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Eckhardt Rehberg
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Klaus-Peter S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Rehberg!
Sind die Einnahmen aus der eingeführten CO2 Steuer (auch gern als CO2 Bepreisung bezeichnet)ausschliesslich zweckgebunden für Klimaschutzmaßnahmen,oder können diese Einnahmen auch im Haushalt für das Stopfen von anderen Haushaltslöchern herangezogengen werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

die Erlöse aus der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sind im Bundeshaushalt 2021 im Einzelplan 60 - Anlage 3 "Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (6092)" als Einnahmen ausgewiesen. Über einen Haushaltsvermerk, der bei dem entsprechenden Titel ausgebracht ist, wird gewährleistet, dass diese Mittel nach dem Beschluss des Klimaschutzprogramms, dem Beschluss des Vermittlungsausschusses in der Protokollerklärung der Bundesregierung in der 984. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz § 11 Abs. 1 bis 3 verwendet werden. Eine zweckfremde Verwendung bzw. Umwidmung der Mittel ist somit ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg