Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
19.08.1958
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Soziologe, Dr. phil. In Pädagogik
Ausgeübte Tätigkeit
 MdL, Freiberufl. Arbeitswissenschaftler
Wohnort
-
Wahlkreis
Frankfurt am Main V
Ergebnis
6,4%
Landeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
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(...) Als besonders zynisch empfinde ich nach wie vor die Argumentation der Landesregierung, die dies einmal als ‚ Demokratisierung des Lärms’ bezeichnet hat. Meine Fraktion und Partei kämpfen von Anfang an gegen die Erweiterungen des Flughafens, ohne dass die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt werden. Nur leider war der Proteststurm hiergegen bisher überschaubar. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
24.04.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Wilken,

seit dem 10.3.2011 werden große Teile von Wiesbaden regelrecht durch Fluglärm überzogen.
Warum werden die Betroffenen nicht beteiligt?
Warum werden die Betroffenen noch nicht einmal informiert?
Glauben Sie ernsthaft, dass Lärm und Zerstörung der Lebensgrundlage 1,5 Arbeitsplätze der Fraport rechtfertigen?
Warum werden die Vorschläge der Bundesvereinigung gegen Fluglärm missachtet?
Warum wird nicht wie in anderen europäischen Städten auch, mehr auf Lärmvermeidung geachtet?
Gerne erwarte ich Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Dr. Ulrich Wilken
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16.05.2011
Dr. Ulrich Wilken
Sehr geehrter Herr ,

auch ich verfolge die Zunahme des Fluglärms – nicht nur, aber auch – in Wiesbaden mit zunehmender Verärgerung. Als besonders zynisch empfinde ich nach wie vor die Argumentation der Landesregierung, die dies einmal als ‚ Demokratisierung des Lärms’ bezeichnet hat. Meine Fraktion und Partei kämpfen von Anfang an gegen die Erweiterungen des Flughafens, ohne dass die Schutzbedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt werden. Nur leider war der Proteststurm hiergegen bisher überschaubar. Und das beantwortet – glaube ich auch – Ihre rhetorischen Fragen nach der mangelnden Bürgerinnenbeteiligung im Vorfeld solcher Entscheidungen. Wenn frühzeitig und ordentlich informiert würde, wäre es schwieriger, solche Entscheidungen einfach durchzuziehen.Der Schlüssel liegt also – auch in dieser Frage – bei mehr Bürgerinnenbeteiligung und mehr direkter Demokratie. Allerdings verweigert die Mehrheit im hessischen Landtag genau diese auf allen Ebenen.

Ulrich J. Wilken
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
10.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wilken,

für die 13. und 14. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten am 23. Mai 2009 bzw. 23. Juni 2010 hat der Hessische Landtag jeweils zwei VertreterInnen der Linken gewählt. Diese wurden von der Linksfraktion im Landtag vorgeschlagen und gewählt. Dazu meine zweiteilige Frage:

Wen haben sie aus welchen Gründen dafür vorgeschlagen ?

mit freundlichem Gruß

Antwort von Dr. Ulrich Wilken
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19.01.2012
Dr. Ulrich Wilken
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihr fast schon historisch zu nennendes Interesse an Entscheidungen unserer hessischen Partei und Fraktion. Ihre Frage beantworte ich gerne:
Für die Wahl der Mitglieder der 13. Bundesversammlung haben wir in Absprache mit dem Landesvorstand vorgeschlagen:
1. Frau Sabine Leidig
2. Herrn Heiner Halberstadt
3. Herrn Jens Christiner
4. Herrn Wolfgang Rothe.

Für die Wahl der Mitglieder der 14. Bundesversammlung haben wir in Absprache mit dem Landesvorstand vorgeschlagen:
1. Frau Prof. Dr. Ursula Schumm-Garling
2. Herr Dieter Hooge
3. Herr Peter Vetter
4. Herr Kai Boeddinghaus.

