Dr. Ursula von der Leyen (CDU)

Angaben zur Person
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
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Frage zum Thema Arbeit
21.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Ministerin,

mit Beschluss vom 16.06.2009 wurde die Regionsverwaltung der Region Hannover beauftragt, die Ausschreibung für den Rettungsdienst (Zeitraum 2011-2015) vorzunehmen.
Ziel dieses Verfahrens ist eine Kostensenkung im Rettungsdienst um jeden Preis.
Neben einer unhaltbaren Situation für die Beschäftigten im Rettungsdienst (hohe Kosten für die Ausbildung, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, Verlust des Arbeitsplatzes) sind Qualitätseinbußen kaum auszuschließen.
Stimmen Sie zu, folgende Kriterien als zuschlagsrelevant in die Ausschreibungsunterlagen aufzunehmen:
- Sicherung der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse durch einen
Betriebsübergang bei Beauftragungswechsel
- Herausnahme der Personalkosten aus den zuschlagsrelevanten Kosten
- dezidierte Qualitätsstandarts
- keine einzelnen Ausschreibungen der Wachen
- Vorhaltung von Helfern und Ausrüstung für MANV
- Aufwachsfähigkeit
- Vorlage von Referenzaufträgen


Mit freundlichen Grüßen

Für die Rettungsdienstkollegen in der Region Hannover

Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Sie sprechen eine sehr wichtige Frage an, die mir, auch aus Gesprächen mit Abgeordnetenkollegen und der CDU Fraktion in der Region Hannover, gut bekannt ist. Wir brauchen eine Lösung, die einerseits den Schutz der Bevölkerung gewährleistet, andererseits aber auch den Interessen der Beschäftigten bei den Rettungsdiensten Rechnung trägt. Vor diesem Hintergrund hat mich besonders der Vorschlag überzeugt, die Verträge mit den Rettungsdiensterbringern zunächst zu verlängern und eine Kündigungsklausel für den Fall einer Änderung der Rechtslage vorzusehen. Auch die von Ihnen angesprochenen Kriterien, gerade auch im Hinblick auf dezidierte Qualitätsstandards, müssen sorgfältig geprüft werden. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich vor der endgültigen Entscheidung über die Rechtslage, die ja in wenigen Wochen fallen soll, keine Garantien übernehmen kann, ich betone aber nochmals, dass das Thema für meine hannoverschen Bundestagskollegen und mich einen hohen Stellenwert besitzt..

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
21.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Bundesminister,

Freunde von mir - beide Studenten kurz vorm Abschluß - wurden von 2 Jahren Eltern von Drillingen. Sie bekamen insgesamt 900 EUR Elterngeld. Andere Freunde von mir wurden zeitgleich Eltern von einem Kind, hatten ihr Studium abgeschlossen und bereits ein Jahr gearbeitet. Sie bekamen 1.800 EUR Elterngeld. Ich persönlich empfand das als ausgesprochen ungerecht.
1. Können Sie sich vorstellen, Mehrlingseltern in ihrer gewaltigen und vielfältigen Herausforderung besser zu unterstützen, nicht nur finanziell?
2. Welche konkreten Hilfestellungen könnten Sie in der kommenden Legislaturperiode für Mehrligselter realisieren?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,



das Elterngeld ist eine Familienleistung, die den Eltern ermöglicht, sich ohne Einkommenseinbrüche um ihr neugeborenes Kindes kümmern zu können. Es berücksichtigt ganz unterschiedliche Familien- und Einkommenssituationen und setzt zugleich auf eine dauerhafte wirtschaftliche Unabhängigkeit der Familien. Zu diesem Zweck orientiert es sich am Erwerbseinkommen, welches den Eltern vor der Geburt zur Verfügung stand und nach der Geburt wegfällt.



Maßgeblich für die Bemessung des Elterngeldes ist grundsätzlich das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Dieser relativ lange Bemessungszeitraum von zwölf Kalendermonaten kann die Einkommensverhältnisse in der Zeit vor der Geburt des Kindes gut abbilden und mögliche Unregelmäßigkeiten im Laufe eines Jahres ausgleichen. Für Eltern mit einem maßgeblichen monatlichen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent. Eltern, die die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen erzielt haben, erhalten Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.



