Dr. Ursula von der Leyen (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
weitere Profile
Mir geht es nicht um ein Gesetz, sondern um eine gesellschaftliche Diskussion darüber, wie wir mit solch ernsten Verletzungen wie beispielswiese Mobbing und Cyberbullying umgehen. Es geht darum, dass wir uns auf bestimmte Grundregeln verständigen - und zwar freiwillig. (...)
Kandidaten-Check
Beim Kandidaten-Check können Sie Ihre eigenen politischen
Überzeugungen mit denen Ihrer Kandidaten vergleichen.
Dr. Ursula von der Leyen hat bisher noch nicht am Kandidaten-Check teilgenommen.
Fragen an Dr. Ursula von der Leyen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Soziales und Familie
14.08.2009
Von:

Sehr geehrte Ministerin Frau Dr. von der Leyen,

zuerst einmal bin ich sehr überrascht, das Sie Zeit für eine ausgiebige Antwort gefunden.

Thema "Arbeitslosigkeit während der Elternzeit führt bei nicht akadmischen Alleinerziehenden und Familien unweigerlich zum sozialen Abstieg"; Frage vom 6.8; Ant. vom 14.8.

Sie beschreiben zwar sehr schön die Regelung zur Entgeltbemessung und die notwendigen Voraussetzungen zum Anspruch von ALG1, aber gehen der Problematik der Kinderbetreuung aus dem Weg.

Es ist doch so, das Personen die keine Kinderbetreuung nachweisen können, egal ob professionell oder nicht, den Anspruch auf ALG1 verlieren. Gerade diesen Personen sollte, aus meiner sozialen Sicht, der Anspruch zugewiesen werden. So könnten diese Personen sich über E-Learning und Fernstudienangebote weiterbilden um sich dem Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. Innerhalb von Hatz4 sind Weiterbildungsangebote nicht wahrzunehmen.

Auch die Entgeltbemessung Berücksichtigt hierbei nicht Personen die während der Elternezit in die Arbeitslosigkeit fallen. Begründung: Die Elternzeit beträgt bekanntlich 3 Jahre. Löhne innerhalb 3 Jahren haben sich keineswegs, bedingt durch die Wirtschaft, negativ verändert.

Nehmen wir an eine Arzthelferin die ein Bruttoeinkommen in Höhe von 1.200 € bezieht und 4 Wochen vor der Geburt des Kindes Arbeitslos wird, würde ca. 500-600 € Elterngeld beziehen. Nach dem 1-jährigen Elterngeld würde Sie dann nach der Entgeltbemessung 200-300 € Brutto bekommen. Würde man fairerweise das zu erwartete Entgelt, aufgrund der beruflichen Qualifikation, ansetzen, so würde die Person 500-600 € Brutto bekommen.

Also sie sehen, dass die von mir angesprochene Ungerechtigkeit bestehen bleibt. Sowohl in Sachen der Kinderbetreuung als auch in Sachen der Engeltbemessung.

Ich finde es sollten Förderungsmöglichkeiten geben, für alleinerziehende Personen und arbeitslose Mütter, ohne Kindesbetreuungspflicht, diverse Weiterbildungsangebote wahrzunehmen.

Wie stehen Sie dazu?

Hv.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
14.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und gleichzeitig Kinder betreuen, reicht es aus, der Arbeitsvermittlung gegenüber zu erklären, dass die Kinderbetreuung sichergestellt ist, wenn ein Jobangebot konkret wird oder eine Weiterbildungsmaßnahme ansteht. Das muss keine professionelle Kinderbetreuung sein. Es reicht völlig, wenn z.B. Verwandte oder Nachbarn bereit sind, bei Bedarf einzuspringen und das auch gegenüber der Arbeitsagentur zu bestätigen.

Zu Ihrem Beispielsfall: Hier bemisst sich das Arbeitslosengeld nach dem ehemals erzielten Einkommen. Schließlich gilt die erweiterte Bemessungsfrist von zwei Jahren, und da sind 150 Tage mit Arbeitsentgelt belegt. Außerdem können Frauen, die im Job ausgesetzt haben, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, als "Berufsrückkehrerinnen" an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Es spielt keine Rolle, wie lange sie ausgesetzt haben, wichtig ist nur, dass sie die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen erfüllen. Die Lehrgangsteilnehmerinnen können sogar ergänzend Kostenübernahme für notwendige Kinderbetreuung geltend machen.

Mir ist klar, dass vor allem in den Westländern das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bei weitem noch nicht den Bedarf deckt. Erfreulich ist jedoch, dass der Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 dort mittlerweile in vollem Gange ist; die Länder haben Anfang September bereits 95% der rund 750 Millionen Euro an Investitionsmittel des Bundes, die ihnen bis Jahresende zustehen, für konkrete Bauvorhaben bewilligt. Das zeigt, dass gerade in erheblichem Umfang gebaut wird. Wo großer Nachholbedarf da ist, wird schnell aufgeholt. In Nordrhein-Westfalen gab es Mitte 2005 gerade mal 11.800 Plätze für Kinder unter drei Jahren, Anfang August 2009 waren es bereits 86.000. In Niedersachsen sind seit Anfang des Jahres Monat für Monat im Schnitt 300 neue Plätze pro Monat entstanden, allein in den beiden Ferienmonaten Juni und Juli 1.400 neue Plätze. Diese Dynamik spricht für sich.

Die Bundesregierung will eine Familienpolitik, die Eltern und Kinder in jeder Lebensphase nachhaltig stützt. Insbesondere durch gute Rahmenbedingungen für Familien ergänzende Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Ein wichtiger Teil dieser Familienpolitik ist der bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung. Denn: Frühe Förderung verbessert die Chancen der Kinder auf einen guten Start ins leben.

Unser Blick ist dabei auf die ganz Kleinen gerichtet. Für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres, für die ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht, ist der Bedarf an Betreuungsplätzen zu über 90 Prozent bereits gedeckt. Sehr viel schlechter sieht es bei den Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren aus (nur 17,8 Prozent in ganz Deutschland).

Ziel der Bundesregierung ist daher, mit familiennahen Angeboten und einer vielfältigen Betreuungslandschaft bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen qualitativ hochwertigen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu schaffen.

Das ist kein leichter Weg dorthin, aber die wichtigsten Meilensteine zum Erreichen des Ziels wurden schon gesetzt. Die gesetzliche Grundlage ist mit dem Inkrafttreten des Kinderförderungsgesetzes geschaffen und die Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung ist sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Innere Sicherheit und Justiz
15.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

in Ihrer Antwort vom 14.08.2009 auf die Fragen von Herrn Thau ( www.abgeordnetenwatch.de ) ziehen Sie zur Begründung für Ihre Initiative zum Zugangserschwerungsgesetz die Kriminalstatistik heran. (Ich zitiere Sie selbst) "Laut polizeilicher Kriminalstatistik hatte sich die Verbreitung von Kinderpornografie in 2007 um 110 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt."

Meine Fragen dazu:

1. Ist Ihnen bewusst, dass es sich bei den genannten Zahlen der Statistik um die Anzahl der Ermittlungsfälle handelt, nicht um die tatsächliche, gerichtlich nachgewiesene Verbreitung?

2. Sind Ihnen die Zahlen aus der Kriminalstatistik 2008 bekannt? Im Kurzbericht des BKA ( www.bka.de ) heißt es dazu auf Seite 10:
"Allerdings hat der Besitz und die Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB um –24,1 Prozent auf 6.707 Fälle abgenommen, nachdem er 2007 um 94,3 Prozent zugenommen hatte. Nach dem starken Fallzahlenanstieg im Jahr 2007 aufgrund bundesweiter Ermittlungen hinsichtlich der Verbreitung kinderpornographischen Materials im Internet gingen die Fall-zahlen nach Abschluss einiger Großverfahren wieder deutlich zurück."

3. Wie sehen Sie im Lichte dieser Zahlen Ihre Begründung, man müsse angesichts der Massenhaftigkeit der Rechtsverletzungen gegen § 184b StGB nicht nur privatrechtliche Verträge der Internetservice-Provider mit dem BKA anmahnen, sondern auch besonderes Gesetz für diesen Strafrechtstatbestand erlassen?

Besten Dank für eine baldige Antwort,


C.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
04.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

Es gab und gibt mehrere Gründe für ein Gesetz in Folge des Vertrages mit den Providern: zunächst einmal wollten die Provider selbst eine gesetzliche Grundlage zur Klarheit, schon alleine wegen der Eingriffe in das Telemediengesetz. Darüber hinaus kann erst ein Gesetz den gesamten Markt abdecken, da der Vertrag ja nur mit fünf Providern geschlossen wurde. Da sich der Markt schnell ändern kann, bringt ein Gesetz hier auch mehr Aktualität. Entscheidend war und ist aber, dass mit einem Gesetz ein klares Signal ausgeht, viel stärker als mit einem Vertrag, der mit Einzelnen geschlossen wird. Mit dem Kinderpornografiebekämpfungsgesetz wollen wir in Deutschland das klare Signal setzen: Kinderpornografie nehmen wir nicht hin! Damit findet Deutschland auch endlich Anschluss an viele Länder, die bereits seit Jahren entschlossen mit Gesetzen gegen Kinderpornografie im Internet vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Kultur
16.08.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen!


Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Land haben es nicht so leicht!

MIt begüterten Eltern geht alles, mit "Rentner Eltern" oder Hartz IV Familie, ist man oft allein gelassen.
Das fängt bei der Bildung an und hört bei der Freizeitgestaltung auf.
Wenn unsere Kinder das Gymnasium besuchen, haben sie von Anfang an weniger Chancen, denn wir können uns keine teure Nachhilfestunden leisten,wenn es mal in einem Fach nicht so klappt.
Wir können unsere Kinder weder auf Schulfahrten, noch zu Auslandsaufenthalten schicken.
Wenn unsere Kinder sich an einer Schule nicht wohl fühlen, dürfen sie seit Neuestem nicht einmal wechseln, weil zwar der eine Schulrektor dem Wechsel zustimmt, der andere sich aber weigert, den betreffenden Schüler gehen zu lassen, weil es dazu angeblich "keinen Grund" gibt!
Was soll das? Gibt es hier nicht die freie Schulwahl bei den weiter führenden Schulen?
Seit wann dürfen Direktoren einen Schulwechsel bei einem erwachsenen (18) Schüler untersagen, wie bei einem Freund meiner Tochter geschehen?
Was werden Sie im Falle der Wahl, gegen die Studiengebühren, die unsere Kinder benachteiligen, unternehmen?
Gegen die Jugendkriminalität kann man nach meiner Erfahrung ,(ich habe viele Jahre ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet, in Kirchengemeinde und für das Jugendamt) auch nicht mit Kinderhorten und Ganztags- Schulen , gezielt vorgehen!

Die jungen Menschen wollen in einem stabilen, familiären Umfeld aufwachsen!
Mir wurde oft gesagt, dass in der Schule keine Entspannung möglich sei, weil die Umgebung und die Betreuer den Eindruck des andauernden Lernens vermitteln!
" Ich würde mich lieber sofort nach dem Unterricht mit meiner Mutter unterhalten. Am Abend, wenn sie heimkommt, sind wir alle viel zu müde!"
Man fühlt sich nur "abgeschoben", höre ich häufig, das mache aggressiv!

.
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
R.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
07.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

ich teile ihre Auffassung, dass die soziale Herkunft und die Einkommenssituation der Eltern nicht über Bildungschancen und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und jungen Menschen entscheiden dürfen. Um dieses - leider in Deutschland noch nicht verwirklichte - Ziel zu erreichen, hat das Bundesfamilienministerium in den vergangenen Jahren die frühe Förderung von Kindern in den Mittelpunkt seiner Arbeit gestellt. Neben dem quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung ist uns dabei auch ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot wichtig.

Wie Sie richtig ansprechen verändern sich die materiellen Aufwendungen für die Erziehung von Kindern im Lebensverlauf und steigen mit dem Alter des Kindes. Entsprechend wichtig war für uns die Erhöhung und die nunmehr stärkere Staffelung des Kindergeldes. Untersuchungen belegen, dass bei Paaren mit drei Kindern sowie bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern das Kindergeld mehr als ein Drittel der durchschnittlichen Ausgaben für Kinder deckt. Zudem wissen wir aus Verbrauchsanalysen, dass Eltern mit niedrigem Einkommen zuerst ihre eigenen Bedürfnissen einschränken, bevor sie Einschnitte bei denen ihrer Kinder machen. Das ist keine befriedigende Situation, sie zeigt aber wie sehr Eltern sich auch in finanziell schwierigen Lagen darum bemühen, Kindern einen umfassenden Zugang zu kulturellen und sonstigen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Im Bereich der Sozialhilfe sichern die Regelsätze den Leistungsempfängern das so genannte soziokulturelle Existenzminimum. Hierin enthalten sind auch die Bedarfe (Ernährungsbedarf, Schulbücher etc.) von Kindern.Für den Schulbedarf ist aktuell das sog. Schulbedarfspaket dazu gekommen, dass zu Beginn eines jeden Schuljahres ergänzend zum Sozialgeld oder dem Kinderzuschlag gewährt wird. Mit diesem Gesamtbudget muss eigenverantwortlich gewirtschaftet werden und wir wissen, dass Eltern diese Verantwortung sehr gewissenhaft wahrnehmen.

