Eduard Oswald (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Eduard Oswald
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Diplombetriebswirt (FH), Bundesminister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Augsburg-Land
Landeslistenplatz
11, Bayern
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(...) Nach meiner Auffassung steht die Große Koalition daher mit der Konsolidierung nicht etwa kurz vor dem Ziel, sondern eher am Anfang. Zwar ist die Schuldenspirale gestoppt, doch heißt dies im Moment nur, dass der Schuldenberg langsamer wächst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
29.03.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

als Kleinsparer war ich gewillt mein Geld über eine R&V Bank in eine Biogasanlage zu investieren. Dies schien eine rentable und umweltpolitisch korrekte Investition zu sein.
Leider wurde hier die Rechnung ohne gewisse Herren der Politik gemacht. Rückwirkend wurde ein Gesetz geändert (EEG2009) welches die Verütung für den in der Anlage erzeugten BIO-Strom regelt.
Nun steht der Betreiber vor der Insolvenz - Investitionen in Bioenergie, Arbeitsplätze und Vertrauen in die Verläßlichkeit der Politik wurden zerstört.
Dies alles obwohl eine Mehrheit in der Politik einem Bestandsschutz für Altanlagen positiv gegenüber steht.
Leider aber führen hier parteipolitische Interessen (wie so oft) zu keiner Entscheidung.

Nun meine Fragen:

Kann es wirklich sein das der deutsch Staat Milliarden an Euro´s in spekulierende Bänkerscharen steckt und im Gegenzug dafür ursprünglich geförderte Investitionen in den Ruin treib?

Wird die CDU/CSU ihre Parteipolitische Haltung zu diesem Thema (Koalitionsvertrag mit SPD im Bund) ihrer eigentlichen Überzeugung nachhaltig zurückstellen?

Welche Meinung Vertreten Sie zu diesem Thema?

Für eine Vertretung der Interessen der Investoren (ca. 6000 Kleinanleger) möchte ich mich bereits heute bedanken.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Eduard Oswald
4Empfehlungen
31.03.2009
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 29. März 2009, in dem Sie auf die erheblichen wirtschaftlichen Konsequenzen hinweisen, die für Sie aus der Änderung des Anlagenbegriffs im Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) folgen.

Persönlich habe ich mich von Anfang an strikt gegen eine Änderung des Anlagenbegriffs im Erneuerbaren Energien-Gesetz ausgesprochen, weil damit rückwirkend wesentliche wirtschaftliche Randbedingungen für die Betreiber von Biogasanlagen geändert werden. Es war das gute Recht eines jeden Investors, den Anlagenbegriff aus dem EEG 2004 für mehrere Anlagen, die sich in unmittelbarer räumlicher Nähe befinden, in der Vergütung als Einzelanlage anzusetzen. Diese Anlagenparks wurden mit den Vergütungssätzen der jeweiligen Einzelanlagen vergütet. Eine Klarstellung des Anlagenbegriffs für Neuanlagen, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen EEG errichtet werden, ist aus meiner Sicht legitim und auch begründbar. Eine Verweigerung des Bestandsschutzes für bestehende Anlagen ist aber in keiner Weise akzeptabel. Leider war es trotz intensiver und mehrmaliger Vorstöße bei unserem Koalitionspartner nicht möglich, diesen Bestandsschutz aufzunehmen. Ich unterstütze die Aktivitäten des Bundesrates, der hier auch eine Änderung in meinem Sinne anstrebt. Es ist aus meiner Sicht äußerst unbefriedigend, dass die betroffenen Anlagenbetreiber ihr Recht vor dem Bundesverfassungsgericht erstreiten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
11.04.2009
Von:

Sehr geehter Herr Oswald!

Nachdem unsere Kanzlerin groß getönt hat, daß keinem Sparer/Anleger ( wir sprechen von den kleinen) sein angespartes verloren geht, würde ich gerne wissen, wie das mit Island weitergeht? Warte mittlerweile 5 Monate mindestens auf eine Erkärung bzw. auf einen Rückzahlplan, da meines Wissens die BRD die entsprechenden Zahlungen bereits geleistet hat um die Deutschen Anleger auszuzahlen, würde ich gerne wissen wie lange wir noch Island ein zinsloses Darlehen gewären? Aufgrund des Verhaltens Islands bin ich gezwungen einen Kredit aufzunehmen. Ist nicht sehr witzig.

