Dr. Ursula von der Leyen (CDU)

Angaben zur Person
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
28.08.2009
Von:

Sehr verehrte Frau Ministerin!
Sofern ich die Zahl der Personen auf dem einsehbaren Videomaterial erkennen kann, befinden sich ca. 12-15 fremde Personen, ich nehme an, unter ihnen auch ihr Personenschutz, der Pressereferent etc. in dem Raum. Hat nicht schon alleine diese Ballung für die Kinder in der zwar gewohnten Umgebung, doch aber unter eher, für die Kinder abnormen Zuständen eine nicht zu unterschätzende Stressbelastung zur Folge? Ist es demnach überhaupt sinnvoll und ratsam diese Art der PR, und mehr wird es nicht gewesen sein, durchzuführen? Liegt es nicht auch daran, daß, gerade im Wahlkampf Bundespolitiker Institutionen mit ihrer Anwesenheit beglücken, die sonst selten bis nie diesen fulminanten medienwirksamen "genießen" dürfen?
Gab es nicht auch in Ihrem Wahlkreis eine ebenbürtige Einrichtung die unter weniger pressewirksamen PR-Gesichtspunkten Kraft aus Ihrem Auftritt hätte schöpfen können?

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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
28.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

wie stehen Sie zu der Tatsache, dass zur Bundestagswahl 2009 Wahlbeobachter des OSZE den demokratischen Verlauf der Bundestagswahl kontrollieren und bewerten werden?
Dies ist notwendig geworden da ja hier in Deutschland diverse Kleinparteien einfach nicht zur Wahl zugelassen worden sind.

Da unsere (meiner Meinung nach) gleichgeschalteten Medien sich hüten über dieses Thema zu berichten möchte ich gerne von Ihnen wissen was Sie als Kandidatin der noch mitregierenden Partei CDU davon halten, das Wahlbeobachter (die eigentlich in ganz anderen Ländern konrollieren sollten) nun hier in Deutschland den planmäßigen Verlauf der Wahl beobachten?

Ist das nicht eigentlich eine Schande für Staat und Regierung?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
18.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist keineswegs zutreffend. Leider hat es zu diesem Thema in den Medien einige falsche oder zumindest fahrlässig sinnverfälschende Mitteilungen gegeben. Ausgangspunkt war hierbei ein Presseartikel, der dann anschließend von einer Vielzahl anderer Medien weiterveröffentlicht wurde. Dabei wurde die Ursprungsmeldung offensichtlich im Stile des beliebten Kinderspieles "Flüster-Post" mit jedem Male "verschlimmbessert". Ungeachtet der Tatsache, dass zwischenzeitlich der Sprecher des zuständigen OSZE-Büros in Warschau, Jens-Hagen Eschenbächer und sein Stellvertreter Thomas Rymer dies mehrfach richtiggestellt haben.

Richtig ist, dass das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte zur Bundestagswahl erstmals Wahlbeobachter nach Deutschland entsenden wird. Die Beobachtung von Wahlen in Westeuropa durch die OSZE ist nicht ungewöhnlich. Deutschland ist bisher das einzige große EU-Land, in das noch keine Beobachter entsandt wurden. Nicht zuletzt aus diesem Grunde, hat die Bundesregierung die OSZE-Wahlbeobachter zu einer solchen Mission eingeladen. Erfreulicherweise hat sich die OSZE diesmal entschieden, diese Einladung anzunehmen. Die Beobachter werden dabei nicht flächendeckend eingesetzt, sondern nur einige Bundesländer besuchen. Es handelt sich also um eine eingeschränkte Mission.

Die Inspektoren sollen sich vor allem die Abläufe vor und während der Wahlen anschauen und Vorschläge für Verbesserungen erarbeiten. (Vergleiche dazu auch die Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 10. August 2009, siehe beigefügter Link: www.bundeswahlleiter.de

Der Besuch der OSZE-Wahlbeobachter ist also überhaupt keine "Schande für Staat und Regierung", sondern ein ganz normaler Vorgang. Im Übrigen: Ich fände es vermessen, wenn wir glauben würden, nur bei uns gebe es nichts zu verbessern? Wir sollten uns hüten vor dem Glauben, in einem Land wir der Bundesrepublik Deutschland sind Demokratie, Parlamentarismus und Rechtstaatlichkeit eine Selbstverständlichkeit und bedürfen nicht der ständigen Überprüfung und (Selbst-)Kontrolle.

