Eduard Oswald (CSU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Eduard Oswald
Jahrgang
1947
Berufliche Qualifikation
Diplombetriebswirt (FH), Bundesminister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Augsburg-Land
Landeslistenplatz
11, Bayern
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(...) Es dominiert also nach wie vor die sozialversicherungsfreie Beschäftigung, insbesondere die Honorartätigkeit und die Schwarzarbeit, nicht zuletzt, weil der Lohnsteuerabzug für Zusatzverdienste hoch ist. Aufgrund der Alterung der Bevölkerung und der zunehmenden Erwerbstätigkeit beider Ehepartner dürfte die Nachfrage nach Unterstützung in den privaten Haushalten steigen. Lassen Sie mich feststellen, dass im Bereich des Einkommensteuerrechts der "Haushalt als Arbeitgeber" bereits Berücksichtigung findet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
04.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

seit ich letzte Woche mitbekommen habe, dass die Sendung "Raus aus den Schulden" mit Peter Zwegat wieder auf RTL läuft, regt mich das furchtbar auf. Dieser Mann ist gut, hab die Sendung natürlich schon gesehen, er macht wirklich tolle Arbeit und es freut mich besonders, dass er auch noch staatlich an www.abgeordnetenwatch.de ist, also von meinen Steuergeldern bezahlt wird, aber nachdem es heutzutage ein Volkssport geworden ist seine Schulden nicht mehr zu bezahlen frage ich mich, wo ist der Peter Zwegat, der mal den Gläubigern sagt, wie sie an ihr Geld kommen?

Im Gegenteil, jetzt wird in der 3. oder 4. Staffel mit was weiß ich wie vielen Teilen mal wieder gezeigt, wie man ohne bezahlen durchs Leben kommt und wenn es mal eng wird, dann holen wir den vom Staat bestellten Schuldnerberater.

Ich habe auch so einen Schuldner. Ich bin selbständig, habe ein Schreibbüro, arbeite 7 Tage/Woche so ca. 60-70, teilweise 80 Std., habe letztes Jahr 1 Woche "Urlaub" im Krankenhaus verbracht und kann ganz schön tippen, bis ich davon leben kann. Jetzt verzichte ich auf ca. 20.000,- €, weil ich mir den Anwalt und die Gerichtskosten nicht mehr leisten kann. Wäre es nicht möglich, entweder mal ein paar Gesetze zu ändern, dass Gläubiger wieder mehr Rechte wie Schuldner haben oder zum anderen diese blöde RTL-Sendung abzuschaffen, damit nicht auch der letzte Idiot noch begreift, wie man ohne bezahlen durchs Leben schlendert, wenn es eng wird, rufen wir den "Zwegat". Ich als Gläubiger komme mir mit der Sendung ziemlich verarscht vor.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Eduard Oswald
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07.03.2008
Eduard Oswald
Sehr geehrte Frau Gutmann,

Ihre interessante Nachfrage deckt ein Grundproblem der verschiedenen Interessen beim Gläubiger- und Schuldnerschutz auf. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Sendungen in den Medien zur Entschuldung leicht den Eindruck erwecken können, eine Verschuldung sei kein Problem. Ich halte es aber ebenso für wichtig, dass den Menschen verdeutlicht wird, dass man dem Teufelskreislauf einer Verschuldung durch eigene Anstrengung entgehen kann.

Zweifelsohne bedarf es aber weiterer Verbesserungen bei den Rechten der Gläubiger, ihre Ansprüche durchzusetzen. Bereits zum 1. Januar 1999 ist das Zweite Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Mit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle sollte sowohl die Durchsetzung der Gläubigerrechte in der Zwangsvollstreckung verbessert als auch eine weitere Entlastung der Justiz herbeigeführt werden. Die Reform war geleitet von der Vorstellung des Gesetzgebers, das Zwangsvollstreckungsverfahren einfacher und schneller zu gestalten. Eine Entlastung der Gerichte konnte teilweise durch die Reform erreicht werden. So hat beispielsweise die Übertragung der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung auf den Gerichtsvollzieher in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle zu einer Vereinfachung des Verfahrens geführt. Ebenso ist die beabsichtigte Entlastung der Rechtspfleger eingetreten.