mfG
Antwort von Eduard Oswald
10Empfehlungen
20.04.2009
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

mit großem Verständnis für Ihren Unmut habe ich Ihre Schilderung gelesen. Meine Kollegen im Finanzausschuss und ich sind mit der noch nicht erfolgten Entschädigung der deutschen Kaupthing-Anleger genauso unzufrieden wie Sie. Am 9. Oktober vergangenen Jahres musste die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der deutschen Niederlassung der Kaupthing Bank erlassen. Bereits am 30. Oktober wurde der Entschädigungsfall festgestellt. Dennoch ist bis heute nichts passiert.
Woran liegt das?
Wie so oft liegt eine zwar nicht akzeptable, aber dennoch nicht umgehbare Sachlage vor: Erst auf starken Druck aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien hat Island seine rechtliche Einlagensicherungspflicht überhaupt anerkannt. Dafür zolle ich der Bundesregierung und den Regierungen der beiden anderen Staaten meinen Respekt. Dann hat sich Deutschland mit den beiden anderen Ländern zu einer Vorfinanzierung der Entschädigungszahlung verabredet, um ihren Teil zu einer Lösung von Problemen wie dem Ihren zu tun. Die Rückzahlung sollte vom isländischen Staat garantiert werden. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, abschließende Vereinbarungen über die Eckpunkte eines solchen Darlehens zu erzielen. Island stellte unakzeptable Forderungen, der Rücktritt der isländischen Regierung und die Neuwahlen schaffen zusätzliche Unsicherheiten. Somit sind der Kredit und damit die von Ihnen genannte Zahlung Deutschlands bisher nicht zustande gekommen. Eine direkte Auszahlung der Entschädigung an Sie durch den deutschen Staat kann jedoch unmöglich erfolgen, da es hierzu keinerlei vertragliche Grundlage gibt. Sie haben - unter Ausnutzung einer höheren Renditeerwartung, die selbstverständlich mit einem höheren Risiko einhergeht - Geld über die rechtlich unselbständige deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank in Island angelegt. Die Bundesregierung verhandelt intensiv, um Island und die isländische Einlagensicherung in die Lage zu versetzen, deren Verpflichtungen nachkommen zu können. Dafür danke ich der Bundesregierung ausdrücklich. Eine Übernahme der Verpflichtungen ist jedoch rechtlich nicht möglich.

Für weiteren Unmut sorgt nun, dass in den Niederlanden und in Großbritannien - anders als in Deutschland - bereits mit der Entschädigung begonnen werden konnte. Der Grund dafür ist, dass sich die Kaupthing Bank dort freiwillig dem so genannten "Topping Up", also der zusätzlichen Deckung durch die niederländische und britische Entschädigungseinrichtung, angeschlossen hat. Damit besteht dort - anders als in Deutschland - eine nationale Rechtsgrundlage für Entschädigungszahlungen. In Deutschland hat die Kaupthing Bank davon Abstand genommen, da Höhe und Umfang der deutschen und der isländischen Sicherungssysteme identisch sind.

Ich bitte Sie um Verständnis für diese im Ergebnis für uns alle wenig befriedigende Erklärung, versichere Ihnen jedoch, dass sowohl wir im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages als auch die Bundesregierung, hier insbesondere das Bundesministerium der Finanzen, fieberhaft an einer Lösung des Problems arbeiten. Dies schließt auch das Angebot an die Kaupthing Bank ein, die organisatorische Abwicklung von Entschädigungsauszahlungen in Deutschland zu übernehmen. Bei jeder Lösung muss aber zu jeder Zeit sichergestellt bleiben, dass der bestehende Rechtsrahmen nicht überschritten wird. Mit einem Aushebeln unseres Rechtsstaates würden wir noch weitaus größeren Schaden anrichten.

Mit freundlichem Gruß

Eduard Oswald
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
20.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

wann bekommt Klosterlechfeld endlich eine Internetanbindung mit ordentlichen Geschwindigkeiten? Wir schreiben jetzt das Jahr 2009, und wir haben hier, z. B. betreffend für die Adalbert-Stifter-Str. immer noch Geschwindigkeiten (An meinem Anschluss ist DSL mit 384 kbit/s verfügbar: Bis zu 6x schneller als ISDN), aus den 90er Jahren. Das ist absolut nicht zeitgemäß! Wann werden endlich die Fördermittel bereitgestellt, das der Ausbau endlich zügiger voranschreitet? (genaue Terminangabe wäre wünschenswert)