Bei jeder Typisierung - hier hinsichtlich der Grundlagen für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes - werden einzelne Ergebnisse von den Betroffenen als unbefriedigend empfunden. In den von Ihnen dargestellten Fällen ergibt sich dieser Eindruck im Wesentlichen aus dem Umstand, dass die junge Familie mit den Drillingen vor der Geburt keine Erwerbseinkünfte hatte und daher keine einkommensabhängiges, über den Mindestbetrag hinausgehendes Elterngeld bezieht. Diese Wirkung ergibt sich jedoch aus der Konzeption des Elterngeldes, dass an das Voreinkommen vor der Geburt anknüpft, um Eltern nach der Geburt eine an ihren individuellen Lebensumständen orientierte wirtschaftliche Absicherung zu geben und den Einkommenseinbuch zu vermeiden. Um die von Ihnen beschriebenen Effekte auszuschließen, müsste man die Grundkonzeption des Elterngeldes verändern, die aber vom Gesetzgeber gerade so gewollt und beschlossen worden ist.



Weitere Informationen zum Thema Kinderreiche Familien erhalten Sie hier:





bmscms.init.de



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen


_____

From: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
To: Dr. Ursula von der Leyen [mailto:kontakt@ursula-von-der-leyen.de]
Sent: Tue, 22 Sep 2009 15:12:51 +0200
Subject: Eine Frage an Sie vom 21.09.2009 17:44

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

aus 79100 Freiburg hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de (Bundestagswahl) bzgl. des Themas "Soziales und
Familie" eine Frage an Sie.

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Andere Freunde von mir wurden zeitgleich Eltern von einem Kind, hatten ihr
Studium abgeschlossen und bereits ein Jahr gearbeitet. Sie bekamen 1.800
EUR Elterngeld. Ich persönlich empfand das als ausgesprochen ungerecht.

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vielfältigen Herausforderung besser zu unterstützen, nicht nur
finanziell?

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Legislaturperiode für Mehrligselter realisieren?



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Sehr geehrter Herr ,


 


das Elterngeld ist eine Familienleistung, die den Eltern ermöglicht, sich ohne Einkommenseinbrüche um ihr neugeborenes Kindes kümmern zu können. Es berücksichtigt ganz unterschiedliche Familien- und Einkommenssituationen und setzt zugleich auf eine dauerhafte wirtschaftliche Unabhängigkeit der Familien. Zu diesem Zweck orientiert es sich am Erwerbseinkommen, welches den Eltern vor der Geburt zur Verfügung stand und nach der Geburt wegfällt.


 


Maßgeblich für die Bemessung des Elterngeldes ist grundsätzlich das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Dieser relativ lange Bemessungszeitraum von zwölf Kalendermonaten kann die Einkommensverhältnisse in der Zeit vor der Geburt des Kindes gut abbilden und mögliche Unregelmäßigkeiten im Laufe eines Jahres ausgleichen. Für Eltern mit einem maßgeblichen monatlichen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent. Eltern, die die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen erzielt haben, erhalten Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.


 


Bei jeder Typisierung - hier hinsichtlich der Grundlagen für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes - werden einzelne Ergebnisse von den Betroffenen als unbefriedigend empfunden. In den von Ihnen dargestellten Fällen ergibt sich dieser Eindruck im Wesentlichen aus dem Umstand, dass die junge Familie mit den Drillingen vor der Geburt keine Erwerbseinkünfte hatte und daher keine einkommensabhängiges, über den Mindestbetrag hinausgehendes Elterngeld bezieht. Diese Wirkung ergibt sich jedoch aus der Konzeption des Elterngeldes, dass an das Voreinkommen vor der Geburt anknüpft, um Eltern nach der Geburt eine an ihren individuellen Lebensumständen orientierte wirtschaftliche Absicherung zu geben und den Einkommenseinbuch zu vermeiden. Um die von Ihnen beschriebenen Effekte auszuschließen, müsste man die Grundkonzeption des Elterngeldes verändern, die aber vom Gesetzgeber gerade so gewollt und beschlossen worden ist.


 


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To: Dr. Ursula von der Leyen [mailto:kontakt@ursula-von-der-leyen.de]
Sent: Tue, 22 Sep 2009 15:12:51 +0200
Subject: Eine Frage an Sie vom 21.09.2009 17:44

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1. Können Sie sich vorstellen, Mehrlingseltern in ihrer gewaltigen und
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Frage zum Thema Soziales und Familie
21.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

Ihre Beschlüsse hinsichtlich Familie und Mutter legen den Schluß nahe, daß sich die CDU immer mehr den sozialistischen Zielen der ehemaligen DDR annähert.
Inwieweit spielen in der CDU christliche Werte überhaupt noch eine Rolle. Ansonsten könnte ich auch die Religions-kritische FDP wählen. So weit sind beide Parteien ja nicht auseinander.

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
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25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage, weil sie mir die Gelegenheit bietet, einige Missverständnisse auszuräumen. Die DDR war ein Zwangssystem mit einer entsprechenden Ideologie.