Dennoch wird immer wieder Kritik geäußert, das Zwangsvollstreckungsverfahren sei zu aufwendig, zu bürokratisch und zu langwierig. Von Rechtsanwälten, Gläubigern und Gerichtsvollziehern wird Klage über die zu lange Dauer der Zwangsvollstreckungsverfahren geführt. Insbesondere der Mittelstand klagt über das oftmals ineffektive, zeitraubende und wirkungslose Vollstreckungsverfahren. Für den Mittelstand ist es eine Existenzfrage, ob Außenstände schnell eingetrieben werden oder nicht. Der schnelle Zugriff auf den Schuldner ist zumeist nicht möglich. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen zeigt sich meines Erachtens, dass hier Verbesserungen bzw. eine Evaluierung des Gesetzes notwendig sind.

Auch die Bundesregierung hat den Reformbedarf erkannt. In einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Justiz vom 23. Mai 2007 heißt es: "Eine moderne und leistungsfähige Justiz braucht ein effektives Zwangsvollstreckungsrecht, um Ansprüche von Gläubigern durchzusetzen. Das derzeit geltende Zwangsvollstreckungsrecht besteht in weiten Teilen bereits seit 100 Jahren und wird aktuellen Lebensverhältnissen und technischen Möglichkeiten nicht mehr gerecht." Dabei muss ein fairer Ausgleich hergestellt werden zwischen einem wirksamen Schuldnerschutz durch angemessene Pfändungsfreigrenzen und effektiven Vollstreckungsinstrumenten im Interesse des Gläubigers. Die guten Erfahrungen, die mit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle durch die Aufgabenerweiterung der Gerichtsvollzieher gemacht wurde, sollte nach Ansicht der Union konsequent weiterverfolgt werden. Diesen Prozess wird die Union kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Ostwald, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
06.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

können Sie mir sagen, wie weit die geplante Gesetzesänderung bezüglich Verkäufen von Grundschulden durch finanzierende Banken fortgeschritten ist?
Das Thema kochte zwar in den Medien ziemlich heftig hoch - allerdings scheint es auch genauso schnell wieder in der Versenkung verschwinden zu wollen (oder sollen).
Also:
  • Wie ist der aktuelle Fortschritt in der Sache, d.h. wann können wir hier mit einer Änderung rechnen?
  • Und welche Verbesserung sollen hier zum Schutz des pünktlich zahlenden Kreditnehmers nun wirklich (nach ersten Aufweichungserscheinungen) vorgenommen werden?

Ich denke, diese Fragen beschäftigen einen großen Teil der Bevölkerung in diesen "rauhen Zeiten" an den Finanzmärkten.
Ich persönlich wünsche mir jedenfalls ein rasches Handeln von Seiten der Politik - besonders da meine Bank eine definitive Aussage gegen solch fragwürdige Aktionen verweigert.

Freundliche Grüße,


Antwort von Eduard Oswald
3Empfehlungen
07.03.2008
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen einen wichtigen Punkt an, der in der Bevölkerung zu großer Unruhe führt. Die Union setzt sich mit aller Vehemenz im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Risikobegrenzungsgesetz und in den Gesprächen mit unserem Koalitionspartner dafür ein, Regelungen zu den Kreditverkäufen, die die Transparenz erhöhen und den Verbraucherschutz stärken sollen, zu finden. Zudem laufen Gespräche von Finanz- und Rechtspolitikern der Großen Koalition auf Arbeitsebene. Entscheidungen sind bisher nicht gefallen.

Selbstredend nehmen wir in den Gesprächen alle Probleme mit Kreditverkäufen sehr ernst. Ohne jeden Zweifel dürfen Bankkunden auch nicht willkürlichen Forderungseintreibern ausgesetzt werden. Wir prüfen daher ganz genau, ob und an welcher Stelle möglicher Handlungsbedarf besteht.