Für eine baldige Antwort danke ich Ihnen schon heute!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Eduard Oswald
1Empfehlung
22.04.2009
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

die schnelle, flächendeckende Versorgung der Bundesrepublik Deutschland mit bezahlbaren breitbandigen Internetanschlüssen betrachte ich als ein vorrangiges Ziel für die Informations- und Wissensgesellschaft. Meiner Meinung nach müssen alle Menschen in Deutschland an den Potentialen und Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben können – in Ballungszentren und in ländlichen Regionen gleichermaßen. Eine Spaltung unserer Gesellschaft in Gruppen, die Zugang zu Breitbandinternet haben, und in solche, die von einem Zugang abgekoppelt sind, muss zwingend überwunden werden, wenn wir unseren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie unseren Wohlstand nachhaltig bewahren wollen.

Vielen Haushalten im ländlichen Raum, so auch in Klosterlechfeld, steht noch immer kein breitbandiges Internet zur Verfügung. Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Breitbandstrategie daher ehrgeizige Ziele gesetzt:

  • Bis spätestens Ende 2010 sollen die bislang nicht versorgten Gebiete flächendeckend mit Breitbandanschlüssen ausgestattet sein.
  • Bis spätestens 2014 sollen für 75 Prozent der Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen, mit dem Ziel, solche hochleistungsfähigen Breitbandanschlüsse möglichst bald flächendeckend verfügbar zu haben.

Ein großes Handicap liegt allerdings darin, dass in Deutschland noch immer DSL zu oft als Synonym für Breitband gesehen wird. Dies verstellt den Blick auf die Chancen anderer Zugangstechnologien (Glasfaser, Satellit, Stromkabel, TV-Kabel, UMTS oder WLAN / WiMAX) insbesondere in der Fläche. Die ambitionierten Ziele der Bundesregierung können deshalb nur im Wettbewerb und durch eine Technologie- und Anbietervielfalt erreicht werden. Zudem müssen Bund, Länder, Kommunen und Wirtschaft an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken. Für weitere Informationen darüber, wie die konkrete Umsetzung im Einzelnen erfolgen soll, möchte ich Sie gern auf das Breitbandportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie unter www.zukunft-breitband.de verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald
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Frage zum Thema Finanzen
20.04.2009
Von:

Sehr geehrter Herr MdB Oswald,

ich wende mich an Sie, in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses:
Die nachstehende Petition wurde an alle Fraktionen und den BMF wegen lückenlos dokumentierter BVVG-VETTERNWIRTSCHAFT überwiesen.

Was hat der BMF-, und was haben die Fraktionen gegen die VETTERNWIRTSCHAFT der Bundesgesellschaft BVVG inzwischen unternommen ?

MfG
M.

dip21.bundestag.de

Begründung:
Im Zentrum der Eingabe des Petenten steht ein Grundstücksgeschäft der BVVG.

Sie verkaufte am 16.07.2001 … 24,49 Hektar eines Landgutes in Mecklenburg-Vorpommern zum Preis von insgesamt 65.365,71 Euro.

Die BVVG ließ sich dabei von einem Rechtsanwalt vollmachtlos vertreten.

Bei diesem handelt es sich um einen Vetter des Erwerbers.

Das betreffende Grundstück war zu diesem Zeitpunkt an den Sohn des Vertreters der BVVG verpachtet.

Der Pachtvertrag wurde am Tage des Abschlusses des Kaufvertrages bis zum Jahre 2019 verlängert. Die Eigentumsumschreibung fand am 18.12.2003 statt.

Das Grundstücksgeschäft war allerdings offensichtlich nur Teil eines größeren Planes, des Rechtsanwaltes, welcher zuvor als Vertreter der BVVG aufgetreten war, größere Ländereien…zurück zu holen.

Dafür hatte er Alteigentümer bzw. deren Erben angeschrieben und ihnen folgendes Angebot gemacht: (...)

Insgesamt wollte er auf diesem Wege 430 Hektar in Damshagen und Schönfeld erwerben.

Dieser Plan stammt aus dem Jahre 1994 und liegt der Petitionsakte in Kopie bei.

Auch wenn damit Verkäufer und Käufer nicht formell identisch gewesen sind, ist es durchaus nachvollziehbar, dass für Dritte der Anschein von "Vetternwirtschaft” entstehen muss.

Insbesondere weil es sich hier um den Verkauf verbilligten Landes handelte, hätte dieser Anschein von vornherein verhindert werden müssen.

