Dr. Uwe Küster (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Dr. Uwe Küster
Jahrgang
1945
Berufliche Qualifikation
Biochemiker, Immunologe, Hochschullehrer
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Magdeburg
Landeslistenplatz
10, Sachsen-Anhalt
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(...) Dazu ist wichtig zu wissen, dass das Etatrecht dem Bundestag in der Praxis nur beschränkten Einfluss auf Umfang und Gestaltung des jeweiligen Haushalts erlaubt. (...) Der neue Artikel 115 GG schreibt nun vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern in konjunktureller Normallage grundsätzlich ohne Aufnahme von Krediten auszugleichen sind. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
02.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr.Küster,
mit Erschrecken nehme ich zur Kenntnis, daß in Zeiten des Wahlkampfes
sämtliche Regeln einer marktwirtschaftlich korrekten Entwicklung wissentlich ausgehebelt werden. Ich habe den Eindruck, daß unser Herr Finanzminister (SPD) in trauter Einheit mit Frau Merkel die Geldsäcke(natürlich nach sooorgfältiger Prüfung) an die Großkonzerne
ausreicht. Mit Vernunft hat dies doch nichts zu tun, nur mit Sicherung von Wählerstimmen für SPD und CDU. Auch Herr Ex-Kanzler Schröder hat großmütig Millionen an den zur Rettung des Holtzmann Konzernes ausgegeben ( nicht seine eigenen) und so die Wählerstimmung manipuliert. Ist diese Parteienpolitik in Ordnung? Denkt niemand mehr über die Regierungszeit hinaus?

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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:

Hallo,

gestern haben Sie für das Gesetz für die Internetsperren gestimmt. Damit haben Sie sich wissentlich (!) über das Grundgesetz hinweggesetzt, in dem es heißt: "Eine Zensur findet nicht statt." Etwas anderes ist das hier jedoch nicht.

Wie kann man ein Gesetz beschließen, daß die Zensur fördert und bei dem man zudem die rund 135.000 Wählerstimmen der Onlinepetition faktisch ignoriert?

Wo bleibt da der Wählerwille? Sollte der Abgeordnete nicht einzig seinem Gewissen verpflichtet sein und zum Wohle des Volkes tätig werden? Wie kann sich eine Zustimmung zu diesem Gesetz damit vereinbaren?

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Frage zum Thema Bildung und Forschung
22.06.2009
Von:

Die Universität Magdeburg ist kurzfristig von Personalkürzungen im wissenschaftlichen Bereich betroffen. Das Finanzministerium hat die Mittel für die Hochschulen gekürzt. Wie soll nun die Einhaltung des Hochschulpaktes geschehen? Stellen werden nicht nachbesetzt, obwohl dringend Bedarf in Forschung und Lehre besteht. Hat der Bildungsstreik in Sachsen-Anhalt genau das Gegenteil bewirkt? Wie sollen die hohen Ansprüche an die Umsetzung der Bachelor- und Masterstudiengänge umgesetzt werden? Was nützen positive Rankings, wenn wir nicht mal den erreichten Stand halten können und uns in die Mitttelmäßigkeit bewegen.
Weiterhin ist die Universität ein wirtschaftlicher Partner in MD und Umgebung. Was ist zu tun, um den Rückschritt zu vermeiden?

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
21.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Küster,

