Eckhardt Rehberg (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Eckhardt Rehberg
© DBT/Fotostudio Katerina Sternberg
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Dipl .-Ing. für Informatik, Facharbeiter für Datenverarbeitung
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestags
Wahlkreis
Rostock
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Es ist etwas völlig anderes, ob man wie in China , abweichende Meinungesäußerungen sperrt oder wie hier, Straftaten infolge grober Menschenrechtsverletzungen - das verschaffen von Kinderpornografie - verhindert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
17.01.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Rehberg,

könnte man nicht die Dauer der Regierungszeit der Bürgermeister in den Landkreisen etc. auf 2 Wahlperioden begrenzen, um der Verfilzung und der Machtherrschaft einzelner Bürgermeister entgegenzutreten, Immer wieder stellen wir fest, daß dort, wo Bürgermeister eine lange ununterbrochene Regierungszeit ausüben, Machtspielchen und Verfilzung eine große Rolle spielen. (Wer mit dem Bürgermeister nicht kann, der kriegt kein Bein auf die Erde). Sicherlich gibt es auch Ausnahmen, aber sollte in einer Demokratie nicht gerade solchen Machtspielen ein Riegel vorgeschoben werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Eckhardt Rehberg
5Empfehlungen
04.03.2009
Eckhardt Rehberg
Sehr geehrte Frau ,

in den Neuen Bundesländern haben wir seit knapp zwei Jahrzehnten demokratische Strukturen. In den 1990er Jahren wurde in ganz Deutschland eine Debatte geführt, Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister nicht mehr durch die Vertretung wählen zu lassen, sondern durch Direktwahl der Bürger. Dieses ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1994 möglich.

Nach meiner Auffassung muss Demokratie die Kraft haben, falls Bürgermeister oder Landräte, wie Sie schreiben, mit "Machtspielchen und Verfilzung" regieren, diese abzuwählen und neue Personen in die Ämter zu wählen, von denen die Wähler überzeugt sind, dass diese dem Gemeinwohl verpflichtet sind.

Direkte Demokratie heißt auch mehr Verantwortung!

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
03.02.2009
Von:

Kann man davon ausgehen das Sie sich für den dringend benötigten Ausbau des Breitband-Internet ( auch sehr zu Gunsten der Mittelstandswirtschaft ) einsetzen werden??
Antwort von Eckhardt Rehberg
8Empfehlungen
04.02.2009
Eckhardt Rehberg
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.

Ja, Ich werde mich für den Ausbau des Breitbandnetzes einsetzen. Wie Sie sicherlich wissen, ist der Ausbau des Breitbandnetzes Teil des Konjunkturprogramms II, das in der vergangenen Woche vom Kabinett verabschiedet wurde. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung soll am 18.02.2009 vorgestellt werden. Ziel ist es die Breitbandversorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten in den neuen Bundesländern zu verbessern, in denen die Netzbetreiber aufgrund zu großer Investitionskosten bisher auf den Ausbau verzichtet haben. Ziel ist, dass diese weißen Flecken in der Versorgung der Menschen mit schnellem Internet verschwinden. So sollen bis spätestens 2014 75 % der Hauhalte und bis 2018 alle Hauhalte Internetanschluss mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde haben.

Eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur ist Voraussetzung für zukünftige Innovationen in der Informations- und der Telekommunikationbranche, von der auch in Mecklenburg-Vorpommern viele Arbeitsplätze abhängen. Darüber hinaus werden durch den Breitbandausbau in der gegenwärtigen schwierigen Lage kurzfristig Arbeitsplätze gesichert und die am Bau Beteiligten Unternehmen profitieren.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
06.02.2009
Von:

Guten Tag Herr Eckhardt Rehberg!

Das "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ist eine weitere Beschneidung der Bürgerfreiheit begründet mit dem ewig gleichen Argument der Terrorvorsorge. Es ist ein großer Schritt hin zum "Gläsernen Bürger" der mich persönlich sehr empört.
Wie beabsichtigen Sie sich in Bezug auf dieses Thema zu verhalten?
Antwort von Eckhardt Rehberg
8Empfehlungen
18.02.2009
Eckhardt Rehberg
Sehr geehrter Herr ,

der "Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und in der Abstimmung innerhalb unserer Bundestagsfraktion. Gegenwärtig ist dort der Meinungsbildungsprozess noch nicht abgeschlossen.

Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wird es in Zukunft Diensteanbietern ermöglicht, Nutzungsdaten (Protokolldaten oder Logfiles) zu erheben und zu verwenden. Aber auch nur dann, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Auch dürfen nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren.

Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder gar eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Erstellung eines Surfprofils, werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht. Für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden werden ebenfalls keine neuen Befugnisse geschaffen, obwohl immer wieder anderes behauptet wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt in ausreichender Weise
darlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.04.2009
Von:

bzgl.des artikels bei Heise.de "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" ( www.heise.de ) und dem dort beigefügten Linkt zu C´t "Verschleierungstaktik" wäre ich ich um eine Stellungnahme Ihrerseits, bzgl. des Rechtsstaatlichkeit/Verfassungsvereinbarkeit vor dem Hintergrund des unter-Generalverdacht-stellens-eines-ganzen-Volkes und der damit -meiner Meinung nach- einhergehenden Zensur unliebsamer Inhalte (geheime Sperrliste??? NUR KiPo?? Meiner Meinung nach liesse sich dies doch -da die liste nunmal als geheim/nicht freigegeben definiert ist- beliebig auch auf regimekritische Seiten etc. ausweiten) sehr dankbar. Ist es nicht so, dass durch derartige Zensurmassnahmen lediglich die Unsicherheit/Angst VOR dem Staat (sollte der Staat/seine Mandatsträger nicht angst vor dem bürger/dem volk haben?!?) weiter zunimmt, da der mündige , INTERESSIERTE Bürger rein theorethisch auch durch ZUFALL auf einer in der Sperrliste enthaltenen Seite gelangen kann, und somit sich direkt mit dem Vorwurf der Kinderpornografie gegenübersieht ( ich als mündiger Bürger weiss schliesslich nicht/darf ja von Ihrer Seite her nicht wissen, was für Seiten in die Sperrliste aufgenommen wurden)??

Ganz davon abgesehen...WARUM ist eine solche SPerrliste inkl. Speicherung der DNS inkl. Weiterleitung an eine Strafverfolgungsbehörde notwenig, wenn man auch den Anbieter (Provider) dieser Seite in Regress nehmen kann, bzw. bei der Strafverfolgung somit direkt den Verursacher/Herausgeber haftbar
machen kann???
Antwort von Eckhardt Rehberg
3Empfehlungen
04.05.2009
Eckhardt Rehberg
Sehr geehrter Herr ,

ich nehme gern Stellung zu Ihren Anmerkungen zum Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, hätte ich mir aber mehr Höflichkeit Ihrerseits gewünscht. Zeit für eine Anrede und eine Schlussformel sollte auch im Internet sein.

Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes am 22.04.2009 beschlossen, der nunmehr im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eingehend geprüft und ggf. modifiziert werden kann. Schon jetzt möchte ich aber darauf verweisen, dass es sich nicht um Zensurmaßnahmen handelt, sondern um die Verhinderung von Straftaten!!! Gemäß § 184 Abs. 4 STGB macht sich bereits strafbar, wer es unternimmt, sich den Besitz von
kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

Dies bedeutet, dass jemand, der sich kinderpornografische Seiten anschaut, schon strafbar macht. Das unterscheidet Kinderpornografie von anderen Tatbeständen, wo es zwar strafbar ist, bestimmte Dinge ins Netz zu stellen, wie z.B. volksverhetzende Inhalte, nicht aber, sich diese anzusehen.

Die Kinderpornografie hat eine absolute Sonderstellung. Dies ist den Beteiligten auch bewusst.

Vor diesem Hintergrund ist auch Ihre letzte Frage zu sehen. Es handelt sich hier um zwei völlig verschiedene Tatbestände: Verschaffen von Inhalten und Einstellen von Inhalten. In der Regel versucht man, sich an den Hausprovider zu wenden, aber leider ist Kinderpornografie noch nicht in allen Ländern der Welt unter Strafe gestellt, so dass entsprechende Vorstöße erfolglos bleiben.