Kinderbetreuungsangebote gibt es nicht nur seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten in vielen demokratischen Staaten - von Frankreich über die Benelux-Länder, die skandinavischen Länder und die angelsächsischen. Hier gibt es Krippen- und Tagesmütterangebote ohne die ideologische Verquickung. Die Schwerpunkte liegen auf Themen der frühkindlichen Bildung, enger Zusammenarbeit der Elternhäuser mit den Kitas und einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Darüber hinaus darf ich Ihnen versichern, dass christliche Werte in der CDU nach wie vor eine Rolle spielen, sie sind das Fundament unserer Partei. Das beginnt schon damit, dass allen Maßnahmen das christliche Menschenbild zugrunde liegt. Und sie finden auch im aktuellen Regierungsprogramm "Wir haben die Kraft" ein dezidiertes Bekenntnis zu christlichen Werten. Das zeigt sich meines Erachtens auch gerade in der Familienpolitik, indem wir junge Paare ermuntern, Verantwortung zu übernehmen, und uns in besonderer Weise um die Kinder kümmern, die es schwer haben. Sie wollen wir vor Armut bewahren, durch frühkindliche Bildung fördern und vor Gewalt schützen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
22.09.2009
Von:

Hallo,

es wird zur Zeit ja viel geredet, das die Bildung hier zu Lande umsonst ist, für die Schüler.
Aber wie sieht es mit dem Fahrkosten aus. Wenn man in der Stadt wohnt geht es vielleich noch, aber auf dem Lande sieht es doch sehr schlecht aus.
Wir wohnen im Landkreis Dithmarschen in Schleswig-Holstein, noch zahlen wir nicht für den Bus, für unseren Jüngsten, da der Landkreis dies erstmal abgeschmettert hat, aber was sagt die Zukunft?

Unser Älterer ( 16 Jahre ) besucht seit dem August, eine weiterführende Schule, das bedeutet für uns eine Belastung von 80€ im Monat, da ich leider wegen der Krise Arbeitslos wurde, ist das natürlich viel Geld, würde ich nun noch in Hartz4 abrutschen, müßte ich ihn aus der Schule nehmen, da es dann zu viel Geld ist, soweit ich weis, bekommt man für Fahrkarten keine Zuschüsse vom Amt, ist da was geplant? So gesehen sehe ich das doch dann als ne Art, der Zweiklassengesellschaft....................

Mit freundlichen Grüßen
O.

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Frage zum Thema Soziales und Familie
22.09.2009
Von:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 18.09.2009 zu meiner Frage vom 26.08.2009:
Goethe ist kein Abgeordneter. Sie selbst haben nicht zwischen Privatem und Gesellschaftlichem Unterschieden als Sie erklärten: "So selbstverständlich, wie wir den Kindern die Muttersprache mitgeben, müssen wir ihnen Religion mitgeben."

Ich spreche Ihnen nicht das Recht ab, an Gott zu glauben. Sie sollten aber bereit sein, zu Ihren Äußerungen angemessen und ausreichend Stellung zu beziehen, wenn Sie von Ihnen aus Bürgern zu religiösen Themen Ratschläge erteilen. Sie haben damit eine Diskussion über Religion verursacht, indem Sie sich Ihrerseits als Volksvertreterin in die privaten (ausgehend von Ihrer Antwort auf meine Frage) Angelegenheiten der Bürger eingemischt haben.

Aus Ihrer wenig aussagenden und z.T. widersprüchlichen Antwort auf meine Frage resultieren nunmehr allerdings auch weitere Fragen: Nur weil etwas Tradition ist, sollte nicht über eine Änderung nachgedacht werden? Bitte begründen Sie dies näher. Bitte wägen Sie die sinnstiftenden gegen die negativen Aspekte von Religionen ab. Sie sagen die CDU nimmt ihre religiösen Ansichten als Basis allen politischen Handelns. Wie verhält es sich dabei mit einem Krieg (oder von mir aus auch einem Polizeieinsatz) in Afghanistan, bei welchem durch das Handeln von Staatsbürgern der BRD Kinder und Unschuldige ums Leben gekommen sind? Ich verstehe nicht, wie dies im Einklang mit den Geboten des Christentums gebracht werden kann. Wenn ein Befehlshaber ein Christ ist, müsste er dann nicht von der Möglichkeit Abstand nehmen, in die Gefahr zu geraten, verantwortlich für den Tod von anderen Menschen zu werden oder andere zu veranlassen, töten zu müssen oder zu lassen?

Kurzum: Bitte beantworten Sie meine Fragen vom 26.8.2009. Vielen Dank!

Gruß
H.

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