Die entsprechenden Wahlvorschläge sind im Übrigen auch leicht im Landtagsinformationssystem zu recherchieren: starsrv.intern.hessen.de .
Kriterien für die Auswahl waren jeweils, sowohl regionale als auch inhaltliche Spektren abzudecken.

Ulrich Wilken

P.S. Selbstverständlich hätte ich Ihnen diese Frage auch bei den ja häufiger stattfindenden persönlichen Treffen beantwortet.
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.07.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wilken,

aus den Medien erfahre ich, dass im Jahressteuergesetz 2013 eine Neuregelung geplant ist: Der Verfassungsschutz soll in Zukunft darüber entscheiden, welchen Vereinen die Gemeinnützigkeit zuerkannt wird. Bisher war offenbar die letztentscheidende Instanz das Finanzministerium. Hier der Link: www.tagesschau.de

Nach allem, was in den letzten Monaten über den Verfassungsschutz bekannt wurde, scheint dort blanke Willkür zu herrschen, und ob diese Behörde nicht doch in die NSU-Mordserie verwickelt war, ist meines Erachtens noch keineswegs geklärt.

Wird die Linke etwas dagegen unternehmen, dass ab 2012 gemeinnützige Vereine, die ja oft antirassistisch und antifaschistisch tätig sind, vom Plazet einer Behörde abhängen, die offenbar politisch stark rechtsgeneigt ist und auch Mitglieder der Partei Die Linke überwacht?

Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt,
Antwort von Dr. Ulrich Wilken
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25.07.2012
Dr. Ulrich Wilken
Sehr geehrte Frau ,

DIE LINKE lehnt die geplante Änderung des Jahressteuergesetzes ab. Es darf nicht Aufgabe der Geheimdienste sein, über die Gemeinnützigkeit von Organisationen zu entscheiden. Spätestens das Totalversagen der Sicherheitsbehörden in der NSU-Nazi-Mordserie hat belegt, dass der Verfassungsschutz völlig ungeeignet ist, Gütesiegel über andere abzugeben.

DIE LINKE spricht sich darüber hinaus ohnehin für die Abschaffung der Geheimdienste aus. Das ist keine unmittelbare Reaktion auf den Neonazi-Terror, sondern ein Grundanliegen der Linken. Die Verfassungsschutzämter schützen nicht die Verfassung, sondern bedrohen diese, indem sie außerhalb des Rechtsstaates und der Demokratie agieren und Neonazis anstelle der Verfassung schützen. Geheimdienste sind demokratisch und parlamentarisch nicht kontrollierbar. Sie sind interessengeleitet und werden durch die Politik instrumentalisiert.

Der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 wird im Bundestag beraten und abgestimmt. Die Länder haben lediglich über den Bundesrat (das Gesetz ist zustimmungsbedürftig) Einfluss. Der Gesetzentwurf wurde am 28. Juni 2012 im Bundestag beraten und anschließend in die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung verwiesen. In der Debatte im Bundestag hat DIE LINKE deutlich gemacht, welche Gefahren die geplante Regelung zur Gemeinnützigkeit birgt. Die Nennung und Einstufung im Verfassungsschutzbericht unterliegt stark einer politischen Willkür. Die bisherige Prüfmöglichkeit durch die Finanzämter entfällt, und es soll eine automatische Aberkennung der Gemeinnützigkeit erfolgen. Viele engagierte Menschen gerade in Vereinen, die sich gegen Neofaschismus und Neonazismus engagieren, befürchten, dass sie dadurch im Zweifelsfalle in gerichtliche Prozesse gezwungen werden, welche sie finanziell gar nicht stemmen könnten. Die Regelung ist ferner äußerst streitanfällig. So hat jüngst auch der BFH am 11. April 2012 entschieden, dass ein islamisch-salafistischer Verein für das Jahr 2008 trotz Erwähnung im Verfassungsschutzbericht als gemeinnützig anerkannt werden darf. DIE LINKE im Bundestag hat daher in den bisherigen Beratungen gefordert, die Regelung noch einmal mit Vereinen und entsprechenden Interessenverbänden zu diskutieren und die Regelung zu modifizieren.