Ich hoffe, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
15.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Eckhardt Rehberg,

Warum ist die Bildung Landessache? Wir sind doch seit 1990 ein Land. Oder? Warum Kann man das nicht auf Bundesebene Regeln um in ganz Deutschland gleiche Grundbedingungen zu haben.
Ich bin selbst in Mecklenburg Vorpommern groß geworden, habe aber von der DDR nicht viel mit bekommen. (war zur Wende erst 5)

Nebenfrage.
Wie stehen sie zu dem Verbot der NPD?
(Ich distanziere mich Ausdrücklich von der "Partei")

MfG
Antwort von Eckhardt Rehberg
2Empfehlungen
10.06.2009
Eckhardt Rehberg
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für die Fragen und möchte Ihnen gerne antworten. Die Bundesrepublik Deutschland vor 1990 und auch das wiedervereinigte Deutschland nach 1990 ist als ein föderaler Bundesstaat organisiert. Der Gesamtstaat, der "Bund", entscheidet über alle Fragen im Rahmen seiner ihm nach dem Grundgesetz (Art. 70 ff. GG) zustehenden Gesetzgebungskompetenzen, z.B. Landesverteidigung, Passwesen, Geld- und Münzwesen, die einzelnen Bundesländerländer haben das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen, z. B. Bildung, Polizei. Mit den in dieser Wahlperiode verabschiedeten Föderalismusreformen I und II haben sich Bund und Länder in einigen Bereichen auf eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen geeinigt. Die Länder waren allerdings nicht bereit, Regelungskompetenzen im Bereich des Bildungswesens abzugeben. Erfreulich ist aber, dass sich die für die Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister der Bundesländer im Rahmen der sog. Kultusministerkonferenz auf die Einführung einheitlicher Bildungsstandards verständigt haben.

Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt, kann nur das Bundesverfassungsgericht treffen (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG "Parteienprivileg"), während verfassungswidrige Vereinigungen nach Art. 9 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 3 Vereinsgesetz durch die Innenminister des Bundes und der Länder verboten werden können. Bisher gab es nur zwei Parteienverbote; die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Zu einem möglichen NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ist folgendes zu sagen: Bereits im Jahr 2000 stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat jeweils eigenständige Anträge zum Verbot der NPD. 2003 wurde das Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht vor allem wegen der Einbindung von verdeckten Ermittlern (V-Leuten) eingestellt (rechtsstaatliche Grundsätze, Beweisverwertungsverbot). Um ein neuerliches Verbotsverfahren sicherzustellen, sollen sämtliche V-Leute aus der NPD abgezogen werden. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgesehenen Quoren zu ändern, so dass eine einfache Mehrheit im Senat für einen erfolgreichen Verbotsantrag ausreichen würde. Beides ist meiner Meinung nach abzulehnen: Grundsätzlich kann ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen. Unabhängig vom juristischen Ausgang würde ein derartiger Verbotsantrag die NPD weiter stärken und zu Mitleid und Märtyrereffekten führen. Bei einem Verbot erhielten andere rechtsextreme Parteien weiteren Zulauf. Durch einen Abzug der V-Leute könnten keine Erkenntnisse über die rechtsextreme Szene geliefert werden. Aus guten Gründen fordert das Gesetz, dass 2/3 der Verfassungsrichter dem Parteiverbot zustimmen müssen. Wer diese Hürde beseitigen will, manipuliert am freien demokratischen Parteiensystem. Der Kampf gegen Extremismus von Rechts wie von Links muss in der Ursachenbekämpfung und in der politischen Auseinandersetzung mit den verfassungsfeindlichen Parteien gewonnen werden. Dabei kann das Verbot einer Partei als Einschränkung der demokratischen Rechte der Bürger und Bürgerinnen nur letztes Mittel sein. Die Deutsche Demokratie erweist sich nicht durch ein staatliches Parteiverbot als stabil. Es ist die überwältigende Mehrheit der Wähler, die das extreme Gedankengut der NPD mit Verachtung strafen muss. Auf Bundesebene - im Gegensatz zur Landesebene - haben die Wähler den Einzug von Rechtsextremisten immer verhindert. Mehr Gelassenheit Vertrauen in die demokratische Stabilität der Deutschen ist deshalb angezeigt.
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