Für den Bereich Schule liegt die Regelungskompetenz im Übrigen bei den Bundesländern. Es liegt somit in der Hand der Länder und Kommunen sowie des jeweiligen Schulträgers vor Ort Initiativen zu entwickeln, wenn ein ergänzender (Unterstützungs-) Bedarf erkannt wird. So gibt es neben den Regelleistungen für bedürftige Familien, die auch zum Beispiel Kosten für Klassenfahrten ausdrücklich gesondert ausgleichen an vielen Orten Fonds und andere Angebote, die den Schulalltag für Bedürftige und Benachteiligte erleichtern. Soweit Sie das Thema Studiengebühren ansprechen ist es auch eine eigene Angelegenheit der Länder, ob und in welchem Umfang diese Gebühren erhoben und zur Verbesserung der Studienangebote eingtesetzt werden.

Die Bundesregierung hat in Kooperation mit den Ländern und Kommunen im vergangenen Jahr eine Qualifizierungsinitiative beschlossen, mit der durch gezielte Maßnahmen die Bildungschancen von Kindern und jungen Menschen stärker gefördert werden sollen. Die Umsetzung im schulischen Bereich durch Verbesserungen in den Schulstrukturen etc. erfolgt dabei auf Landesebene.

Einen Überblick über familienbezogene Angebote und Leistungen finden Sie im Internet unter www.familien-wegweiser.de . Über den Link "Familie regional" erhalten Sie zusätzliche Informationen zu Angeboten in Ihrem Bundesland.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
17.08.2009
Von:

Gibt es einen besonderen Grund, dass sie auf die erste Frage von Hern ( www.abgeordnetenwatch.de ) nicht antworten? Ein solches Verhalten ist mir schon bei mehreren Interviews mit ihnen aufgefallen. Sie Antworten nicht auf die eigene Frage, sondern versuchen auf die Emotionsschine zu gelangen um ihre Zuhörer/Leser von der Sachebene weg zu bekommen.

Ich bitte sie in Zukunft bitte Fragen direkt zu beantworten ohne zuvor soziale Missstände, Kinderpornographie, Terror oder was ihnen sonst gerade einfällt in den Vordergrund zu schieben um die eigentliche Frage zu umgehen.

Daher stelle ich nochmal die selbe Frage wie Herr Thau nocheinmal und hoffe diesmal eine Antwort zu erhalten:

(1) Könnten Sie sich vorstellen auch alle Sendungen aus einem Briefzentrum der Deutschen Post zu sperren, wenn über dieses einzelne Briefe, Pakete o.ä. mit kinderpronorgrafischem Inhalt versendet werden? Wenn nein, warum nicht - mittels des ZugErschwGes haben Sie nichts anderes umgesetzt.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
04.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

Sie stellen Fragen und Abgeordnete bzw. Kandidaten antworten dazu.

Dies muss nicht einschließen, dass die Form der Antwort vorgegeben ist, insbesondere da der Kinderschutz in den neuen Medien für mich ein ganz wichtiges Handlungsfeld ist. Gerade durch das Internet werden Bilder von Gewalttaten gegen Kinder weltweit verbreitet. Der Zugang für Konsumenten wird immer einfacher und die Anzahl der Zugriffe steigt. Über 15 Millionen Bilder sind im Netz, täglich kommen 200 Bilder dazu. Für viele spätere Täterinnen und Täter ist das Internet der Türöffner. Früher bedurfte es einiger Kraftanstrengung , um die entsprechenden Hefte und Videos in die Hände zu bekommen.

Heute reichen wenige Klicks am Computer – ganz bequem von zu Hause aus. Das hat den Markt angeheizt. Auf den Bildern und Filmen werden Kinder auf jede erdenkliche Weise missbraucht und erniedrigt. Das Internet enthemmt. Die Nutzer verdrängen, dass hinter jedem Bild ein Kind steht, das Opfer ist und unvorstellbar leidet. Jedes Herunterladen stellt eine neue Misshandlung dar. Die Masse deutscher Kunden, die für Bilder von sexuellen Gewalthandlungen an Kindern Geld bezahlen, bescheren den Anbietern jährlich Millionensummen. Ein lukratives Geschäft auf dem Rücken der Kinder, die sich nicht wehren können.

Daher war mir wichtig, hier anzusetzen. Mit den jetzt beschlossenen Zugangssperren wird deutlich: Misshandlungen von Kindern dürfen nicht frei zugänglich über deutsche Zugangsprovider zu den Kunden und Nutzern von kinderpornografischem Material gelangen. Was in anderen Ländern seit geraumer Zeit funktioniert, sollte auch in Deutschland, dem größten Land der EU, ganz oben auf der Tagesordnung stehen: die öffentliche und gesellschaftliche Ächtung der Kinderpornografie.