Im Übrigen lassen sich faschistische und neonazistische Organisationen nicht durch den Wegfall von steuerlichen Vorteilen zerschlagen. Das ist nur mit entschlossenem Widerstand gegen Nazis in den Parlamenten und auf der Straße sowie verstärkten Investitionen in den präventiven Bereich möglich.

Der Entwurf stellt einen weiteren Versuch dar, antifaschistisches und antikapitalistisches Engagement weiter zu diskreditieren und zu kriminalisieren. Die Formulierung im Referentenentwurf liest sich wie ein Freibrief für Politik im Namen der so genannten Extremismustheorie und die Übertragung der zu Recht viel kritisierten Extremismusklausel ins Steuergesetz. Extremismus ist kein genau bestimmter Rechtsbegriff, der sich in Gesetzen oder Gerichtsverhandlungen verwenden ließe. Dieser unbestimmter Rechtsbegriff eröffnet der Willkür Tür und Tor. Dementsprechend wird er in keinem einzigen Gesetzestext verwendet - mit Ausnahme der AO seit 2009. Hinzu kommt, dass die Erwähnung von Organisationen in den Verfassungsschutzberichten keinen konsistent definierten Kriterien folgt. Laut Bundesverfassungsgericht ist die Bezeichnung extremistisch ausdrücklich eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Sie steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen" (1 BvR 1106/08, 08.12.2010). Der Begriff entstand als Kategorie zur Aufgabenstrukturierung der Verfassungsschutzämter. Dementsprechend besitzen die Verfassungsschutzämter eine große Deutungsmacht darüber, welche Gruppierungen als extremistisch einzustufen sind. Der Verfassungsschutz ist aber keine wissenschaftliche Einrichtung. Er ist auch kein Gericht, das nach rechtsstaatlichen Grundsätzen entscheidet und öffentlicher Kontrolle unterliegt. Er ist ein Geheimdienst, der nur äußerst eingeschränkter demokratischer Kontrolle unterliegt (die in den allermeisten Fällen, auch noch versagt) und gegen den man sich nur schwer und nur in langwierigen teuren Prozessen wehren kann. Die Ausgrenzung verläuft willkürlich, weil die entsprechenden Maßstäbe vom Selbstverständnis des Betrachters und seinen Werturteilen abhängen. Darum gibt es sowohl in der Forschung wie in der öffentlichen Meinung unterschiedliche Auffassungen, welche Gruppen, Parteien oder Personen noch nicht oder schon als extremistisch einzustufen sind. So müssten bspw. die früheren Bundesinnenminister Otto Schily und Wolfgang Schäuble als "Extremisten" identifiziert werden – sind doch ihre Gesetzesvorlagen mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und als Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung – die ja im Zentrum der Extremismustheorie steht - erklärt worden. Die Extremismustheorie ist wissenschaftlich nicht haltbar. Die zugrunde liegenden Theorien blieben marginalisiert und umstritten. Sie dient einzig einer fiktiven politischen Mitte dazu, konkurrierende Positionen links und rechts von ihr als undemokratisch zu stigmatisieren und so vom demokratischen Diskurs auszugrenzen.

Der geplanten Änderung des § 51 Abs. 3 AO können wir daher nicht zuzustimmen. Darüber hinaus muss der gesamte Absatz ersatzlos gestrichen werden. Es gibt keinerlei Legitimation dafür, dass ein Inlandsgeheimdienst über die Grenzen der demokratischen Zivilgesellschaft bestimmen und einzelne zivilgesellschaftliche Organisationen ohne konsistent definierte Kriterien und ohne Anhörung der Betroffenen oder Verfahren existenziell gefährden kann.

