Sehr geehrter Herr

,
das Elterngeld ist eine Familienleistung, die den Eltern ermöglicht, sich ohne Einkommenseinbrüche um ihr neugeborenes Kindes kümmern zu können. Es berücksichtigt ganz unterschiedliche Familien- und Einkommenssituationen und setzt zugleich auf eine dauerhafte wirtschaftliche Unabhängigkeit der Familien. Zu diesem Zweck orientiert es sich am Erwerbseinkommen, welches den Eltern vor der Geburt zur Verfügung stand und nach der Geburt wegfällt.
Maßgeblich für die Bemessung des Elterngeldes ist grundsätzlich das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Dieser relativ lange Bemessungszeitraum von zwölf Kalendermonaten kann die Einkommensverhältnisse in der Zeit vor der Geburt des Kindes gut abbilden und mögliche Unregelmäßigkeiten im Laufe eines Jahres ausgleichen. Für Eltern mit einem maßgeblichen monatlichen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent. Eltern, die die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen erzielt haben, erhalten Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Bei jeder Typisierung - hier hinsichtlich der Grundlagen für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes - werden einzelne Ergebnisse von den Betroffenen als unbefriedigend empfunden. In den von Ihnen dargestellten Fällen ergibt sich dieser Eindruck im Wesentlichen aus dem Umstand, dass die junge Familie mit den Drillingen vor der Geburt keine Erwerbseinkünfte hatte und daher keine einkommensabhängiges, über den Mindestbetrag hinausgehendes Elterngeld bezieht. Diese Wirkung ergibt sich jedoch aus der Konzeption des Elterngeldes, dass an das Voreinkommen vor der Geburt anknüpft, um Eltern nach der Geburt eine an ihren individuellen Lebensumständen orientierte wirtschaftliche Absicherung zu geben und den Einkommenseinbuch zu vermeiden. Um die von Ihnen beschriebenen Effekte auszuschließen, müsste man die Grundkonzeption des Elterngeldes verändern, die aber vom Gesetzgeber gerade so gewollt und beschlossen worden ist.
Weitere Informationen zum Thema Kinderreiche Familien erhalten Sie hier:
bmscms.init.de
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen
_____
From: abgeordnetenwatch.de [mailto:antwort@abgeordnetenwatch.de]
To: Dr. Ursula von der Leyen [mailto:kontakt@ursula-von-der-leyen.de]
Sent: Tue, 22 Sep 2009 15:12:51 +0200
Subject: Eine Frage an Sie vom 21.09.2009 17:44
Sehr geehrte Frau von der Leyen,


aus 79100 Freiburg hat als Besucher/in der Seite
www.abgeordnetenwatch.de (Bundestagswahl) bzgl. des Themas "Soziales und
Familie" eine Frage an Sie.
Um diese Frage zu beantworten, schicken Sie diese Mail mit Ihrem
eingefügten Antworttext an uns zurück (als wenn Sie eine normale Mail
beantworten würden).
Sehr geehrte Frau Bundesminister,
Freunde von mir - beide Studenten kurz vorm Abschluß - wurden von 2
Jahren Eltern von Drillingen. Sie bekamen insgesamt 900 EUR Elterngeld.
Andere Freunde von mir wurden zeitgleich Eltern von einem Kind, hatten ihr
Studium abgeschlossen und bereits ein Jahr gearbeitet. Sie bekamen 1.800
EUR Elterngeld. Ich persönlich empfand das als ausgesprochen ungerecht.
1. Können Sie sich vorstellen, Mehrlingseltern in ihrer gewaltigen und
vielfältigen Herausforderung besser zu unterstützen, nicht nur
finanziell?
2. Welche konkreten Hilfestellungen könnten Sie in der kommenden
Legislaturperiode für Mehrligselter realisieren?
Mit freundlichen Grüßen
Um die Frage direkt einzusehen, können Sie auch diesem Link folgen:
www.abgeordnetenwatch.de
Mit freundlichen Grüßen,
www.abgeordnetenwatch.de
(i.A. von


)
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Bei Fragen rufen Sie uns einfach an unter 040 - 317 691 026
oder klicken Sie hier für weitere Infos und um zum Buchungsformular zu
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Sehr geehrter Herr
,
das Elterngeld ist eine Familienleistung, die den Eltern ermöglicht, sich ohne Einkommenseinbrüche um ihr neugeborenes Kindes kümmern zu können. Es berücksichtigt ganz unterschiedliche Familien- und Einkommenssituationen und setzt zugleich auf eine dauerhafte wirtschaftliche Unabhängigkeit der Familien. Zu diesem Zweck orientiert es sich am Erwerbseinkommen, welches den Eltern vor der Geburt zur Verfügung stand und nach der Geburt wegfällt.
Maßgeblich für die Bemessung des Elterngeldes ist grundsätzlich das durchschnittliche Nettoerwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Dieser relativ lange Bemessungszeitraum von zwölf Kalendermonaten kann die Einkommensverhältnisse in der Zeit vor der Geburt des Kindes gut abbilden und mögliche Unregelmäßigkeiten im Laufe eines Jahres ausgleichen. Für Eltern mit einem maßgeblichen monatlichen Einkommen unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate des Elterngeldes von 67 Prozent auf bis zu 100 Prozent. Eltern, die die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, aber im Bemessungszeitraum kein Erwerbseinkommen erzielt haben, erhalten Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Bei jeder Typisierung - hier hinsichtlich der Grundlagen für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes - werden einzelne Ergebnisse von den Betroffenen als unbefriedigend empfunden. In den von Ihnen dargestellten Fällen ergibt sich dieser Eindruck im Wesentlichen aus dem Umstand, dass die junge Familie mit den Drillingen vor der Geburt keine Erwerbseinkünfte hatte und daher keine einkommensabhängiges, über den Mindestbetrag hinausgehendes Elterngeld bezieht. Diese Wirkung ergibt sich jedoch aus der Konzeption des Elterngeldes, dass an das Voreinkommen vor der Geburt anknüpft, um Eltern nach der Geburt eine an ihren individuellen Lebensumständen orientierte wirtschaftliche Absicherung zu geben und den Einkommenseinbuch zu vermeiden. Um die von Ihnen beschriebenen Effekte auszuschließen, müsste man die Grundkonzeption des Elterngeldes verändern, die aber vom Gesetzgeber gerade so gewollt und beschlossen worden ist.
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Dr. Ursula von der Leyen
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Sent: Tue, 22 Sep 2009 15:12:51 +0200
Subject: Eine Frage an Sie vom 21.09.2009 17:44
Sehr geehrte Frau von der Leyen,

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Freunde von mir - beide Studenten kurz vorm Abschluß - wurden von 2
Jahren Eltern von Drillingen. Sie bekamen insgesamt 900 EUR Elterngeld.
Andere Freunde von mir wurden zeitgleich Eltern von einem Kind, hatten ihr
Studium abgeschlossen und bereits ein Jahr gearbeitet. Sie bekamen 1.800
EUR Elterngeld. Ich persönlich empfand das als ausgesprochen ungerecht.
1. Können Sie sich vorstellen, Mehrlingseltern in ihrer gewaltigen und
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