Dr. Ursula von der Leyen (CDU)
Kandidatin Bundestagswahl 2009
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Grunddaten
Dr. Ursula von der Leyen
Jahrgang
1958
Berufliche Qualifikation
Ärztin
Ausgeübte Tätigkeit
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Wohnort
-
Wahlkreis
Stadt Hannover II
Ergebnis
32,1%
Landeslistenplatz
1, Niedersachsen
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Es gab und gibt mehrere Gründe für ein Gesetz in Folge des Vertrages mit den Providern: zunächst einmal wollten die Provider selbst eine gesetzliche Grundlage zur Klarheit, schon alleine wegen der Eingriffe in das Telemediengesetz. Darüber hinaus kann erst ein Gesetz den gesamten Markt abdecken, da der Vertrag ja nur mit fünf Providern geschlossen wurde. (...)
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
26.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,

(1) Könnten Sie sich vorstellen auch alle Sendungen aus einem Briefzentrum der Deutschen Post zu sperren, wenn über dieses einzelne Briefe, Pakete o.ä. mit kinderpronorgrafischem Inhalt versendet werden? Wenn nein, warum nicht - mittels des ZugErschwGes haben Sie nichts anderes umgesetzt.

(2) Wie stellen Sie sicher, dass das ZugErschwGes nicht missbraucht wird? Keine unabhängige Instanz, schon gar nicht der Souverän (!) kann prüfen warum, was, wer auf der Liste steht. Sehen Sie hier nicht eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung?

(3) Müssen wir in einer möglichen nächsten Legislaturperiode mit weiteren Restriktionen der Freiheits- und Bürgerrechte unter dem Deckmantel von Terrorismus, Kinderpornographie und anderen populistischen Themen rechnen?

viele Grüße, T.T.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
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14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

1.

Gerade durch das Internet werden Bilder von sexueller Gewalt an Kindern weltweit verbreitet. Der Einstieg geschieht oft zufällig und ist unkompliziert von zu Hause aus möglich. Dadurch ist die Anzahl der Zugriffe in den vergangenen Jahren drastisch angestiegen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik hatte sich die Verbreitung von Kinderpornografie in 2007 um 110 Prozent im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Über die Erhöhung der Nachfrage wird das Angebot nach immer neuen und brutaleren Bildern angeheizt.

Mit den jetzt beschlossenen Zugangssperren wird deutlich: Die grausamen und abscheulichen Misshandlungen von Kindern dürfen nicht frei zugänglich über deutsche Zugangsprovider zu den Kunden und Nutzern von kinderpornografischem Material gelangen. Was in anderen Ländern seit geraumer Zeit funktioniert, sollte auch in Deutschland, dem größten Land der EU, ganz oben auf der Tagesordnung stehen: die öffentliche und gesellschaftliche Ächtung der Kinderpornografie.

2.

Beim genauen Durchlesen des Gesetzestextes werden Sie sehr schnell sehen, dass das Bundeskriminalamt einen klar geregelten Gestaltungsspielraum hat. Auf die Liste kommen nur kinderpornografische Seiten oder solche, die auf kinderpornografische Seiten verweisen, Linklisten beispielsweise.

Die Erstellung der Sperrliste durch das BKA unterliegt dabei selbstverständlich der gerichtlichen Kontrolle. Sollte im Rahmen eines Rechtsstreits die Frage maßgeblich sein, ob eine bestimmte Webseite auf der Sperrliste war bzw. ob eine dort geführte Webseite zu Recht gelistet wurde, müsste die Liste dem zur Entscheidung berufenen Gericht zur Verfügung gestellt werden.

Das BKA muss nachweisen, dass es den betreffenden Eintrag auf der Liste zu Recht vorgenommen hat. Hinzu kommt, dass das BKA letztlich dafür haftet, dass nur kinderpornografische Einträge in der Sperrliste enthalten sind.