Der Petitionsausschuss empfiehlt deshalb der Bundesregierung - dem BMF - zu überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit die vollmachtlose Vertetung…betroffen ist.
Antwort von Eduard Oswald
1Empfehlung
23.04.2009
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. April 2009.

Wie Sie selbst ausführen, ist das von Ihnen geschilderte Grundstücksgeschäft Gegenstand einer Petition gewesen und lag somit dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor. Die entsprechenden Unterlagen sind Ihnen offenbar bekannt.

Wegen der weiteren Behandlung der Petition durch die Fraktionen des Deutschen Bundestages und durch das Bundesministerium der Finanzen empfehle ich Ihnen daher, sich direkt an diese Stellen zu wenden. Der Finanzausschuss ist damit nicht befasst.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
24.04.2009
Von:

Sehr geehter Herr Oswald,

in Ihrer Antwort an Herrn Geiger sind zwei Punkte, die mir absolut nicht gefallen.
1) Sie schreiben von höherer Rendite und höherem Risiko. Das klingt (für Themenfremde) sehr einleuchtend. Tatsächlich handelte es sich um ein Angebot der Kaupthing von 5,65% für Tagesgeld, während ich zu gleicher Zeit bei einer Tochter der Sparkasse Frankfurt (seriöser geht´s wohl kaum) 5,25% bekommen habe. Ich halte das für eine marktübliche Differenz, nicht für auffällig hohe Zinsen. Und wo bitte lag das höhere Risiko? Jede deutsche Bank kann genauso insolvent werden. Wäre das Risiko erkennbar gewesen, hätten nicht auch IHK, Landesbanken und andere Profis dort Geld investiert.

2) Die deutsche Einlagensicherung garantiert bis zu 20.000€ pro Anleger zu 90% (also max 18.000€). Die isländische Einlagensicherung garantiert 20.887€ zu 100%. Damit ist die isländische Einlagensicherung besser als die deutsche, deshalb bestand kein Bedarf zum "topping up".

Was tut die Bundesregierung, um eine Auszahlung durch die zahlungsfähige Kaupthing-Bank zu unterstützen? Im Vergleich zu allen anderen betroffenen Ländern hängt Deutschland hinterher und nach Aussage von Kaupthing behindern deutsche Behörden eine zügige Auszahlung.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
8Empfehlungen
04.05.2009
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

sicherlich teile ich Ihre Meinung, dass ein Zinsaufschlag von knapp einem halben Prozentpunkt keine so wesentliche Rolle spielt, dass von einer wirklichen Risikoanlage bei der Kaupthing-Bank gesprochen werden könnte. Dennoch muss jedem klar sein, dass jede Geldanlage mit Gewinn verbunden ist, aber auch Verlust bringen kann. Auch wenn diese Gefahr klein ist, ist sie vorhanden. Der Preis dafür ist der Zins. Je höher der Preis, desto höher ist der Gewinn, aber auch das Risiko. Um das Risiko gering zu halten, wurden mit den Entschädigungseinrichtungen gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die Anleger absichern. Was jedoch nicht sein kann, ist, dass die Gewinne dem Anleger gehören und die Verluste von der Gesellschaft. d.h. vom Staat übernommen werden. Dennoch ist der Staat zum einen bemüht, dass die Entschädigungseinrichtungen funktionieren und die Anleger so zu ihrem Geld kommen. Hierzu ist es nötig, dass nicht das gesamte Finanzsystem zusammenbricht. Das Engagement des Staates ist bekannt: Es beläuft sich - wenn alles gut geht - auf etwa drei Milliarden Euro jährlich innerhalb von etwa zehn Jahren. Zum anderen ist die Bundesregierung bereit, einen Kredit zu gewähren, damit die isländische Einlagensicherung zahlungsfähig wird. Dieser Kredit wurde bisher abgelehnt. Das kann auch der deutsche Staat nicht ändern. Die Kaupthing-Bank und der isländische Staat können das frei entscheiden, solange sie ihrer Einlagensicherungspflicht nachkommen. Seit Mitte April wissen wir, dass sich die Kaupthing-Bank in der Lage sieht, die Einlagen ohne Inanspruchnahme eines solchen Kredites, aber auch ohne Einlagensicherungsfonds zurückzuzahlen. Das ist zu begrüßen. Damit wären nicht nur Einlagen bis zu 20.887 Euro gesichert, sondern auch höhere Guthaben dürfen auf Auszahlung hoffen. Allerdings ist mit der tatsächlichen Auszahlung erst zwischen Juli und September 2009 zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Eduard Oswald
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Ihre Frage an Eduard Oswald
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