Dr. Ursula Eid (GRÜNE)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Dr. Ursula Eid
Jahrgang
1949
Berufliche Qualifikation
Diplom Haushaltswissenschaftlerin, Parl. Staatssekretärin a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Nürtingen
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Baden-Württemberg
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(...) Der Streit um eine verbraucherfreundliche Lebensmittelkennzeichnung spitzt sich zu, auf der einen Seite Minister Seehofer und die internationalen Lebensmittelkonzerne, die auf wissenschaftlich zweifelhafter Grundlage zahlenreiche Tabellen und kompliziertes Prozentrechnen einführen wollen. Die beliebigen Aufdrucke auf Verpackungen verwirren Verbraucherinnen und Verbraucher heute schon, das hat die Nationale Verzehrsstudie bereits festgestellt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.03.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Eid,

es ist mittlerweile ja bekannt, dass sich die positiven Auswirkungen der Zeitumstellung um die NULL bewegen, während die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und Volkswirtschaft überwiegen.

Durch die erhöhten Unfälle in der Zeit nach der Zeitumstellung entsteht nicht nur ein volkswirtschaftlicher sondern auch ein Schaden an Leib und Leben der Mitbürger.

Des weiteren sinkt durch die Rhytmusumstellung in den Wochen nach der Zeitumstellung durch Übermüdung die Produktivität der Arbeitnehmer.

Zeitungsartikel zu dem Thema:
www.saarbruecker-zeitung.de
www.welt.de
www.focus.de
www.verkehrsrundschau.de
www.bild.de
www.bild.de

Kann sich Deutschland im Zeichen der Krise diesen Unsinn überhaupt noch leisten? Was werden sie als Politiker tun um endlich dafür zu sorgen, dass die Zeitmanipulationen beendet werden?

mfg

Antwort von Dr. Ursula Eid
1Empfehlung
07.04.2009
Dr. Ursula Eid
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Die Effekte der Zeitumstellung sind, wie die links, die Sie mir freundlicher Weise zur Verfügung stellten, deutlich machen, intensiv untersucht. Sie gleichen denen des Jetlags, der entsteht, wenn Menschen mit dem Flugzeug mehrere Zeitzonen überspringen. Eine Faustregel besagt, dass man pro Stunde Zeitunterschied ca. einen Tag Umgewöhnung benötigt. Im Falle der Umstellung zwischen Sommer- und Winterzeit ist dies dann jeweils ein Tag. Eine Stunde zu wenig oder eine Stunde zu viel - die meisten Menschen passieren die Zeitumstellung "im Schlaf" und reagieren aus diesem Grund recht unempfindlich. Die volkswirtschaftlichen Vorteile des Tageslicht-Sparens liegen auf der Hand. Wenn es in der produktiven Zeit draußen länger hell ist, kann bei weniger Energieverbrauch mehr geleistet werden. Außerdem werden wir ja nicht von der Zeitumstellung überrascht, die Daten stehen lange im Vorhinein fest (www.zeitumstellung.de). Sie kennen sich und Ihre Reaktion darauf sehr gut und können sich entsprechend vorbereiten.

Natürlich ist es bedauerlich, wenn sich an einem Montag nach der Zeitumstellung morgens mehr Autounfälle ereignen. Menschen, die von langen Reisen zurückkommen und länger unter der Anpassung an die Zeitumstellung leiden, sind jedoch auch für sich selbst verantwortlich und werden, wenn sie entsprechend empfindlich sind, bestimmte Tätigkeiten unterlassen. Ebenso wie man niemandem eine Reise ins entfernte Ausland verwehren kann, um die Allgemeinheit vor den "Gefahren" während der Zeit des Jetlags zu schützen, denke ich, dass eine genereller Verzicht auf die Zeitumstellung nicht sinnvoll wäre.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Uschi Eid
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
08.05.2009
Von:

Sehr geehrter Frau Dr. Eid,

da wir Softair-Spieler wohl direkt von einem Verbot von Paintball betroffen sein werden, stellt sich uns die Frage:

Welchen reellen Sicherheitsgewinn bringt ein solches Verbot der BRD bzw. deren Bevölkerung?

