Edelgard Bulmahn (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Edelgard Bulmahn
Jahrgang
1951
Berufliche Qualifikation
Studienrätin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Landeslistenplatz
2, Niedersachsen
weitere Profile
(...) Die von Frank-Walter Steinmeier geprägte deutsche Außenpolitik hat sich dabei bewährt, denn sie setzt auf Kritik und Dialogfähigkeit. Es ist ein gutes Signal, dass jetzt auch die neue US-Regierung konkrete Gesprächsangebote an die iranische Führung richtet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
03.07.2009
Bundestagswahlrecht
nicht beteiligt
02.07.2009
AWACS-Einsatz in Afghanistan
nicht beteiligt
18.06.2009
Internetsperren
nicht beteiligt
18.06.2009
Patientenverfügung (Stünker-Antrag)
JA
29.05.2009
Schuldenbremse
JA
28.05.2009
Abgabe von künstlichem Heroin an Schwerstabhängige
JA
Fragen an Edelgard Bulmahn
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Frage zum Thema Wirtschaft
26.01.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Edelgard Bulmahn

Wie sie wissen liegt gegen das EEG 2009 eine Verfassungsbeschwerde von der Fa. GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co KG vor.

Parallel haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Änderung des Bestandsschutzes für bestehende Biogasanlagen im Bundesrat beantragt. Der Gesetzesantrag passierte in der 851. Sitzung am 28. November 2008 den Deutschen Bundesrat. Nunmehr steht eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag an.

Ich frage Sie als Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

1. Werden Sie die Beschlussfassung zum Termin Anfang Februar 2009 unterstützen oder verzögern bis das Verfassungsgericht entscheidet ?
2. Werden Sie dem Antrag zustimmen ?
3. Ist es gerecht Bestehenden Anlagen die unter dem Gesichtspunkt eneuerbarer Energie (Umwelt) konzipiert waren im nachhinein durch die Gesetzgebung den Boden zu entziehen ? (Bestandsschutz)

Als Kleinanleger habe ich in gutem Glauben an die Gesetzeslage Anteile am Leasingfonds Bioenergiepark "Klarsee" in Pekum bei der Raiffeisenbank gekauft.

Gründe waren, etwas für erneuerbare Energie und die Umwelt zu tun.
Gleichzeitig aber auch als zusätzliche Altersvorsorge.

Ich hätte nie gedacht das der Gesetzgeber die Basis dieser Anlage im nachhinein verändert.

Mit frdl. Grüßen

Antwort von Edelgard Bulmahn
1Empfehlung
12.02.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal. Gerne erläutere ich Ihnen als Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie die Regelungen zu bestehenden Biogasanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2009 (EEG 2009). Als Wirtschaftsausschuss sind wir bei diesem Gesetz allerdings nur mitberatend, der federführende Ausschuss ist der Umweltausschuss.

Das EEG regelt die Vergütungssätze für Strom der durch Biomasseanlagen erzeugt wird und unterscheidet dabei zwischen kleinen und großen Anlagen. Je größer eine Biomasseanlage ausgelegt ist, umso wirtschaftlicher kann sie auch betrieben werden. Die Vergütung für die Kilowattstunde Strom sinkt deshalb, je größer die Anlagen sind. Bereits im EEG von 2004 war geregelt, dass mehrere Anlagen die mit einer gleichartigen Erneuerbaren Energie betrieben werden, deshalb unter bestimmten Vorraussetzungen als eine Anlage zu behandeln sind.