Was die Zulassung kleinerer Parteien zur Bundestagswahl angeht, so glaube ich, dass Chancengleichheit und Ausgewogenheit bei der Bundestagswahl in Deutschland durchaus gegeben sind. Immerhin können sich annähernd 30 Parteien zur Wahl stellen. Natürlich gibt es aber gewisse Kriterien, die die Parteien, die sich bewerben wollen, einzuhalten haben. Wenn aber eine Partei wie z.B. "Die Partei" sich nachweislich und nach eigenem Bekunden als Realsatire versteht, dann ist dies vor dem Hintergrund der Bedeutung und des Ernstes des Anlasses in keiner Weise angemessen. Sie nützt auch den Wählerinnen und Wählern nicht. Insoweit ist deren Nichtzulassung durchaus verständlich und nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

in ihrem Wahlkreis gibt es das Bestreben von Kommunalpolitikern, den Ausbau des Stichkanals Linden und den Neubau der Schleuse Limmer für das ´Übergroße Großmotorgüterschiff´ politisch zu forcieren. Der Ausbau hat weder auf Bundes- noch auf Landesniveau eine wirtschaftlich erwähnenswerte Bedeutung und er steht auch nachweislich in keinem Zusammenhang mit einer Verbesserung der Hinterlandanbindung der Seehäfen.

Die geringe wirtschaftliche Priorität und den fehlenden Zusammenhang mit der Hinterlandanbindung bescheinigen z.B. auch Herr Rösler, FDP (s. Landtagssitzung 27.03.2009), Dr. Nägele im Auftrag von Herrn Hübner, SPD (MDB, stellvertretender Fraktions-Vorsitzender des SPD Bundestagsfraktion, Schreiben v. 06.04.2009). Vertreter der Grünen auf Bundesebene stehen dem Vorhaben kritisch gegenüber (z.B. Peter Hettlich, MDB) und von den Linken aus Stadt und Land wird das Vorhaben abgelehnt.

Das Vorhaben wird nach konservativer Schätzung mindestens 220 Mio EUR kosten und ist mit erheblichen Eingriffen in eng bebautes Gebiet (Gebäude z.T. unter Denkmalschutz), umfangreichen Natur- und Erholungsverlusten und dem Abriss und Neubau von 10 Brücken und deren Zuwegen verbunden. Von den ca. 80 Betrieben des, unter anderem durch den Stichkanal angebundenen Gewerbegebiets in Hannover Linden nutzen nur noch 4-5 Betriebe für Teile ihrer Transporte die Kanalanlieferung mit ständig sinkender Tendenz. Selbst die vom Nutznießer des Ausbaus (‚Städtische Häfen’) in Auftrag gegebene Nutzen-Kosten Analyse kommt nur zu dem äußert niedrigen Nutzen-Kosten-Koeffizienten von 1,07.

  • Wie stehen sie angesichts solcher Zahlen und Fakten zu dem Ausbauvorhaben ?

  • Könnten sie sich vorstellen, im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit die Bürger ihres Wahlkreises in ihrem Widerstand gegen dieses Vorhaben zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

es ist gut und richtig, dass ein solch großes Bauvorhaben wie es in Linden-Limmer geplant ist, lebhaft diskutiert wird.

Nach den mir vorliegenden Informationen, werden in Zukunft nur noch wenige Binnenschiffe den Lindener Hafen ohne dieses Projekt anfahren können. Da der Erhalt des Hafens vor allem im Hinblick auf den Erhalt der Arbeitsplätze von großer Bedeutung ist, gibt es gute Argumente für den Ausbau, zumal die Gutachter für die Zeit danach eine höhere Wirtschaftlichkeit prognostiziert haben. Was die Brücken im Stadtgebiet betrifft, so sind diese vielfach veraltet und teilweise derart baufällig, dass eine Sanierung zu begrüßen ist.