Folgende Punkte dürften hierbei für die Verhandlungen von wesentlicher Bedeutung sein:

1. Eine ungerechtfertigte Zwangsvollstreckung etwa durch den Übergang der Grundschuld auf gutgläubige Dritte ist zu unterbinden. Wir schlagen daher vor, den entsprechenden Sicherungsvertrag auch auf den Käufer der Grundschuld zu übertragen. Die bestehende Unsicherheit können wir damit vermeiden. Hier hat dankenswerterweise die bayerische Justizministerin Merk durch einen Vorschlag im Bundesrat einen wichtigen Beitrag für die laufenden Diskussionen gesetzt.

2. Wenn ein Kreditinstitut einen Kredit verkauft und nicht Ansprechpartner bleibt, muss es diesen Verkauf unverzüglich dem Kreditnehmer mitteilen.

3. Es ist zu begrüßen, dass die Sparkassen den Kreditnehmern zukünftig zwei Immobilienkreditarten anbieten wollen: einen Kredit, der verkauft werden kann, und einen, der nicht verkauft werden kann. Hier hat die öffentliche Diskussion zu vernünftigen Reaktionen der Banken geführt. Der Verbraucher kann in Zukunft zwischen den Instituten wählen, die ihm ein solches Angebot machen und solchen, die sich dem verweigern.

4. Es ist rechtlich klarzustellen, dass ein Kreditverhältnis nicht allein dann gekündigt werden kann, wenn die Bank das Vertrauensverhältnis zum Kunden verloren hat. Vielmehr darf derjenige, der seinen Kredit ordnungsgemäß bedient, nicht rechtlos gestellt werden. Hier arbeiten wir an Regelungen, die auch die Vorgaben aus Basel II angemessen berücksichtigen.

Ein vielfach diskutiertes Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf des Kredits lehnen wir ab. Wir wollen die Übertragung von Kreditportfolien als betriebswirtschaftliches Instrument nicht an sich in Frage zu stellen, wenn durch ein solches Sonderkündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung Portfolioverkäufe unkalkulierbar und unplanbar würden. Dies hätte letztlich auch negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und die Verbraucher. Zudem würde die Eigenkapitalentlastung der Banken erschwert, was zu einer Verknappung und Verteilung des Kreditangebots führen könnte.

In der Gesamtbetrachtung ist für uns entscheidend: Wir wollen das Recht der Kreditnehmer auf Information stärken, ohne dabei aber den volkswirtschaftlich sinnvollen Verbriefungsmarkt zu gefährden. Ich bin davon überzeugt, dass dies möglich ist und erwarte von der Kreditwirtschaft, sich an der Lösungsfindung konstruktiv zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
08.03.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

in den vergangenen Wochen hat die Steuerflucht vermögender Deutscher sowie die Informationsbeschaffung durch den BND hohe Wellen geschlagen. Zum Einsatz des Auslandsnachrichtendienstes um Steuersündern nachzustellen mag man geteilter Meinung sein.

Irritierend für mich ist jedoch die Tatsache, daß nicht mit dem gleichen Elan und gleichen Mitteln nach den Vermögensgütern der inzwischen mehrfach umbenannten und im Bundestag vertretenen SED, deren Verbleib unklar ist, gesucht wird. Wie stellt sich der Finanzausschuß zu diesem Thema bzw. wie sehen Sie als dessen Vorsitzender diese Thematik?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
1Empfehlung
18.03.2008
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

für Ihre Mail vom 12. März 2008 danke ich Ihnen.