Einzelne Betreiber von Biomasseanlagen haben ihre Anlagen im Wissen um diese Vorschrift, modulartig aus kleineren Anlagen aufgebaut, um so die höhere Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Damit wurden jedoch die bestehenden gesetzlichen Regelungen bewusst umgangen. Durch dieses rechtswidrige Verhalten hatten sie jedoch keinen Anspruch auf den erhöhten Vergütungssatz, was durch die Bundesregierung bereits im August 2006 ausdrücklich festgestellt wurde. Dennoch bestand in diesem konkreten Punkt eine Vollzugslücke des Gesetzes, den Einzelne ausgenutzt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion wollte diese Tatsache nicht länger hinnehmen und hat diesen Sachverhalt deshalb genau geprüft. Wir haben somit im EEG von 2009 eine entsprechende sprachliche Präzisierung vorgenommen, die inhaltlich identisch ist mit der bisherigen Regelung und keine Neuregelung darstellt. Die Frage des Bestandsschutzes stellt sich somit nicht.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird den Ausgang der Verfassungsbeschwerden abwarten und daraufhin prüfen, inwieweit ein Änderungsbedarf beim EEG 2009 besteht. Dieses Vorgehen hat die Bundesregierung auch in ihrer Stellungnahme auf den von Ihnen erwähnten Beschluss des Bundesrates vorgeschlagen.

Ihre Angst als Kleinanleger um die Früchte ihres Investments gebracht zu werden kann ich verstehen. Allerdings liegt die Verantwortung für eine möglicherweise falsche Unterrichtung durch die Anbieter nicht auf Seiten des Gesetzgebers. Auch Betreiber oder Anbieter von Anlagen haben die Pflicht, sich umfassend über Förderbedingungen zu informieren und diese Informationen auch entsprechend weiterzugeben. Wenn es beim Abschluss ihres Vertrages zum Kauf von Anteilen am "Leasingfonds Bioenergiepark Klarsee" durch das Unternehmen oder die vermittelnde Bank keine Hinweise auf eventuell bestehende Risiken gegeben haben, so sollten Sie sich mit Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Mit deren Hilfe könnten Sie möglicherweise Regressansprüchen gegen das Unternehmen oder die Bank geltend machen. Ob die notwendigen Vorraussetzungen dafür vorliegen, muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.

Auch aus der Rückschau bin ich überzeugt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz, 2000 von der rot-grünen Bundesregierung aufgelegt, eine Erfolgsgeschichte ist. Es ist ein äußerst wichtiges Instrument um unsere Klimaschutzziele zu erreichen und den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf 20% zu erhöhen. Gleichzeitig hat es schon jetzt zu einer wesentlichen Dynamik auf den Strommärkten geführt und im Bereich der regenerativen Energieerzeugungstechnologien tausende neuer und innovativer Arbeitsplätze geschaffen. Die SPD will diese bewährte Förderung der Erneuerbaren Energien auch weiterhin fortsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
07.02.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bulmahn

was halten Sie von dem bedingungslosen Grundeinkommen?

Denken Sie nicht auch, dass es ungerecht ist, dass in einem reichen Land wie Deutschland Menschen in Armut leben müssen?

Sollten nicht alle Einwohner Deutschlands die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, anstatt teilweise nur ihre nackte Existenz abgesichert zu wissen?

Ein Wechsel zum Grundeinkommen würde soviele positive Dinge mit sich bringen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen:
.. stärkt die Familie.
... fördert Innovation
... stärkt die Unternehmen.
... stärkt die Volkswirtschaft. Unproduktive Industrien und  Wirtschaftszweige müssen nicht mehr subventioniert werden.
... ermöglicht einen umfassenden Abbau von Bürokratie, auch in den Sozialsystemen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzt weitestgehend bestehende Sozialleistungen.

Das bedingungslose Grundeinkommen wird von vielen namenhaften Wissenschaftlern, unter ihnen zwei Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften gefordert.
Mehrere voneinander unabhängige Studien belegen eine Finanzierbarkeit.

Wäre es nicht der beste Anreiz zur Arbeit, wenn man sich frei für sie entscheiden darf und das volle Gehalt ohne Anrechnung auf ein Grundeinkommen erhält?
Denken Sie wirklich, ihre Wähler wollen hören, dass sie potentielle Faulenzer sind, die zur Arbeit gezwungen werden müssen?

Sollten wir uns nicht langsam von der eingestaubten Idee der Vollbeschäftigung lossagen und nach neuen, innovativen Lösungen suchen?

