Eduard Oswald (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
06.09.1947
Berufliche Qualifikation
Diplombetriebswirt (FH), Bundesminister a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Dinkelscherben
Wahlkreis
Augsburg-Land
Ergebnis
53,0%
Landeslistenplatz
14, Bayern
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(...) Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. November 2009. Ich habe Ihre Ausführungen aufmerksam gelesen. Die Antwort auf Ihre Frauge lautet: Nein . (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
29.09.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

Sie stimmen mir sicher zu, dass private Altersvorsorge empfehlenswert oder sogar notwendig ist. Ich (26 J.) bin nun seit zwei Jahren berufstätig und würde eigentlich gerne von meinem Gehalt regelmäßig Aktien kaufen und so lange wie möglich halten. Leider werden auf einen eventuellen Gewinn immer mindestens 25% Steuer fällig, was diese Form der Geldanlage seit knapp drei Jahren besonders unattraktiv macht. Wäre es denn nicht sinnvoll, eine bspw. 5-jährige Spekulationsfrist einzuführen, nach deren Ablauf alle Gewinne steuerfrei wären? Im Gegenzug könnte die Abgeltungssteuer dann auf bspw. 30% angehoben werden. Sie würden die Spekulanten damit stärker zur Kasse bitten und gleichzeitig Ottonormalsparer entlasten.

Mit den besten Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
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05.10.2011
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.September 2011.

Ich finde es sehr gut, dass Sie sich bereits in Ihren jungen Jahren Gedanken um Ihre Altersvorsorge machen. Dies ist keine Selbstverständlichkeit.

In Zukunft werden in Deutschland immer weniger Arbeitnehmer für eine steigende Zahl an Personen, die aus der Erwerbstätigkeit ausgeschieden sind, aufkommen müssen. Aufgrund dieser demografischen Entwicklung wird es den gesetzlichen Rentenversicherungen nicht in jedem Fall möglich sein, für eine Rente ohne Einschränkungen des Lebensstandards zu sorgen. Es ist daher notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig die Initiative ergreifen und sich durch eine private Altersvorsorge absichern.

Das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 trat zum 1.1.2009 in Kraft und sieht eine generelle Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte in Höhe von 25 Prozent vor, wobei der Solidaritätszuschlag und eine eventuell anfallende Kirchensteuer noch hinzugerechnet werden müssen. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, Kurs- und Währungsgewinne werden damit mit einem einheitlichen Satz besteuert. Ziel des Gesetzes war es, dass Anlageentscheidungen nicht mehr nach steuerlichen, sondern viel mehr nach ökonomischen Überlegungen getroffen werden. Es soll aber auch die Steuerflucht ins Ausland durch einen verminderten Steuersatz verhindert werden. Bis dahin wurden Zinserträge nach dem Einkommensteuersatz besteuert. Der Grenzsteuersatz der Einkommensteuer lag am 1.Januar 2007 bei 45 Prozent. Es kann daher nicht grundsätzlich behauptet werden, dass die Abgeltungssteuer nachteilig wäre.

Ferner ist zu erwähnen, dass die Abgeltungssteuer erst nach der Überschreitung des Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete fällig wird. Es war aber auch die Absicht der Bundesregierung für Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, keine Abgeltungssteuer zu erheben. Dies umfasst beispielsweise die Riester-Fondssparpläne, Rürup-Rente und betriebliche Vorsorgepläne.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Atomausstieg bis 2022
22.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

