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Sehr geehrter Herr Rehberg,
als mein Abgeordneter möchte ich von Ihnen wissen wie Sie bei der anstehenden Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages bezüglich des Rederechts von Abgeordneten abstimmen wollen.
Ja, Nein, Enthaltung?
Zur Erinnerung aus dem entsprechenden SPON-Artikel zitiert:
"Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten.
Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier."
Quelle:
www.spiegel.de
Der vorschlag sagt im Kern aus das Abgeordnete die ja laut GG ein freies Mandat haben und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind einen Maulkorb verpaßt bekommen sofern Sie eine andere als dem Fraktionsvorstizenden (= der Parteispitze) genehme Meinung haben.
Falls Sie vorhaben mit "Ja" zu stimmen oder sich zu enthalten erklären Sie mir bitte kurz was für einen Sinn eine repräsentative Demokratie hat wenn die Repräsentaten im Parlament nicht ihre Meinung kundtun dürfen und ihre Wähler repräsentieren?
Was ist der Sinn eines Parlamentes (= der Name kommt vom franz. Wort für "Unterhalten", also Rede und Ggenrede) in dem nur noch Verkündet werden darf was vorher genehmigt wurde? Sollte es dann nicht "Monoment" heißen? Von Monolog?
Oder gleich Volkkammer? Da durfte man ja auch nur verkünden was der Partei genehm war.