Ich glaube, es ist Zeit für eine wirkliche Verbesserung, nicht nur für Ausbesserungen an einem maroden System.
Was glauben Sie?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Edelgard Bulmahn
4Empfehlungen
18.02.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage über dieses Internetportal. Gerne antworte ich Ihnen dazu. Lassen Sie mich Ihnen aber gleich zu Beginn sagen, dass ich die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens für gut gemeint aber in seiner Wirkung für fatal halte, denn es ist nicht geeignet eine echte Teilhabe zu sichern.

Die unterschiedlichen Konzepte die derzeit dazu diskutiert werden, haben aus meiner Sicht ein entscheidendes Grundproblem. Wenn keinerlei Verpflichtungen mehr bestehen, eine Gegenleistung für staatliche Unterstützungen zu erbringen, dann lohnt sich möglicherweise die Erwerbsarbeit für den einzelnen nicht mehr. Wer Leistungen von der Gemeinschaft erhält, sollte dafür auch eine Gegenleistung erbringen, sonst geht die Ausgewogenheit von Geben und Nehmen verloren. Es ist richtig, dass eine Gesellschaft Sorge für die Existenzsicherung ihrer Mitglieder tragen muss. Das geschieht auch, zum einen über die Sozialhilfe (die im Übrigen eine Grundsicherung ist) und zum anderen über das Arbeitslosengeld II. Ein Grundeinkommen aber, das völlig von der Notwendigkeit der Erwerbsarbeit abgekoppelt ist, ist arbeitsmarkt- und sozialpolitisch höchst problematisch und hat nichts mit Verteilungsgerechtigkeit zu tun.

Die SPD und auch die Gewerkschaften verfolgen deshalb einen anderen Ansatz. Statt Arbeitslosigkeit wollen wir Arbeit finanzieren. Durch Fortbildung, Weiterqualifizierung und eine gezielte finanzielle und auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmte Unterstützung, sollen auch Langzeitarbeitslose besser und schneller wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Kerngedanke, den wir mit der Einführung von Arbeitslosengeld II und damit einer bedarfsorientierten Grundsicherung verfolgt haben, ist und bleibt richtig. Kein Mensch darf auf alle Zeiten in die Sozialhilfe abgeschoben werden, sondern jedem muss sich die Chance auf einen Arbeitsplatz eröffnen. Denn Arbeit ist mehr als Geldverdienen. Sie ist wichtig für die sozialen Kontakte eines Menschen aber auch für sein Selbstwertgefühl.

Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würden wir vielen Menschen, die arbeiten und etwas für andere tun wollen, quasi den offiziellen Status akzeptierter Arbeitslosigkeit verleihen. Man findet sich damit ab, dass 8%, 10% oder mehr Menschen arbeitslos sind. Das halte ich für falsch, denn gleichzeitig arbeiten viele Menschen 45, 50 oder mehr Stunden. Problematisch schätze ich auch die Wirkung für soziale, personenbezogene Tätigkeiten und Berufe ein. Ich fürchte, dieser Sektor würde dann sowohl in der Bezahlung wie auch Wertschätzung nach unten rutschen. Genau das Gegenteil wäre aber notwendig.

Gerade konservative Politiker und Unternehmer stellen mit ihren Grundeinkommensmodellen das Recht aller auf umfassende Teilhabe an der Gesellschaft in Frage. Aus meiner Sicht geht es ihnen vielmehr darum, einen neuen Niedriglohnarbeitsmarkt zu schaffen, bei dem das Grundeinkommen eine Art Kombilohn wäre. Die Unternehmen müssten dann dieses nicht mehr besonders ergänzen.

In Ihrem Hamburger Grundsatzprogramm aus dem Jahr 2007 hat sich meine Partei für einen vorsorgenden Sozialstaat ausgesprochen. Wir brauchen einen handlungsfähigen Staat, der das gesellschaftliche Zusammenleben gestaltet und die soziale Sicherheit garantieren kann. Eine lebendige Demokratie braucht Chancengleichheit und sozialen Aufstieg wie die Luft zum atmen. Ziel des vorsorgenden Sozialstaates ist es deshalb, Sicherheit, Teilhabe und Emanzipation zu gewährleisten. Sicherheit vor existenzieller Not und elementaren Lebensrisiken, Teilhabe an der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und politischen Entwicklung. Emanzipation, damit die Menschen ihr eigenes Leben frei und selbstbestimmt gestalten können.

Ich denke, dass wir mit diesem Verständnis des Sozialstaates ein gerechteres Modell entwickelt haben, als jenes des bedingungslosen Grundeinkommens.


Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
22.02.2009
Von:
-

Guten Tag Frau Buhlmann,
Ich würde gerne wissen, wie eine Veränderung der Bankenregulierung in Deutschland abläuft:
  • Wer arbeitet Vorschläge aus ?
  • In welchen Ausschüssen bzw. Gremien wird es diskutiert ?
  • Wer verabschiedet die überarbeitete Regulierung ?

Hintergrund meiner Frage ist ein Artikel in der Zeit zur Banken-Regulierung in Spanien. Dort wird geschrieben, dass bezüglich Eigenkapital und dem (Eigen-)Handel mit Derivaten sehr viel strenge Regulierungen als in anderen Ländern inkl. Deutschland bestehen. Als Ergebnis sind die spanischen Banken und damit auch die spanische Regierung von der internationalen Finanzkrise weit weniger betroffen.
Als Bürger würde ich mich gerne sachkundig machen, welche Bestrebungen es gibt die Bankenregulierung in Deutschland zu ändern. Um da gezielt Fragen zu stellen, muss ich natürlich ersteinmal wissen, welche Personen / Gremien an solch einer Änderung beteiligt sind.

Herzliche Grüße
-
Antwort von Edelgard Bulmahn
bisher keineEmpfehlungen
04.03.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne antworte ich Ihnen dazu.

Die aktuellen Ereignisse auf den internationalen Finanzmärkten zeigen deutlich, dass eine stärkere Kontrolle dringend notwendig ist. Die SPD setzt sich seit langem für eine bessere Regulierung der Märkte, wie auch für eine bessere Kontrolle des Geschäftsverhaltens im Finanzsektor ein und fordert größere Transparenz und klare Richtlinien. Das Weltfinanzsystem braucht dringend neue und weltweit gültige Regeln, damit die Risiken nicht auf den Staat und die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden.

Frank-Walter Steinmeier und Peer Steinbrück haben in dieser Woche einen Katalog mit konkreten Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte und des Bankenwesens vorgelegt. Diese werden wir als Grundlage in die anstehenden Gespräche mit unseren Koalitionspartnern einbringen und darauf drängen, dass daraus möglichst schnell konkrete gesetzliche Regelungen werden. Das Papier ist im Internet zu finden unter www.spd.de .

Weiterhin werden wir in dieser Woche im Parlament eine Ergänzung zum bereits im Oktober beschlossenen Finanzmarktstabilisierungsgesetz beraten. Mit den bisherigen Maßnahmen haben wir entscheidend zur Stabilisierung des deutschen Bankensektors beigetragen. Dennoch hat sich die internationale Lage in den vergangenen Wochen weiter verschärft. Es ist deshalb unsere Aufgabe, das Vertrauen in den Finanzmarkt wiederherzustellen und eine weitere Zuspitzung der Krise zu verhindern. Dazu werden im Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz konkrete Maßnahmen benannt.

