Eckhardt Rehberg (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Eckhardt Rehberg
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
03.04.1954
Berufliche Qualifikation
Diplom-Ingenieur für Informationsverarbeitung
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Marlow
Wahlkreis
Bad Doberan - Güstrow - Müritz
Ergebnis
34,7%
Landeslistenplatz
2, Mecklenburg-Vorpommern
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(...) Auch wenn ich Ihnen in Ihrem konkreten Fall nicht helfen kann, hoffe ich, dass ich Ihnen eine Antwort geben konnte, die Sie noch hoffen lässt. Es liegt an der Wirtschaft, für alle Modelle nachrüstbare Rußpartikelfilter zur Verfügung zu stellen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
07.09.2011
Von:
D.

Herrn MdB Eckhard Rehberg,

teilen Sie die Haltung der Bundesregierung den geplanten Antrag von Palästinenserpräsident Abbas auf einseitige Anerkennung eines palästinensischen Staates durch die UNO-Vollversammlung nicht zu unterstützen ?

Mit freundlichem Gruß

D.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
27.01.2012
Von:
Max

Sehr geehrter Herr Rehberg,

sicher haben Sie ja mitgekriegt, dass ACTA kurz vor der Ratifizierung durch das EU-Parlament und durch Deutschland steht. Scheinbar muss über solch weitreichende Abkommen der Bundestag nicht abstimmen und die Bundesregierung hat die alleinige Befugniss das Abkommen zu unterzeichen. Wie stehen Sie zu dem Abkommen, was sind Ihre Handlungsmöglichkeiten und was werden Sie tun?
Gibt es Möglichkeiten dieses Abkommen zu verhindern? Wenn ja, welche sehen Sie?

Vielen Dank für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Max
Antwort von Eckhardt Rehberg
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14.02.2012
Eckhardt Rehberg
Sehr geehrter Herr ,

die Produktpiraterie ist ein großes Problem, das nach Einschätzung von Experten einen geschätzten Umfang von über 400 Mrd. Euro hat. Der enorme finanzielle Schaden wirkt sich natürlich auch auf Wirtschaft und Arbeitsplätze aus, die in Größenordnungen wegfallen könnten.

Unabhängig von ACTA muss es das Ziel sein, die Produktpiraterie in den Griff zu bekommen und unser Know-How zu schützen. Das ist ein wichtiger Beitrag für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und Europas.

Nach der Unterzeichnung des Abkommens durch die Bundesregierung, welche derzeit noch aussteht, muss das Abkommen noch vom Europaparlament und den nationalen Parlamenten, also auch vom Deutschen Bundestag, gebilligt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rehberg,

als mein Abgeordneter möchte ich von Ihnen wissen wie Sie bei der anstehenden Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages bezüglich des Rederechts von Abgeordneten abstimmen wollen.

Ja, Nein, Enthaltung?

Zur Erinnerung aus dem entsprechenden SPON-Artikel zitiert:

"Künftig soll der Parlamentspräsident nur noch Abgeordnete ans Rednerpult lassen, die von den Fraktionen vorab bestimmt wurden. Nur in Ausnahmefällen - und auch dann nur nach Beratung mit allen Fraktionen - soll er anderen Abgeordneten das Wort erteilen dürfen, und das auch nur für drei Minuten.

Außerdem sollen Abgeordnete nicht wie bisher öffentlich eine Erklärung zur Abstimmung in Form einer bis zu fünfminütigen Begründung abgeben können. Stattdessen soll nur eine kurze schriftliche Erklärung erlaubt sein, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf das Papier."

Quelle: www.spiegel.de


Der vorschlag sagt im Kern aus das Abgeordnete die ja laut GG ein freies Mandat haben und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind einen Maulkorb verpaßt bekommen sofern Sie eine andere als dem Fraktionsvorstizenden (= der Parteispitze) genehme Meinung haben.

Falls Sie vorhaben mit "Ja" zu stimmen oder sich zu enthalten erklären Sie mir bitte kurz was für einen Sinn eine repräsentative Demokratie hat wenn die Repräsentaten im Parlament nicht ihre Meinung kundtun dürfen und ihre Wähler repräsentieren?

Was ist der Sinn eines Parlamentes (= der Name kommt vom franz. Wort für "Unterhalten", also Rede und Ggenrede) in dem nur noch Verkündet werden darf was vorher genehmigt wurde? Sollte es dann nicht "Monoment" heißen? Von Monolog?

Oder gleich Volkkammer? Da durfte man ja auch nur verkünden was der Partei genehm war.
Antwort von Eckhardt Rehberg
bisher keineEmpfehlungen
18.04.2012
Eckhardt Rehberg
Sehr geehrter Herr ,

das Rederecht von Abgeordneten ist ein zentrales Element unserer repräsentativen Demokratie, welches auch in Zukunft respektiert wird. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, wird es vorerst keine Änderung der Geschäftsordnung geben.

Trotzdem möchte ich darauf aufmerksam machen, das die Debatte am Wochenende sehr hitzig verlief und falsche Eindrücke entstanden sind. Hintergrund der beabsichtigten Änderung ist das Problem, dass in der Geschäftsordnung derzeitig keine Rechte von Abgeordneten erwähnt werden, welche sich um ein Rederecht bewerben, obwohl die Fraktionen ihnen keines zuerkennen. Da die auslösende Entscheidung von Bundestagpräsident Lammert, den Kollegen Willsch und Schäffler im Rahmen der Euro-Debatte zusätzliches Rederecht einzuräumen, ohne konkrete Grundlage und ohne Absprache mit den Fraktionen erfolgte, sollte nun ein vernünftiger Ausgleich gefunden werden. Vorgesehen war, dass der Bundestagspräsident Abgeordneten, welche von der Fraktionslinie abweichenden, das Wort für drei Minuten erteilen kann. Dies sollte im Benehmen mit den Fraktionen geschehen; sprich mit einer rechtzeitigen Information der Fraktionen. Dass bedeutet nicht, dass die Fraktionen zustimmen müssen. Letztendlich geht es um eine Gleichbehandlung aller Fraktionen in einem geordneten und transparenten Verfahren und nicht um einen Maulkorb für abweichende Meinungen.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg MdB
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