Auch wenn ihr Vergleich mit dem Briefzentzrum hinkt, so will ich gerne analog dazu antworten. Wir schließen ja nicht den Server (Briefzentrum) mit allen Dateien, auf dem eine kinderpornographische website liegt . Sondern wir sperren den Zugang nur gezielt zu der einzelnen website mit strafbarem Inhalt . Ermittler gehen auch gezielt gegen einzelne Postsendungen vor, wenn es um strafbare Vorgänge geht. Alle anderen Sendungen sind wie bei der gezielten Sperrung davon nicht einmal im Ansatz betroffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales und Familie
17.08.2009
Von:

Die wenigsten Kinder wachsen heute in "intakten" Familien auf.
Trennung und Scheidung sind alltäglich.
Das Familienrecht kümmert sich bei Trennung und Scheidung praktisch mehr um finanzielle Belange der Erwachsenen, als um das Wohl der beteiligten Kinder. Dazu, was es für psychosozial katastrophale Folgen es hat, wenn Kindern von Familienmitgliedern getrennt werden, zu denen sie eine echte Bindung aufgebaut hatten, gibt es in den letzten Jahren unzählige wissenschaftliche Studien. Psychische Auffälligkeiten von immer mehr Kindern (zukünftigen Erwachsenen!) belegen sie leider täglich!
Bindungsabbrüche gehören zu den schwersten Risiken in der Kindlichen Entwicklung.
Ich habe als Oma einen solchen Umgangsprozess leider durch den Tot meines Sohnes selbst mitgemacht. 2 Jahre ging er und hat mich fast 7 000€ gekostet! Die gegenwärtigen Gepflogenheiten sind einfach eine Katastrophe. Die einzigen Gewinner sind Gutachter und Anwälte. Dabei gibt es das Cochemer Modell, welches das Kind in den Mittelpunkt stellt und lösungsorientiert herangeht. Es wird leider nur vereinzelt danach gearbeitet. Warum nicht überall? An den Gestzen liegt es nicht. Antworten sie bitte nicht mit der "Richterlichen Unabhängigkeit". Den Richtern werden auch in andern Angelegenheiten Empfehlungen gegeben ( z. B. das die Prozesskostenhilfe sparsamer zu genehmigen ist ...). Mir ist auch bekannt, dass es ein neues Verfahrensrecht gibt. Aber auch das wird nichts ändern an der Einstellung der Richter - wenn die Mutter nicht will geht es eben nicht.
Werden sie sich, falls sie wieder gewählt werden mit diesem Problem beschäftigen? Weshalb haben sie es bisher nicht getan?
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
04.09.2009
Sehr geehrte Frau ,

Trennung und Scheidung der Eltern belasten die Entwicklung vieler Kinder. Vielen Eltern gelingt es dabei nicht, Konflikte auf der Paar- Ebene von ihrer Beziehung zu den Kindern zu trennen, was sich häufig in langen Streitigkeiten über den Umgang und den Unterhalt fortsetzt.

Zu Recht weisen Sie auf die positiven Erfahrungen des Cochemer Modells hin, das darauf ausgerichtet ist, auch im Elternstreit das Wohl des Kindes und die Verantwortung der Eltern in den Mittelpunkt zu stellen. Grundlage dieses Modells ist die Erkenntnis, dass Beziehungskonflikte nicht mit den Mitteln des Rechts durch Dritte ( Gerichte, Jugendämter etc.) gelöst werden können, sondern dass die Eltern befähigt, unterstützt und gegebenenfalls auch in die Pflicht genommen werden müssen, ihren Konflikt in einer die Kinder möglichst wenig belastenden Weise selbst zu bewältigen. Wie Ihnen bekannt ist, ist das Cochemer Modell auch die Grundlage für das neue Familienverfahr ensrecht, das im Dezember 2008 verabschiedet worden ist und am 1. September 2009 in Kraft tritt. Damit wird es für alle gerichtlichen Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht in Deutschland verbindlich. Im Vorgriff auf die Reform haben sich bereits in vielen Regionen in Deutschland interdisziplinäre Arbeitskreise gebildet, die dieses Modell praktizieren. Darüber hinaus haben zur Vorbereitung auf die Reform bundesweit zahlreiche Fachveranstaltungen stattgefunden, an denen sich Richter, Mitarbeiter der Jugendämter, Verfahrensbeistände und Sachverständige beteiligt haben. Daher bin ich zuversichtlich, dass das Cochemer Modell bald bundesweit gelebte Wirklichkeit ist und die leidvollen Erfahrungen, die Sie gemacht haben, damit der Vergangenheit angehören.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Ursula von der Leyen
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.