Die jeweiligen Gesetzentwürfe werden in einer 1. Lesung in den Deutschen Bundstag eingebracht und dann in den Ausschüssen des Bundestages beraten, um ggf. noch Änderungen vorzunehmen. Der Finanzausschuss wird hierbei die Federführung übernehmen und aller Voraussicht nach auch eine Öffentliche Anhörung durchführen. Anschließend wird dann die 2. und 3. Lesung stattfinden, in deren Rahmen der Deutsche Bundestag abschließend über den Gesetzentwurf beschließt.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Internationales
01.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

wie beurteilen Sie den Besuch unseres Ex-Kanzlers Gerhard Schröder bei Irans Präsidenten Ahmadinedschad - angesichts der Tatsache, dass dieser nicht nur als notorischer Holocaust-Leugner bekannt ist, Israel mit Vernichtung droht und sehr wahrscheinlich die atomare Bewaffnung seines Landes betreibt, sondern auch ein Schreckensregime anführt, das vergewaltigte Frauen steinigen und Schwule öffentlich Aufhängen lässt?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Edelgard Bulmahn
1Empfehlung
05.03.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Fragen zur aktuellen Politik gegenüber dem Iran.

Mit seiner Atompolitik, seinen Drohungen gegenüber Israel, der Missachtung der Menschenrechte und der Leugnung des Holocausts hat sich der iranische Präsident selbst international isoliert. Das gemeinsame Vorgehen der Vetomächte im UN-Sicherheitsrat und Deutschlands zeigt, dass die internationale Staatengemeinschaft dies nicht hinnehmen will. Vor allem gilt es, den Iran endgültig von einer Nuklearwaffenoption abzubringen und das Existenzrecht des Staates Israel anzuerkennen. Eine militärische Intervention, ein Krieg ist keine Lösung. Wir müssen deshalb alles daran setzen, in der Sache hart zu bleiben, aber die Dialogfähigkeit mit dem Iran zu bewahren. Die von Frank-Walter Steinmeier geprägte deutsche Außenpolitik hat sich dabei bewährt, denn sie setzt auf Kritik und Dialogfähigkeit. Es ist ein gutes Signal, dass jetzt auch die neue US-Regierung konkrete Gesprächsangebote an die iranische Führung richtet.

Mit Blick auf die Menschenrechtssituation hat die SPD-Bundestagsfraktion mehrfach deutlich gemacht, dass wir jegliche Diskriminierung und Unterdrückung ablehnen. Erst jüngst haben wir uns ganz klar für eine freie Religionsausübung auch im Iran ausgesprochen. Wir haben die Führung in Teheran aufgefordert, alle aufgrund ihrer religiösen Überzeugung Inhaftierten sofort freizulassen.

Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den Iran im Rahmen einer privaten Reise besucht. Dabei hat er, auch und gerade im Gespräch mit hochrangigen Regierungsvertretern, die eben beschriebene Linie der deutschen Außenpolitik unterstrichen und damit Kritik an der Führung des Landes offen geäußert.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
18.03.2009
Von:
Max

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

ich habe eine Frage an Sie, welche zuletzt bei uns im Schulunterricht aufgeworfen worden ist. Und zwar möchte ich gerne wissen, wieso sich die BRD dagegen wehrt Waffentechnologien ins Ausland zu verkaufen, also warum zum Beispiel nicht begehrte Panzer wie der Leopard II an andere Länder verkauft werden? Dies wäre doch eine große Möglichkeit die Einnahmen des Staates zu vergrößern und Arbeitsplätze in der Branche zu wahren, denn was passiert wenn die Firmen ihre Aufträge vom Militär erfüllt haben? Wie sollen die Arbeiter weiter unterhalten werden? Und wenn die BRD nicht ihre Waffen verkauft, machen dies doch andere Statten mit guter Technologie, stehen wir dann nicht als die Verlierer da?

Vielen Dank für die Antwort im Vorraus!

mfG Max
Standard-Antwort von Edelgard Bulmahn
bisher keineEmpfehlungen
24.03.2009
Edelgard Bulmahn
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

Aufgrund der Vielzahl von Anfragen die uns nicht nur über die Seite www.abgeordnetenwatch.de erreichen, habe ich mich gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen dafür entscheiden, zunächst nur Fragen aus dem eigenen Wahlkreis zu beantworten.

Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis und würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an den für Sie zuständigen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB
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Ihre Frage an Edelgard Bulmahn
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