Unmittelbar nach dem "Atomausstiegs"-Beschluss will die Bundesregierung eine Milliardenbürgschaft für den Bau eines Atomkraftwerks in Brasilien übernehmen. Aus meiner Sicht sind beide Beschlüsse in keiner Weise miteinander vereinbar. Während die Hälfte unserer Atommeiler stillgelegt werden, soll das in den 70er Jahren geplante und vor Baubeginn bereits völlig veraltete brasilianische AKW Angra 3 mit deutscher Hilfe fertig gestellt werden.
Schwinden denn die neugewonnenen Einsichten in die Gefahren der Atomkraft sobald es um Exportgeschäfte geht? Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Bundesregierung mit Hilfe unserer Steuergelder das nächste Fukushima vorbereitet. Zudem stehen im Zweifel die deutschen Steuerzahler mit einer Bürgschaft gerade.
Glauben wir, dass die Risiken der Atomkraft ausgerechnet in Brasilien beherrschbar sind? Wenn wir AKWs in Deutschland stillegen, dürfen wir diese konsequenter Weise auch nicht im Ausland fördern. Wenn der Atomausstieg nicht auch für Exportbürgschaften gilt, ist das nicht glaubwürdig.
Ist es denn nicht so, dass wir in Deutschland ein enormes Potential und bereits etabliertes Know-How auf dem Gebiet alternativer Energiequellen haben, das wir nun als große Chance nutzen müssen? Gerade hier erschließen sich doch die wirtschaftlich und moralisch besten Gelegenheiten für Auslandsgeschäfte.

Mit freundlichen Grüßen,
Weiß
Antwort von Eduard Oswald
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24.10.2011
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr Dr. Weiß,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. Oktober 2011.

Die Entscheidung über die Grundsatzzusage für die Exportkreditgarantie wurde von der Bundesregierung im Februar 2010 getroffen, die aber befristet war. Durch die Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages im September 2011 wurde die befristete Grundsatzzusage verlängert. Dies bedeutet aber noch keine endgültige Entscheidung.

Voraussetzung für eine verbindliche Indeckungnahme eines Geschäftes ist vielmehr, dass alle Verträge abgeschlossen sind. Des Weiteren ist eine Zusage an Auflagen gebunden, wie etwa das Vorlegen eines unabhängigen Gutachtens, in welchem festgestellt werden muss, ob und inwiefern die Erkenntnisse nach den Geschehnissen von Fukushima berücksichtigt werden. Dabei behält sich die Bundesregierung vor, das Gutachten genau zu bewerten.

Natürlich verfügen wir in Deutschland über entsprechendes Know-how und Expertenwissen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Dies wird auch unterstützt und gefördert, wie zum Beispiel durch die Exportinitiative Erneuerbare Energien, bei der deutsche Unternehmen der Branche unterstützt werden, sich erfolgreich auf internationalen Märkten zu positionieren.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
05.11.2011
Von:

Im Frühjahr 2011 wurde seitens des Verkehrsministers Ramsauer diskutiert, ob das "Australische Modell" bzgl. Kraftstoffpreise auch in Deutschland eingeführt werden sollte.
Ich beobachte nun regelmäßig, dass sich die Kraftstoffpreise mehrmals täglich um bis zu 6t/ltr verändern.

Wie sieht es mit einer gesetzlichen Regelung für die Einschränkung des Spritpreisroulette aus?

Mir würde eine Regelung reichen, in dem die Tankstellenbetreiber ihre Kraftstoffpreise täglich zu einem festen Zeitpunkt (für alle einheitlich) festlegen müssen. Preisänderungen innerhalb der nächsten 24 Stunden sind dann nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
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08.11.2011
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr Michalsen,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 5. November 2011.

Eine Prüfung in den zuständigen Ressorts hat ergeben, dass durch die Einführung des so genannten "Westaustralischen Modells" nicht mit einer Verbesserung der Wettbewerbssituation zu rechnen ist. In die prüfenden Gespräche waren auch Vertreter der Mineralölwirtschaft, dabei vor allem auch mittelständische Mineralölunternehmen sowie Verbraucherorganisationen eingebunden.

Das Kartellamt hatte in seinem Bericht festgestellt, dass der Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt nicht uneingeschränkt funktioniert und die derzeitige Situation zu höheren Preisen führt. Weiterhin hat das Bundeskartellamt in seiner Studie festgestellt, dass eine einfache Übertragung des österreichischen Modells auf Deutschland nicht ohne Weiteres möglich ist, da die Mineralölunternehmen in der Regel nur einmal am Tag die Preise erhöhen, aber Mitbewerber kurzfristig nachziehen.

