - zustimmen kann. Bis dahin wird allerdings noch manches "dickes Brett zu bohren" sein.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
22.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

in Financial Times vom 22.12.06 wird unter der Überschrift "Neue Details zur Abgeltungssteuer" berichtet:
Kirchensteuer fällt zusätzlich an, wenn Sparer ihrer Bank nicht den Austritt nachweisen.

Muss die Kirchenaustrittsbescheinigung vorgelegt werden? Was passiert, wenn diese Bescheinigung nicht mehr vorhanden ist und auch von staatlichen Stellen(Standesämter, Amtsgerichte) der Kirchenaustritt wegen des Ablaufs der Aufbewahrungsfrist nicht mehr bestätigt werden kann?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
bisher keineEmpfehlungen
04.01.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre instruktive Anfrage zur Abgeltungssteuer und zum Nachweis der Mitgliedschaft bzw. Nichtmitgliedschaft in einer Kirche, um die Kirchensteuer abführen zu können. Wieder einmal wird deutlich, dass auf den ersten Blick einfach erscheinende Lösungswege mit einigen technischen Schwierigkeiten verbunden sein können.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass das Bescheinigungsverfahren nur eine von mehreren derzeit diskutierten Lösungen ist, um den Einzug der Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer zu gewährleisten. Derzeit wird im Bundesfinanzministerium an einem adäquaten Weg gearbeitet, der Ende Januar bzw. Anfang Februar d.J. in einem Referentenentwurf öffentlich werden wird. Mitte März soll das Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform, zu der die Einführung der Abgeltungssteuer einen Baustein bildet, nach derzeitigem Kenntnisstand schließlich im Bundeskabinett beschlossen werden, sodass wir bis Anfang Juli 2007 mit dem Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens rechnen können.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
28.12.2006
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,
soweit mir bekannt ist hat unser Staatshaushalt (Bund) mit ca. 1,5 Billionen Euro Staatsdefizit zu kämpfen. Gibt es eine historische Dokumentation wie diese extrapyramidale Summe überhaupt zu Stande gekommen ist. Ausserdem, gibt es in der Verfassung (Grundgesetz etc.) Regulierungsparagraphen die festlegen, wieviel die Bundesregierung Steuern maximal anheben darf (z.B. MWST)? Vielen Dank für Ihre Bemühung schon jetzt. Ich würde mich über eine informative Antwort freuen Gruss T.
Antwort von Eduard Oswald
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages beantworten möchte.

Im Internet finden Sie auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes - dort unter "Lange Reihen", "Steuern und Finanzen" die Rubrik "Schuldenstand nach Körperschaftsgruppen". Die dort zu findende Tabelle zeigt Ihnen den von Jahr zu Jahr steigenden Aufwuchs öffentlicher Schulden seit dem Jahr 1950. Soweit Sie mit Ihrer Frage nach "Bund" die Schulden der öffentlichen Gesamthaushalte Deutschlands bezeichnen (Bund - Länder - Gemeinden), liegen Sie mit "ca. 1,5 Billionen Euro" richtig: Es waren im Jahr 2005 1,447.505 Billionen Euro.

Trotz der bereits jetzt festzustellenden Konsolidierungserfolge der amtierenden Bundesregierung wachsen die Schulden weiter, wenn auch verlangsamt und mit dem Ergebnis, dass Deutschland wenigstens wieder den EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt einhält. Nach meiner Auffassung steht die Große Koalition daher mit der Konsolidierung nicht etwa kurz vor dem Ziel, sondern eher am Anfang. Zwar ist die Schuldenspirale gestoppt, doch heißt dies im Moment nur, dass der Schuldenberg langsamer wächst. Für die Jahre 2007 bis 2010 müssen wohl immer noch ca. 80 Mrd. Euro Neuverschuldung vorgesehen werden. Deshalb muss das Ziel ehrgeiziger werden, nämlich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Hierfür sind während der kommenden Jahre weiterhin große Anstrengungen notwendig. Die nun beginnende Föderalismusreform II muss Vorschläge für eine wirkungsvolle Begrenzung der Verschuldung in der Zukunft machen. Dass auch die Bundesländer in diese Bemühungen einstimmen müssen, ist eine Selbstverständlichkeit, und als Bayer kann ich nur darauf verweisen, dass es möglich ist, einen schuldenfreien Haushalt vorzulegen. Wie die Ausgestaltung einer solchen Schuldenbremse per Gesetz oder in der Verfassung auszusehen hat, bleibt den Beratungen in der anlaufenden Kommission für die Föderalismusreform II vorbehalten - jedenfalls ist für die Vergangenheit festzustellen, dass Artikel 115 unseres Grundgesetzes -"Grenzen der Kreditaufnahme" - nicht dazu geführt hat, den ständigen Aufwuchs unserer Staatsverschuldung wirksam zu begrenzen bzw. zu verhindern. Mit dem Hinweis auf Artikel 115 unserer Verfassung habe ich Ihnen auch den "Regulierungsparagraphen" genannt, der eigentlich verhindern soll, dass die Einnahmen aus Krediten die in einem Haushalt veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten dürfen.