Zu Paintball ist noch zu erwähnen, dass das Spielen schon seit Jahren "frei” ab 18 ist und nur auf genehmigten Spielfeldern und Halle gespielt werden darf.
Beim Airsoft (wie Softair wirklich heißt) ist seit dem 01.04.08 nur noch das Spielen auf befriedetem Besitztum erlaubt. Ebenso ist ein führen der Airsoft-Markierer in der Öffentlichkeit verboten (Anscheinswaffen...)

Es soll hier nicht um die moralischen Fragen gehen wie z.B. sittenwidrig, Herabsetzung der Menschenwürde, Simulation von "Töten”, etc.

Uns interessiert einfach nur, wie durch ein solches Verbot so schreckliche Taten wie Amokläufe verhindert werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ursula Eid
8Empfehlungen
14.05.2009
Dr. Ursula Eid
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Mai, die mich über
abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, (Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.

Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen "Sittenwidrigkeit" von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.

Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten "Waffen" sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.

Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.

Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.

Es kann nicht sein, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der "Sportarten" immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.

Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uschi Eid MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.06.2009
Von:
Tim

Sehr geehrter Frau Dr. Eid,

wie stehen sie zum Gesetzentwurf zur Sperrung von Internetseiten, der im Ausschuss durchweg kritisiert worden ist?

Die Kritikpunkte liegen darin, dass es Sperrlisten geben soll, die allein durch das BKA geführt werden. Die Internetseiten deren Inhalte zensiert werden, sind dann ausschließlich (!) dem BKA bekannt und sollen durch keine weiteren Stellen wie z.B. Journalisten, oder Verbraucherschützer geprüft werden. Somit unterliegt der Vorgang als solcher keiner unabhängigen Kontrolle auf strafrechtliche Relevanz und ermöglicht Missbrauch durch Zensur.

Benutzerdaten der Surfer welche eine zensierte Seite aufrufen, werden an das BKA übermittelt.
Wenn somit durch einen Link oder eine automatische Weiterleitung unbewusst oder durch fremden Vorsatz auf eine zensierte Seite geführt wird, werden dadurch unverschuldet Personen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt.
Selbst ein Verdachtsmoment kann für den betroffenen einen erheblichen Gesellschaftlichen Schaden mit sich bringen.

Von der technischen Seite ist die gefundene Lösung fast nutzlos. Selbst ein durchschnittlich versierter Benutzer kann die Sperre ohne größeren Aufwand aushebeln.
Entsprechende Anleitungen kursieren bereits im Internet. Eine Videoanleitung welche den Vorgang zum nachmachen verständlich erklärt dauert 27 Sekunden!

Im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl möchte ich Ihren Standpunkt zu den Kritikpunkten und dem Gesetzesvorhaben wissen.
Da die technische Grundlage dilettantisch ist und ein nicht unerhebliches Risiko für Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und allgemeine Persönlichkeitsrechte besteht, möchte ich Sie bitten Abstand davon zu nehmen mir zu erklären dass das Gesetz so wie es kommt keine Gefährdung der Grundrechte darstellt.

Ich stehe voll hinter dem Kampf gegen den Missbrauch von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornographischem Materialien.

Freundliche Grüße aus Wolfschlugen
Tim
Fachinformatiker/Systemintegrator
Student der Informatik
Antwort von Dr. Ursula Eid
10Empfehlungen
11.06.2009
Dr. Ursula Eid
Sehr geehrter Herr ,

die Diskussion über die Sperrung von Internetseiten schlägt hohe Wellen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum; das Internet ist aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum.
Eine Bekämpfung von z. B. Kinderpornografie mit rechtsstaatlichen Mitteln ist möglich. Dem wird aber der von der großen Koalition vorgelegte Entwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" nicht gerecht. "Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung fällt durch den Rechtsstaat-TÜV", so Wolfgang Wieland unser Sprecher für innere Sicherheit, anlässlich der Einbringung des Gesetzes vor dem Bundestag am 7.Mai 2009.
Eine Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages am 27. Mai hat die Vorbehalte von unserer Seite eindrucksvoll bestätigt. Die rechtlichen und technischen Probleme bei den geplanten Internetsperrungen sind nach wie vor ungelöst. Es bringt gar nichts, jetzt überstürzt und ohne ausreichende Beratung ein handwerklich schlechtes Gesetz zu verabschieden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wirft eine ganze Reihe schwerwiegender rechtlicher Fragen auf, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen, die das Internet nutzen. So führt die jetzt vorgeschlagene Lösung nicht etwa zu einer Löschung der Seiten. Faktisch geht es um eine Umleitung der Benutzer auf ein Stoppschild. Die Kinderpornografieseite selbst bleibt im Netz und ist mit einigen einfachen Tricks - wie Sie anmerken - auch weiterhin aufzufinden. Das Bundeskriminalamt geht davon aus, dass mit einem solchen Stoppschild rund 80 Prozent Gelegenheits- oder Zufallskonsumenten von entsprechenden Seiten ferngehalten werden können.