Bei größeren Bauvorhaben muss immer eine Interessenabwägung stattfinden. Die Interessen der Anwohner müssen genauso gehört werden, wie die der Beschäftigten und der Vertreter der Arbeitgeber. Aus diesen ganz verschiedenen Interessenlagen einen Konsens herbeizuführen, ist nicht immer ganz leicht, - aber ich bin zuversichtlich, dass eine für alle tragfähige Lösung gefunden werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
30.08.2009
Von:

Hallo,

ich habe ihren Auftritt in der Sat1 Wahlarena mit Interesse verfolgt. Nun habe ich eine Frage. Von welchen Staaten haben Sie gesprochen, die angeblich nicht gegen Kinderpornografie vorgehen.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich an dieser Stelle nicht einzelne Länder herausgreifen und sie öffentlich an den Pranger stellen möchte. Die existierenden Probleme müssen auf internationaler Ebene im Dialog gelöst werden. Mir geht es darum, ein bestehendes Problem vom Grundsatz her klar zu benennen und darüber nachzudenken, wie wir national damit umgehen, dass es nun mal Quellen im Ausland gibt, an die wir nicht rankommen - aus welchen Gründen auch immer. Und hier bleibe ich dabei: Dort wo Löschen nicht geht, ist Sperren das Mittel der Wahl. So wie andere europäische Länder es seit Jahren bereits tun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
31.08.2009
Von:

Guten Tag Frau Ministerin,

mich interessiert Ihre Position zur Notwendigkeit der Kostenübernahme durch die Jugendhilfe und das Gesundheitswesen für Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern. Bislang wurden Hilfen für betroffene Familien meist über Projekte von engagierten Bürgern und Trägern finanziert. D.h. es gibt große Projekterfahrung, wissenschaftliche Evaluationen zur Wirksamkeit aber immer noch keine geregelte Finanzierung. Auf dem Hintergrund der Tatsache, dass ein Drittel der betroffenen Kinder später selber psychiatrisch behandlungsbedürftig erkranken, ist aus meiner Sicht ein staatliches Handeln erforderlich. Wie stehen Sie dazu?

Für Ihre Rückantwort herzlichen Dank
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
25.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

die Unterstützung und Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern ist ein besonders wichtiges Anliegen. Insbesondere die von Ihnen auch benannte Gefahr, dass diese Kinder später selbst psychisch erkranken, begründet eine entsprechende Relevanz passgenauer Hilfen, denn nur sie können eine unheilvolle Entwicklung wirksam unterbrechen. Wenngleich die Entwicklung solch passgenauer Hilfen noch in den Anfängen steckt, so können sie doch bereits nach geltendem Recht in die Regelfinanzierung der Jugendhilfe integriert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Hier gilt, dass insbesondere auch flexible Hilfen - d.h. also Hilfen, die sich keiner standardisierten Kategorie zuordnen lassen - als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe gewährt werden können, wenn ohne diese eine dem Wohl der betroffenen Kinder entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann. Sind Eltern psychisch erkrankt, so sind sie häufig - zumindest temporär - nicht in der Lage, eine solche Erziehung ihrer Kinder sicherzustellen. In diesem Fall liegen folglich die Voraussetzungen einer sog. Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) vor, so dass Hilfen, die den spezifischen erzieherischen Bedarf der betroffenen Kinder decken können, als Jugendhilfeleistung gewährt werden können. Haben Modellprojekte und neue Hilfeformen, die sich an das genannte Jugendhilfeklientel richten eine Erprobungsphase bereits erfolgreich durchlaufen und kann wissenschaftlich ihre Wirksamkeit belegt werden, so steht einer Regelfinanzierung grundsätzlich nichts entgegen. In Verhandlungen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe können sie in die regionale Jugendhilfeplanung eingebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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