Zu Ihrer Frage nach einer "maximalen" Anhebung der Mehrwertsteuer kann ich antworten, dass es eine solche Begrenzung per se nicht gibt. Aber natürlich kann und wird die Bundesregierung keine "Mondsteuern" erheben, wenn sie am Erhalt unseres wirtschaftlichen Lebens und somit am Erhalt unseres Gesamtstaates arbeitet. Gleichwohl gibt es Vorgaben vonseiten der Europäischen Union, nämlich dass die Mitgliedsländer ihre Mehrwertsteuern in einem so genannten Korridor von 15 bis maximal 25 Prozent festlegen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Erhöhung der Mehrwertsteuer
02.01.2007
Von:

Sehr geehrte Herr Oswald,

ich habe eine kurze Frage, die mir durch den Kopf gegangen ist und mir deren Logik leider verborgen bleibt:

Wie jeder weiß wurde die MWSt. zum 01.01.2007 auf 19 % erhöht. Derweil existiert die ermäßigte Steuer von 7 % für Güter des täglichen Bedarfs, wie z.B. Lebensmittel. Hier meine Frage: Wieso wird auf Windeln für Kleinkinder die 19 % MWSt erhoben, jedoch Hundefutter mit der ermäßigten Steuer veranschlagt. Laut meines Verständnisses läuft hier etwas grundsätzliches ziemlich falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben ein grundsätzliches Problem angesprochen und zu Recht kritisiert. Es ist auch für uns Parlamentarier nicht durchgängig nachvollziehbar, warum für manche Güter der ermäßigte Steuersatz bei der Mehrwertsteuer anfällt, während auf andere Güter des täglichen Bedarfs der Regelsatz von 19 Prozent erhoben wird. Vor allem für Nahrungsmittel gilt bekanntlich der ermäßigte Satz von 7 Prozent, der auch durch die Erhöhung zum Jahreswechsel nicht steigt. Im Katalog der mit dem ermäßigten Satz oder dem Regelsatz besteuerten Güter sind meines Erachtens über die Jahrzehnte gewachsene Widersprüche zu finden, die bereinigt gehören. Das Ganze ist nur noch bedingt transparent.

Ich könnte Ihrem Beispiel weitere hinzufügen wie Pralinen und Gänseleber, die mit 7 Prozent besteuert werden, während Mineralwasser mit 19 Prozent besteuert wird. Äpfel unterfallen dem ermäßigten Steuersatz, werden sie aber gepresst, gilt für den Saft der volle Satz. Ähnlich ist es beim Kaffeepulver einerseits und gebrühtem Kaffee andererseits. Beim Hamburger, der außer Haus gegessen 7 Prozent Mehrwertsteuer auslöst, fallen 19 Prozent an, wenn dieser im Lokal verzehrt wird - deshalb die betreffende Frage an der Kasse.

Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sind diese Ungereimtheiten zur Sprache gekommen, und wir haben uns zum Ende des letzten Jahres darauf verständigt, hierüber zu beraten. Berücksichtigen Sie allerdings hierbei, sehr geehrter Herr , dass jede Korrektur gravierende Wirkungen zeitigen kann: Würde beispielsweise Mineralwasser künftig nur noch mit 7 statt mit 19 Prozent besteuert, hätte der Fiskus etwa 320 Mio. Euro pro Jahr für den nach wie vor verschuldeten Staatshaushalt anderweitig steuerlich zu beschaffen. Sie sehen also: Vereinfachung kann in ihrer Umsetzung große Schwierigkeiten und dem Gesetzgeber Kopfzerbrechen bereiten.

Mit freundlichen Grüßen
Eduard Oswald, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
06.01.2007
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 4.1. betr. Ankoppelung der Kirchensteuer an die Abgeltungssteuer. Mich interessiert Ihre PERSÖNLICHE Meinung zum Bescheinigungsverfahren - deshalb diese NACHFRAGE.

Die Datenweitergabe darf nicht gefordert werden, wenn es - wie von Ihnen bestätigt! - andere Lösungen gibt. Frage 1: Muss deshalb das von Herrn Steinbrück und der Arbeitsgruppe favorisierte Bescheinigungsverfahren vorzeitig aus der Diskussion genommen werden?

Niemand darf zur Offenbarung seiner konfessionellen Bindung gezwungen - dazu gehört auch die Androhung von Nachteilen wie der Kirchensteuerabzug - werden.
Frage 2: Muss diese Grundgesetzforderung wegen des Vorhandenseins anderer Lösungen hier Vorrang haben?

Frage 3: Wenn bei verschiedenen Weltanschauungen Eheleute Kapitalerträge zum Zwecke der Vermeidung des Kirchensteuerabzugs umschichten: Kann dies durch die Bescheinigungen verhindert werden und ergeben sich hier zusätzliche Nachprüfungsarbeiten für die Banken?

Die Länder erhalten von den Kirchen für den Einzug der Kirchensteuer durch die Finanzämter eine Verwaltungskostenerstattung.
Frage 4: Von wem sollen den Banken die zusätzlichen Verwaltungskosten erstattet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
bisher keineEmpfehlungen
11.01.2007
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bedauere, dass Sie meine ursprüngliche Antwort als nicht ausreichend empfunden haben. Es ist auch meine persönliche Ansicht, dass wir bei einer einfach erscheinenden Lösung wie der Einführung der Abgeltungssteuer ganz besonders auf die Durchführung achten müssen. Daher halte ich die von Ihnen aufgeworfenen Fragen auch für sehr bedeutend und habe diese anonymisiert an die zuständigen Mitarbeiter mit der Bitte um Beachtung bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs weitergeleitet. Warten wir also ab, wie sich zunächst der Willensbildungsprozess im Bundesfinanzministerium gestaltet. Entsprechend der Gewaltenteilung können der Bundestag und damit auch ich als Abgeordneter erst später Einfluss auf das Gesetz nehmen, nämlich dann, wenn es in den Bundestag eingeführt ist. Dies wird voraussichtlich erst Ende März sein. Ich hoffe, dass das Bundesfinanzministerium bis dahin eine tragbare Lösung bei der Abgeltungssteuer gefunden hat. Natürlich werde ich auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen dann wieder zurück greifen und mich für eine einfache Lösung einsetzen, bei der die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit auf keinen Fall in Mitleidenschaft gezogen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Eduard Oswald
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.