Ulrich Wilken
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
04.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wilken,

Sie haben am 25. September 2012 eine Pressemitteilung [1] mit dem Titel "Wir wollen die Verfassung schützen, deswegen müssen wir den Verfassungsschutz abschaffen" heraus-gegeben. Diese Überschrift wirkt auf eine Normalbürger erst einmal etwas paradox, da auch
niemand auf die Idee käme, die Polizei abzuschaffen um das Eigentum zu schützen. Auch ihre Behauptung der Name leite in die Irre, ist erst einmal so nicht nachvollziehbar.

Dazu nun meine zwei Fragen:
Wieso meinen Sie, den Verfassungsschutz abschaffen zu müssen, "nur" weil er beispielsweise im Fall N.S.U. schlampig gearbeitet hat, denn keiner käme auf die Idee eine schlampig arbeitende Polizei abzuschaffen ?
Ist Ihre Forderung nicht etwas überzogen ?

mit freundlichen Grüßen

[1] www.linksfraktion-hessen.de
Antwort von Dr. Ulrich Wilken
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20.11.2012
Dr. Ulrich Wilken
Sehr geehrter Herr ,

aus historischer und demokratischer Verantwortung, sowie als Konsequenz aus dem skandalösen Scheitern der Geheimdienste in der jüngsten Vergangenheit sind eine Neuorganisation des Schutzes der Verfassung und der Verwirklichung verfassungsrechtlicher Grundrechte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Sinne des Artikels 146 der Hessischen Verfassung dringend geboten.

Der Verfassungsschutz hat wie so manche andere deutsche Institution braune und staatsautoritäre Wurzeln. Für Entwicklung und Arbeit dieses Geheimdienstes war das prägend. Erinnert sei etwa an die exzessive Kommunistenverfolgung der 50er und 60er Jahre, als nicht nur Verfassungsschutz und Polizei, sondern auch die Justiz mit ihren personellen "Altlasten", etwa das Lüneburger Landgericht, eine unsägliche Rolle spielten.

Der als Inlandsgeheimdienst organisierte Verfassungsschutz ist ein Fremdkörper in der Demokratie. Das Wort Verfassungsschutz führt denn auch in die Irre. Es ist nicht seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Grundrechte wie das auf freie Meinungsäußerung oder die Versammlungsfreiheit unberührt bleiben. Im Gegenteil, mit der Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel - beschatten, belauschen, bespitzeln - greift er gerade in diese Rechte ein.

Die Institutionalisierung des Verfassungsschutzes als ein nach innen gerichteter Nachrichtendienst muss als gescheitert angesehen werden. Die erhoffte Funktion eines Frühwarnsystems, das über Bestrebungen gegen die in Grundgesetz und Hessischer Verfassung verankerten Grund- und Menschenrechte rechtzeitig informiert, hat versagt. Trotz teilweise intensiver (Zusammen-) Arbeit im neonazistischen Milieu konnten in den vergangenen zwei Jahrzehnten hunderte Mordfälle und ein Vielfaches davon an Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund in der Bundesrepublik Deutschland präventiv nicht verhindert oder häufig im Nachhinein nicht aufgeklärt werden.
Das Auffliegen der Terrorzelle NSU (Nationalsozialistischer Untergrund), die jahrelang ungehindert Morde, Bombenanschläge und Banküberfälle mit Dutzenden Opfern begehen konnte, macht die Dimension des Scheiterns deutlich: Statt erfolgreicher Gewaltprävention und dem Schutz der Demokratie haben sich die Geheimdienste jahrelang zwischen Blindheit gegenüber und Verstrickung mit der rechten Szene bewegt. Dem Aufklärungsinteresse von Parlamenten und Öffentlichkeit wurde mit Vernichtung entsprechender Akten begegnet. Ein für die Gewaltprävention unfähiger und erst recht ein mit der rechten Szene verwobener Geheimdienst wird für die Gesellschaft und Demokratie selbst zur Gefahr, zumal er sich offenkundig jeglicher demokratischen Kontrolle entzieht. Das Verhalten des Geheimdienstes beim NSU-Mord in Kassel, bei dem der Schutz eines tatverdächtigen Geheimdienstmitarbeiters und seiner kriminellen Nazi-V-Leute über das Aufklärungsinteresse einer bundesweiten Mord- und Terrorserie gestellt wurden, ist in jeder Beziehung inakzeptabel. Es besteht dringender Handlungsbedarf, auch weil dieser unfassbare Vorgang trotz vehementer Proteste der Ermittlungsbehörden gegenüber Parlament und Öffentlichkeit jahrelang verheimlicht wurde.