Wie Sie weiterhin beschreiben, sollen die Daten derer, die zufällig zu einem Stoppschild gelangen und dort auch tatsächlich stoppen - also nicht versuchen, dieses "Schild" zu umgehen - gespeichert werden und zu Zwecken der Strafverfolgung zur Verfügung stehen. Im Grunde wird aus der Stoppseite, auf die umgeleitet wird, eine Art Fahndungsinstrument gemacht. Gerade dieser auch von uns in der Vergangenheit hervorgehobene Punkt rief auch in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses bei vielen Sachverständigen ganz erhebliche Besorgnis hervor. Die Gefahr, dass die Provider Nutzungsdaten wie IP-Adressen protokollieren und dann an die Strafverfolger weiterleiten, liegt auf der Hand. Das würde bedeuten, dass gerade diejenigen Strafverfolgung zu befürchten haben, die eher zufällig an das Stoppschild stoßen - und nicht weiter suchen. Der harte Kern von 20 Prozent wirklich kriminellen Nutzern bliebe ungeschoren. Ungeschoren bleiben durch das Gesetz ohnehin all diejenigen, die gar nicht erst das www-Netz nutzen, sondern Bilder via Filesharing, MMS, SMS oder auf dem Postweg tauschen. Und dies ist die weitaus größere Zahl innerhalb der pädophilen Szene.

Ein weiterer verfassungsrechtlich heikler Punkt sind auch die in der Anhörung kritisierten neuen Befugnisse des Bundeskriminalamts. Es überschreitet seine Funktion als Zentralstelle, indem es präventiv tätig wird und es schafft eine ständige Beschlagnahmemöglichkeit für die Polizei, ohne richterliche Kontrolle. Das passt nicht in unser Rechtssystem. Das BKA ist eine Behörde, die dem Bundesinnenminister untersteht. Es soll sich in Zukunft praktisch selbst bevollmächtigen. Hier muss man sich die Frage stellen: Wer ist der Gesetzgeber, das BKA oder der Deutsche Bundestag?

Wir Grüne sehen die Chancen, aber auch die Risiken des Internets als weltweite Kommunikationsbörse. Für die Bekämpfung verbotener Inhalte bietet das Gesetz keine geeignete Grundlage.

Die Initiative der Bundesfamilienministerin tut so, als ob die Internetanbieter bisher beim Thema Kinderpornographie die Hände in den Schoß gelegt haben. Das ist falsch. So arbeitet die deutsche Internetwirtschaft mit der Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (FSM) bereits seit vielen Jahren nach Kräften daran, die Verbreitung solcher Inhalte zu unterbinden. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zwischen Beschwerdestellen und Behörden über das internationale Beschwerdestellen-Netzwerks INHOPE ist es in den vergangenen Jahren immer wieder gelungen, umfangreiche Verfahren einzuleiten und eine Vielzahl von Beschuldigten zu ermitteln. Neben der Arbeit der Beschwerdestellen und der Strafverfolgung ist es ausgesprochen wichtig, an Staaten, aus denen häufig Kinderpornografieangebote kommen (u. a. Russland, Staaten der ehemaligen Sowjetunion) auch politische Forderungen nach konsequenter Ächtung solcher Websites und Verfolgung der Verantwortlichen zu richten.
Wir verlangen von der Bundesregierung, dass sie die Vorschläge für eine wirksame Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet sorgfältig prüft und bestehende Projekte wirkungsvoller unterstützt.
Mit freundlichem Gruß,

Dr. Uschi Eid
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