Auch die Stopp-Seite sorgt dafür, dass Transparenz hergestellt wird. Hier wird eine Ansprechstelle benannt, an die sich der Betroffene wenden kann, wenn er meint, dass ein bestimmter Eintrag zu Unrecht vorgenommen wurde.

Eine größere Transparenz ist Anbetracht der Zahl derjenigen, die Zugang zum Internet haben (über 40 Mio. Deutsche) kaum denkbar.

Ferner kann ein beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bestelltes Expertengremium jederzeit Einsicht in die Sperrliste nehmen und die Einträge überprüfen.

3.

Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten durch die großen Zugangsanbieter in Deutschland. Dabei geht es ausschließlich um den Straftatbestand § 184 b StGB, nämlich Kinderpornografie. Das ist ein klar abgrenzbarer Bereich. Eine Ausweitung auf andere Inhalte ist nicht beabsichtigt. Davon abgesehen wäre eine Ausweitung auch gar nicht - wie teilweise suggeriert wird - mit einem einfachen Federstreich möglich. Wenn ein künftiger Gesetzgeber Sperren ausweiten will, muss er unter Berücksichtigung aller Beratungen und Anhörungen ein neues Gesetz schaffen, das vor der Verfassung Bestand hat. Niemand kann ein Gesetz unbemerkt und nach eigenem Gutdünken ändern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
27.07.2009
Von:

Guten Tag Frau Dr. von der Leyen,

wie stehen sie zu dem Vorwurf ihre Stop-Schilder würden die tatsächliche Strafverfolgung im Falle von "nicht zeitnah" ermittelt und entfernbaren Angeboten be- oder sogar verhindern, da der Betreiber dadurch vorgewarnt wird dass gegen ihn über den langen Dienstweg (Deutschland-> Interpol->nationale Behörden) ermittelt wird?

Mit freundlichen Grüssen,
ein informierter, sachlicher Bürger.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
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14.09.2009
Sehr geehrter Herr ,

die Bundesregierung hält diese Befürchtung nicht für begründet:

Die Zugangserschwerung zu kinderpornografischen Webseiten ist eine zusätzliche flankierende Maßnahme bei der Bekämpfung des Besitzes, der Verbreitung und der Herstellung von Kinderpornografie und soll ausschließlich zu präventiven Zwecken erfolgen. Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend sind. Dieser Grundsatz: Löschen vor Sperren ist mit dem Gesetz klar geregelt worden. Über die Sperrung muss das BKA den Provider nicht vorab informieren. Es gibt keine Pflicht, sondern es liegt im Ermessen des BKA, ob es vorab informiert.

Grundsätzlich wird dem umgeleiteten Nutzer auf der vom BKA erstellten Stopp-Seite lediglich erläutert, dass weder Informationen zur IP- Adresse noch andere Daten, anhand derer der Nutzer identifiziert werden könnte, vom BKA gespeichert werden. Hinweise auf mögliche Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden, die den Nutzer ggf. dazu bewegen könnten Beweismittel zu vernichten, sind daher mit der Stopp- Seite nicht verbunden.

Bei Bekanntwerden von im Ausland gehosteten kinderpornografischen Internetinhalten unterrichtet das BKA unverzüglich auf dem Interpol- Weg die Strafverfolgungsbehörden der betroffenen Staaten, so dass diese im Rahmen der eigenen Zuständigkeit tätig werden können. Dieser Weg wird in der grenzüberschreitenden Strafverfolgung bereits jetzt schon beschritten und besteht unabhängig von den Zugangssperren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
27.07.2009
Von:

Sehr geehrte Fr. von der Leyen,

wie am 24.07.2009 in der Welt – Online zu lesen.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat sich für eine Verlängerung des Elterngelds ausgesprochen. Künftig sollten junge Familien die Leistungen bis zu 28 Monate lang erhalten können.

