Dr. Ursula von der Leyen (CDU)

Angaben zur Person
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
25.09.2009
Von:

Nochmals Guten Tag,

wenn ich ihre Antwort vom 25.9 auf meine Frage (vom 30.08) lese stellt sich mir die frage wieso sie die Länder Indien und Kasachstan (ohne offensichtliche Nachprüfung, denn sonst hätten sie gewusst das in diesen Ländern Kinderpornografie keinesfalls geduldet und auch geahndet wird) Öffentlich an den Pranger gestellt haben.
Und die Studie auf die sie ihre meisten Aussagen was die Gesetzeslage in anderen Ländern Betrifft ist auch keinesfalls aussagekräftig (aus gründen die sie [hoffentlich] kennen)

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Frage zum Thema Wirtschaft
26.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,
im viel gelesenen, kritischen Blog des CCC-Mitgliedes F. von Leitner ( blog.fefe.de ) wird heraus gestellt, dass Sie hier bei Abgeordnetenwatch ( tinyurl.com ) nicht den richtigen Ort sehen, "um Staaten, die [so genannte] Kinderpornographie nicht verurteilen/verfolgen an den Pranger zu stellen".

Der Blog-Autor vertritt die Meinung, dass dies eine Schutzbehauptung darstelle, da Sie (und Ihre Mitarbeiterin/Kollegin Frau Krogmann) mit Ihren früheren Benennungen über Länder wie Indien, Kasachstan oder abstrakten Verweisen auf Staaten im fernen Afrika oder Südamerika eben nachweislich falsche Behauptungen in den Raum gestellt haben, die mitunter sogar zu diplomatischen Irritationen geführt haben.

Auch mir will sich nicht direkt erschließen, warum man Länder, die tatsächlich die Misshandlung von Kindern nicht unzweideutig verurteilen und mit aller zur Verfügung stehenden Staatsmacht verfolgen - dass man man Staaten, in denen diese brutalen Menschenrechtsverletzungen womöglich sogar legal sein sollen, nicht klar beim Namen nennen können soll.

Bei der Vehemenz, mit der Sie für die Einführung missbrauchsanfälliger geheimer Sperrlisten für das Internet kämpfen, müssen Sie doch über den Zweifel erhaben sein, dass Ihre Argumente nicht nur Wahlkampf-Propaganda oder gar Wegbereiter zur Durchsetzung von Sperrgelüsten Dritter aus der Medien und Rechteverwertungs-Industrie sind.

Wie entkräften Sie daher den schwer wiegenden Vorwurf gegen Sie und Ihre Mitstreiter, dass Sie nur deswegen kein Land benennen können, in dem Kindesmisshandlungen und deren Darstellungsformen legal sind, weil es kein solches Land gibt? Wie entkräften Sie den Vorwurf, dass Ihre Behauptungen eine im Grunde fremdenfeindliche Agitation bzw. einen bewussten Rückgriff auf Ressentiments gegen Menschen aus fernen, fremden Ländern darstellt?

Vielen Dank für Ihre Antwort und
mit freundlichen Grüßen,
F.

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Frage zum Thema Soziales und Familie
26.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. Ursula von der Leyen,

in einer Antwort an Dr. Ferdinand Raabe antworten Sie, dass es Ihnen daran liege, dass Eltern nicht zu einem Lebensmodell gedrängt werden, das sie nicht wollen. Des weiteren geben Sie an, dass Eltern selbst entscheiden können sollen, wie sie ihre Kinder eziehen. Mütter, Väter und Kinder sollten mehr Zeit füreinander finden.

Wenn Sie tatsächlich diese Vorstellung von Familie haben, wieso investieren Sie dann direkt in die öffentliche Kinderbetreuung und benachteiligen damit massiv Familien, die ihre Kinder selbst erziehen wollen? Gerade der einseitige Ausbau der öffentlichen Betreuung bevorzugt das Lebensmodell, wonach die Eltern arbeiten gehen und die Kinder fremdbetreut werden sollen. Sie jagen damit auch Familien aus dem Haus, in denen die Erziehungsaufgabe ein Elternteil übernehmen würde. Und da - obwohl alle aus dem Haus gehen - sollen Mütter, Väter und Kinder mehr Zeit füreinander haben?

Würden die Eltern ein Erziehungsgehalt bekommen, welches sich am Gehalt eines durchschnittlichen Arbeitnehmers orientiert, dann könnten damit die Eltern selbst entscheiden, wie sie die Erziehungsleistung aufteilen - ob ein Elternteil das übernimmt, ob es die Großeltern übernehmen oder die öffentliche Betreuung. Damit wäre die öffentliche Betreuung absolut bedarfsgerecht und die Eltern könnten frei und mündig entscheiden und es wäre kein Erziehungsmodell bevorzugt oder benachteiligt.

Wollen Sie daher Ihre Sichtweise nicht nochmal überdenken?

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Ihre Frage an Dr. Ursula von der Leyen
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