Mindestens zwei Aspekte unterscheiden den Verfassungsschutz von anderen staatlichen Behörden wie etwa der Polizei und machen ihn deshalb problematisch. Zum einen wird er gegen Menschen allein aufgrund ihrer Gesinnung tätig, unabhängig von konkreten Tatbeständen. Das ist mit Blick auf die Bürgerrechte fragwürdig. Und zum anderen unterhält er Verbindungsleute in jenen Gruppen, die er für Feinde der Verfassung hält. Um diese V-Leute führen zu können, entsteht der Zwang zur Geheimhaltung. Die Spitzel sind ein kaum zu überwindendes Hindernis bei jeder noch so gut gemeinten Reform der Dienste. Selbst wenn die Ämter den Geist des Kalten Krieges überwinden, die Verfassungsschützer angemessen ausbilden, ihre Fähigkeit zur Analyse verbessern, selbst wenn ihre Präsidenten sich nicht mehr als unangreifbare Autokraten gebärden: Sie bleiben ein Problem, so lange sie Menschen bezahlen, die Angst vor Enttarnung haben müssen.

Als Geheimdienst widerspricht der Verfassungsschutz den demokratischen Prinzipien der Transparenz und Kontrollierbarkeit. Wäre er transparent, könnte er nicht im Geheimen arbeiten. Daraus resultiert eine mangelhafte Kontrolle, wie die Arbeit der eigens eingerichteten parlamentarischen Kontrollgremien eindrucksvoll belegt.

Die Verfassungsschutzbehörden sind Teil des Systems Rechtsextremismus - und damit "Teil des Problems". Seit den 90er Jahren verstrickt sich der Verfassungsschutz mit seinen V-Leuten in Neonazi-Szenen - eine Problematik, die das NPD-Verbotsverfahren zum Scheitern brachte. Über die V-Leute ist der Staat in die Neonazigruppen verstrickt, die ihn bekämpfen. Die Spitzel bekommen Honorare, die sie trotz Verbot auch in ihre Organisationen stecken. Solange der Verfassungsschutz V-Leute einsetzt, das bestätigte auch das gescheiterte NPD-Verbotsverfahren, so lange ist er nicht kontrollierbar. V-Leute sind keine ´Agenten´ des demokratischen Rechtsstaates, sondern im Falle von Neonazis zumeist Rassisten und Gewalttäter. Brandstiftung, Körperverletzung, Mordaufrufe, Waffenhandel - das sind nur einige der Straftaten, die solche Leute zum Schutz ihrer Tarnung begehen. Vom Verfassungsschutz bezahlte V-Leute machen sich in diesen Szenen regelmäßig strafbar, werden aber vom Verfassungsschutz gegen Ermittlungen der Polizei abgeschirmt. All dies ist in einer Demokratie inakzeptabel. Der Inlandsgeheimdienst ist durch das V-Leute-System in kriminelle Machenschaften verstrickt und ist damit selbst Teil des Neonazi-Problems geworden.
Das System der Anwerbung von V-Leuten aus der neonazistischen und neofaschistischen Szene, unterstützt eben diese Szene finanziell und stärkt sie. Gleichzeitig geraten Bürgerrechte, die Freiheit, die Demokratie und der Rechtsstaat in Gefahr.