es ist bekannt, dass die Wirtschaft direkt Einfluss genommen hat auf die Ausarbeitung von Gesetzestexten, teilweise sogar Vertreter der Wirtschaft ihre Schreibtische in den Ministerien hatten.
Ist das nun abgestellt?
Welche Meinung haben Sie zum Lobbyismus und wie erleben Sie diesen?
Welche Möglichkeit habe ich als Wähler und Bürger ähnlichen Einfluss auf Politiker zu nehmen?
Antwort von Dr. Uwe Küster
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27.07.2009
Dr. Uwe Küster
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lobbyismus.
Selbstverständlich bin ich gern bereit, Ihnen dazu Rede und Antwort zu stehen. Grundsätzlich warne ich davor, Lobbyismus pauschal zu verteufeln. So ist die Interessenvertretung durch Verbände, Vereine oder auch durch Einzelpersonen ein fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie und Meinungsfreiheit. Ich sage es ganz deutlich: wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von außen darf den Ministerien und der parlamentarischen Arbeit nicht verloren gehen. Der wechselseitige Blick auf Prozesse und Strukturen ist unbedingt notwendig. So können uns Interessenvertreter eine Rückmeldung zu den Auswirkungen unserer politischen Entscheidungen geben. Dies ermöglicht aus meiner Sicht eine realitätsnahe Politik. Deshalb werden auch stets versierte Fachvertreter im Rahmen von Anhörungen in die Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und des Bundestages eingebunden, egal ob es sich nun um Umweltverbände, Gesundheitsverbände, Vertreter aus dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich oder um die von Ihnen angesprochenen Wirtschaftsverbände handelt.

Natürlich ist jeder Abgeordnete bei der Bewertung der einzelnen Interessenlagen immer auch selbst in der Pflicht, verantwortungsvoll und im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.

Das Schlüsselwort in der gesamten Debatte ist Transparenz. Deshalb wurde bezüglich der Beschäftigung von externen Mitarbeitern in der Bundesverwaltung am 17. Juli 2008 eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese Vorschrift *enthält verbindliche Kriterien für die Beschäftigung externer Mitarbeiter. D*anach dient der Einsatz externer Mitarbeiter dem Wissenstransfer. Die Regelgrenze für die Dauer des Einsatzes von externen Personen ist auf sechs Monate festgeschrieben. Der Einsatz externer Mitarbeiter ist unter anderem in folgenden Funktionen grundsätzlich nicht zulässig: bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, in Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, in Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis sowie in Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Um Ihre letzte Frage zu beantworten, selbstverständlich steht es Ihnen
als Bürger jederzeit frei, Ihre Interessen und Meinungen zu vertreten
und diese auch kund zu tun. Ansprechpartner dafür ist der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er behandelt alle
Petitionen, die gesetzgeberische Aufgaben betreffen oder Beschwerden
über Bundesbehörden beinhalten. Jedermann, ob einzeln oder in
Gemeinschaft, kann im Rahmen des Petitionsrechtes eine Petition beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einreichen, egal ob in
eigener Sache, im Interesse anderer oder im allgemeinen Interesse.
Petitionen können auch über das Internetportal
"e-petitionen.bundestag.de" online eingereicht werden.

Nebenbei bemerkt, auch das Forum "abgeordnetenwatch" verstehe ich bereits als eine Plattform für Ihre Interessen und den lebendigen Kontakt mit uns Politikern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Küster, MdB
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Küster,

in der aktuellen politischen Diskussion sind Urheberrecht, Netzpolitik und damit zusammenhängende technische und rechtliche Fragen derzeit ein großes Thema. Etwas abseits davon gibt es weitere technische Themen, die ich für ebenso wichtig halte. Konkret geht es um freie Software und OpenSource-Software: Haben Sie sich bisher in Ihrer Arbeit als Abgeordneter mit dieser Thematik beschäftigt und/oder werden Sie dies in Zukunft tun? Halten Sie eine besondere Unterstützung und einen besonderen Schutz von freier Software seitens der Bundesregierung und anderen öffentlichen Einrichtungen für richtig und/oder wichtig? Gibt es auf der Seite des Gesetzgebers Bemühungen freie Software für alle staatlichen Einrichtungen verbindlich vorzuschreiben, wie es in Südamerika der Fall ist und kürzlich in Bezug auf Formate für Office-Dateien in Norwegen beschlossen wurde? Wie ist die Position Ihrer Partei zu dieser Thematik?

Als Mitglied der Ausschüsse »Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung« und »Wirtschaft und Technologie« sowie Abgeordneter meines Wahlkreises halte ich Sie für einen geeigneten Ansprechpartner. Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Dr. Uwe Küster
bisher keineEmpfehlungen
11.09.2009
Dr. Uwe Küster
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gern werde ich Ihnen in den nächsten Tagen eine Antwort dazu zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Küster, MdB
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