1,7 Billionen Schulden drücken Deutschland und Sie machen hier vor der Bundestagswahl am 27 September Wahlversprechen, die Sie
niemals einhalten können.

Können Sie überhaupt noch ruhig schlafen, wenn Sie so rücksichtslos mit unseren Steuergeldern umgehen?

Wer soll diese Schulden jemals zurückzahlen?

Wie wollen Sie die Verlängerung des Elterngeldes finanzieren?

Über eine Antwort , würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
2Empfehlungen
14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

die allermeisten Eltern sind mit dem Elterngeld hoch zufrieden. Dies belegt der Elterngeldbericht, der im vergangenen Herbst vorgestellt wurde. Um Eltern in Zukunft eine noch flexiblere Planung ihrer Elternzeit zu ermöglichen und eine größere Gestaltungsfreiheit zu bieten, könnten junge Eltern durch die Einführung eines "Teilelterngeldes" die Möglichkeit erhalten, während des Elterngeldbezuges in Teilzeit zu arbeiten. Eine solche Regelung würde dazu beitragen , dass Eltern, die aus einer Teilzeitbeschäftigung während ihres Elterngeldbezuges Erwerbseinkommen erzielen, Elterngeld in halben Monatsbeträgen nutzen und die Bezugszeit entsprechend auf max. 28 Monate verlängern.

Sie würden also unter Berücksichtigung ihres Einkommens aus der Teilzeitbeschäftigung weniger monatliches Elterngeld erhalten, dafür aber über einen längeren Zeitraum und in der Summe mehr Elterngeld erhalten. Zugleich würde dies in der derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Lage Eltern und Arbeitgebern mehr Möglichkeiten bieten, die Bindung zum Betrieb aufrecht zu erhalten und Arbeitsplätze zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Bürgerrechte, Daten und Verbraucherschutz
29.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau von der Leyen,

was sagen Sie zu folgender Behauptung bzgl. der Nutzung Ihres Dienstfahrzeuges?

Hat die Familienministerin ihren Dienstwagen privat genutzt? Von der Leyen verweigert Einsicht in Fahrtenbücher. Einsicht sei unter anderem wegen der "Vielzahl von personenbezogenen Daten" in diesen Fahrtenbüchern nicht möglich.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) verweigert mit rechtlich zweifelhaften Argumenten die Einsicht in die Fahrtenbücher ihrer Dienstwagen. Wie das Hamburger Magazin stern in seiner am Donnerstag erscheinenden Ausgabe berichtet, kritisierten Mitarbeiter des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dieser Tage das Familienministerium, weil es den Zugang der Öffentlichkeit zu den Fahrtenbüchern abgelehnt hatte.

Eine Einsicht sei unter anderem wegen der "Vielzahl von personenbezogenen Daten" in diesen Fahrtenbüchern nicht möglich, hatte das Ministerium argumentiert. Diese Begründung könne man "nicht nachvollziehen", heißt es dagegen in einem dem stern vorliegenden Schreiben der Behörde des Bundesbeauftragten Peter Schaar. Sie forderte das Ministerium darum auf, "die ablehnende Entscheidung zu überprüfen".

Von der Leyen war in die Kritik geraten, weil sie sich regelmäßig von zwei Fahrern chauffieren ließ, die nicht in Berlin ansässig sind, sondern am zweiten Dienstsitz des Familienministeriums in Bonn. Nur zu diesen bestehe das nötige Vertrauensverhältnis, argumentierte das Ministerium.

Von der Leyen nutzt überdies ihren Dienstwagen regelmäßig zu Fahrten zwischen ihrem Wohnsitz in der Nähe von Hannover und Berlin. Nach Aussagen des Ministeriums geschah dies von Januar bis November 2008 etwa einmal pro Woche. Eine Anwältin des Ministeriums sprach dagegen sogar von mehreren wöchentlichen Pendelfahrten auf der 280 Kilometer langen Strecke. Zu Beginn ihrer Amtszeit hatte die Familienministerin für diese Fahrten noch den ICE genutzt.