Der nachrichtendienstlich befugte institutionalisierte Verfassungsschutz ist eine Gefahr für eine den Grund- und Menschenrechten verpflichtete Gesellschaft. Demokratie setzt Offenheit, Beteiligung und Transparenz voraus. Die Ausdehnung des Geheimdienstapparates besonders seit dem 11. September 2001 mit immer weiteren Kompetenzen durch Sicherheitsgesetze, Aufgabenzuweisungen sowie Sach- und Personalmitteln, steht im Konflikt mit dieser demokratischen Offenheit, Beteiligung und Transparenz. Die erheblichen Grundrechtseingriffe, die in der Regel politisch-ideologisch motiviert sind, orientieren sich an der verheerenden Logik der Totalitarismustheorie. All jene, welche ausgerichtet am politischen Raster des Verfassungsschutzes als "verfassungsfeindlich" gelten, erleiden erhebliche Eingriffe in Grundrechte durch den Einsatz von Spitzeln oder technische Möglichkeiten der Ausforschung und Ausspähung ihres privaten Lebens. Dabei ist, anders als bei Maßnahmen der Strafverfolgung auf Grundlage der Strafprozessordnung, kein gesetzlich klar definierter tatsächlicher Anhaltspunkt der Gefahr des Begehens einer Straftat von erheblicher Bedeutung notwendig. In der Regel erfahren Betroffene weder vom Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel noch vom Bestehen und Umfang der vom Landesamt für Verfassungsschutz angelegten personenbezogenen Daten- und Informationssätze.
Zudem ist der Geheimdienst - anders als die Polizei - weder parlamentarisch noch öffentlich kontrollierbar, weil er sich selbst der parlamentarischen Kontrolle entzieht, insofern er selbst darüber entscheidet, welche Informationen dem parlamentarischen Kontrollorgan übermittelt werden oder welche Vorgänge trotz parlamentarischen Aufklärungsinteresses vernichtet werden. Überdies sind die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission selbst der Geheimhaltung unterworfen, so dass aus der Kontrolle und gegebenenfalls erlangten Informationen keine weiteren Handlungsmaßnahmen beispielsweise durch das Parlament eingeleitet werden können. Die Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommissionen, sind so geheim, dass die Abgeordneten - Beispiel Hessen - nicht einmal sagen dürfen, wann sie tagt. Protokolle werden nicht geführt. Wenn ein Innenminister behauptet, die Kommission sei informiert gewesen, kann sie es nicht widerlegen. Ohnehin dürfen die Parlamentarier nicht öffentlich über die Inhalte der Sitzungen sprechen.
Die Kontrolle der Haushaltsmittel des Landesamtes für Verfassungsschutz, die dieses für nachrichtendienstliche Mittel aufwendet, unterliegt ebenfalls der Geheimhaltung und wird noch nicht einmal der Parlamentarischen Kontrollkommission zugänglich gemacht.

Wenn sich jemand juristisch mit dem Verfassungsschutz anlegt, muss er erzwingen, dass als vertraulich eingestufte Akten im Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen. Über die Freigabe entscheidet ein Richter in geheimer Verhandlung, ohne einen Vertreter des Klägers. Ein rechtsstaatliches Verfahren sieht anders aus.

Auch eine öffentliche Kontrolle ist ausgeschlossen, weil auch gegenüber den Medien die Geheimdienste ein Informationsmonopol besitzen. Es kann nur berichtet werden, was Geheimdienste ausgesuchte Journalisten berichten lassen. Der der Öffentlichkeit jährlich vorgelegte Bericht der Geheimdienste enthält politische Stereotype und - aber keinesfalls vollständig - längst bekannte Informationen über vorhandene Organisationen. Eine wissenschaftlich-analytische Arbeit findet im Landesamt nicht statt.