Die Volkskammer der DDR hatte noch mit dem Gesetz vom 31. Mai 1990 die Grundlage für die Einsetzung der ´Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR´ geschaffen. Die Kommission ist mit dem Einigungsvertrag weitergeführt worden und hat in langwierigen Nachforschungen das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen ermittelt. Die teilweise beträchtlichen Vermögensverschiebungen wurden weitgehend aufgeklärt und auf diese Weise die finanzielle Chancengleichheit der politischen Parteien hergestellt. Die Kommission hat am 5. Juli 2006 ihren Schlussbericht vorgelegt. Danach gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass weitere Vermögensermittlungen erfolgversprechend sind. Dies gilt auch für die seit 1998 bereits intensivierten Ermittlungen im Ausland. Den Bericht der Kommission können Sie über die Homepage des Deutschen Bundestages unter der Bundestags-Drucksache 16/2466 abrufen.

Dem Bericht kann entnommen werden, dass es trotz sehr intensiver Bemühungen ca. 18 Jahre nach den Vorgängen realistischerweise heute nicht mehr möglich ist, die Dinge auch nur annähernd gerichtsfest zu ermitteln. Der Deutsche Bundestag sah die gesetzliche Aufgabe der Unabhängige Kommission als erfüllt an und hat sie durch Gesetz vom 19. Dezember 2007 aufgelöst.

Auch angesichts der Feststellungen der Unabhängigen Kommission kann ich das von Ihnen geäußerte Unbehagen nachvollziehen. Seit Ende der 90er Jahre hat aber die Kommission auch unter Einbeziehung des BND Nachforschungen im Ausland angestellt, die zu keinem - jedenfalls gerichtsfesten - Ergebnis geführt haben. Ich sehe daher keinen Ansatzpunkt, die von der Kommission gegebene Bewertung infrage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Senioren
16.03.2008
Von:

was halten Sie von den folgenden Beiträgen?

Prof. Meinhard Miegel vom Bonner IWG-Institut zu Bild: Die Politik hat den heutigen Rentnern nie klar gemacht, wie unser Rentensystem funktioniert. Die Folge ist, dass diese heute die Jugend ausbeuten, ohne dies zu beabsichtigen.

( Quelle: www.bild.de )

Der Renten-Berater Bernd Klöckner kritisert: Die heutigen Rentner beziehen politisch über Jahre gefördert - zu hohe Renten aus einer Kasse, aus der auch die Rente für nächste Generationen gezahlt wird. Damit wird diese junge Generation ausgebeutet.

Finden Sie nicht auch, das dies eine Provokation der älteren Generation ist?

Mit freundlichem Gruß
W.
Antwort von Eduard Oswald
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18.03.2008
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie recht herzlichen Dank für Ihre Ausführungen zu einer rentenpolitischen Dauerfragestellung. Es ist immer wieder umstritten, wie hoch die Renten sein müssen, damit sie einen gerechten Ausgleich für eine lebenslange Aufbau- und Arbeitsleistung darstellen. Im Kontrast hierzu steht stets die Frage nach der Generationengerechtigkeit, also danach, welche Lasten wir unseren zukünftigen Generationen zumuten dürfen. Ich sehe in meiner täglichen Arbeit, wenn ich etwa bei Veranstaltungen oder im Büro von Bürgern unterschiedlichen Alters angesprochenen werde, wie schwierig eine alle Interessen ausgleichende Lösung ist. Für mich steht aber ganz klar fest: Jeder, der sich durch Arbeit am Gemeinwesen beteiligt, hat auch das Recht, im Alter von diesem Gemeinwesen zehren zu dürfen. Hierauf muss sich jeder in diesem Lande verlassen können. Das heißt aber auch, dass jeder ausreichend und soweit dies möglich ist, privat vorsorgen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
07.04.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

seit nunmehr einem Jahr wird die internationale Finanzwelt von einer Krise heimgesucht, deren Ende nicht in Sicht scheint. Es drängt sich mir auf Grund intensivster Beobachtungen die Erkenntnis auf, dass diese Krise unmittelbar mit unserem Finanzsystem und unserer Wirtschaftspolitik zusammenhängt.

Insbesondere eine Plausibilität einer auf exponentiellem Wachstum fußenden Finanzpolitik, bei welcher eine innewohnende Deflation stets durch eine gezielte Inflation der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgeglichen werden muss, scheint mir nicht vorhanden zu sein. Die EZB spricht dabei von Preisniveaustabilität, wenn real eine Inflation von 1-2% angestrebt wird.