Wieso geben Sie keine Rechenschaft?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
bisher keineEmpfehlungen
14.08.2009
Sehr geehrter Herr ,

mein Ministerium hat im vergangenen Dezember alle Fragen des Stern zu dienstlichen und privaten Fahrten erschöpfend beantwortet. In den Fahrtenbüchern der Kabinettmitglieder der Bundesregierung befinden sich eine Vielzahl sensibler Daten auch von unbeteiligten Dritten, die unter anderem aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden können. Dort ist für jeden einzelnen Kilometer mit allen Daten penibel eingetragen und nachprüfbar, ob alles korrekt abgerechnet ist.
Beamte des Bundesrechnungshofs dürfen selbstverständlich und jederzeit die Bücher prüfen. Das geschieht auch regelmäßig.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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Frage zum Thema Soziales und Familie
29.07.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Dr. von der Leyen,
vielleicht können Sie mir meine Frage beantworten (bis jetzt konnte es keiner der zuständigen Behörden.) Ich bin allein erziehende Großmutter, habe das Sorgerecht für meine 10 jährige Enkelin und sie ist mein Pflegekind. Ich arbeite in einem Krankenhaus. Warum bekomme ich nur die Hälfte vom Pflegegeld als fremde Pflegeeltern bzw-. Mütter. Die Begründung ist das Verwandtschaftsverhältnis. Mir ist aber unklar warum ? Ich gehe ganz normal arbeiten und habe nicht mehr Geld zur Verfügung als andere Pflegeeltern, muß genauso wie andere Rechenschaft beim Jugendamt und Amtsgericht ablegen. Es war der Wunsch meiner Enkelin bei mir zu leben, es ist auch eine super Lösung( obwohl es nicht ganz einfach war nochmal Mutter zu sein und das komplette Leben zu ändern), sie fühlt sich wohl , ist gut in der Schule und bekommt all die Liebe ,Schutz und Geborgenheit die ich habe. Warum geht der Gesetzgeber davon aus, das ich mtl. mehr Geld zur Verfügung habe als fremde Pflegeeltern ?
Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar.
Mit frdl. Gruß G.
Antwort von Dr. Ursula von der Leyen
1Empfehlung
14.08.2009
Sehr geehrte Frau ,

nehmen Großeltern ihre Enkel als Pflegekinder bei sich auf, so haben sie - wie andere Pflegeeltern auch - Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld, mit dem der notwendige Unterhalt des Pflegekindes sichergestellt wird.

Im Gegensatz zu anderen Pflegeeltern sind Großeltern mit ihrem Enkelkind jedoch in gerade Linie verwandt. Verwandte in gerade Linie sind einander wiederum zum Unterhalt verpflichtet. Der Gesetzgeber geht also nicht davon aus, dass Großeltern bessere finanzielle Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes hätten, sondern sieht sie hier in einer besonderen gesetzlich geregelten finanziellen Verantwortung.

Aus diesem Grund kann das Pflegegeld soweit es den Sachaufwand für das Kind deckt, für unterhaltspflichtige Großeltern angemessen gekürzt werden.

Eine Kürzung ist jedoch nur dann angemessen, wenn den Großeltern unterhaltsrechtlich zugemutet werden kann, für den Bedarf des Kindes (zum Teil) mit ihrem eigenen Einkommen aufzukommen. Dies ist nach allgemeiner Rechtsprechung erst dann der Fall, wenn einem Großelternteil ein Nettoeinkommen von mehr als 1.400 Euro verbleibt. Lebt das Kind bei beiden Großeltern so sind diesem Betrag weitere 1.050 Euro hinzuzurechnen. Gänzlich ungekürzt steht Großeltern der Betrag des Pflegegeldes zu, mit dem die sog. Kosten der Erziehung für das Kind berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ursula von der Leyen
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