Ich teile Ihre Auffassung, dass hier Handlungsbedarf besteht, denn es ist eindeutig, dass die Preissetzungsmuster zu Milliardenverlusten der Verbraucher führen.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
28.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

2012 wird die Neuverschuldung ca. 26 Mrd. Euro betragen. Gleichzeitig müssen 38 Mrd. Euro Schulden abbezahlt werden. (Quelle : Bundesfinanzministerium) Die Bundesregierung nimmt Schulden auf um Schulden zu tilgen !? Auf der anderen Seite liest der Bürger von Milliardengewinnen der Finanzbranche. Wieso schöpft man nicht, zumindest die 26 Mrd. Euro Neuverschuldung aus der Finanzbranche ab ? Und warum erlauben die Abgeordneten überhaupt eine Neuverschuldung ?

Mit freundlichem Gruß,
Antwort von Eduard Oswald
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29.11.2011
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. November 2011.

Für das Jahr 2012 beträgt das Haushaltssoll 26,1 Milliarden Euro. Ob dieser gesetzte Rahmen auch voll ausgeschöpft werden muss, ist erst Ende nächsten Jahres abzusehen. Die geplanten 26,1 Milliarden Euro sind 22,3 Milliarden Euro weniger als die geplante Nettokreditaufnahme für das Jahr 2011. Damit unterschreiten wir die zulässige Grenze der Schuldenbremse um mehr als 14 Milliarden Euro.

Der notwendige Konsolidierungskurs darf aber die Stärkung von Wachstumskräften nicht ausklammern. Wegen der sich abschwächenden Konjunkturerwartungen wurde bei den Planungen für 2012 auf einen noch weiter gehenden Schuldenabbau bewusst verzichtet. Die Ausgaben werden stabil gehalten und gleichzeitig Investitionen in Zukunftsbereiche getätigt.

Ich gebe zu bedenken, dass die Neuverschuldung noch eine Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist, ohne die wir auf Bundesebene bereits einen ausgeglichenen Haushalt hätten.

Ziel in der Finanzpolitik muss es sein, schnellstmöglich einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und damit den Abbau des angehäuften Schuldenberges anzugehen. Damit wird langfristig die Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte in Deutschland gesichert.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
15.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Oswald,

der Bundestag hat im Rahmen der Gesetze zur Energiewende eine Regelung verabschiedt, mit denen energieintensive Unternehmen von der Zahlung von Netzentgelten befreit werden sollen.
Dies soll deren Wettbewerbsfähigkeit stärken, indem deise um einen Betrag bs zu 1,1 Mrd. Euro entlastet werden. Diesen Betrag werden fast zur Gänze die privaten Endverbraucher tragen müssen.
Quelle: www.stern.de
Inwieweit haben Sie diese Regelung unterstützt und weshalb ist diese Regelung im Interesse der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland.
Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine weitere Regelung, welche im Ergebnis eine weitere Umverteilung von Vermögen von "unten nach oben" bewirkt.
Wie ist dies in Bezug auf die Feststellung der OECD, dass die Einkommensschere in der BRD immer weiter aufgeht zu rechtfertigen?
Quelle: www.spiegel.de

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eduard Oswald
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19.12.2011
Eduard Oswald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Dezember 2012.

Ich habe den Gesetzen zur Energiewende zugestimmt, wie übrigens auch der Dokumentation meines Abstimmungsverhaltens hier bei abgeordnetenwatch zu entnehmen ist.

Im Bereich der energieintensiven Industrie ist der Strompreis ein entscheidender Kostenfaktor. Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss auch für das produzierende Gewerbe attraktiv bleiben, denn die rund eine Million Beschäftigten in der energieintensiven Industrie leisten einen wichtigen Beitrag für die Wertschöpfung in unserem Land. Wenn die Stromkosten für Unternehmen im Vergleich zu anderen Ländern unvertretbar hoch steigen würden, droht die Abwanderung von Unternehmen.

Die Entlastung in Höhe von 1,1 Milliarden Euro kommt aber nicht nur großen Industriekunden zugute. Richtig ist, dass es auch eine Entlastungsregelung für große Industriekunden bei den Netzentgelten gibt. Diese beträgt 240 Millionen Euro pro Jahr. Der ganz überwiegende Teil der Entlastungen kommt den Haushalten mit Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen (rund 660 Millionen Euro) und den für die Energiewende notwendigen Pumpspeicherkraftwerken (rund 200 Millionen Euro) zu.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard Oswald, MdB
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