Es wäre darüber hinaus ebenso interessant zu erfahren, ob und wie Sie und Ihre politische Bewegung die Schuldenproblematik der Geldentstehung ausschließlich durch Kredit betrachten und welche Gegenmaßnahmen Sie zur kommenden Deflationskrise, der ich sehr besorgt gegenüberstehe, als geeignet erachten.

Desweiteren stellt sich mir konsequenterweise die Frage, wie ein Finanzsystem, das einem Kettenbrief gleichkommt, überhaupt irgendeine rechtliche Legitimation besitzen kann und man sich an einem ständigen Wachstumszwang zur Zinsbedienung orientiert, der auf Grund der menschlichen Eigenschaft, nicht mehr und mehr bis ins Unendliche leisten zu können, vollkommen unmöglich ist und ganz zwangsläufig irgendwann in einer Krise enden muss.

Ich bitte Sie ausdrücklich um eine klare Stellungnahme Ihrerseits, sowie ob meiner dringenden Befürchtung einer nahenden desolaten Wirtschaftskrise einer Klärung der genannten Sachverhältnisse in einem Ausschuss ihrer Fraktion, in der diese Dinge klar und deutlich zur Sprache kommen und diskutiert werden können.

Vielen Dank.


Hochachtungsvoll,
Antwort von Eduard Oswald
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16.04.2008
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

Ihre kritischen Fragestellungen zu unserem Geldsystem und zur Finanzmarktkrise habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Sie können sich sicher sein, dass sich der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und der Deutsche Bundestag in zahlreichen Debatten mit den Fragen, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben, intensiv auseinandersetzt, siehe www.bundestag.de .

Im Gegensatz zu Ihnen vermag ich aber nicht - auch angesichts der Finanzmarktturbulenzen - unser Geld- und Kreditsystem an sich in Frage stellen. Ohne jeden Zweifel haben wir es derzeit mit einer der größten Finanzkrisen in den letzten Jahrzehnten zu tun. Ihren Ursprung nahmen die Verwerfungen in den USA, wo eine leichtfertige Kreditvergabe gerade Menschen mit einem geringen Einkommen in die Schuldenfalle gerissen hat. Durch den Verkauf der Forderungen im globalen Finanzsystem und einem schnellen Umgang mit Bonitätseinschätzungen sind europäische und auch deutsche Banken zum Teil in erhebliche Mitleidenschaft gezogen worden. Nach ausführlichen Beratungen haben sich die Finanzminister sowie die Chefs der Notenbanken und Bankaufsichtsbehörden auf Maßnahmen geeinigt, um die krisenhafte Zuspitzung einzudämmen.

Ich stimme in diesem Punkt vollkommen dem Bundesfinanzminister zu, der äußerte: "Wir sind in Deutschland sehr stark darauf angewiesen, die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen Politik, Bundesbank, Bankenverbänden und Bankinstituten so dicht zu halten, dass wir die Folgewirkungen in Deutschland minimieren können. Das ist eine Frage des Krisenmanagements." Um die aktuelle Finanzmarktkrise einzudämmen, sollen die Finanzinstitute alle ihre Risikopositionen offen legen und sich rasch mit ausreichend neuem Eigenkapital versorgen. Die Notenbanken werden weiterhin flexibel auf Entwicklungen an den Märkten reagieren. Mittel- bis langfristig sind folgende Punkte zu verbessern: das Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagement, die Bewertungsstandards und die Transparenz, die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden, die Ratingprozesse, das Krisenmanagement im Finanzsystem. Diesen Prozess wird der Deutsche Bundestag kritisch und aufmerksam begleiten.

Nach meiner festen Überzeugung zeigt sich in der derzeitigen Krise die Wichtigkeit und Bedeutung der EZB, die die Preisstabilität fest im Auge hat. Auch in Zukunft dürfen wir die Selbstständigkeit der europäischen Notenbank auf keinen Fall in Frage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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