Die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts sollte Zweifel an der These wecken, wonach ein Mehr an Geheimdiensten auch ein Mehr an demokratischer Verfasstheit bedeutet. Das Konzept vom wehrhaften Staat ist eine Lehre aus der deutschen Geschichte. Nie wieder soll eine Bewegung die Macht erlangen, deren Ziel die Abschaffung jener Demokratie ist, die sie überhaupt erst zur Geltung kommen lassen hat. Aber braucht es dafür Spione, die die eigene Bevölkerung im Auge behalten?
Die Demokratie ist nur dann stark, wenn sie durch die Macht ihres Beispiels überzeugt und nicht durch das Beispiel ihrer Macht. Im emanzipatorischen Geist der Aufklärung müssen Menschen zum Nachdenken befähigt und ermutigt werden, statt ihnen vorzuschreiben, was sie nicht zu denken haben. Auf Angriffe gegen die Demokratie müssen Demokratinnen und Demokraten mit mehr Freiheit, mit mehr Partizipation und mehr Transparenz reagieren.

Aus dem vorstehend geschilderten ergibt sich, dass die Forderung nach einer Abschaffung des als Geheimdienst organisierten Verfassungsschutzes nicht überzogen sondern vielmehr zwingend notwendig ist.

Ulrich Wilken
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
09.12.2012
Von:

Zum Thema Nachhaltigkeit lernen, von der UNESCO, als wichtiger Bestandteil zum gesellschaftlichen Wandel erarbeitet und den verantwortlichen Institutionen angedacht umzusetzten, haben wir als Montasspaziergang in Otzberg (Montagsbewegung) Anfragen an unsere Gemeindevertreter/innen innerhalb der kommenden Bürgersprechstunde (17.12) der Gemeinde, vor vor zu stellen. Diese Anfragen, Frau Hofmann, würden Sie als unsere Abge-ordnete erhalten können.Im konkreten Fall der Fragestellungen geht es hierzu vordergründig um das Thema:Was tun gegen Privatisierungsprojekte? Mehr info hierzu unter: www.attac-ffm.de. Die Fragen, die an sie seitens unsere Gemeindevertreter/innen ebenso wie die Fragen der Bürger Otzbergs, kommen könnten, wären:
1.Verantworten Sie eine Mehrheitsbelastung der Frankfurter von mehr als 100 Millionen Euro durch das PPP-Projekt? (Im "geheimen" Bericht des Revisions-amtes, aus dem die Frankfurter Neuen Presse zitiert, wird auf diese Mehrkosten hingewiesen)
2. Verantworten Sie, dass es keine seriöse unabhängige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gibt?
3. Sie wissen nicht schon heute, wie die Verkehrsentwicklung in 30 Jahren aussieht. Wie können Sie sich dann auf solche Zeiträume mit dem PPP-Verfahren bei 170 Brückenbauwerken festlegen? Wir vom Montagsspaziergang möchten mehr Transparenz in diesen wichtigen Entscheidungs-standpunkten, da jene Fragen ein wichtiger Faktor zum erstellen von einem objektiven Meinungs-bild (zu allen Abgeordneten,aller Fraktionen) ist, wie und ob Bürgerwille vertreten wird.
Könnten Sie mir netterweise zur Erhebung ein Feedback geben?Wieviele Gemeindevertreter-/innen(Anzahl zu den Fraktion, ohne Namensbezug) Otzberg´s sich engagierten, das wäre sehr hilfreich (Zeitraum: Binnen ca.14 Tagen, nach dem 17.12.2012) ? Da dies ein Grundsätzlich wichtiges Thema ist, gehe ich davon aus, das Volksvertreter/innen auch ein überregionales Interesse zu diesem Themenschwerpunkt haben müssten, um Vorort Themenbezogenen Problemen gerecht zu werden.Dank

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